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Autor Thema: Vergessene Medikamente in die USA  (Gelesen 1022 mal)

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Buick

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Vergessene Medikamente in die USA
« am: 27.06.2005, 20:52 Uhr »
Hallo !
Ich muss Blutdrucksenker, die mein Herr Schwiegervater leider bei Abreise vergessen hat, schnellstmöglich nach Marina del Ray, CA, schicken.

Weiss jemand, wie ich die Dinger auf dem schnellsten Weg dahin bekomme ?
Feste Postadresse ist vorhanden ( wohnt bei seinem Sohn )

Muss ich eine Zollerklärung ausfüllen ? Was schreibe ich drauf ? Urgent drugs? Urgent prescription drugs ?

danke im voraus
frank
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atecki

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Re: Vergessene Medikamente in die USA
« Antwort #1 am: 27.06.2005, 21:06 Uhr »
Am schnellsten geht es wohl mit dem Kurierdienst (UPS, FedEx, DHL etc) - die können Dir sicher auch sagen, was dort auf dem Paket angegeben werden muß.

Andre

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Re: Vergessene Medikamente in die USA
« Antwort #2 am: 27.06.2005, 21:25 Uhr »
Ist es nicht einfacher, vor Ort zum Arzt zu gehen?

cleetz

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Re: Vergessene Medikamente in die USA
« Antwort #3 am: 28.06.2005, 01:29 Uhr »
Doc wäre sicher am einfachsten, aber zahlt das die Krankenversicherung bei vergessenen Pillen? Kenn mich da nicht aus, aber IMHO ist das ja kein Notfall der plötzlich eingetreten ist? Sollte man vorher abklären, sonst kann das teuer werden... Zb. gibt es hier ja (bessere) Pillen die privat bezahlt werden müßen, da diese von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Diese werden sicher auch nicht durch die Auslandskrankenvers. getragen?
Gruß
Carsten

Andre

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Re: Vergessene Medikamente in die USA
« Antwort #4 am: 28.06.2005, 01:40 Uhr »
Nee, ich bin schon davon ausgegangen, dass die KV das nicht zahlt.
Ich meinte ja nur einen kurzen Arztbesuch, bei dem man dem Doc erklaert, welches Medikament einem fehlt, sich kurz untersuchen und dann das Medikament verschreiben laesst. Ich weiss natuerlich nicht, wie teuer das Medikament an sich ist, aber der Arztbesuch wird sicher nicht teuer.
Und wenn man das mal in's Verhaeltnis zu den Versandkosten setzt, ist es bestimmt eine Ueberlegung wert.

EasyAmerica

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Re: Vergessene Medikamente in die USA
« Antwort #5 am: 29.06.2005, 06:32 Uhr »
Man sagt ja: "Medizin, die man vergisst, braucht man nicht." Frage deinen Schwiegervater doch mal, wie es ihm ohne seine Pillen geht.  :D

Wenn er das Zeug wirklich braucht, ist Andres Vorschlag mit dem Arztbesuch sicher das adäquate Mittel, statt hier lange zu rätseln, wie das Zeug nach Amerika kommt. Das wird nämlich nicht leicht und muss evtl. auch noch verzollt werden.
Viele Grüße
Heinz

tom22

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Re: Vergessene Medikamente in die USA
« Antwort #6 am: 29.06.2005, 12:17 Uhr »
Hallo,

die Einfuhr von Medikamenten unterliegt besonderen Bestimmungen. Zur Sicherheit würde ich mal beim Zoll nachfragen.

Zitat vom Zoll:

Zitat
Arzneimittel
Zweck des Arzneimittelgesetzes (AMG)
ist es, im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel zu sorgen.
Die Regelungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) dienen somit dem Schutz der Verbraucher. Dabei richtet sich das AMG zunächst an die Hersteller und Vertreiber von Arzneimitteln im Inland. Eine Abgabe an den Verbraucher darf erst dann erfolgen, wenn Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit hergestellter Arzneimittel in einem Zulassungsverfahren überprüft und festgestellt worden sind.
Die strengen Regelungen des deutschen Arzneimittelrechts müssen natürlich auch solche Arzneimittel erfüllen, die aus anderen Ländern nach Deutschland eingeführt werden. Deshalb wird die Einfuhr von Arzneimitteln besonders überwacht. Diese Überwachung ist eine der Aufgaben der deutschen Zollverwaltung.

Mitwirkung der Zollstellen
Zu den Aufgaben der deutschen Zollverwaltung gehört unter anderem auch die Mitwirkung bei der Überwachung der Ein- und Ausfuhr von Arzneimitteln in den Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes.
Bei der Einfuhr von Arzneimitteln prüfen die Zollstellen insbesondere,

ob es sich um zugelassene Arzneimittel handelt
ob die Einfuhr dieser Arzneimittel erlaubt ist (sog. Einfuhrerlaubnis)
ob diese Arzneimittel entsprechend den Vorschriften des AMG gekennzeichnet und
mit einem Beipackzettel in deutscher Sprache versehen sind.
Bei Zweifeln an der Zulässigkeit der Einfuhr von Arzneimitteln werden die zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörden hinzugezogen. Arzneimittel die nicht einfuhrfähig sind, werden entweder vernichtet oder müssen wieder ausgeführt werden.