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Autor Thema: Führerschein mit b2 Visum?  (Gelesen 1436 mal)

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Mangold

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Führerschein mit b2 Visum?
« am: 05.09.2006, 16:28 Uhr »
Hallo alle zusammen

ich bin vollkommen ratlos :cry:  und hoffe, dass mir vielleicht jemand helfen kann? :)

Nach dem Abitur werde ich für ein Jahr meine Schwester in Arizona besuchen. Dafür werde ich auch noch das B2 Visum beantragen.
Nun habe ich gelesen, dass es möglich ist, mit besagtem Visum einen Führerschein zu machen (was ziemlich klasse wäre weil ich bis jetzt noch keinen habe)

Dazu braucht man aber wiederum die Social Security Number wenn ich mich nicht ganz irre.

Meine Frage wäre, kann ich diese SSN auch mit diesem Visum beantragen? Ohne die wäre Führerschein ja nicht möglch....

Danke im Voraus für Antworten :)

atecki

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Re: Führerschein mit b2 Visum?
« Antwort #1 am: 05.09.2006, 17:02 Uhr »
Hi Mangold,

meines Wissens ist eine SSN-Nummer Voraussetzung für eine US-Führerscehin (ich glaube außer Texas...), und die bekommt man nicht mit dem B2 Visum. Benutze mal die Suchfunktion im Board, es wurde vor kurzem schon mal in der Richtung besprochen.

Aber dies ist eine Reiseforum, vermutlich wirst Du bei folgenden Foren eine fundiertere Antwort bekommen:

www.auswanderer-forum.com
www.talkaboutusa.com

Abgesehen davon, darf man meines Wissens mit dem B2 Visum nur maximal 6 Monate in den USA bleiben (kann mich natürlich auch irren...). Aber auch dazu wird man Dir in den beiden oben genannten Foren mehr zu sagen können...

Viel Spaß

Axel

Mangold

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Re: Führerschein mit b2 Visum?
« Antwort #2 am: 05.09.2006, 20:40 Uhr »
Hi Alex

danke für deine aufschlussreiche Antowrt!

Tut mir Leid das ich mich im Forum geirrt habe  :oops:
Naja trotzdem danke

und ja mit dem b2 visum kann man maximal 6 monate in den USA bleiben aber man kann es einmalig um 6 MOnate verlängern was ich dann auch  machen werde!

Gruß

Mangold

atecki

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Re: Führerschein mit b2 Visum?
« Antwort #3 am: 05.09.2006, 21:22 Uhr »
Hi Mangold,

gern geschehen ;-)

Das Visum KANN verlängert werden, muß aber natürlich nicht gemacht werden. Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Spaß und viel Erfolg mit der Visaverlängerung und dem FS!

Links zu den einzelnen Departments of Motorvehicles findest Du hier:

www.dmv.org

Dort kannst Du dann zu dem für Dich zuständigen Staat gehen und mal nachschauen. Falls das mit dem FS in den STaaten nicht klappt, würde ich Dir empfehlen, zu warten bis Du den FS in D gemacht hast, mti dem kannst Du dann bis zu 1 Jahr in den USA fahren.

Grüße

Axel

ratlady

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Re: Führerschein mit b2 Visum?
« Antwort #4 am: 06.09.2006, 00:58 Uhr »
Zitat von: Mangold
Hallo alle zusammen

ich bin vollkommen ratlos :cry:  und hoffe, dass mir vielleicht jemand helfen kann? :)

Nach dem Abitur werde ich für ein Jahr meine Schwester in Arizona besuchen. Dafür werde ich auch noch das B2 Visum beantragen.
Nun habe ich gelesen, dass es möglich ist, mit besagtem Visum einen Führerschein zu machen (was ziemlich klasse wäre weil ich bis jetzt noch keinen habe)

Dazu braucht man aber wiederum die Social Security Number wenn ich mich nicht ganz irre.

Meine Frage wäre, kann ich diese SSN auch mit diesem Visum beantragen? Ohne die wäre Führerschein ja nicht möglch....

Danke im Voraus für Antworten :)


M.W. brauchst Du die SSN nicht notwendigerweise, wenn Du stattdessen eine entsprechende Bescheinigung vom SS-Office vorlegen kannst, dass und warum sie Dir keine erteilen koennen. Ob B2 "ausreicht", um dann den FS machen zu koennen, bin ich mir aber auch nicht sicher, will es jetzt aber auch nicht 100% ausschliessen... habe allerdings meine Zweifel. Wuerde empfehlen, erkundige Dich vorab per e-mail - ggf. kannst Du dann vielleicht noch vorher den deutschen FS machen, wenn Du drueben auch mal fahren willst.

Du weisst aber, dass Du fuer B2 nicht nur gute binding ties und gesicherte Finanzen nachweisen musst, sondern auch einen guten Grund, warum Dein Vorhaben nicht innerhalb der visumsfrei erlaubten 3 Monate durchfuehrbar ist? Einfacher "Besuch bei der Schwester" koennte u.U. dafuer nicht ausreichend sein, wenn der "Bearbeiter" in der Botschaft meint, dafuer reichen auch 3 Monate... da sollte sicherheitshalber schon etwas mehr dahinterstecken. Gleiches gilt (ggf.) noch viel mehr fuer die Verlaengerung - wenn Du da keine wirklich guten Gruende hast, wuerde ich mich auf Genehmigung nicht von vornherein verlassen. (Das nur als Hinweis am Rande - weil halt nur von "Besuch" die Rede war; vermute mal, da steckt etwas mehr dahinter  :wink: )