Hallo
seufz - Du hast bei Deiner Buchung 2 Sachen vermischt.
Die Tatsache, daß Du die Reise über ein deutsches Reisebüro gebucht hast, macht in dem Fall keinen Unterschied - es wäre identisch gewesen, wenn Du in Deinem Fall bei einem kanadischen Büro gebucht hättest.
Du hast von denen ja auch den Link zur kanad. Incoming-Agentur erhalten, wo gebucht wurde. Die würden einfach eine Leistung IN KANADA für Dich dort buchen. Zu kanadischen Reisebedingungen, zu kanadischen Preisen, zu kanadischen Steuern. Ob die identische Reise in deutschen Katalogen angeboten wird, ist völlig unerheblich - genauso unerheblich, wenn die identisch in chinesischen stünde....
Nur wenn Du sie aus einem deutschen Katalog buchen würdest - und auf Deiner Bestätigung stünde "reise Buchungsnummer xyz - Veranstalter abc aus Kleinbeiselbach - DANN sähe das anders aus.
Eine Steuererhöhung wird natürlich an Dich weitergegeben - denn die wird ja in Kanada berechnet und auch weiter durchgereicht.
Deutsche Mehrwertsteuer fällt letztlich nur für das deutsche Reisebüro auf DEREN Marge an.
Ein Reisebüro ist immer nur MITTLER (wir gehen jetzt mal nicht auf Spezialfälle ein, in denen ein Reisebüro zum Veranstalter wird, da die hier nichts zur Sache tun).
Wenn Du nun die Reise aus einem deutschen Katalog mit einer Gültigkeit über den 30.6. hinaus buchen würdest, kann es sein, daß Du den derzeitgen Preis noch erhältst. Aber NUR, wenn nicht zum Buchungszeitpunkt VOR Bestätigung der Buchung ein "Fenster aufgeht", in dem steht "aufgrund einer Erhöhung der Steuer in Kanada erhöht sicher der Preis der Reise um xy €". Dann hast Du die Gelegenheit zu sagen: ja oder nein und dann erst kommt ein Vertrag zustande.
Schon getätigte Buchungen werden üblicherweise aus Kulanzgründen ohne Preiserhöhungen durchgeführt, wobei Erhöhungen der Steuern durchaus auch da weiterbelastet werden können - sinngemäß hat wohl jeder sowas in den AGB:
Dürfte unter diesen Passus der AGB fallen:
....Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zu ändern...Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.
In den Bedingungen eines jeden Veranstalters wird stehen "inkl. der zur Zeit gültigen Steuer von xy...." - bei einer Steuererhöhung MUSS diese natürlich weitergegeben werden. Denn diese muß ja an den Staat abgeführt werden - da gibt es auch keine Übergangsfristen.
Antje