Außerdem ist die Zollfreigrenze im Versand ja zum 1. Dez auf 150 € erhöht worden - trifft das für Dich vielleicht sogar zu?
Ich muss Antje etwas widersprechen. Man muss hier zwischen den neuen Regelungen im Reiseverkehr und im Postversand/Kleinsendung unterscheiden.
Zollfreigrenze im SInne von einfuhrabgabebefreit gilt für den Reiseverkehr, aber nicht übr Kleinsendungen/Den Postverkehr.
Denn im Gegenzug zu den neuen Regelungen (seit 01.12.08 ) beim Reiseverkehr, wo die Freigrenze für Waren von 175 auf 430 bzw. 300 € (FLugverkehr vs. Land/Seeverkehr) erhöht wurde, welche einfuhrabgabenfrei ( zollfreie Einfuhr und Einfuhrumsatzsteuer befreit) eingeführt werden dürfen , unterscheidet der Zoll bei der neuen Regelung für Postskleinendungen zwischen Zollfreier Einfuhr und Einfuhrumsatzsteuer. Das bedeutet:
Seit den 1. Dezember 2008 gibt es somit nur bei der zollfreien Einfuhr eine neue Freingrenze von 150€. Für die Enfuhrumsatzsteuer bleibt nach wie vor die alte Grenze von 22 €. Das überliest man im ersten Überschwang leicht.
Siehe
Dt. Zoll Online: Sendungen mit geringem WertDt. Zoll Online: Postverkehr: Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen erhöhtWenn möglich würde Ich versuchen den Kauf rückgängig zu machen, wenn Du nicht soviel zahlen willst (sofern noch nicht versandt. Anonsten musst Du in den sauren Apfel beißen.
Anne
Anne