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Autor Thema: Verwarnung wegen zu schnellem Fahren  (Gelesen 2571 mal)

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raba

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Verwarnung wegen zu schnellem Fahren
« am: 19.09.2006, 09:33 Uhr »
Hi folks,

habe im Urlaub erstmalig eine mündliche Verwarnung wegen zu schnellem Fahren 81 statt 65 erhalten.
Frage : Wir dies irgendwo registriert, so dass ich beim nächsten Mal zahlen muß, oder habe ich wieder eimal "frei" ?
 :?:
Grüße aus dem Schwabenland

EDVM96

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Re: Verwarnung wegen zu schnellem Fahren
« Antwort #1 am: 19.09.2006, 09:36 Uhr »
Nee, hast Glück gehabt - sofern du das beim gleichen Cop nicht nochmal machst ...  :wink:

User1211

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Re: Verwarnung wegen zu schnellem Fahren
« Antwort #2 am: 19.09.2006, 10:47 Uhr »
Zitat von: raba
Frage : Wir dies irgendwo registriert, so dass ich beim nächsten Mal zahlen muß, oder habe ich wieder eimal "frei" ?
 :?:

Wieso einmal frei? Ist doch kein Coupon-Heft, aus dem man den Zettel für einmal zu schnell fahren rausreißt und bei Sheriff abgibt. Ich sehe es einfach so, dass Du riesiges Glück gehabt hast, dass Du nicht löhnen musstest. Immerhin warst du 16m/h zu schnell, was einer Tempoüberschreitung von fast 25% entspricht!!!! Keine Ahnung warum der Sheriff zu Dir so freundlich war, aber ich würde nicht danach gehen, dass Du in jedem Urlaub bei der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung einen Freifahrtschein erhältst.
Gruß
Thorsten


Gutenberg

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Re: Verwarnung wegen zu schnellem Fahren
« Antwort #3 am: 19.09.2006, 11:13 Uhr »
Sehe das wie Torsten.
Einfach Glück gehabt. Verdient hättest Du eine Strafe eigentlich schon!  :?


Gruß!   Jörg
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Sedona

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Re: Verwarnung wegen zu schnellem Fahren
« Antwort #4 am: 19.09.2006, 11:50 Uhr »
Kannst von Glück reden, denn ab 11 mph über der Geschwindigkeitsgrenze geht das je nach Bundesstaat automatisch VOR GERICHT. Dort wird die Höhe der Strafe bestimmt und dann kann das schon mal ein paar 100 Dollars kosten!!!
Also nicht wirklich ein Spaß!

EasyAmerica

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Re: Verwarnung wegen zu schnellem Fahren
« Antwort #5 am: 19.09.2006, 12:10 Uhr »
Zitat von: Sedona
Kannst von Glück reden, denn ab 11 mph über der Geschwindigkeitsgrenze geht das je nach Bundesstaat automatisch VOR GERICHT. Dort wird die Höhe der Strafe bestimmt und dann kann das schon mal ein paar 100 Dollars kosten!!!
Also nicht wirklich ein Spaß!

Vielleicht war es ja auch gar keine Verwarnung, sondern die Ankündigung des Gerichtsverfahrens.
Viele Grüße
Heinz

die_franken

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Re: Verwarnung wegen zu schnellem Fahren
« Antwort #6 am: 19.09.2006, 12:14 Uhr »
Da hast ja Glück gehabt  :wink:
Mein Onkel sas in den '70 für 4 Tage im Gefängnis weil er 80 Meilen zu Schnell war und die Geldstrafe nicht Zahlen konnte. Strafe waren glaub ich $1200,- recht üppig.

Das schlimmste ist aber Ihm wurde 1999 deswegen die Einreise Verweigertund er musste mit der nächsten Maschine zurück nach Deutschland

Sedona

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Re: Verwarnung wegen zu schnellem Fahren
« Antwort #7 am: 19.09.2006, 12:15 Uhr »
Zitat von: Heinz
Vielleicht war es ja auch gar keine Verwarnung, sondern die Ankündigung des Gerichtsverfahrens.

Vielleicht!  :wink:
Aber da bekommt man eigentlich schon einen schriftlichen Wisch mit und nicht nur eine "mündliche Verwarnung".


Zitat von: die_franken
Mein Onkel sas in den '70 für 4 Tage im Gefängnis weil er 80 Meilen zu Schnell war und die Geldstrafe nicht Zahlen konnte. Strafe waren glaub ich $1200,- recht üppig.


 :shock:  :shock:  :shock:  80 mi zu schnell??? (ev auch noch im Ortsgebiet????) :shock:  :shock:  :shock:

User1211

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Re: Verwarnung wegen zu schnellem Fahren
« Antwort #8 am: 19.09.2006, 12:48 Uhr »
Zitat von: Sedona
Zitat von: die_franken
Mein Onkel sas in den '70 für 4 Tage im Gefängnis weil er 80 Meilen zu Schnell war und die Geldstrafe nicht Zahlen konnte. Strafe waren glaub ich $1200,- recht üppig.


 :shock:  :shock:  :shock:  80 mi zu schnell??? (ev auch noch im Ortsgebiet????) :shock:  :shock:  :shock:

Muss schon fast so sein. Immerhin wäre das eine Überschreitung von sagenhaften 128 km/h, was bedeuten würde, dass man im Ortsgebiet (vorausgesetztes Limit von 35m/h) sagenhafte 184km/h fahren müsste. Viel schneller wird es in den 70er mit einem US-Schlitten wohl kaum gegangen sein.
Gruß
Thorsten


die_franken

  • Gast
Re: Verwarnung wegen zu schnellem Fahren
« Antwort #9 am: 19.09.2006, 13:16 Uhr »
Zitat von: Sedona


 :shock:  :shock:  :shock:  80 mi zu schnell??? (ev auch noch im Ortsgebiet????) :shock:  :shock:  :shock:



Das war auf dem HWY er hat eine neue S-Klasse von der Ost- zur Westküste überführt.
Da wollte er halt mal wissen was der Wagen so läuft.

Ich sag dazu nur selber SCHULD!!

User1211

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Re: Verwarnung wegen zu schnellem Fahren
« Antwort #10 am: 19.09.2006, 16:21 Uhr »
Zitat von: die_franken
Ich sag dazu nur selber SCHULD!!

Man könnte auch sagen: Eigene Blödheit!

Übrigens zeigt gerade dieser Fall, warum es angebracht ist sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Wäre doch echt blöd, wenn man, nur weil man auf so einer schnurgraden Straße mal rasen will nie mehr in die USA einreisen kann!
Gruß
Thorsten


borni

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Re: Verwarnung wegen zu schnellem Fahren
« Antwort #11 am: 19.09.2006, 16:45 Uhr »
:shock:  :shock:  Ganz schön teuer da :wink:

Naja ich fahre schon in Deutschland selten zu schnell (max 20 drüber :wink: )
Drüben werde ich es wohl besser sein lassen :lol:

EDVM96

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Re: Verwarnung wegen zu schnellem Fahren
« Antwort #12 am: 19.09.2006, 19:05 Uhr »
Seien wir mal ehrlich: Wir sind doch vermutlich alle schonmal zu schnell gefahren in den USA...  :engel2:

Und es gibt ja auch Strecken - vor allem in den Weiten des Südwestens - die laden dazu geradezu ein.
Man denke nur mal an die schnurgerade Straße durch die Senke des Panamit Valley (im Death Valley).
Die Straße ist in gutem Zustand, es fahren kaum Autos, und es geht stetig bergab.
Dennoch ist hier 55mph...

Wegen zu schnell Fahrens bin ich bislang nur 1x erwischt worden (bei bislang 15 USA Visits).
In Kane County zwischen Page und Kanab: 88 statt 55mph.
Der Cop war aber sehr freundlich als er sah dass wir deutsche Touristen waren.
Aus der 88 hat er ein 78 gemacht. Hatte damals (1996) "nur" 40 Dollar gekostet.

Ansonsten bin ich noch 2x verwarnt worden:
1x in Indiana weil ich die Einfahrt eines Burgerkings anders interpretiert hatte als vorgesehen  :zwinker:, und
1x in Nevada (Nye County) beim überholen eines Trucks.
Der entgegenkommende Cop meinte das wäre ein riskantes Überholmanöver gewesen.
Dabei war das (für deutsche Verhältnisse) absolut lächerlich, da hätten hinter mir noch 2 Autos überholen können.
(Ich bin übrigens während des Überholvorgangs nicht zu schnell gefahren!)
Naja, als der Sherif dann den deutschen Führerschein sah hatte er nur die Augen verdreht und eine gute Weiterfahrt gewünscht.  :lachen5:

OWL

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Re: Verwarnung wegen zu schnellem Fahren
« Antwort #13 am: 19.09.2006, 19:52 Uhr »
So Geschwindigkeitsüberschreitungen klingen in mph viel harmloser als in km/h :pfeifen: :
88 statt 55 ist immerhin 141 statt 88.

Da hast Du wirklich einen freundlichen und kulanten Polizisten erwischt.

Quid licet Iovi, non licet bovi

Eagle

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Re: Verwarnung wegen zu schnellem Fahren
« Antwort #14 am: 19.09.2006, 20:32 Uhr »
Hallo


Zitat von: EDVM96
In Kane County zwischen Page und Kanab: 88 statt 55mph


Bei uns hättest du das "Ticket" und den PW auf der Stelle deponieren können. Nebst einer happigen Busse.

Zitat von: die_Franken
Mein Onkel sas in den '70 für 4 Tage im Gefängnis weil er 80 Meilen zu Schnell war


Zu dem ist eigentlich gar nichts mehr zu sagen. Der dürfte eigentlich gar nie mehr in  einem Auto sitzen! Total unverantwortlich.


Gruss

Eagle