Bei der Autoanmietung kommts ein bisschen darauf an, was du gebucht hast:
Wenn du eine Buchung hast, bei der du gegenüber dem Autovermieter im Schadensfall eine Selbstbeteiligung leisten musst, dann solltest du bei der Fahrzeugübernahme genau darauf achten, ob Vorschäden bestehen und ggfs. darauf bestehen, dass sie in dem Schadensbogen vermerkt werden. Das würde ich auch in dem Fall so machen, dass ich eine Buchung über einen Vermittler in Deutschland gemacht habe, der die Selbstbeteiligung rückerstattet, denn besser ist es allemal, vor Ort gar nicht erst die Selbstbeteiligung zu zahlen.
Falls man sich weigert, irgendwas in den Schadensbogen einzutragen, z.B. mit dem Argument, dass ein Kratzer so geringfügig ist, dass er nicht als Schaden zählt, dann kannst du selbst auf dem Parkplatz der Autovermieterfirma noch Fotos machen, am besten so, dass sich Datum, Uhrzeit und Ort (Parkplatz) zweifelsfrei erkennen lassen. Dann kannst du bei der Rückgabe zeigen, das der Schaden vorher schon vorhanden war.
Hast du eine Buchung, bei der du gegenüber dem Autovermieter keine Selbstbeteiligung leisten musst, dann kräht nach meiner Erfahrung bei der Rückgabe kein Hahn danach, ob Schäden am Auto sind. Ich betone: Nach meiner Erfahrung.
Ob und In welchem Fall du bei einem Schaden, den du unterwegs verursachst, sicherheitshalber den Vermieter informieren solltest, müsste sich aus den Terms and Conditions ergeben, die du spätestens bei der Anmietung erhältst. Vielleicht kannst du die Bedingungen deines Vermieters aber auch schon vorab im Internet suchen, falls dich das beruhigt.