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Autor Thema: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?  (Gelesen 2258 mal)

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Kidrock

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Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« am: 18.07.2008, 10:36 Uhr »
Würde mich mal Interessieren,was ich mit dem deutschen Führerschein so alles fahren darf.Darf man zb. Kleinbusse mit bin zu 20 Personen fahren?
Hat der deutsche LKW Führrerschein eigentlich irgendeine Berechtigung in den USA?
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Palo

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #1 am: 18.07.2008, 12:12 Uhr »
nein und nein
Gruß

Palo

Kidrock

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #2 am: 18.07.2008, 12:31 Uhr »
Danke Palo für die Umfangreiche Auskunft  :wink:

Da du dich ja sehr gut damit auszukennen scheinst,wie groß darf das gesteuerte Fahrzeug denn sein?
Denn bei den großen Vermietern wird ja schonmal ein Transporter mit bis zu 14 Personen angebote.
Wo ist denn die Obergrenze??
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Palo

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #3 am: 18.07.2008, 12:51 Uhr »
Du darfst einen Van mit 12 Passagieren, incl. Fahrer, fahren.
Gruß

Palo

Kidrock

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #4 am: 18.07.2008, 12:51 Uhr »
Du darfst einen Van mit 12 Passagieren, incl. Fahrer, fahren.

Ahh,okay das ist die Gesetzliche Obergrenze?
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Palo

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #5 am: 18.07.2008, 13:12 Uhr »

Ahh,okay das ist die Gesetzliche Obergrenze?
Yep, jedenfalls im Westen, ob es im Osten anders ist weiss ich nicht, glaube ich aber kaum.

Ist auch kein Gesetz, sondern wird vom MVD bestimmt, denen unterstehen ja auch die Fuehrerscheine.
Gruß

Palo

mrh400

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #6 am: 18.07.2008, 13:28 Uhr »
Hallo,
Du darfst einen Van mit 12 Passagieren, incl. Fahrer, fahren.
noch eine Ergänzungsfrage (aus reiner Neugier  :wink: ):
kommt es auf die Zahl der tatsächlichen Insassen an oder auf die der Sitzplätze (die bloße Größe - im Sinne von Außenmaß - kann ja eigentlich keine Rolle spielen, sonst wäre man ja bei vielen Womos schon au dem Rennen)?
Gruß
mrh400

Kidrock

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #7 am: 18.07.2008, 13:31 Uhr »
Was wäre denn mit so einem Wagen hier:

http://www.whittiershuttle.com/images/Whittier%20shuttle%20bus.JPG

Wenn der 12 Plätze hat wäre das auch Okay?
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Kidrock

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #8 am: 18.07.2008, 13:46 Uhr »
Hab grad mal bei einem großen Vermieter geschaut.Diesen Van hier:

http://www.automedia.com/NewCarBuyersGuide2007/photos/2007/Ford/E-Series%20Wagon/Minivan_Van/2007_Ford_ESeries_ext_1.jpg

kann ich in einem deutschen Katalog buchen,er ist aber mit 15 !! Sitzplätzen auch im Katalog ausgewiesen!!

Das würde ja bedeuten das ich den in nem Reisebüro buche,ihn aber mit meinem deutschen Führerschein garnicht dort fahren darf!!
Ist ja der Hammer!!
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dschlei

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #9 am: 18.07.2008, 14:41 Uhr »

Ahh,okay das ist die Gesetzliche Obergrenze?
Yep, jedenfalls im Westen, ob es im Osten anders ist weiss ich nicht, glaube ich aber kaum.

Ist auch kein Gesetz, sondern wird vom MVD bestimmt, denen unterstehen ja auch die Fuehrerscheine.
Ist im Mid West genauso.  !2 Personenen max.  Fuer Lastwagen muss man ein spezielles Truck Endorsement, also einen extra Fuehrerschein haben.  Der deutsche Lastwagenschein gilt nicht!
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dschlei

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #10 am: 18.07.2008, 14:43 Uhr »
Was wäre denn mit so einem Wagen hier:

http://www.whittiershuttle.com/images/Whittier%20shuttle%20bus.JPG

Wenn der 12 Plätze hat wäre das auch Okay?
Bei 12 Plaetzen waere der OK, wenn es mehr sind (egal ob genutzt oder nicht) muss ein Busschein gemacht werden .
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Kidrock

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #11 am: 18.07.2008, 14:43 Uhr »
Also ist es wirklich so,das ich die 15 Sitzer die ich im Katalog buchen kann garnicht fahren darf?
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dschlei

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #12 am: 18.07.2008, 14:44 Uhr »
Hab grad mal bei einem großen Vermieter geschaut.Diesen Van hier:

http://www.automedia.com/NewCarBuyersGuide2007/photos/2007/Ford/E-Series%20Wagon/Minivan_Van/2007_Ford_ESeries_ext_1.jpg

kann ich in einem deutschen Katalog buchen,er ist aber mit 15 !! Sitzplätzen auch im Katalog ausgewiesen!!

Das würde ja bedeuten das ich den in nem Reisebüro buche,ihn aber mit meinem deutschen Führerschein garnicht dort fahren darf!!
Ist ja der Hammer!!

Da muesstest Du die hintere Sitzbank entfernen.
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Kidrock

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #13 am: 18.07.2008, 14:46 Uhr »
Da muesstest Du die hintere Sitzbank entfernen.

Kann ich mir garnicht vorstellen.In allen Katalogen der großen Veranstalter sind doch 15 sitzer drinne!
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Palo

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #14 am: 18.07.2008, 15:36 Uhr »
Was wäre denn mit so einem Wagen hier:

http://www.whittiershuttle.com/images/Whittier%20shuttle%20bus.JPG

Wenn der 12 Plätze hat wäre das auch Okay?
Nein, gilt nicht, dazu brauchst du ein CDL
Gruß

Palo

Palo

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #15 am: 18.07.2008, 16:00 Uhr »
Hab grad mal bei einem großen Vermieter geschaut.Diesen Van hier:

http://www.automedia.com/NewCarBuyersGuide2007/photos/2007/Ford/E-Series%20Wagon/Minivan_Van/2007_Ford_ESeries_ext_1.jpg

kann ich in einem deutschen Katalog buchen,er ist aber mit 15 !! Sitzplätzen auch im Katalog ausgewiesen!!

Das würde ja bedeuten das ich den in nem Reisebüro buche,ihn aber mit meinem deutschen Führerschein garnicht dort fahren darf!!
Ist ja der Hammer!!
Der gilt, das ist ja ein 12sitzer. Was die in D als 15sitzer verkaufen ist falsch. Die uebertreiben. Es gibt eine Sonderausgabe die laenger ist und drei dreier Baenke hat. also fuer 15 pax, den darfst du nicht fahren. Ich kann mir nicht vorstellen dass diese Sonderausgabe, die jetzt auch garnicht mehr verkauft wird, von Vermietern angeboten wird.

In den Vans sind vorne 2 Sitze, dazwischen Platz fuer eine Kuehlbox
Dann 2 dreier Sitze und hinten ein vierer Sitz.
Kein Platz fuer Gepaeck. ausser wenn der auf dem Dach einen Gepaecktraeger hat, ansonsten muss man den hinteren Sitz rausnehmen um Gepaeck rein zu kriegen.

In den Broschueren die du da anschaust gibt es bestimmt auch ein Bild von innen guck mal.
Gruß

Palo

magnum

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #16 am: 18.07.2008, 16:20 Uhr »
Warum willste das eigentlich wissen, willste ne neue Buslinie aufmachen ?  :lol:

Palo

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #17 am: 18.07.2008, 17:26 Uhr »
Warum willste das eigentlich wissen, willste ne neue Buslinie aufmachen ?  :lol:
Hi,hi, ich hatte mich auch schon gewundert...... aber jedem Tierchen sein Plaesierchen ....  :lol:
Gruß

Palo

BigDADDY

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #18 am: 18.07.2008, 17:32 Uhr »
Na, der liebe Kidrock will doch mit ner großen Gruppe reisen.
In Deutschland ist es übrigens auch so, dass Du ab einer bestimmten Größe an Sitzplätzen im Fahrzeug (m.W. ebenfalls 12) einen Personenbeförderungsschein brauchst, (keinen besonderen Führerschein, aber halt einen Befähigungsnachweis).
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Kidrock

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #19 am: 18.07.2008, 18:26 Uhr »
Na, der liebe Kidrock will doch mit ner großen Gruppe reisen.

Genau,BigDADDY hat aufgepasst,deshalb mag ich ihn auch so  :wink:

Leider spukt mir Meister Google mir zu dem Thema nichts richtiges aus.Naja,ehrlich gesagt weiß ich garnicht welchen Suchbegriff ich Verwenden soll  :oops:
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Inspired

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #20 am: 18.07.2008, 23:21 Uhr »
In Deutschland ist die Frage, was man mit welcher Fahrerlaubnis fahren darf, in der FeV geregelt.

Für Fahrzeuge mit bis zu 8 Sitzplätzen ist Klasse B (oder die alte Klasse 3) erforderlich. Bei mehr als 8 Sitzplätzen die Klasse D, die einer eigenen Fahrerlaubnisklasse entspricht (§ 6).

Für alle anderen gewerbsmäßigen Arten der Personenbeförderung (Taxi, Krankentransport, Schulkinder im Kleinbus fahren etc.) braucht man eine Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen (§ 48).

Ich würde mal behaupten, dass ein deutscher Mietwagen-Anbieter in der Lage sein sollte die Frage zu beantworten, welche FE man für welche Fahrzeugkategoire braucht,

magnum

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #21 am: 19.07.2008, 09:30 Uhr »
Na, der liebe Kidrock will doch mit ner großen Gruppe reisen.
In Deutschland ist es übrigens auch so, dass Du ab einer bestimmten Größe an Sitzplätzen im Fahrzeug (m.W. ebenfalls 12) einen Personenbeförderungsschein brauchst, (keinen besonderen Führerschein, aber halt einen Befähigungsnachweis).
Maximal 8 Personen sind zulässig (incl. Fahrer). Für alle gewerbsmäßigen Fahrten muß man eine Bescheinigung haben, egal wieviele Passagiere man befördert.

Andersrum darfst Du z.B. mit einem Klasse 2 Führerschein (LKW) auch einen großen Reisebus fahren, allerdings muß der leer sein bzw. darf max. einen Beifahrer haben.