D.h. ich schließe in den USA eine Ehe und lasse mich in den USA wieder scheiden und das klappt? Gut soweit, aber ist es auch zwingend? Was, wenn die angetraute Gemahlin in Deutschland die Scheidung einreicht - mit den entsprechenden Unterhaltsfolgen. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das für Deutschland ausgeschlossen werden kann.
Zumal es in den USA normal sein mag - in DE würde ein 20 Jähriger sicherlich auffallen als Personenstatus geschieden - trotz ähnlicher Scheidungsquote auch bei uns.
Eine solche Ehe waere auch fuer Deutschland rechtsgueltig (viele Deutsche heiraten ja in Las Vegas). Die Gemahlin kann die Scheidung natuerlich in Deutschland einreichen, warum auch nicht, oder sie kann es in den USA machen, mit den selben Unterhaltsvorderungen. Ob das Gericht ihr was zu spricht nach einer sehr kurzen Ehe, ist zweifelhaft
Die Frage ist, ob sich die Scheidung dann nach deutschem Scheidungsrecht richtet. Wenn das der Fall ist, dann gibt es auch Unterhalt. Das ist in Deutschland wesentlich strenger, als in den USA. Gefühlt würde ich sagen, dass bei einem deutschen Ehepaar, das in den USA heiratet deutsches Scheidungsrecht gilt, wenn die Scheidung durchgeführt wird. Nicht US-Recht.