Unterwegs => On the road: Transport & Verkehr => Thema gestartet von: Lowrider am 24.05.2002, 20:30 Uhr
Titel: USA: Strafe für Falschparken
Beitrag von: Lowrider am 24.05.2002, 20:30 Uhr
'N Abend.
Habe in San Francisco wegen falschem Parken ein Ticket über $ 51 kassiert (Mietwagen). Da ich, wieder in Europa, herzlich wenig Neigung verspüre, durch Zahlung der Buße meine Reisekosten unnötig zu erhöhen: Hat jemand Erfahrung damit, was passiert, wenn ich nicht zahle? Ich gehe erstmal nicht davon aus, dass die Metwagen-Firma das abrechnen kann, die geben sicherlich höchstens meine Anschrift an die Polizei raus (oder?).
Vollstrecken die Amis Geldbußen in Deutschland? Werden meine Personalien für den Fall einer eventuellen Wiedereinreise gespeichert?
Für Antworten bin ich dankbar.
Greetz
L.
Titel: Re: Strafe für Falschparken
Beitrag von: aeschbi am 24.05.2002, 20:41 Uhr
Hi ! Ich wäre da mehr als vorsichtig ! Die Mietwagenfirma wird ja wohl Deine Kreditkartennummer haben , oder ? Ich bin so ziemlich überzeugt, dass sie Dir die Busse verrechnen werden. (http://www.usa-reise.net/forum/yimages/smilies/cwm30.gif)
Titel: Re: Strafe für Falschparken
Beitrag von: Hank am 24.05.2002, 21:55 Uhr
Warum sollen sie das nicht abrechnen können ? Hast wohl nicht so genau gelesen, was Du auf dem Mietvertrag alles so unterschrieben hast. Schreib das Geld mal vorsichtshalber schon mal ab, um Deine "Neigung" werden sich Vermieter und Behörden herzlich wenig scheren.
Titel: Re: Strafe für Falschparken
Beitrag von: Alex am 27.05.2002, 15:46 Uhr
Ich würde aeschi zustimmen.
Ich bin mir sicher, dass die das einfach von der Kreditkarte abziehen und dass irgendeine Klausel das betreffend auch im Mietvertrag verankert ist.
Alex
Titel: Re: Strafe für Falschparken
Beitrag von: ChristianE am 27.05.2002, 22:09 Uhr
Also bei Alamo steht auf der Rückseite z.B. eine Klausel "Fines And Expenses": So wie ich es verstanden habe ist man natürlich zur Zahlung verpflichtet und eine 25 $ "administration fee" kommt auch noch dazu.
In diesem Zusammenhang kann ich auch noch gleich eine Frage loswerden: Habe im letzten Urlaub zwar keinen Strafzettel bekommen, aber versehentlich eine Toll-Station überfahren (war in der falschen Spur). Ich denke mal, dafür wird es auch ein Bußgeld geben, es wurde aber nichts von meiner Kreditkarte abgebucht. Sollte ich mich beim Vermieter melden, um bei der nächsten Anmietung mögliche Zinsen zu umgehen, oder kann ich die Sache (war im September 2000) inzwischen als erledigt betrachten?
Titel: Re: Strafe für Falschparken
Beitrag von: Hank am 28.05.2002, 06:55 Uhr
Die "administration fee" habe ich ganz vergessem, bei sowas schlagen die Vermieter ja auch ganz gerne (und kräftig) zu.
Wegen Deinem "Vergehen" (warst Du auf der Car Pool lane oder hast Du den Schlagbaum durchbrochen ;)) - da wird wohl nix kommen, ich glaube nicht, daß sich irgendwer die Kameraaufnahmen (so vorhanden) eines ganzen Tages anschaut und die Leute in den Autos nachzählt. Selbst wenn, ist es jetzt fast 2 Jahre her und dürfte damit erledigt sein.
Titel: Re: Strafe für Falschparken
Beitrag von: Alex am 29.05.2002, 11:05 Uhr
Ich denke auch wenn du bis jetzt nichts davon gehört hast, dann wird auch nichts mehr nachkommen.
Alex
Titel: Re: Strafe für Falschparken
Beitrag von: heinzla am 29.05.2002, 15:49 Uhr
hi lowrider!!!
wenn du`s unbedingt willst kommst du schon um die Strafe herum, es wird zumindest billiger. Rückbuchungen Kreditkarte usw. Das Problem wird nur sein, daß die Leihwagenfirma eventl. deinen Namen an die ausstellenden Behörden weitergibt. diese werden deinen Namen sicherlich speichern. Ich kann mir also gut vorstellen, daß bei neuer Einreise od. Fahrzeuganmietung massive Schwierigkeiten bekommst. Die Computer sind in USA sehr nachtragend!!!! Ich wollte mal das CIA-Gebäude besichtigen...........................!!!! :-X
Gruß
heinzla
Titel: Re: Strafe für Falschparken
Beitrag von: ChristianE am 29.05.2002, 18:47 Uhr
Hallo Hank! Hallo Alex!
Nein, den Schlagbaum habe ich nicht durchbrochen. ;D
Ich bin anscheinend auf einer Spur für Leute gelandet, die da täglich vorbeifahren und für die Abbuchung eine Antenne am Auto haben (das hieß E-Z Pass).
Kleiner Tippfehler: Es war nicht 2000, sondern September 2001. Ich rechne eigentlich auch nicht damit, nach fast einem Jahr noch was zu bekommen, aber bevor ich bei der nächsten Einreise diskutieren muss, wollte ich lieber auf Nummer sicher gehen.
Titel: Re: Strafe für Falschparken
Beitrag von: Hank am 29.05.2002, 19:10 Uhr
Nun, wie gesagt - ob car pool oder E-Z Pass lane - wenn, dann wäre die Strafe schon von Deiner Kreditkarte beglichen worden. Du wirst schon noch mal Glück gehabt haben.
Titel: Re: Strafe für Falschparken
Beitrag von: Palo am 14.02.2007, 23:30 Uhr