usa-reise.de Forum

Autor Thema: Führerschein  (Gelesen 1838 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

KTM Power

  • Gast
Führerschein
« am: 30.06.2006, 14:51 Uhr »
Hallo!

ich fliege ab 14 august für ein jahr nach amerika (usa) und mache dort die 12 klasse.
ich werde im november 18 und würde ganz gern meinen führerschein dort machen dass ich hier gleich los fahren darf wenn ich wieder da bin.
nur ist der dann auch gültig?
ich habe gehört dass das vom bundesstaat abhängig ist. ich komme nach Michigan.

danke

freddykr

  • Bastard Operator from Hell
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 11.390
Re: Führerschein
« Antwort #1 am: 30.06.2006, 15:20 Uhr »
Beim ADAC steht alles ;-)
Viele Grüße,
Danilo


Wolfgang

  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 7.480
Re: Führerschein
« Antwort #2 am: 30.06.2006, 18:58 Uhr »
Hi,

laut ADAC Aufstellung wird der Michigan-Führer voll anerkannt, damit  entfällt eine theoretische oder praktische Nachprüfung. Allerdings muss der Führerschein innerhalb von 6 Monaten nach deiner Rückkehr umgeschrieben werden.
Gruß

Wolfgang

Davidc

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 4.760
    • Ayn Rand
Re: Führerschein
« Antwort #3 am: 30.06.2006, 20:09 Uhr »
Hallo,

wo steht, dass er voll anerkannt wird? Ich sehe da ein "operator" in Klammern.

freddykr

  • Bastard Operator from Hell
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 11.390
Re: Führerschein
« Antwort #4 am: 30.06.2006, 20:53 Uhr »
Zitat von: Davidc
Hallo,

wo steht, dass er voll anerkannt wird? Ich sehe da ein "operator" in Klammern.

Bei ADAC steht folgendes im Anschluß der Tabelle:
Zitat
Soweit in der Spalte "Klasse(n)" nicht "alle", sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B.

Demzufolge wird nur die PKW-Klasse übertragen.

Da die Tabelle nur Mitgliedern zugänglich ist, gibts die hier noch für jeden:
http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_11_usa.php
Viele Grüße,
Danilo


ratlady

  • Gold Member
  • *****
  • Beiträge: 1.232
Re: Führerschein
« Antwort #5 am: 30.06.2006, 21:36 Uhr »
Hm - vielleicht versteh ich's jetzt auch nur falsch, aber evtl. koennte das etwas komplizierter werden...

Laut DMV Michigan wird die sog. "Graduated Driver License" (die fuer alle unter 18 gilt) NICHT an Austauschschueler vergeben... klingt also danach, als koenntest Du Dich erst im Dez. fuer den Fuehrerschein "anmelden" (nachdem Du nach Deinem Geburtstag eine "temporary intruction permit" erworben und damit mind. 30 Tage in Begleitung eines erwachsenen Fuehrerschein-Inhabers "geuebt" hast). Als "Fuehrerschein-Neuling" bekommst Du danach einen "Fuehrerschein auf Probe", wobei die Probezeit (mind.) 3 Jahre betraegt... wobei man die letzten 10 Monate ohne jede "traffic violation" bleiben muss, um den "endgueltigen" Fuehrerschein zu erhalten. ( hier das Handbuch dazu  :wink:  )

Beim ADAC steht dazu:

Zitat
Nach § 4 Abs. 3 Ziff. 1 IntKfzVO (Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr) besteht in Deutschland keine Berechtigung, einen ausländischen Führerschein zu benutzen, wenn es sich um einen sog. Minderjährigen- bzw. Lernführerschein oder um einen anderen vorläufig ausgestellten Führerschein (z.B. Provisional license) handelt. Da in einigen US-Bundesstaaten Jugendliche unter 18 bzw. 21 Jahren einen Minderjährigen- oder Lernführerschein erhalten oder die Fahrerlaubnisse generell befristet ausgestellt werden, kann die Rechtslage in Deutschland kompliziert werden. Hier werden diese Führerscheine in der Regel nur dann anerkannt, wenn sie unbeschränkt wirksam, d.h. wenn sie nicht mit einem Ablaufdatum versehen sind und zur weiteren Verwendbarkeit keine erneute Prüfung in dem betreffenden Bundesstaat erforderlich ist.  Eine Anerkennung in Deutschland ist also möglich, wenn der amerikanische Führerschein automatisch gültig bleibt. Es kommt dabei auf die Rechtslage im betreffenden US-Bundesstaat an. Unter Umständen muss der Antragsteller der deutschen Behörde eine Bestätigung über die volle Gültigkeit des amerikanischen Führerscheins (wird z.B. von dem für den betreffenden Bundesstaat zuständigen deutschen Generalkonsulat ausgestellt) vorlegen.


Denke, dass es eigentlich schon hinhauen sollte - solange Du Dir halt nix zuschulden kommen laesst waehrend der Zeit... Oder notfalls einfach mal bei der zustaendigen deutschen Behoerde erkundigen, ob die evtl. tatsaechlich die oben erwaehnte "Gueltigkeitsbestaetigung" dafuer wollen. :zuck:

KTM Power

  • Gast
Re: Führerschein
« Antwort #6 am: 04.07.2006, 15:13 Uhr »
ja ich will den dann da eh erst machen wenn ich 18 bin.
und nen unfall kann ich auch nicht machen da ich in amerika wegen der austauschorganisation nicht fahren darf.

freddykr

  • Bastard Operator from Hell
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 11.390
Re: Führerschein
« Antwort #7 am: 04.07.2006, 15:27 Uhr »
Zitat von: KTM Power
ja ich will den dann da eh erst machen wenn ich 18 bin.
und nen unfall kann ich auch nicht machen da ich in amerika wegen der austauschorganisation nicht fahren darf.

Wie, Du darfst nicht fahren?
Dann kannst Du doch auch keinen Führerschein machen, da man dabei ja fahren muß...  :?:  :?:
Viele Grüße,
Danilo


Anonymous

  • Gast
Re: Führerschein
« Antwort #8 am: 04.07.2006, 20:56 Uhr »
in der fahrschule darf ich natürlich fahren :wink:

nur so allein halt nich dass ich kein blödsinn mache