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Autor Thema: Mahnbescheid von einem Inkassobüro  (Gelesen 3192 mal)

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mrh400

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Re: Mahnbescheid von einem Inkassobüro
« Antwort #15 am: 01.12.2006, 13:16 Uhr »
Hallo,
Zitat von: WanderLöwe
Wir beginnen nächstes Jahr unsere Tour in Denver. Was muss ich denn da hinsichtlich Maut beachten, wenn ich mit meinem Mietwagen vom Flughafen starte???  :?
am besten ist es, wenn Du den von Volker zitierten Hwy E-470 vermeidest; dieser ist eine zwar möglicherweise zeitsparende Nord-Ost-Umgehung (etwa ein Halbkreis: die grüne Strecke auf dieser Karte), man kommt aber auch ohne sie gut zum Ziel: wenn man nach Süden will, empfiehlt sich die 225 zur 25 S (das ist die Strecke über Aurora); wenn man nach Norden will, fährt man über die 70 und 270 zur 25 N; wenn man nach Westen will, bleibt ohnehin nur die 70.
Gruß
mrh400

Volker G.

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Re: Mahnbescheid von einem Inkassobüro
« Antwort #16 am: 01.12.2006, 13:55 Uhr »
Hi mrh400,

aus dem Grund haben wir die 470 auch gemieden, bei der Hinfahrt sind wir nach Norden etwas anders gefahren und bei der Rückfahrt von Süden sind wir ab der I70 eine Abfahrt früher oder später raus und auf normalen Strassen zum Flughafen.
CU

Volker G.

WanderLöwe

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Re: Mahnbescheid von einem Inkassobüro
« Antwort #17 am: 01.12.2006, 18:19 Uhr »
Danke vielmals für die Infos. Habe gerade im StreetAtlas nachgesehen (bin ja jetzt zuhause), unsere geplante Route geht nicht über die E-470. Lediglich einmal unten durch.  :lol:
Schönes Wochenende @all.
Tom

playmaker11

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Re: Mahnbescheid von einem Inkassobüro
« Antwort #18 am: 02.12.2006, 14:36 Uhr »
Zitat von: WanderLöwe
Zitat von: EDVM96
Mein Tipp: Zahle keinen Cent und erstatte Anzeige.


Ich gebe Dir Recht, die Sache ist irgendwie faul. Nur eines gilt es zu beachten: Handelt es sich definitiv um einen Mahnbescheid gilt es zu handeln. Es ist unbedingt Widerspruch einzulegen, andernfalls gilt die Forderung des Mahnbescheids als anerkannt und es folgt ca. zwei Wochen später der Vollstreckungsbescheid. Somit ist unbedingt Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen! Dies alles gilt natürlich nur, wenn es sich definitiv um einen vom Gericht erstellten Mahnbescheid handelt und nicht um eine Mahnung des Inkassobüros.


Mal langsam !!!

Ein Mahnbescheid kommt von einem Gericht. Der wird zugestellt per Post - d.h. Du mußt so ein nettes blaues Zettelchen unterschreiben.

Die Schreiben von Inkassobüros sind nicht mehr wert als das Papier auf dem sie stehen. D.h. das ist genauso zu betrachten wie ein Mahnung von einem Geschäft.

Bei einem Mahnbescheid mußt Du was machen, weil er sonst zum Vollstreckungsbescheid wird (den bekommst Du aber auch noch zugestellt) und spätestens dann solltest Du handeln, weil ansonsten ein rechtskräftiger Titel vorliegt, gegen den kannst Du (fast) nichts mehr machen und man kann aus ihm vollstrecken (jedenfalls theoretisch - es ist fast unmöglich innerhalb der EU Forderungen einzutreiben), d.h. da steht dann der Gerichtsvollzieher vor Deiner Tür.



Das Inkassobüro ist quasi eine Art "Möchtegern- Anwalt". Mehr als böse Briefe schreiben können sie aber nicht. Die Gebühren mußt Du auch nur übernehmen, wenn Du Anlass zur Einschaltung gegeben hast, Dich also z.B. in Verzug befindest.



Was Du jetzt machst, mußt Du eigentlich selbst wissen. Ich hatte auch schon mehrmals das Vergnügen mit solchen Inkasso- Leuten. Das eine Mal habe ich schlicht gar nichts gemacht (passiert ist nichts). Beim zweiten Mal habe ich ein wenig Schriftverkehr geführt, der letztlich dazu führte, daß ich jetzt auch die Klage warte.....

Wenn der Anspruch also nicht berechtigt ist, dann zahlen in jedem Fall nicht und nimm Dir, wenn sie rechtliche Schritte einleiten einen Anwalt.
No retreat, no surrender !

WanderLöwe

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Re: Mahnbescheid von einem Inkassobüro
« Antwort #19 am: 02.12.2006, 15:49 Uhr »
Zitat von: playmaker11
Mal langsam !!!


Ich weiß zwar nicht, auf was sich das bezog, jedoch bestätigst Du weitestgehend was ich geschrieben habe. Lediglich in einem Punkt muss ich Dich leider etwas korrigieren. Der Schuldner kann nur gegen den Mahnbescheid einen Widerspruch einlegen. Dies bewirkt, dass juristisch entschieden wird, ob die Forderung berechtigt ist. Hier gilt es für den Schuldner zu zahlen oder sich zu erklären, sprich Widerspruch einzulegen.
Gegen den Vollstreckungsbescheid kann kein Widerspruch mehr eingelegt werden. Hier hat der Schuldner lediglich noch die Möglichkeit eines Einspruchs. Auch hier wird noch vor Gericht geklärt, ob die Forderung rechtens ist, jedoch hat und behält der Gläubiger das Recht die Zwangsvollstreckung gegen Schuldner zu betreiben.

Folglich ist es nur ratsam, im Falle einer strittigen Forderung unbedingt bereits gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen und nicht erst nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids.

Ein schönes Wochenende @all.
Tom

Justinian

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Re: Mahnbescheid von einem Inkassobüro
« Antwort #20 am: 02.12.2006, 21:53 Uhr »
@WanderLöwe:

Was Du bezüglich Einspruch und Widerspruch sagst ist richtig. Aber warum hat playmaker11 da unrecht? Wenn ich nicht irre kann im Einspruchsverfahren nicht gegen den Gläubiger vollstreckt werden und wenn der Einspruch erfolgreich war muss er nicht mehr zahlen.

Zudem und das erscheint mir der wichtigste Hinweis zu sein, sollte man einen gerichtlichen Mahnbescheid haben, sollte man sich anwaltliche Unterstützung holen.

---

Aber zum Thema: Wurde denn mal überhaupt bei Alamo angefragt, weswefen genau die ein Inkassobüro eingeschaltet haben und ob die es überhaupt haben!? Es wäre ja nicht das erste Mal, dass irgendjemand Rechnungen im Namen von anderen verschickt...

playmaker11

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Re: Mahnbescheid von einem Inkassobüro
« Antwort #21 am: 02.12.2006, 21:53 Uhr »
Das "mal langsam" bezog sich auf die Tatsache, daß hier die Rede von einem Schreiben eines Inkassobüros war, nicht von einem MB.

Ich habe auch nicht gesagt, daß Du gegen einen VB Widerspruch erheben kannst, ich habe vielmehr den richtigen jur. Termini bewußt rausgelassen, weil es - in der Wirkung - egal ist und die juristischen Laien verwirrt.

Du hast größtenteils recht, nur in einem Punkt nicht:

Legst Du gegen einen VB fristgerecht Einspruch ein (und nur der fristgerechte Einspruch führt zum Übergang ins streitige Verfahren, ist die Frist verstrichen existiert bereits der Titel), kannst Du auch Einstellung der ZV beantragen (aber das wird jetzt wahrlich sehr juristisch).



Schönen Sonntag !!
No retreat, no surrender !

WanderLöwe

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Re: Mahnbescheid von einem Inkassobüro
« Antwort #22 am: 03.12.2006, 00:27 Uhr »
Zitat von: Justinian
@WanderLöwe:Was Du bezüglich Einspruch und Widerspruch sagst ist richtig. Aber warum hat playmaker11 da unrecht? Wenn ich nicht irre kann im Einspruchsverfahren nicht gegen den Gläubiger vollstreckt werden und wenn der Einspruch erfolgreich war muss er nicht mehr zahlen.


Das ist eben der "casus knacksus". Grundsätzlich kann erst mal während des des Einspruchverfahrens vom Gläubiger zwangsvollstreckt werden. Der Schuldner kann zwar in diesem Fall bei Gericht die Vollstreckung einstweilen einstellen lassen, aber dem wird meist nur unter Leistung einer Sicherheit statt gegeben.
Aber ich gebe playmaker11 Recht, es wird jetzt schon sehr juristisch und verwirrt wohl eher nur.

Ebenfalls einen schönen Sonntag.
Grüße
Tom

Anonymous

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Re: Mahnbescheid von einem Inkassobüro
« Antwort #23 am: 03.12.2006, 20:05 Uhr »
Zitat von: Volker G.
Der E-470 am DIA ist ein toll highway und der kostet z.B. bis zur I70 2$ - einige Spuren sind reserviert für autom. Electronic Payment - wenn du da durch fährst hast du ne Violation begangen die kostet (wenn mans nicht weiss kommt halt irgendwann der Strafzettel und es erfolgt der Einzug des Geldes durch Alamo + 30$ oder mehr).

Mehr dazu hier: http://www.e-470.com/



Die Seite kenne ich gut :cry:

Bin im Juni 2006 in eine falsche Abfahrt in der Nähe des Denver Airport
gefahren, 2.-$ Toll am Kassenhäuschen bezahlt, sofort nächste Ausfahrt raus und nächste Einfahrt wieder drauf auf den Toll Highway, fast kein Benzin mehr im Tank wegen Fahrzeugrückgabe, leicht genervt wegen Verspätung beim Rückflug, durch die automatische Erfassung durch,  statt am Kassenhäuschen (Ja, ich bin ein Idiot!! Bitte keine weiteren Kommentare )

5 Monate Später kam die Rechnung:

Alamo kassierte 38.00 $ für die Ermittlung des Fahrers. Die Abbuchung erfolgte bereits 4 Wochen früher. Die verdienen noch an der Sache.

Rechnung von E-470:

2.00 $ Toll Nachzahlung, 70.00$ civil penalt, 7.00 $ administration fee,
20.00 court fee

Die 20.00 court fee waren für den Fristablauf der für die Bezahlung innerhalb von 20 Tage über www.E-470.com eingeräumt wird, der aber in meinem Fall nicht einzuhalten war, da ich erst nach 5 Monate den Bescheid von E-470 über Alamo zugesendet bekommen habe.

Von meiner Seite erfolgte ein reger e-mail Austausch mit E-470
um die Sache zu klären. Mit dem Telefon klappte es nicht. Bezahlen muß ich natürlich aber es erfolgt kein Eintrag in einer "Schwarzen Liste". Dies hätte bei einer erneuten USA Reise peinliche Folgen gehabt.
Mein Rat: Nicht unbedingt nachmachen !

pierre

schnollie

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Re: Mahnbescheid von einem Inkassobüro
« Antwort #24 am: 04.12.2006, 14:42 Uhr »
Komme erst heute dazu alles zu lesen.

Danke erst mal für die rege Diskussion! Den Bescheid haben unsere Freunde bekommen und aus dem Schreiben sollten wir "nur" ein Schuldgeständnis eingestehen, ohne konkrete Angaben. Ich hab mir auch schon gedacht, dass da irgendeine Abzocke dahintersteckt.

Da nun unser Veranstalter sich eingeschaltet hat, kann man nur abwarten und Tee trinken und hoffen, dass sich alles als eine Irrtum rausstellt.

Die 208,00 Dollar sind zwar nicht der Untergang, aber man hat ja auch Angst, dass es bei der nächsten Einreise Probleme geben könnte.

Also nochmals vielen Dank für Eure Anteilnahme!!!

Es grüßt der Schnollie

derBenny

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Re: Mahnbescheid von einem Inkassobüro
« Antwort #25 am: 05.12.2006, 06:43 Uhr »
Bei der ganzen Diskussion um den Mahnbescheid, geht ihr eigentlich von deutschem oder Us -Recht aus? Hört sich alles sehr nach deutschem Recht an...weiß leider nicht, wie das in USA aussieht.



playmaker11

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Re: Mahnbescheid von einem Inkassobüro
« Antwort #26 am: 05.12.2006, 07:10 Uhr »
Selbstverständlich dt. Recht. Wir gehen ja davon aus, daß der User in D wohnt und offensichtlich auch einen dt. Veranstalter hat. Da kann ja nur dt. Recht Anwendung finden, zumal anscheinend auch ein dt. Inkasso- Büro involviert ist.
No retreat, no surrender !

Anonymous

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Re: Mahnbescheid von einem Inkassobüro
« Antwort #27 am: 05.12.2006, 18:51 Uhr »
aber gilt nicht das Recht des Landes in dem das "Vergehen" begangen worden ist? Bei Gesetztesübertretungen in Deutschland wird man ja auch nach deutschem Recht verurteilt...?

derBenny

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Re: Mahnbescheid von einem Inkassobüro
« Antwort #28 am: 05.12.2006, 18:54 Uhr »
des war ich :)



playmaker11

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Re: Mahnbescheid von einem Inkassobüro
« Antwort #29 am: 06.12.2006, 07:30 Uhr »
Zitat von: Anonymous
aber gilt nicht das Recht des Landes in dem das "Vergehen" begangen worden ist? Bei Gesetztesübertretungen in Deutschland wird man ja auch nach deutschem Recht verurteilt...?


Du wirfst zivilrechtliche Fragen mit strafrechtlichen durcheinander.
Wenn die Amis ein Vergehen (wie Du es nennst) - und dabei kann es sich nur um eines im strafrechtlichen(OWi) Sinne handeln, denn zivirechtlich gibts so was nicht - ahnden wollen, wird das natürlich nach amerikanischem Recht geahndet. Das Vergehen könnte theoretisch in D ja nicht mal strafbar sein....
Die Frage ist, ob die Ahndungsmöglichkeiten nach D reichen. Da würde ich sagen: eher nein, die Frage nach den Konsequenzen kommt allenfalls bei der Wiedereinreise (häufig diskutierte Frage). Also halten sie sich bei solchen Sachen an den Vermieter und kassieren den ab. Der legt es dann, aber zivilrechtlich (!!!!!) auf Dich um und da spielt der Vertrag und die Frage wo - bzw. zu welchen rechtlichen Konditionen - dieser gechlossen wurde die entscheidende Rolle. Hast Du von hier gebucht, ist dt. Recht anwendbar. Vor Ort gebucht, sicherlich nicht, aber da gibt wieder die Problematik, wie man das US-Recht hier durchsetzen will.
Wollen sie selbst was fordern, beruht das ohnehin auf dem Vertrag - mit den o.g. Konsequenzen.

Also immer schön trennen, strafrechtlich oder zivilrechtl --> erheblicher Unterschied.


Gruß
No retreat, no surrender !