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Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: davidson am 19.08.2005, 10:54 Uhr

Titel: Amerikanische Staatsbürgerschaft
Beitrag von: davidson am 19.08.2005, 10:54 Uhr
hallo miteinander,

mein vater ist amerikaner, meine mum deutsche, hab also beide staatsbürgerschaften, bin 21, und habe meinen amerikanischen pass, der nun über ein oder zwei jahre abgelaufen ist, nicht verlängert, nun meine frage, kann ich ohne probleme in die botschaft gehen und den pass verlängern oder gibts da trouble.

habe nämlich im januar vor in die staaten zu gehen.

greetz
Titel: Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
Beitrag von: pemag am 19.08.2005, 11:26 Uhr
Ich weiß nicht , ob du Probleme bekommen kannst . Wäre möglich . Weil du den Paß in USA beantragen müsstest ? Aber ein Anruf bei der Botschaft ist schon mal ein guter Anfang .
Titel: Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
Beitrag von: davidson am 19.08.2005, 11:36 Uhr
danke für die antwort, bin grad nicht auf dem neusten stand, also ich kann ohne probleme die zwei staatsbürgerschaften dann weiter behalten
Titel: Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Anonymous am 19.08.2005, 12:16 Uhr
vielleicht brauchst Du gar keinen amerikanischen Pass - die meisten Amerikaner haben ja auch keinen...Einreise mit dem deutschen Pass - und dann reicht vielleicht ne Geburtsurkunde oder ein anderer Nachweis.
Titel: Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
Beitrag von: nypete am 19.08.2005, 12:17 Uhr
Hi,

bin nur nicht sicher, ob die Deutschen da nicht inzwischen Ärger machen könnten, ich erinnere an die Diskussionen vor kurzem über doppelte Staatsbürgerschaft in Bezug auf die Tükei, wo die Leute dann die deutsche Staatbürgerschaft verloren hatten.

http://www.magazinusa.com/lv2/immigration/i_dual_nationality.asp
Titel: Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
Beitrag von: atecki am 19.08.2005, 14:18 Uhr
Hii,

erkundige Dich mal in diesem Forum, die kennen sich mit den Sachen besser aus:

www.auswanderer-forum.com

Grüße

Axel
Titel: Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
Beitrag von: KurtHans am 19.08.2005, 18:01 Uhr
Hi,
also ich wuerd' mal bei der Botschaft nachsehen:

http://berlin.usembassy.gov/germany/services/passport_issuance.html

Das beantwortet Deine Frage und Du kannst gleich die notwendigen Formulare herunterladen.

Bon voyage,

Kurt
Titel: Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
Beitrag von: davidson am 20.08.2005, 12:01 Uhr
danke für die antworten und links, denk auch das die die USA da eher keine probleme macht, eher die deutschen. ich nehm dann ma kontakt zur botschaft auf. ich wußt nur nicht was die denken, wenn mein pass schon zwei jahre abgelaufen ist.

greetz
Titel: Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
Beitrag von: groovy am 20.08.2005, 12:48 Uhr
Zitat von: davidson
ich wußt nur nicht was die denken, wenn mein pass schon zwei jahre abgelaufen ist.


Das weißt du aber jetzt auch noch nicht.

MfG Volker
Titel: Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Anoka am 20.08.2005, 17:09 Uhr
Hallo davidson

Du bist und bleibst deutscher Staatsbuerger, weil Du durch Abstammung deutsch bist. Ebenfalls durch Abstammung bist Du amerikanisch. In diesem Falle wird die doppelte Staatsbuergerschaft in Deutschland akzeptiert. Du musst Dich nicht fuer eine der beiden Staatsbuergerschaften entscheiden. Du kannst auf Lebzeiten beide haben.

Siehe hier: http://www.einbuergerung.de/26_126.htm

Anders sieht es aus, wenn Deine Eltern beide Auslaender in Deutschland waeren. In dem Falle waerst Du neu auch deutscher Staatsbuerger, aber nur durch den Geburtsort in Deutschland bestimmt. In diesem Falle muesstest Du Dich als Erwachsener fuer eine der Staatsbuergerschaften entscheiden.

Da Du bereits einen amerikanischen Pass besitzt, wurde Deine Geburt den amerikanischen Behoerden gemeldet und Deine Abstammung wurde akzeptiert. Von amerikanischer Seite aus, hast Du also keine Probleme. Fuer die USA bist Du aber in 1. Linie Amerikaner, welche andere Staatsbuergerschaft Du hast, interessiert sie nicht. Solltest Du in den USA mit dem Gesetz in Konflikt geraten - rein theoretisch - dann kann die deutsche Botschaft nicht viel fuer Dich tun. In den USA gilts Du als amerikanischer Staatsbuerger.

Auch wuerdest Du Dich straftbar machen, wenn Du mit dem deutschen Pass in die USA einreisen wuerdest (sofern das jemand merken wuerde, was ich aber fuer unwahrscheinlich halte, sofern Du es selber nicht erwaehnst). Du bist verpflichtet in die USA mit dem amerikanischen Pass einzureisen.

Dass Dein amerikanischer Pass abgelaufen ist, spielt keine Rolle. Es besteht keine Pflicht, jederzeit einen gueltigen Pass zu haben. Einen Link wie Du einen neuen Pass beantragst wurde bereits gepostet.

Du solltest auch wissen, dass Du als amerikanischer Staatsbuerger verpflichtet bist in den USA (beim Konsulat) eine Steuererklaerung auszufuellen. Keine Angst, zahlen musst Du nichts. Du zahlst Deine Steuern normal in Deutschland, da es ein Abkommen zwischen D und USA gibt. Das Formular ausfuellen musst Du aber trotzdem. Auch darueber wirst Du auf der Website der US Embassy in Deutschland informiert.
Titel: Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Josie am 21.08.2005, 01:19 Uhr
Zitat von: Anoka
Hallo davidson
Du bist und bleibst deutscher Staatsbuerger, weil Du durch Abstammung deutsch bist. Ebenfalls durch Abstammung bist Du amerikanisch. In diesem Falle wird die doppelte Staatsbuergerschaft in Deutschland akzeptiert. Du musst Dich nicht fuer eine der beiden Staatsbuergerschaften entscheiden. Du kannst auf Lebzeiten beide haben.

Siehe hier: http://www.einbuergerung.de/26_126.htm



Ich hätte mich mit 18 für eine Staatsbürgerschaft entscheiden müssen... Vater Amerikaner, Mutter Deutsche, bin in USA geboren, aber hier in Deutschland seit mein 7. Lebensjahr. Hätte bis, ich glaube, meinen 12. (oder 13.) - war auf jeden Fall ein Frist den wir verpasst haben - die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen müssen - und dann hätte ich, wie schon erwähnt, mit 18 mich entscheiden müssen. So, bin ich amerikanische Staatsbürgerin geblieben. Bin jetzt hier mit "unbefristete Aufenthaltsberechtigung" (nach 7 Jahre Ehe erhalten - egal das ich schon 22 Jahre in Deutschland lebte und meine Mutter Deutsche ist und auch in Deutschland lebt) - die 7 Jahre mit "befristete Aufenthaltserlaubnis).
Titel: Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Lordadmiral am 21.08.2005, 08:19 Uhr
Hallo,

die persönlichen Erfahrungen von dir Josie, stehen ja nun im grassen Widerspruch zu den Aussagen von Anoka und damit verbunden zu den Aussagen auf der offiziellen Internetseite des "Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration".

Wenn man davon ausgeht, dass der Beauftragte die Gesetzeslage genau kennt, (und das muss man wohl) bleibt eigentlich nur der Schluss, dass deine Angelegenheit, Josie, von den deutschen Behörden falsch behandelt worden ist.

Ich würde, diesen Beauftragten anschreiben und ihn in Bezug auf die Ausführungen auf der Internetseite um eine Stellungnahme zu der Abwicklung deines Falles bitten.

so long

Gruß
Titel: Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Anoka am 21.08.2005, 12:29 Uhr
Der Unterschied zwischen davidson und Josie ist das Alter. Davidson ist erst 21 Jahre alt und wie ich mich von einem Chat erinnern kann, ist Josie in etwa in meinem Alter. Well, I guess we are no spring chicks any more!  :wink:

Mitte der 70er Jahre (1974/1975?) wurde das Gesetz geaendert, so dass auch deutsche Frauen ihre Staatsbuergerschaft weitervererben konnten.  

Schade ist, dass Josies Eltern sie nicht gleich nach Geburt bei der deutschen Botschaft angemeldet haben. Da Ihr ja spaeter in Deutschland gelebt habt, haettest Du einfach Ausweisepapiere beantragen koennen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Beamte gemerkt haette, dass Dein Vater amerikanischer Staatsbuerger ist und Fragen gestellt haette, ist nicht sehr gross.

Eine Bekannte von mir wurde in D ehelich von deutscher Mutter und amerikanischen Vater in den 60er Jahren geboren. Natuerlich wurde die Geburt eingetragen. Ebenso hat sie der Vater bei den amerikanischen Behoerden gemeldet. Es kam zu einer Scheidung. Vater zurueck in USA, Mutter und mittlerweile 2 Toechter blieben in D. Fuer Reisen wurden die Kinder in den deutschen Pass der Mutter eingetragen. Auch wenn ein Beamter bezueglich der amerikanischen Staatsbuergerschaft gefragt haette, fuer die Mutter waren die Maedchen deutsch. Schliesslich war sie zustaendig und einen amerikanischen Pass besassen sie nicht. Hier war aber der Mutter nicht klar, dass die Maedchen natuerlich auch ohne Pass amerikanisch waren.

Keine Behoerde hat je danach gefragt und spaeter sind die Maedchen ganz normal mit einem eigenen deutschen Pass gereist. Anfangs 20 realisierten sie, dass sie ja auch die amerikanische Staatsbuergerschaft besitzen und haben bei der Botschaft den amerikanischen Pass beantragt. Die Beantragung war nur eine Formsache, weil ja die Papiere vorhanden waren. Den Amerikanern ist es egal, welche Staatsbuergerschaft man sonst noch besitzt, darum werden auch die deutschen Behoerden nicht informiert.

Die Beiden sind Doppelbuerger auf Lebzeiten. Vielleicht nicht ganz legal, wo kein Klaeger aber auch kein Richter.  

Davidson bekam aber durch Abstammung der deutschen Mutter zur deutschen Staatsbuergerschaft, da er ja erst in den 80ern geboren wurde.

@ Josie
Erkundige Dich nochmals. Seit 2000 ist das Gesetz voll und ganz auf Deiner Seite. Vielleicht kann man auch rueckwirkend was machen.
Titel: Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Josie am 21.08.2005, 22:56 Uhr
Zitat von: Anoka
Der Unterschied zwischen davidson und Josie ist das Alter. Davidson ist erst 21 Jahre alt und wie ich mich von einem Chat erinnern kann, ist Josie in etwa in meinem Alter. Well, I guess we are no spring chicks any more!  :wink:
@ Josie
Erkundige Dich nochmals. Seit 2000 ist das Gesetz voll und ganz auf Deiner Seite. Vielleicht kann man auch rueckwirkend was machen.


a) You ain't whistlin' Dixie  :lol:  :lol:  :lol: (Just turned 29 again for the 11th time :lol:  :lol:  :lol:)

b) Vielleicht sollte ich mir wirklich mal die Mühe machen, dann bräuchte ich nicht immer so lieb zu meinen Mann zu sein  :lol:  :lol:  :lol:  :wink:  :lol:  :lol:  :lol:
Titel: Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Anoka am 23.08.2005, 17:07 Uhr
Ja mach das.... :lol:

Hier steht auch noch was darueber geschrieben:

Zitat
3. As a general rule, a child born to a German citizen parent automatically acquires German citizenship at birth through jus sanguinis, regardless of the place of birth. There are exceptions under present law, however, and have been many in the past. For more information about how German citizenship may be transmitted by a German parent, please contact your local Staatsangehörigkeitsbehörde (or Standesamt, in some parts of Germany).


Zitat
2. A child born to an American parent and a German parent acquires both American and German citizenship at birth, regardless of place of birth, if the parents satisfy the jus soli or jus sanguinis requirements of their respective countries. See the sections above entitled, "Basic Primer on American Citizenship Law," and "Basic Primer on German Citizenship Law." Neither country requires a person born under these circumstances to choose between American and German citizenship, i.e., he/she may keep both citizenships his/her entire life.




Quelle: http://berlin.usembassy.gov/germany/services/dual_nationality.html

Ich wuensche Dir viel Glueck!
Titel: Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Josie am 24.08.2005, 07:28 Uhr
Sieht mau für mich aus, glaube ich...

Zitat
II. Basic Primer on German Citizenship Law
a. The child must choose between German nationality and the nationality of his/her parents before he/she turns 23 years of age, unless it is legally impossible for him/her to give up his/her parents' nationality, in which case he/she must apply to the German authorities for dual nationality before turning 21.


und

Zitat
III. American-German Dual Nationality
4. Under German law, a person may not have more than one citizenship unless he/she was born with both, as described in paragraphs 2 and 3 above. Thus, German law requires an American who becomes a German citizen through the Einbürgerung process (see paragraph 5 in the section entitled, "Basic Primer on German Citizenship Law") to formally renounce his/her American citizenship, and a German who becomes an American citizen (see paragraph 5 in the section entitled, "Basic Primer on American Citizenship Law") to give up his/her German citizenship.


Dann bleibe ich halt Ami  :lol:  :lol:  :lol:.

Ich hatte beim Aufgebot (vor Jahre  :wink: ) mal gefragt wegen zum Deutschen Staatsbürgerschaft wechseln gefragt: "Ja, Sie können es beantragen, die Beantragung kann bis zu 3 Monatsgehälter kosten. Das ist aber keine Garantie das sie auch gewährt wird." Toll, sagte ich, ich habe kein Einkommen, bezahle davon noch Krankenkasse, bezahlt das dann die Behörde. "Nein, dann gehen wir an Ihre Eltern." - Äh, ich bestelle gerade hier mein Aufgebot zum Heiraten...
Titel: Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Anoka am 24.08.2005, 08:53 Uhr
Josie, nicht die Haelfte auslassen... :wink:

Zitat
4. As of January 1, 2000, a child born in Germany to non-German parents automatically acquires German citizenship at birth by jus soli if: (1) at least one parent had lived legally in Germany for at least eight years prior to the birth; (2) at the time of the birth, that parent had a permanent residence permit (either an Aufenthaltsberichtigung or, for the three years prior to the birth, an unbefristete Aufenhaltserlaubnis). Note that:

a. The child must choose between German nationality and the nationality of his/her parents before he/she turns 23 years of age, unless it is legally impossible for him/her to give up his/her parents' nationality, in which case he/she must apply to the German authorities for dual nationality before turning 21.


Deine Mutter ist Deutsche, nur Dein Vater ist non-citizen. Das gilt fuer Dich doch nicht. Dieser Passus bezieht sich auf Kinder, deren Eltern beide Auslaender sind, die Kinder aber in Deutschland zur Welt kamen.

Richtig ist, dass Du bei Einbuergerung die amerikanische Staatsbuergerschaft abgeben muesstest.

Du bist aber deutsch durch Abstammung. Bei Dir ginge es darum nicht um eine Einbuergerung, sondern um die Anerkennung, dass Du Deutsche durch Deine deutsche Mutter bist. Das Problem ist, dass vor Mitte der 70er eine deutsche Mutter ihre Staatsbuergerschaft an ihre Kinder nicht weitergeben konnte. Das Gesetz wurde dann geaendert. Die Frage fuer Dich ist, was passierte mit den Kindern die vorher geboren wurden? Pech gehabt? Oder konnte/kann nachtraeglich noch die Abstammung geltend gemacht werden?

Vielleicht nein, aber dann weisst Du es mit Sicherheit. Wenn doch, dann waerst Du von Geburt an auch Deutsche und Du muesstest die amerikanische Staatsbuergerschaft nicht abgeben, weil es keine neue Einbuergerung ist.

Capisce?  :wink:  :lol:
Titel: Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Anoka am 24.08.2005, 09:02 Uhr
@ Josie
Lies Dir doch mal diese Geschichte durch

http://www.humboldt-foundation.de/de/programme/stip_aus/doc/buka/berichte_98/granata.pdf