Hm - vielleicht versteh ich's jetzt auch nur falsch, aber evtl. koennte das etwas komplizierter werden...
Laut
DMV Michigan wird die sog. "Graduated Driver License" (die fuer alle unter 18 gilt) NICHT an Austauschschueler vergeben... klingt also danach, als koenntest Du Dich erst im Dez. fuer den Fuehrerschein "anmelden" (nachdem Du nach Deinem Geburtstag eine "temporary intruction permit" erworben und damit mind. 30 Tage in Begleitung eines erwachsenen Fuehrerschein-Inhabers "geuebt" hast). Als "Fuehrerschein-Neuling" bekommst Du danach einen "Fuehrerschein auf Probe", wobei die Probezeit (mind.) 3 Jahre betraegt... wobei man die letzten 10 Monate ohne jede "traffic violation" bleiben muss, um den "endgueltigen" Fuehrerschein zu erhalten. (
hier das Handbuch dazu
)
Beim ADAC steht dazu:
Nach § 4 Abs. 3 Ziff. 1 IntKfzVO (Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr) besteht in Deutschland keine Berechtigung, einen ausländischen Führerschein zu benutzen, wenn es sich um einen sog. Minderjährigen- bzw. Lernführerschein oder um einen anderen vorläufig ausgestellten Führerschein (z.B. Provisional license) handelt. Da in einigen US-Bundesstaaten Jugendliche unter 18 bzw. 21 Jahren einen Minderjährigen- oder Lernführerschein erhalten oder die Fahrerlaubnisse generell befristet ausgestellt werden, kann die Rechtslage in Deutschland kompliziert werden. Hier werden diese Führerscheine in der Regel nur dann anerkannt, wenn sie unbeschränkt wirksam, d.h. wenn sie nicht mit einem Ablaufdatum versehen sind und zur weiteren Verwendbarkeit keine erneute Prüfung in dem betreffenden Bundesstaat erforderlich ist. Eine Anerkennung in Deutschland ist also möglich, wenn der amerikanische Führerschein automatisch gültig bleibt. Es kommt dabei auf die Rechtslage im betreffenden US-Bundesstaat an. Unter Umständen muss der Antragsteller der deutschen Behörde eine Bestätigung über die volle Gültigkeit des amerikanischen Führerscheins (wird z.B. von dem für den betreffenden Bundesstaat zuständigen deutschen Generalkonsulat ausgestellt) vorlegen.
Denke, dass es eigentlich schon hinhauen sollte - solange Du Dir halt nix zuschulden kommen laesst waehrend der Zeit... Oder notfalls einfach mal bei der zustaendigen deutschen Behoerde erkundigen, ob die evtl. tatsaechlich die oben erwaehnte "Gueltigkeitsbestaetigung" dafuer wollen.