usa-reise.de Forum
Unterwegs => On the road: Transport & Verkehr => Thema gestartet von: sil1969 am 31.07.2014, 21:02 Uhr
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Hallo,
ich habe da mal eine Frage: unsere Freunde aus den USA waren die letzten 2 Wochen zu Besuch in Deutschland. Wir haben ihnen für 1 Woche unser Auto geliehen. Gestern kam nun ein "Strafzettel" für zu schnelles Fahren. Lt. Bussgeldkatalog gibt das 1 Punkt und 80€. Wenn mein Mann nun sagt, er ist nicht gefahren, sondern unser Freund, schicken die den Strafzettel in die USA weiter oder ist denen der Aufwand zu gross?
Hat da jemand Erfahrung?
Vielen Dank!
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Kann sein, dass sie es hinschicken, aber es gibt keine Möglichkeit das einzutreiben. Von daher können sich Eure amerikanischen Freunde entspannen.
Viel schwieriger wird es der Bußgeldstelle glaubhaft zu machen, dass ein Amerikaner gefahren ist. Denn die Ausrede "Bekannter aus dem Ausland" hören die vermutlich tagtäglich als Schutzbehauptung. Auch wenn es bei Euch jetzt wirklich so war, würde ich mich nicht darauf verlassen, dass sie es direkt "schlucken".
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In jedem Fall sollte dein Mann zusehen, dass er sich das von der Backe schafft, denn wenn er einfach zahlt, ist es sein Punkt und der wird im Fahreignungsregister registriert. Und falls es dann kritisch wird mit dem Punktestand, kann er dann eben nicht mehr anführen, dass es der Bekannte war.
Er kann doch erst einmal sagen, dass er das Auto Besuch aus dem Ausland gegeben hat. Wenn er dann nicht auf dem Bild ist, wird man ihm das schon glauben müssen. Falls dann die deutschen Behörden wissen wollen, wer es war, kann er sich immer noch überlegen, ob er den Namen angibt. Schlimmstenfalls muss dann halt euer Freund zahlen.
Wenn der Fahrer nicht gefunden wird, kann es sein, dass ihr ein Fahrtenbuch führen müsst.
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Hallo,
vielen Dank schonmal für die Antworten. Werden wohl erst mal das Foto anfordern bzw. dass wir das Auto unserem Besuch geliehen hatten. Punkte und Fahrtenbuch wollen wir auf alle Fälle nicht :nono:
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Das ist echt interessant, halte uns einmal auf dem Laufenden, wie das ganze ausgeht. Nach meinem Rechtsverständnis würde ich sagen, daß Ihr aus dem Schneider seid, wenn Ihr dem Verkehrsamt sagt, wer gefahren ist. Das übrigens müsst Ihr tun, denn bloß bei einem nahen Verwandten habt Ihr das Recht, zu verschweigen, wer gefahren ist.
Das Foto dürfte ja belegen, daß Dein Mann nicht der Fahrer war und wenn das Verkehrsamt den Namen des Fahrers hat, können die sich damit rumschlagen.
Ein Fahrtenbuch wird Euch nur auferlegt, wenn Ihr nicht sagen könnt/wollt, wer gefahren ist. Habe selbst mal die Erfahrung gemacht, als ich von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machte, da mein Vater mit meinem Auto geblitzt wurde. Das ist aber im übrigen auch halb so wild. Man muß dort keine Strecke eintragen, nur eine tägliche Abfahrt- und Ankunftzeit. Also z.B. morgens Abfahrt 8 Uhr, abends um 19 Uhr Ende und darunter kannste Gänsefüßchen für die Folgetage setzen. Musste es zweimal beim Amt vorlegen und habe dann am Abend zuvor innerhalb von fünf Minuten bei nem Bier ein halbes Jahr eingetragen (von dem ich natürlich vier Wochen im Urlaub war, zwei Monate krank, zwei Monate mit der Bahn gefahren bin... :wink:). Die Tante dort war zufrieden. Man muß es auch nicht mit sich führen, die Polizei interessiert das nicht!
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Ganz so einfach wird es nicht werden... Aber bis jetzt haben wir in Deutschland noch keine Halterhaftung und der Halter kann von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen. Was aber nur dann sinnvoll ist, wenn er nicht selber gefahren ist und deshalb auch nicht über ein Foto identifizierbar ist. Wobei dann die Beweispflicht bei der Polizei liegt, was ihm aber unter Umständen eine Fahrtenbuchauflage einbringt. Allerdings geschieht das meistens bei Mehrfachtäter von "Familienmitglieder". Aber in diesem Fall sollte man nicht von seinem Verweigerungsrecht gebrauch machen, da ja dem guten freund aus Amerika nichts passieren wird. Wahrscheinlich wird ihm noch nicht einmal das Verwahrungsticket nach geschickt da es dort nicht vollstreckt werden kann.
Sollte aber dieses Vergehen im Nahen Ausland Österreich, Schweiz passieren muss der Halter trotzdem zahlen, (Halterhaftung) bekommt aber keine Punkte.
Am Rande bemerkt, kann in den USA der Halter ebenfalls zur Kasse gebeten werden sogar in das Gefängnis wandern, wenn der Fahrer unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verursacht...
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Hallo,
habe heute mitgeteilt, dass wahrscheinlich unser Freund gefahren ist, ich aber gerne ein Foto hätte, um dies sicherzustellen.
Werde dann berichten. Danke.
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Ein Fahrtenbuch wird Euch nur auferlegt, wenn Ihr nicht sagen könnt/wollt, wer gefahren ist. Habe selbst mal die Erfahrung gemacht, als ich von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machte, da mein Vater mit meinem Auto geblitzt wurde. Das ist aber im übrigen auch halb so wild. Man muß dort keine Strecke eintragen, nur eine tägliche Abfahrt- und Ankunftzeit. Also z.B. morgens Abfahrt 8 Uhr, abends um 19 Uhr Ende und darunter kannste Gänsefüßchen für die Folgetage setzen. Musste es zweimal beim Amt vorlegen und habe dann am Abend zuvor innerhalb von fünf Minuten bei nem Bier ein halbes Jahr eingetragen (von dem ich natürlich vier Wochen im Urlaub war, zwei Monate krank, zwei Monate mit der Bahn gefahren bin... :wink:). Die Tante dort war zufrieden. Man muß es auch nicht mit sich führen, die Polizei interessiert das nicht!
Vorsicht: die Vorlage des Fahrtenbuchs kann jederzeit verlangt werden, § 31a StVZO.
Und die Führung des Fahrtenbuchs kann für alle auf den Fahrzeughalter zugelassenen Fahrzeuge angeordnet werden.
Aber die Führung eines Fahrtenbuchs kann nur auferlegt werden, wenn man nicht aktiv bei der Ermittlung des tatsächlichen Fahrers mitwirkt.
Also von Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen ist keine gute Idee in dem Zusammenhang.
Ich würde es machen, wie Inspired vorgeschlagen hat.
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Vorsicht: die Vorlage des Fahrtenbuchs kann jederzeit verlangt werden, § 31a StVZO.
Und die Führung des Fahrtenbuchs kann für alle auf den Fahrzeughalter zugelassenen Fahrzeuge angeordnet werden.
Aber die Führung eines Fahrtenbuchs kann nur auferlegt werden, wenn man nicht aktiv bei der Ermittlung des tatsächlichen Fahrers mitwirkt.
Also von Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen ist keine gute Idee in dem Zusammenhang.
Ich würde es machen, wie Inspired vorgeschlagen hat.
Das war doch meine Rede. Ein Fahrtenbuch wird nur auferlegt, wenn man (aus welchem Grund auch immer) nichts sagt/weiß etc... Ist mir ja so geschehen.
Aber: die Aussage darf in diesem Falle, wenn es ein Freund aus den USA war, nicht verweigert werden. Das geht nur, wenn ein naher Verwandter der Fahrer war, den man nicht belasten muß. Sie könnte in diesem Falle höchstens sagen, daß sie nicht weiß, wer gefahren ist. Dann wird aber ganz bestimmt ein Fahrtenbuch auferlegt. Ich würde sagen, wer es war und gut ist's.
Aber an alle, die Angst vor einem Fahrtenbuch haben - es tut absolut nicht weh und macht keine Arbeit.
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kurzer Zwischenstand: auf dem Foto ist eindeutig unser Freund aus den USA zu erkennen. Wir werden nun dessen Adresse mitteilen und dann schauen wir mal, was passiert.
Danke für die Infos!
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Aus Gastfreundschaft würde ich die 80 Euro einfach zahlen und den Punkt annehmen!
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Aus Gastfreundschaft würde ich die 80 Euro einfach zahlen und den Punkt annehmen!
Wieso das? Ordnungswidrigkeiten im Verkehr sind persönliche Strafen. Da eindeutig nachgewiesen werden kann, dass der Fahrzeughalter nicht selber gefahren ist, ist es nicht seine Strafe. Es ist Aufgabe der Ordnungsbehörde, das Bußgeld einzutreiben und sie wird entscheiden, ob sich bei amerikanischen Staatsangehörigen dieser Aufwand lohnt oder das Verfahren eingestellt wird.
Ich würde in keinem Fall die Strafe zahlen und den Punkt nehmen!
Gruß
Micha
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Ich denke mal, die Bemerkung des Gastes war auch eher mal so ein bisschen 'Aufmischen', besser gar nicht drauf reagieren ;)
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Ich denke mal, die Bemerkung des Gastes war auch eher mal so ein bisschen 'Aufmischen', besser gar nicht drauf reagieren ;)
Hach, ich kann bei solchen Bemerkungen immer schlecht ruhig bleiben!!! :koch: :wink:
Aber du hast natürlich recht. Ich habe leider zu spät gesehen, dass hier einer trollt :roll:
Gruß
Micha
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Na dann schauen wir mal, ob uns die Freundschaft gekündigt wird. :wink: Ich habe nämlich die Adresse unseres Freundes mitgeteilt.
Ich geb dann Bescheid, was dabei herausgekommen ist.
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Na dann schauen wir mal, ob uns die Freundschaft gekündigt wird. :wink: Ich habe nämlich die Adresse unseres Freundes mitgeteilt.
Ich geb dann Bescheid, was dabei herausgekommen ist.
Du hast doch Euren Freunden sicherlich schon eine Warnung zukommen lassen. In nette Worte verpackt kann man
vieles abfedern. :lol:
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Na dann schauen wir mal, ob uns die Freundschaft gekündigt wird. :wink: Ich habe nämlich die Adresse unseres Freundes mitgeteilt.
Ich geb dann Bescheid, was dabei herausgekommen ist.
Du hast doch Euren Freunden sicherlich schon eine Warnung zukommen lassen. In nette Worte verpackt kann man
vieles abfedern. :lol:
Na klar. Er hat ja auch die entsprechenden "Urlaubsfotos" von uns geschickt bekommen. :wink:
Es ist für ihn keine Frage, dass er die "Strafe" übernimmt.
(würden wir im umgekehrten Fall ja auch machen)
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Ach Quatsch, wenn man sich überlegt, was das Speeding in den USA kostet!
Ich persönlich würde mich an deren Stelle über ein unkompliziert geliehenes Auto freuen und mich wahrscheinlich hundertmal verlegen entschuldigen, wenn ich dem Besitzer dann noch Scherereien mache.
Und wenn ihr aus irgendeinem Grund dem Betreffenden zu Dank verpflichtet seid, dann könnt ihr, falls es so weit kommt, die Überweisung immer noch von Deutschland aus auslösen, was womöglich sowieso praktischer wäre, sofern das Überweisen eines deutschen Knöllchens aus den USA ebenso schwierig sein sollte wie das Begleichen eines Knöllchens in den USA von Deutschland aus.
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Genauso ist es, Birgit. Ihn ärgert es mehr, dass wir jetzt Scherereien haben, als sein Strafzettel. Obwohl es jetzt auch nicht wirklich Aufwand ist. Das gehört eben zu einer Freundschaft auch dazu! :D
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Es ist für ihn keine Frage, dass er die "Strafe" übernimmt.
Ich gehe eine Wette ein, dass er keine Strafe übernehmen muss. :D
Ich denke, dass die Behörde das Verfahren einstellt. Hab sowas ähnliches schonmal selber miterlebt. Aber warten wir ab, du hälst uns auf dem laufenden. :wink:
Gruß
Micha
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Mit Amerika hat Deutschland keinen Vertrag für Einforderung von Strafgeldern. Das wird sich im Sande verlaufen.
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Es ist für ihn keine Frage, dass er die "Strafe" übernimmt.
Ich gehe eine Wette ein, dass er keine Strafe übernehmen muss. :D
Ich denke, dass die Behörde das Verfahren einstellt. Hab sowas ähnliches schonmal selber miterlebt. Aber warten wir ab, du hälst uns auf dem laufenden. :wink:
Gruß
Micha
Vor ein paar Jahren habe ich aus Versehen (unserem Sohn beim Fahren das Heidelberger Schloss gezeigt) eine rote Ampel ueberfahren, und bin geblitzt worden. Ich habe nie etwas davon gehoert, weder von der Polizei noch von der Autoverleihfirma!
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Es ist für ihn keine Frage, dass er die "Strafe" übernimmt.
Ich gehe eine Wette ein, dass er keine Strafe übernehmen muss. :D
Ich denke, dass die Behörde das Verfahren einstellt. Hab sowas ähnliches schonmal selber miterlebt. Aber warten wir ab, du hälst uns auf dem laufenden. :wink:
Gruß
Micha
Vor ein paar Jahren habe ich aus Versehen (unserem Sohn beim Fahren das Heidelberger Schloss gezeigt) eine rote Ampel ueberfahren, und bin geblitzt worden. Ich habe nie etwas davon gehoert, weder von der Polizei noch von der Autoverleihfirma!
Das war aber dann zumindest von Seiten der Verleihfirma wohl ein bischen Glück, denn die hätte wenigstens die Kreditkarte für die Kaution im Nachhinein noch belasten können. Zumindest andersrum (also ein Vergehen mit einem Mietwagen in den USA) wird das praktiziert. Wurde ja schon mehrfach hier im Forum geschildert.
Gruß
Micha
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Der Unterschied ist, dass in Deutschland für solche Verstöße der Fahrer und nicht der Fahrzeugbesitzer beschuldigt wird.
Die Behörde wird als Vermutlich beim Verleiher nur die Personalien des Fahrers angefordert haben und weiter nichts.
Ob das dann weiter verfolgt wird ist sache der Behörde.
In USA wird das Ticket jedoch einfach dem Fahrzeugbesitzer ausgestellt ganz egal wer gefahren ist.
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Der Unterschied ist, dass in Deutschland für solche Verstöße der Fahrer und nicht der Fahrzeugbesitzer beschuldigt wird.
Und da der Verleiher demnach keine Strafe zu zahlen hat, wird auch die KK nicht nachbelastet. Ja, klingt plausibel.
Gruß
Micha
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Mal ein Zwischenstand:
Ich weiß ja nicht, wie schnell sowas geht, aber es ist jetzt 3 Wochen her, dass ich Name und Anschrift unseres Freundes in den USA mitgeteilt habe. Weder er noch wir haben bis jetzt von der Behörde irgendetwas gehört.....
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Es gibt zwei Möglichkeiten:
Entweder, Ihr hört nie wieder was oder aber, Eure Bekannten bekommen nach zig Monaten nen Brief einer dortigen Behörde. Ohne Rechtshilfeersuchen wird sich die hiesige Behörde nie und nimmer an Eure Bekannten wenden und solche Ersuchen dauern ne ganze Weile.
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Es gibt zwei Möglichkeiten:
Entweder, Ihr hört nie wieder was oder aber, Eure Bekannten bekommen nach zig Monaten nen Brief einer dortigen Behörde. Ohne Rechtshilfeersuchen wird sich die hiesige Behörde nie und nimmer an Eure Bekannten wenden und solche Ersuchen dauern ne ganze Weile.
Er wird nie einen Brief einer amerikanischen Behoerde bekommen, da es kein Vertrag ueber Hilfe bei Zivildelikten zwischen den USA und Deutschland gibt
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Er wird nie einen Brief einer amerikanischen Behoerde bekommen, da es kein Vertrag ueber Hilfe bei Zivildelikten zwischen den USA und Deutschland gibt
Das denke ich auch.
Als ich letztes Jahr in Deutschland war, wurde ich auch geblitzt (bissl zu schnell gefahren) :oops:
Ich hatte einen Mietwagen aus Holland.
Hab bis heute nichts gehoert.
Von der Kreditkarte wurde auch nichts abgebucht
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Da gehe ich auch fest von aus, sofern es nicht eine DEUTLICHE Geschwindigkeitsüberschreitung gab (hab den thread nicht komplett verfolgt, sorry)
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Da gehe ich auch fest von aus, sofern es nicht eine DEUTLICHE Geschwindigkeitsüberschreitung gab (hab den thread nicht komplett verfolgt, sorry)
Auch bei einer deutlichen Geschwindigkeitsueberschreitung in Deutschland wuerde man hier keinen Brief von einer US Behoerde bekommen. Einzig das deutsche Konsulat koennte sich da einschalten, soweit denen bekannt ist, wo man lebt. Aber auch sie koennten einen Brief von einer deutschen Behoerde nur weiterleiten, Rechtskraft haette so ein Brief nicht
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Gerecht wäre es ja, wenn das dann bei der nächsten Einreise irgendwo aufleuchten würde ;)
...auch wenn ich natürlich absolut gegen die Art und Weise bin, wie in Deutschland Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden, die in den meisten Fällen absolut nicht zur Verkehrssicherheit beitragen, sondern einfach nur Geld in die Kasse bringen sollen:
-Geschwindigkeitsmessung in 20er-Zone an Schule (am Nachmittag, deutlich nach Schulschluss!)
-versteckte Blitzer auf Autobahnen/Messung von Zivilfahrzeugen aus
-Blitzer unmittelbar nach Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit
-versteckte Blitzer, bei denen man erst durch Erhalt des Bußgeldbescheides erfährt, dass man zu schnell gefahren ist
...um nur einige Beispiele zu nennen
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-versteckte Blitzer, bei denen man erst durch Erhalt des Bußgeldbescheides erfährt, dass man zu schnell gefahren ist
...um nur einige Beispiele zu nennen
In einigen Staaten in den USA, so auch in Minnesota und Wisconsin, waere das illegal. Hier wurde vom obersten Gerichtshof festgelegt, dass der Hauptgrund fuer solche Messungen zuerst die Belehrung des Fahrers udn danach die Bestrafung fuer ein Vergehen sein muss. Deswegen muss der Fahrer fuer jedes Ticket vom Polizisten angehalten und ueber sein vergehen und die Gefahr dadurch belehrt werden.
Aus diesem Grund gibt es hier weder Ampelblitzer noch andere Starenkaesten und versteckete, automatische Radargeraete. W
Wenn man hier nicht umgehend nach einem Vergehen angehalten wird, weiss man, dass spaeter auch nichts davon kommt.
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Gerecht wäre es ja, wenn das dann bei der nächsten Einreise irgendwo aufleuchten würde ;)
Bei mir hat nix aufgeleuchtet, ist wohl nicht an Interpol weitergegeben worden 8)
Bin im Mai 2014 wieder nach Amsterdam geflogen und hab mir ein Auto bei der gleichen Mietwagenfirma gebucht.
Selbst da hat mich niemand auf mein Ticket vom September angesprochen.
Offensichtlich wird ein Ticket wegen zu schnellen Fahren wohl NOCH nicht als Kapitalverbrechen bewertet :wink:
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In einigen Staaten in den USA, so auch in Minnesota und Wisconsin, waere das illegal. Hier wurde vom obersten Gerichtshof festgelegt, dass der Hauptgrund fuer solche Messungen zuerst die Belehrung des Fahrers udn danach die Bestrafung fuer ein Vergehen sein muss. Deswegen muss der Fahrer fuer jedes Ticket vom Polizisten angehalten und ueber sein vergehen und die Gefahr dadurch belehrt werden.
Aus diesem Grund gibt es hier weder Ampelblitzer noch andere Starenkaesten und versteckete, automatische Radargeraete. W
Wenn man hier nicht umgehend nach einem Vergehen angehalten wird, weiss man, dass spaeter auch nichts davon kommt.
Hier fingen sie auch mal mit dem Kamera Quatsch an und zwei Drittel der Betroffenen haben einfach nicht bezahlt weil das Ticket per Post kam .
Hier im Westen ist es jedenfalls so, dass diese Kamera Strafzettel einem persönlich von einem Process Server in die Hand gedrückt werden müssen.. (Wie immer, von Staat zu Staat verschieden)
Nach einem Jahr wurden die Kameras wieder abgebaut, denn die Instandhaltung wurde viel zu teuer. Ewig musste Spruehfarbe von den Linsen entfernt werden und täglich drüber gestülpten Papiertueten entfernt werden und dann natürlich die mechanische Instandhaltung.
Ein Mann wurde sogar so wütend, dass er einen Arbeiter, der an einer Kamera arbeitete erschossen hat. Der Mann sitzt jetzt hinter Gittern.
Traffictickets werden nicht an die Federalis weitergeleitet, da hätten die ja viel zu tun
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So, ich wollte mal kurz Nachricht geben: die Owi ist jetzt über 3 Monate her. Weder wir noch unsere Freunde aus den USA haben irgendwelche Post bekommen. :)
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Vorsicht vor zu schneller Freude: die Anhörung unterbricht die 3 monatige Verjährungsfrist und lässt sie neu beginnen.
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Hallo, weitere 3 Monate sind vergangen und nichts ist passiert. :)
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Hast Du gelesen, was alle zuvor geschrieben haben? Es ist klar, dass nichts kommt.
Es gibt kein Abkommen zwischen D und den USA zur Vorllstreckung von Bußgeldern im Straßenverehr. Der Ami kann hier rasen wie er will, kann mit 100 durch einen 30er Blitzer fahren. Wenn er nur geblitzt wird, dann hat er nichts zur befürchten. Wenn er direkt rausgezogen wird, dann zahlt auch er.
Er wird also niemals niemals nie irgendetwas bekommen.
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Ja, ich habe gelesen, was vorher geschrieben wurde. Ich habe den Thread eröffnet...
Da aber auch darum gebeten wurde zu berichten, wie das Ganze ausgeht, habe ich das getan. :)
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Gut, will dann nichts gesagt haben.
Abgesehen davon verjährt das eh nach 3 Monaten nach Zugang dem "Ihnen wird zur Last gelegt" Brief, wenn nichts nachgewiesen werden kann.
Wundert mich nur, dass das Deutsche interessiert ob ein Ami zahlen musste. Haben so viele hier US Freunde, die zu schnell fahren :mrgreen:?
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Vermutlich wollten hier einige wissen, ob es dann doch auf den Halter zurückfällt.
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Ich finde es sehr lieb von dir, Silvia, dass du dich meldest. Mich interessiert es auch rein formell, ob so eine Geschichte weiter verfolgt wird. Offenbar ist es nicht so, was ich sehr interessant fand.
Übrigens bin ich im Sommer in Polen geblitzt worden und habe auch keine Post bekommen, obwohl das innerhalb der EU ja durchaus möglich gewesen wäre...
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Der Thread wurde doch ausreichend beantwortet.
Scheinbar haben hier einige immer noch nicht verstanden, dass es in D keine Halterhaftung gibt, also der Halter zwar auskunftpflichtig ist, bei engen Familienmitglieder sogar die Auskunft verweigern kann, aber eben nicht durch die momentane Gesetzeslage zur Zahlung verpflichtet werden kann.
Das wird aber spätestens mit Einführung d. Maut etc. geändert werden
Darüber hinaus kaum bei ausländische Kennzeichen eine Halterverfolgung bezw. Fahrerfeststellung bei Kontrollen nur mit Foto kommt da sich der Aufwand einfach nicht rechnet.
Zwar gibt es mittlerweile eine europäischen Abkommen der Halterfeststellung innerhalb Europas, die aber aufgrund der Tatsache dass die Strafe im Ausland erhoben, keinesfalls in das Ursprungsland überwiesen wird, sondern der heimischen Staatskasse zugeführt wird, kaum Interesse die Strafe einzutreiben.
Man bedingt sich da eher der darauf spezialisierten Inkassogesellschaften um an das Geld zu kommen. Die kaufen nämlich im großem Stil fällige Strafzettel auf und versuchen mit entsprechenden Aufschlägen zu ihren Geld zu kommen.
Für einige Länder gab es aber schon immer ein Rechtsmittel abkommen, (Österreich, Schweiz) die über die Halterhaftung auch im Ausland ihre Forderungen eintreiben.
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Es ist für ihn keine Frage, dass er die "Strafe" übernimmt.
Ich gehe eine Wette ein, dass er keine Strafe übernehmen muss. :D
Ich denke, dass die Behörde das Verfahren einstellt. Hab sowas ähnliches schonmal selber miterlebt. Aber warten wir ab, du hälst uns auf dem laufenden. :wink:
Gruß
Micha
Vor ein paar Jahren habe ich aus Versehen (unserem Sohn beim Fahren das Heidelberger Schloss gezeigt) eine rote Ampel ueberfahren, und bin geblitzt worden. Ich habe nie etwas davon gehoert, weder von der Polizei noch von der Autoverleihfirma!
Dann war das möglicherweise einer der Blitzer in HD, in denen die Kamera immer nur zeitweise ins Gehäuse gehängt wird. Nicht jeder Heidelberg Blitzer ist jederzeit "scharf".