usa-reise.de Forum
Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: Soulfinger am 04.08.2010, 19:18 Uhr
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Hallo,
ich hatte Heute im Büro mit einer Kollegin eine hitzige Diskussion bzgl. 2nd Screening und Anschlussflug verpasst. Meine Arbeitskollegin fliegt nächste Woche nach von Stuttgart via Atlanta nach Las Veges. Mit dabei: ihre liebe Freundin, die von September 2009 bis Mai 2010 in Isreal lebte und auch ,,Palästinensische Stempel" in ihrem Pass hat. Sie faselte noch was von ,,Sicherheitsstufe 6". Ich meinte nur: das kann nach 2nd Screening riechen!
Die beiden Süssen haben in Atlanta 2 Std. Aufenthalt und ich meinte, dass wenn man ins 2nd Screening muss, dass ganz schön eng werden kann.
Wie schaut das mit dem Anschlussflug aus? Muss mich die Airline mit dem nächsten Flug mitnehmen, wenn ich den gebuchten bzgl. 2nd Screenings verpasse?
Ich meine: Nein. Der Airline isses doch Wurscht, wegen was du zu spät kommst. Wenn ich zum Flughafen fahre und ich habe ne Autopanne und verpasse deswegen den Flug habe ich doch auch Pech, oder. Was meint ihr?
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Ich kenne zwar nicht die gesetzlichen Bestimmungen, glaube aber, dass die Airline in einem solchen Falle den Passagier auf die nächste Maschine umbuchen muss.
Aufenthalte in den palästinensischen Autonomiegebieten, die bei der US-Immigration zu einem second screening führen, sind sicher kein Grund, um von einem Flug ausgeschlossen zu werden.
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Aufenthalte in den palästinensischen Autonomiegebieten, die bei der US-Immigration zu einem second screening führen, sind sicher kein Grund, um von einem Flug ausgeschlossen zu werden.
Es geht ja nicht darum, dass man deswegen vom Flug ausgeschlossen wir. Eher darum, dass die Warscheinlichkeite eines 2nd Screenings steigt . . .
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Wie schaut das mit dem Anschlussflug aus? Muss mich die Airline mit dem nächsten Flug mitnehmen, wenn ich den gebuchten bzgl. 2nd Screenings verpasse?
Ich meine: Nein. Der Airline isses doch Wurscht, wegen was du zu spät kommst. Wenn ich zum Flughafen fahre und ich habe ne Autopanne und verpasse deswegen den Flug habe ich doch auch Pech, oder. Was meint ihr?
Ich hatte mein Posting auf diese Aussage bezogen.
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Die Frage nach dem möglichen 2nd Screening hast Du doch im Ausgangsposting gar nicht gestellt?
Wie schaut das mit dem Anschlussflug aus? Muss mich die Airline mit dem nächsten Flug mitnehmen, wenn ich den gebuchten bzgl. 2nd Screenings verpasse?
Ich meine: Nein. Der Airline isses doch Wurscht, wegen was du zu spät kommst. Wenn ich zum Flughafen fahre und ich habe ne Autopanne und verpasse deswegen den Flug habe ich doch auch Pech, oder. Was meint ihr?
Ich habe mal gelesen (war es gar hier im Forum), dass die Airline gar nichts muss, wenn man wegen der Immigration zu spät zum Anschluß kommt, sondern nur dafür grade steht, wenn sie selbst die Verspätung zu verantworten hat.
Interessant wäre mir die Frage in diesem Zusammenhang auch, wenn wir mit dem Anschluß auch die Airline wechseln. Also wenn z.B. die LH-Maschine Verspätung hat und ich dadurch die Delta-Maschine nicht mehr bekomme.
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Hallo!
Ich hatte vor einigen Jahren schon mal das "Vergnügen".
Allerdings ohne das Problem mit einem Anschlussflug zu haben.
Das Screening hat bei den meisten so 10min gedauert und es haben auch welche freundlich daraufhin gewiesen, das sie ihren Anschlussflug verpassen und wurden, so weit ich einschätzen konnte, vorgezogen.
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also ich kann von einem Vorfall vor 6 Wochen berichten: Wir sollten über Philadelphia nach Las Vegas. Leider mussten wir zum 2nd screening (es stellte sich nachher heraus, dass es wegen Ägypten Visa+Stempel von einem Urlaub war --> die spinnen doch. naja egal). Da 7 Officers nur am Schalter saßen und niemanden bearbeitet haben, und wir nach 1 1/2 Stunden immer noch rumsaßen, und auf unsere Hinweise nicht reagierten, dass wir unseren Flug verpassen, habe ich die Officers mal gefragt, was in dem Fall passieren würde, wenn wir den Flug verpassen. Sie meinten, dass die Airlines gesetzlich verpflichtet sind, die Leute kostenfrei auf die nächste Maschine umzubuchen...
Ich würde Deiner Freundin empfehlen sich einen neuen bzw. 2. Pass ausstellen zu lassen. Ich will niemandem Angst einjagen, aber wir haben dort mit Leuten gesprochen, die nach eigener Aussage schon 4-8 Stunden dort saßen...
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Das würde ich mir aber mit dem Gesetz schriftlich geben lassen bzw. raussuchen.
Welches Gesetz soll das sein?
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ich habe auch nur das gesagt, was man mir dort gesagt hat. Ich hatte dort leider keinen Nerv noch nach der Gesetztesnummer zu fragen:)
Ich fand die Aussage auch verwunderlich, aber habe das so "hingenommen" in dem Augenblick.
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Ich würde Deiner Freundin empfehlen sich einen neuen bzw. 2. Pass ausstellen zu lassen.
Das Einwohnermeldeamt sollte auf Grund dessen ohne Probleme einen zweiten Pass ausstellen.
Ich hatte seinerzeit einen Stempel von Marokko im Pass. Den hat er aber beim Blättern übersehen. Bis zur nächsten Reise hab ich einen neuen Pass.
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ich habe auch nur das gesagt, was man mir dort gesagt hat. Ich hatte dort leider keinen Nerv noch nach der Gesetztesnummer zu fragen:)
Ich fand die Aussage auch verwunderlich, aber habe das so "hingenommen" in dem Augenblick.
Klar, da hat man andere Sorgen.
Trotzdem würde ich mir die Mühe machen, das dann später mal rauszusuchen.
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Trotzdem würde ich mir die Mühe machen, das dann später mal rauszusuchen.
Ich habe nirgends einen Hinweis darauf gefunden, dass die Fluggesellschften verpflichtet wären, kostenlos umzubuchen...Bin gespannt, was Deine Forschung ergibt...
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Trotzdem würde ich mir die Mühe machen, das dann später mal rauszusuchen.
Ich habe nirgends einen Hinweis darauf gefunden, dass die Fluggesellschften verpflichtet wären, kostenlos umzubuchen...Bin gespannt, was Deine Forschung ergibt...
Ich forsche nicht, sondern habe nur gesagt, dass ich es tun würde, wenn man mir sowas sagen würde ;)
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Ich hatte seinerzeit einen Stempel von Marokko im Pass. Den hat er aber beim Blättern übersehen. Bis zur nächsten Reise hab ich einen neuen Pass.
Hi IkeaRegal,
ein Marokko Stempel dürfte eigentlich gar kein Problem sein. Bin seinerzeit mit einem Ägypten Stempel eingereist, war kein Problem...
Da ist Palästina sicher eher interessant - ein 2. Pass wäre sicher kein Fehler ;-)
Axel
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Danke an euch!
Das mit dem 2. Pass gebe ich mal so weiter . . .
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Ich bin davon überzeugt, dass die Airline eine kostenlose Umbuchung vornehmen muss solange die Minimum Connecting Time eingehalten wurde und alles auf demselben Ticket ist. Beweisen kann ich das natürlich nicht, aber das Gegenteil ist ja auch nicht bewiesen :wink: Für das Second Screening kann der Passagier ja nichts, damit muss die Airline meiner Meinung nach rechnen wenn sie die MCT festlegt.
Ein Freund von mir ist vor Jahren mal über Charlotte nach Orlando geflogen und hat dort, wegen Stau an der Immigration, seinen Anschlussflug verpasst. Er wurde kostenlos auf den nächsten Flug umgebucht. Ich habe auch bisher nirgends gelesen, dass Passagiere wegen eines Second Screenings gestrandet wären...
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Für das 2nd Screening kann der Passagier nichts, das ist richtig. Die Airline kann dafür aber auch nichts, es sind andere äußere Umstände, die weder der Passagier noch die Airline zu verantworten hat.
Wahrscheinlich werden die Airlines schon die Umbuchung vornehmen, ist ja normalerweise auch keine große Angelegenheit. Aber vielleicht machen die das nur im Rahmen eines Gentlemen Agreements ohne das wirklich zu müssen.
Wenn mir sowas passieren würde, würde ich mich auch zuerst an die Airline wenden und drauf bestehen, umgebucht zu werden. Die Frage ist auch, wie die Airline das prüft. Schließlich kannst Du ja auch schnell durch die Immigration gekommen sein, dann aber die Zeit beim DutyFreeShopping vertrödelt haben ;)
Wird die MCT überhaupt von der Airline festgelegt? Ich glaube nicht, da diese ja für den gesamten Flughafen gilt.
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Habe einige Einträge in einem US-Forum gefunden mit verpassten und nur tw. leicht umzubuchenden Flügen...Ich hoffe, die Forschung nicht an eigenem Beispiel weiter führen zu müssen... :lol:
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Wird die MCT überhaupt von der Airline festgelegt? Ich glaube nicht, da diese ja für den gesamten Flughafen gilt.
Stimmt, wer sie festlegt weiß ich nicht aber sie ist meist von der Airline unabhängig.
Ich hab auch mal bei einem Freund im Reisebüro nachgefragt, er ist auch der Meinung, dass die Airline umbuchen muss. Meine Vermutung daher: Die Nichtbeförderung auf einem späteren Flug kommt einer nicht zulässigen, einseitigen Kündigung des Beförderungsvertrags gleich, da der Passagier durch höhere Gewalt (oder behördliche Willkür :roll:) am Weiterflug gehindert wurde. Vielleicht kann uns ja noch jemand aufklären, wie es tatsächlich aussieht.
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Grade bei höherer Gewalt muss die Airline eben gar nichts zahlen. Ich denke da z.B. an die Vulkangeschichte, wo ebenfalls ohne Einfluss durch den Passagier umgebucht werden musste. Ist zwar nicht vergleichbar, ist aber auch 'höhere' Gewalt.
Ich vermute da eher, dass es zwar allgemein so gehandhabt wird, es aber nirgends verpflichtend geschrieben steht.
Aber vielleicht findet ja noch jemand was um hier mal ein wenig mehr Licht reinzubringen.
Bei Lufthansa steht zum Beispiel folgendes in den Beförderungsbestimmungen:
Artikel 6: Fluggastannahme und Einsteigen
6.3. Sofern Sie nicht rechtzeitig zum Einsteigen erscheinen, sind wir berechtigt, Ihre Buchung zu streichen.
Und weiter oben steht aber auch:
3.1.4. Wenn Sie im Besitz eines ermäßigten Flugscheins gemäß oben 3.1.3. und am Reiseantritt durch höhere Gewalt gehindert sind, so werden wir in Höhe des nicht erstattbaren Teils des Flugpreises eine Gutschrift erteilen, vorausgesetzt, Sie haben uns den Umstand höherer Gewalt umgehend mitgeteilt und nachgewiesen und der Flugschein ist noch nicht angeflogen worden. Wir sind zum Abzug einer Verwaltungsgebühr berechtigt, die jeweils veröffentlich wird.
Die Frage ist, was die unter 'angeflogen' verstehen. Wenn ich nur einen Flugschein habe und den Umsteiger verpasse, ist dann die Gesamtstrecke schon 'angeflogen'?
Jetzt bin ich aber zu faul, das auch bei anderen Airlines nachzulesen. Außerdem ist damit noch nicht die Aussage des Beamten gefestigt, wonach das per Gesetz geregelt ist. :D
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Grade bei höherer Gewalt muss die Airline eben gar nichts zahlen.
Klar, Hotelkosten und Verpflegung sind in jedem Fall zu übernehmen. Da können sich die Airlines zieren wie sie wollen, rechtswidrig bleibt es dennoch, wenn sie nichts zahlen. :) Im ZDF (ich glaube bei Panorama) gab es dazu letztens einen ausführlichen Bericht, das LBA kneift leider offenbar auch und unternimmt überhaupt nichts, obwohl sie durchaus Geldstrafen verhängen könnten.
Aber ansonsten natürlich ein guter Punkt, wobei ich mich frage, warum höhere Gewalt nur zugunsten der Airline gelten soll, solange man sich in der vertraglich vereinbarten Beförderungsleistung befindet, also von Anreise etc mal abgesehen.Aber vielleicht findet ja noch jemand was um hier mal ein wenig mehr Licht reinzubringen.
Das hoffe ich auch.
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Die Frage ist auch, wie die Airline das prüft. Schließlich kannst Du ja auch schnell durch die Immigration gekommen sein, dann aber die Zeit beim DutyFreeShopping vertrödelt haben
ich habe weder Beweise noch Gesetze parat - aber dafuer neulich erst gerade einen inneramerikanischen Flug verpasst durch pure Bummelei im Flugplatz (war viel zu frueh da ... hab dann mit dem iPod in einer Ecke gesessen und dann muss es eine ueble Raum/Zeitverschiebung gegeben haben ... [my Story and I stick with it ... :oops:]). Als ich dann zum naechsten Schalter ging wurde nur kurz auf der Tastatur geklappert mir zwei Bordkarten (hat mich den non-stop Flug gekostet) in die Hand gedrueckt und der freundliche Hinweis dieses Mal aber besser auf die Zeit zu achten ...
Das war mit US Airways, vor Jahren ist mir aehnliches mal mit United passiert - aber das war noch bevor die Airlines das Abkassieren erfunden hatten. Ich denke eine weitere Befoerderung wird stattfinden - der groessere Engpass ist sicher ob es denn in absehbarer Zeit einen passenden Flug/Sitzplatz gibt.
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Ja, die gängige Praxis wird genau so sein. Aber es ist eben kein 'Muss'. Und bei einer Europäischen Airline wärst Du möglicherweise nicht so einfach aus der Nummer rausgekommen.