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Autor Thema: Führerscheinentzug in D - internationaler Führerschein  (Gelesen 3692 mal)

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Schneewie

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Am Wochenende hatten wir eine Diskussion zum Thema Führerscheinentzug.

Vorgeschichte:
Ein Kollege hat aufgrund zu schnellen Fahrens den Führerschein für 4 Wochen abgeben müssen.

Was wäre, wenn er nun in diesen 4 Wochen in der USA im Urlaub ist und dort den internationalen Führerschein bei der Anmietung vorlegt. Der Fahrerlaubnis ist ihm ja nur für Deutschland abgenommen worden (ist das richtig?) und nicht für die USA oder andere Länder.

Da man bei der Anmietung nur den internationalen Führerschein vorlegen braucht/muß (sofern man sich hat einen ausstellen lassen, ist ja kein Muß für die USA), wird nach dem nationalen nicht gefragt.

Darf er nun in der USA (oder auch woanders auf der Welt) trotzdem Autofahren?

Danke für Eure Antworten.
Gruß Gabriele

nypete

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Re: Führerscheinentzug in D - internationaler Führerschein
« Antwort #1 am: 28.03.2011, 14:37 Uhr »
Hi,

im internationalen FS steht, dass er nur in Verbindung mit dem nationalen FS gültig ist, nicht als Ersatz. Wenn dann jemand ( bei der Anmietung oder Polizei ) danach fragt, hat er ein Problem.
Gruß nypete


stephan65

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Re: Führerscheinentzug in D - internationaler Führerschein
« Antwort #2 am: 28.03.2011, 14:37 Uhr »
Der internationale ist nur in Verbindung mit dem nationalen gültig.

michaels-pictures

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Re: Führerscheinentzug in D - internationaler Führerschein
« Antwort #3 am: 28.03.2011, 14:53 Uhr »
Da man bei der Anmietung nur den internationalen Führerschein vorlegen braucht/muß (sofern man sich hat einen ausstellen lassen, ist ja kein Muß für die USA), wird nach dem nationalen nicht gefragt.
Sicher? Ich meine, hast Du das selbst schon mal so erlebt? Ich persönlich kenne nur das Gegenteil: Internationaler vorgelegt, hat aber keinen interessiert und sie wollten statt dessen den nationalen sehen. Nach dem das bei den ersten drei Anmietungen immer das gleiche war, lasse ich seitdem den internationalen gleich ganz zu Hause.
Viele Grüße,
Michael

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mrh400

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Re: Führerscheinentzug in D - internationaler Führerschein
« Antwort #4 am: 28.03.2011, 15:10 Uhr »
Hallo,
Der Fahrerlaubnis ist ihm ja nur für Deutschland abgenommen worden (ist das richtig?)
das ist nicht richtig (es sei denn, es handelt sich um einen nicht-deutschen Führerschein, dann könnte er überall auf der Welt außer in Deutschland fahren).

Die Fahrerlaubnis im Ausland hängt unmittelbar an der im Ausstellerland - ist sie im letzteren weg, gilt das auch fürs Ausland. Umgekehrt kann allerdings eine ausländische Behörde nicht über die Fahrerlaubnis im Ausstellerland befinden sondern sie nur auf ihr Tätigkeitsgebiet beschränkt entziehen.

=> Fahrerlaubnis aus dem Land x, im Land x entzogen => Entzug gilt überall
=> Fahrerlaubnis aus dem Land x, im Land y entzogen => Entzug gilt nur in y
Gruß
mrh400

Schneewie

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Re: Führerscheinentzug in D - internationaler Führerschein
« Antwort #5 am: 28.03.2011, 15:42 Uhr »
Da man bei der Anmietung nur den internationalen Führerschein vorlegen braucht/muß (sofern man sich hat einen ausstellen lassen, ist ja kein Muß für die USA), wird nach dem nationalen nicht gefragt.
Sicher? Ich meine, hast Du das selbst schon mal so erlebt? Ich persönlich kenne nur das Gegenteil: Internationaler vorgelegt, hat aber keinen interessiert und sie wollten statt dessen den nationalen sehen. Nach dem das bei den ersten drei Anmietungen immer das gleiche war, lasse ich seitdem den internationalen gleich ganz zu Hause.

Ja, letztes Jahr in AUS wollten die nur den Internationalen sehen.




Wenn ich Euch richtig verstehe, hätte man keine Chance, wenn einem der deutsche Führerschein entzogen word, "nur" mit dem Internationalen in einem anderen Land weiterzufahren?
Eben will der Internationale an dem nationalen "hängt".

Kapiere ich das so richtig?
Gruß Gabriele

mrh400

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Re: Führerscheinentzug in D - internationaler Führerschein
« Antwort #6 am: 28.03.2011, 15:53 Uhr »
Hallo,
Kapiere ich das so richtig?
ja
Gruß
mrh400

Fistball

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Re: Führerscheinentzug in D - internationaler Führerschein
« Antwort #7 am: 28.03.2011, 15:54 Uhr »
Richtig.

Wenn man mit dem Internationalen Führerschein ein Auto bekommt ist das Fahren immer noch illegal.

147VNN

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Re: Führerscheinentzug in D - internationaler Führerschein
« Antwort #8 am: 28.03.2011, 17:04 Uhr »
Nach der Schilderung oben handelt es sich nicht um einen Führerscheinentzug, sondern um ein Fahrverbot. Man behält seinen Führerschein, deponiert ihn bei der Polizei und holt ihn nach der festgesetzen Frist (hier 4 Wochen) wieder. Beim ersten Mal ist es in der Regel so, dass der Zeitraum erst 4 Monate nach Rechtskraft zu laufen beginnen muss, das heißt, innerhalb dieser 4 Monate kann man den Zeitraum selbst aussuchen. Da könnte man ja den Urlaub reinplanen. Wenn es schon mehrere Fahrverbote gab, gilt die Frist bereits ab Rechtskraft - dann sollte man seinen Fahrstil mal einer kritischen Prüfung unterziehen :lol:.

Bei einem Führerscheinentzug ist der Lappen weg, man kriegt den gleichen nicht wieder, sondern kann nach Ablauf der Sperre einen neuen beantragen. Da ist natürlich auch der internationale nicht mehr gültig.

LincolnTC

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Re: Führerscheinentzug in D - internationaler Führerschein
« Antwort #9 am: 28.03.2011, 17:21 Uhr »
Ähm, ohne päpstlicher als der Papst sein zu wollen: Ich denke, wir sind uns einig, dass der Internationale FS nur in Verbindung mit dem Deutschen FS gilt. Wenn man trotzdem einen Mietwagen bekommt, könnte das im Ernstfall bei einem Unfall auch die Konsequenz bedeuten, dass die Versicherungen Ärger machen - das ist meine Meinung, mein Gedanke, aber ich weiß es nicht. ICH würde es definitiv NICHT riskieren!

dschlei

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Re: Führerscheinentzug in D - internationaler Führerschein
« Antwort #10 am: 28.03.2011, 17:28 Uhr »
Und hier kann man sehen, wie das US DOT (Department of Transportation) den internationalen Fuehrerschein sieht:

 The International Driver's Document is an official translation of a national or domestic driver's license. You are not permitted to present IDL as the main document because it is only a translation of your original driver's license. This International Driver's License, however, is valid only with the original, domestic driver's license, which must be currently valid and not expired or suspended.
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

mrh400

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Re: Führerscheinentzug in D - internationaler Führerschein
« Antwort #11 am: 28.03.2011, 17:38 Uhr »
Hallo,
Nach der Schilderung oben handelt es sich nicht um einen Führerscheinentzug, sondern um ein Fahrverbot. Man behält seinen Führerschein, deponiert ihn bei der Polizei und holt ihn nach der festgesetzen Frist (hier 4 Wochen) wieder.
das trift wohl zu - ändert aber nichts an der "internationalen Wirkung".

innerhalb dieser 4 Monate kann man den Zeitraum selbst aussuchen. Da könnte man ja den Urlaub reinplanen.
Ich würde da weniger den Urlaub reinplanen als das Fahrverbot aus dem Urlaub rausplanen  :wink: - es sei denn, man plant einen autofreien Urlaub (z.B. Kreuzfahrt - da braucht man den FS wohl am wenigsten  :lol:)

Im übrigen - wenn man sich mit dem Thema etwas intensiver befaßt, gilt wie immer der schöne Spruch "ein Blick ins Gesetz vertieft die Rechtskenntnisse":
§ 25 Abs. 2 StVG: "Das Fahrverbot .... Für seine Dauer werden von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine amtlich verwahrt".

Bei "ordnungsgemäßem" Vorgehen stellt sich somit die Frage aus dem Ausgangspost gar nicht, weil auch der internationale "einzulagern" ist.
Gruß
mrh400

Schneewie

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Re: Führerscheinentzug in D - internationaler Führerschein
« Antwort #12 am: 29.03.2011, 12:34 Uhr »
Nach der Schilderung oben handelt es sich nicht um einen Führerscheinentzug, sondern um ein Fahrverbot. Man behält seinen Führerschein, deponiert ihn bei der Polizei und holt ihn nach der festgesetzen Frist (hier 4 Wochen) wieder. Beim ersten Mal ist es in der Regel so, dass der Zeitraum erst 4 Monate nach Rechtskraft zu laufen beginnen muss, das heißt, innerhalb dieser 4 Monate kann man den Zeitraum selbst aussuchen. Da könnte man ja den Urlaub reinplanen. Wenn es schon mehrere Fahrverbote gab, gilt die Frist bereits ab Rechtskraft - dann sollte man seinen Fahrstil mal einer kritischen Prüfung unterziehen :lol:.

Bei einem Führerscheinentzug ist der Lappen weg, man kriegt den gleichen nicht wieder, sondern kann nach Ablauf der Sperre einen neuen beantragen. Da ist natürlich auch der internationale nicht mehr gültig.

Stimmt es war "nur" ein Führerscheinentzug für die 4 Wochen.
Aber hier wurde ja dann einstimmig gesagt, internationaler Führerschein gilt nur in Verbindung mit dem nationalen und da der nicht mitgeführt werden kann  :wink: darf man auch z.B. nicht in der USA Autofahren,.
Gruß Gabriele

Schneewie

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Re: Führerscheinentzug in D - internationaler Führerschein
« Antwort #13 am: 29.03.2011, 12:36 Uhr »
Und hier kann man sehen, wie das US DOT (Department of Transportation) den internationalen Fuehrerschein sieht:

 The International Driver's Document is an official translation of a national or domestic driver's license. You are not permitted to present IDL as the main document because it is only a translation of your original driver's license. This International Driver's License, however, is valid only with the original, domestic driver's license, which must be currently valid and not expired or suspended.

Danke, hiermit ist ja alles klar geregelt.
Gruß Gabriele

Schneewie

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Re: Führerscheinentzug in D - internationaler Führerschein
« Antwort #14 am: 29.03.2011, 12:38 Uhr »
Hallo,
Nach der Schilderung oben handelt es sich nicht um einen Führerscheinentzug, sondern um ein Fahrverbot. Man behält seinen Führerschein, deponiert ihn bei der Polizei und holt ihn nach der festgesetzen Frist (hier 4 Wochen) wieder.
das trift wohl zu - ändert aber nichts an der "internationalen Wirkung".

innerhalb dieser 4 Monate kann man den Zeitraum selbst aussuchen. Da könnte man ja den Urlaub reinplanen.
Ich würde da weniger den Urlaub reinplanen als das Fahrverbot aus dem Urlaub rausplanen  :wink: - es sei denn, man plant einen autofreien Urlaub (z.B. Kreuzfahrt - da braucht man den FS wohl am wenigsten  :lol:)

Im übrigen - wenn man sich mit dem Thema etwas intensiver befaßt, gilt wie immer der schöne Spruch "ein Blick ins Gesetz vertieft die Rechtskenntnisse":
§ 25 Abs. 2 StVG: "Das Fahrverbot .... Für seine Dauer werden von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine amtlich verwahrt".

Bei "ordnungsgemäßem" Vorgehen stellt sich somit die Frage aus dem Ausgangspost gar nicht, weil auch der internationale "einzulagern" ist.


Vielen Dank das Ihr unsere Diskussion zum Ende gebracht habt und ich jetzt informiert bin.
Bitte nicht denken, das ich das mal so machen wollte, aber es war einfach mal ein Gedanke zu dem blöden Mißgeschick unseres Kollegen - der übrigens seinen Führerschein während des Urlaubs abgegeben hat, da er auf Kreuzfahrt ist.  :wink:
Den Rest der Zeit bekam er dann auch so hin.....
Gruß Gabriele