Hallo,
ich komme mit der
Aussage "Führerscheine aus Ländern, die nicht der EU oder dem EWR-Bereich angehören, müssen seit dem 1.1.1999 spätestens 6 Monate
nach Begründung des „ordentlichen Wohnsitzes“ in Deutschland umgeschrieben werden" nicht klar. Was heisst denn das genau? ...
und es gibt noch ein Problem:
unsere Tochter hat während ihres HighSchoolJahrs in USA WA ihre Intermediate License gemacht. Seit 02/2006 kann der FS aus diesem Staat
prüfungsfrei umgeschrieben werden, da neue Staatenvereinbarung. Der SB unserer FS-Stelle (BY) wusste, dass sich für WA etwas geändert hat, schickte uns aber (mit den zur Umschreibung mitgebrachten Unterlagen) wieder nach Hause: Die Tochter solle mit dieser License erst mal 6 Monate fahren - ohne Übersetzg, ohne ErsteHilfe-Nachweis und ohne Sehtest. Wenn sie 18 J alt ist, kann sie ihre Umschreibung beantragen, braucht dafür dann aber von den amerikanischen Behörden den FS für "ab18-j." ... ???
Die offizielle Seite
http://www.dol.wa.gov/ds/teen.htm#What des Staates Washington erklärt, was eine "Intermediate Drivers License" ist: u.a. "When a Driver reaches age eighteen, the Intermediate Driver License automatically becomes a regular Driver license.."
Widersprüchlich fanden wir auch die Aussagen des ADAC (jur. Abt): Übersetzung ist in jd Fall mitzuführen, da ausländ. FS sonst ungültig.
... und wir sollen nun aus allen Informationen die "richtigen Schlüsse" ziehen. Unser Fazit: VERWIRRUNG TOTAL!!!
Was kann man da tun?
DANKE für's Lesen und re!
Freundliche Grüße
Dorit