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Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: gurdk am 22.06.2010, 20:48 Uhr

Titel: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: gurdk am 22.06.2010, 20:48 Uhr
Hallo zusammen,

nachdem sich mein Sohn letzte Woche den Unterarm / das Handgelenk beim Fußballspielen javascript:void(0); gebrochen hat und nun für die nächsten 8 - 12 Wochen einen Gips tragen "darf" wollte ich mal nachfragen, ob wir hierfür wohl ein ärtzliches Attest bei der Einreise vorweisen müssen.

Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist dies ja der Fall, das habe ich über die Suche gefunden. Aber leider keinen Eintrag zu einem Gipsarm.

Um Fragen vorzubeugen, wir fliegen am 27.07. los nach New York um von dort aus unsere Rundreise zu starten.
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: atecki am 22.06.2010, 21:03 Uhr
Hi,

wofür glaubst Du einen Attest zu brauchen?? Ein Gips ist ja nicht verschreibungspflichtig ;-)

Gute Besserung dem Sohnemann und einen schönen Urlaub

Axel
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: merengue am 22.06.2010, 21:06 Uhr
Hallo,

speziell kann ich zu USA nichts sagen, aber unsere Tochter hatte bei einem gebrochenen Handgelenk einen Gips vom Handgelenk bis zur Schulter. Damit durfte sie so nicht fliegen.
Der Pilot hat sich geweigert sie so mitzunehmen, er hat Rücksprache mit der Airline gehalten und die haben seine Entscheidung bestätigt.
Grund: Unter dem Kabinendruck kann der Arm anschwellen und der kann widerum im Gips nirgendwohin und blabla....ich weiss auch nicht...der ADAC fliegt ja schliesslich auch immer die Eingegipsten aus den Ski-Urlauben zurück, dennoch würde ich mich auf jeden Fall bei der Airline erkundigen.

Lösung bei unserem Problem: Die Maschine hat voll besetzt 2 Stunden auf uns gewartet und wir mussten den Gips aufschneiden lassen und durften ihn als "Schale" um das Gelenk belassen. So kamen wir dann endlich doch nach Hause zurück.

Sicherheitshalber würde ich mir für die Einreise ein Attest ausstellen lassen. Schadet ja nicht, aber ich glaube dass es bei der Immigration da weniger Probleme gibt als möglicherweise mit der Airline.
Ich will dich nicht verrückt machen...bis zu eurem Abflug ist es ja noch was hin vielleicht ist bis dahin der Gips doch schon ab bzw. das Ärmchen so dünn geworden dass es kein Problem ist.

gruss
Merengue

P.S. Könnte sein dass die bei der Airline gar nicht wissen was du willst. Ich hatte mich auch vorher erkundigt und die hatten gesagt kein Problem. Und dann standen wir doof am Flughafen....ist wahrscheinlich eh von Airline zu Airline verschieden wie die das Handhaben. Bei uns war das damals LTU / Heute Air Berlin
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: Jack Black am 22.06.2010, 21:22 Uhr
speziell kann ich zu USA nichts sagen, aber unsere Tochter hatte bei einem gebrochenen Handgelenk einen Gips vom Handgelenk bis zur Schulter. Damit durfte sie so nicht fliegen.
Der Pilot hat sich geweigert sie so mitzunehmen, er hat Rücksprache mit der Airline gehalten und die haben seine Entscheidung bestätigt.
Grund: Unter dem Kabinendruck kann der Arm anschwellen und der kann widerum im Gips nirgendwohin und blabla....ich weiss auch nicht...der ADAC fliegt ja schliesslich auch immer die Eingegipsten aus den Ski-Urlauben zurück, dennoch würde ich mich auf jeden Fall bei der Airline erkundigen.

Richtig! Das sollte unbedingt rechtzeitig vor dem Abflug geklärt werden.
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: gurdk am 22.06.2010, 21:49 Uhr
Vielen Dank zuerst mal für Eure Antworten. Unter dem Blickwinkel mit der Airline (Delta) habe ich mir noch gar keinen Kopf gemacht.

Wir werden mal nächste Woche beim Kontrolltermin im Krankenhaus mal mit dem Arzt reden, da unser Sohnemann ja zuerst mal vom 05.07. - 10.07. zur Lateinexcursion nach Pompeji fliegt. Das liegt doch noch ein wenig näher wie der anstehende Amerikaurlaub. Bin mal gespannt was der Doc zum Thema "Fliegen mit Gips" für eine Meinung hat.

Der momentane Gips geht vom Handgelenk bis kurz vor den Ellenbogen, welcher frei beweglich ist. Und dass der Gips bis zu unserem gemeinsamen Urlaub weg ist, wird leider nicht der Fall sein, da sowohl die Handwurzel, das Kahnbein, als auch die Speiche (der Länge nach) gebrochen sind. Das dauert halt zwischen 8 und 12 Wochen, je nach Heilungsverlauf, bis der Gips wieder entfernt werden kann.

Ganz schön blöd gelaufen. Nicht nur dass er HEUTE eigentlich praktische Prüfung für den Autoführerschein gehabt hätte, ich glaube auch den Ausflug nach Jackson NJ in den Six Flags Achterbahnpark können wir vergessen. :shit: :shit:         
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: Palo am 22.06.2010, 21:55 Uhr
Ich hatte mal so einen Fall mit einem meiner Gäste, der sich das Bein gebrochen hatte. Der Arzt hat ihm verboten zu fliegen, wegen möglicher Embolie. Da konnte auch ADAC nichts machen.  Also, erst vom Arzt Erlaubnis holen und Attest für die airline. Der durfte noch eine Weile in San Francisco krank feiern ;-)

Nach Pompeii ist der Flug ja nicht so weit, vielleicht darf er das, würde mich aber trotzdem mit einem Attest absichern.
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: Davidc am 22.06.2010, 22:01 Uhr

Lösung bei unserem Problem: Die Maschine hat voll besetzt 2 Stunden auf uns gewartet und wir mussten den Gips aufschneiden lassen und durften ihn als "Schale" um das Gelenk belassen. So kamen wir dann endlich doch nach Hause zurück.


Und was haben die anderen 100 (?) Passagiere dazu gesagt? Hat die Airline sie dann entschädigt?

Kann ich ja kaum glauben, dass man dann alle anderen Fluggäste deswegen 2 Stunden im Flieger sitzen lässt.
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: Route68 am 23.06.2010, 14:21 Uhr
Du brauchst eine Fit-to-fly-(Flugreisefähigkeits-)Bescheinigung die dann ein Arzt ausstellen müsste, bei Vollgips könnte das problematisch werden, ohne dieser Bescheinigung (bei offensichtlichen Gipsverband) wird wohl keine Fluggesellschaft Deinen Sohn mitnehmen, egal wohin.
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: merengue am 23.06.2010, 22:28 Uhr

Lösung bei unserem Problem: Die Maschine hat voll besetzt 2 Stunden auf uns gewartet und wir mussten den Gips aufschneiden lassen und durften ihn als "Schale" um das Gelenk belassen. So kamen wir dann endlich doch nach Hause zurück.


Und was haben die anderen 100 (?) Passagiere dazu gesagt? Hat die Airline sie dann entschädigt?

Kann ich ja kaum glauben, dass man dann alle anderen Fluggäste deswegen 2 Stunden im Flieger sitzen lässt.

...ich konnte es auch nicht glauben und es waren fast 400 Passagiere. Aber nur weil du es nicht glauben kannst wird es nicht weniger wahr.

Wieso sollte die Airline sie entschädigen? Meines Wissens kam es eh zu Verzögerungen wegen Überfluggenehmigungen (es war zur Zeit des Krieges im ehemaligen Jugoslawien und wir wollten von Griechenland zurück nach Deutschland.
Wer will denn da wissen das die Maschine nur wegen uns noch da stand? O.K. nachdem wir drin sassen gings auch schon los, aber vielleicht war es Zufall ;-)
Vielleicht hatten die auch Angst das wir klagen, wir hatten schliesslich bereits eine Woche vorher bei der Airline und bei der Reiseleitung nachgefragt. Angeblich alles kein Problem.
Irgendwie mussten wir ja auch mal wieder zurück nach Hause.


Da der Gips von gurdks Sohn lange nicht so hoch reicht wie bei unserer Tochter ist das vielleicht auch alles nicht zu vergleichen. Aber ich würde  mich einfach vorher kundig machen als dass es hinterher lange Gesichter am Flughafen gibt.
Und der "Kleine" ist ja viel grösser als ich dachte. Ich meinte gelsen zu haben der wäre 8. ;-) Tststs dann würde er ja wohl keinen Führerschein mache.

viele Grüsse
Merengue

Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: EDVM96 am 23.06.2010, 23:06 Uhr
ich glaube auch den Ausflug nach Jackson NJ in den Six Flags Achterbahnpark können wir vergessen.
In die Kingda Ka kommt man mit solch einem Gips sowieso nicht rein.  :wink:
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: gurdk am 26.06.2010, 10:51 Uhr
Kleiner Zwischenbericht :

Parallel zu meinem Post hier habe ich den Achterbahnpark Six Flags angeschrieben und angefragt wie es denn aussieht mit Achterbahn fahren und Gipsarm.

Heute Nacht kam nun die Antwort (welche mich ehrlich gesagt ein wenig verblüfft hat) : Solange nur der Unterarm eingegipst ist und der Ellenbogen frei beweglich ist, darf mein Sohn auch mit den Achterbahnen fahren.

Da wird sich "der Kleine"  :roll: (immerhin schon 17 Jahre alt) wohl sehr darüber freuen.

"Der Kleine" deshalb, weil er einen "größeren" (älteren) Bruder hat. Von der Körpergröße sind beide jedoch gleich groß.

Jetzt fehlt nur noch die fit-to-fly-Bescheinigung, welche wir nächsten Donnerstag beim Kontrolltermin hoffentlich bekommen werden und dann passt es auch wieder.
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: JürgenH am 29.06.2010, 09:36 Uhr
Die Bescheinigng solltet ihr auf alle Fälle dabei haben! Am besten in Deutsch und Englisch!
Die Hintergründe, weshalb das gemacht werden muss (Schwellungen) wurden bereits beschrieben.

Mit einem frischen Gips darf man nicht fliegen, aber wenn der Gips, wie in eurem Fall fast 3 Wochen (bis Pompeij) alt ist oder 5 Woche bis zum USA-Flug, ist das kein Problem. Wenn der Gips ausgetrocknet ist, dann wird der mit der Zeit lockerer. Beim Bruch müsste der Arm auch etwas geschwollen gewesen sein und dann wird um diese Armschwellung ein Gips gelegt. Die Schwellung geht zurück und der Gips ändert nicht mehr wirklich seine Form. Daher kommt das kleine bischen Platz, dass man beim Fliegen mit Gips braucht.
Beide Flüge sind also kein Thema, aber die Bescheinigung nicht vergessen. Ansonsten wird der unter Garantie von einem FB angesprochen (hatten den Fall gerade vorgestern bei uns an Bord). Sollte aber auch dann kein Problem sein, wenn der Gips schon 3 Wochen alt ist. Bei uns durfte der Passagier vorgestern mitfliegen, auch ohne Bescheinigung. Er hatte versichert, dass der Gips schon lälter sei (kann man ja auch etwas abschätzen, ob die Aussage stimmt...)

Gruß und schönen Urlaub trotzdem!
Jürgen
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: gurdk am 29.06.2010, 17:38 Uhr
Bis JETZT war ich ja noch die Ruhe in Person, ABER nach Jürgens Erklärungen fange ich schon ein wenig an zu grübeln.

Der erste Gips wurde bereits letzte Woche gegen einen Kunstharzgips ausgetauscht. Übermorgen soll dieser dann gegen einen anderen Gips getauscht werden, mit welchem auch gebadet (Freibad o.ä.) werden kann/darf.

Am 22.07. (5 Tage vor unserem Abflug) steht dann die letzte Kontrolle mit erneutem Gipstausch (der "badefähige") an.

D.h. jeweils 5 Tage vor den Flügen gibt es einen neuen Gips, welcher sich dann wunderbar eng an der Unterarm anschmiegt. Keine lustigen Aussichten.

Werde mich übermorgen mal mit dem Arzt reden und wieder berichten.   
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: JürgenH am 29.06.2010, 21:43 Uhr
Mach Dir mal keine Gedanken! Das klappt 100%!

Wenn der Gips beim Flug älter als 2 Tage ist, dann gibt´s keine Probleme. Er darf nur nicht frisch sein im Sinne von gerade dran gemacht.

Gruß
Jürgen
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: HAJler am 29.06.2010, 21:48 Uhr
Jürgen wird es sowieso wissen, aber ich kann seine Ausführungen trotzdem bestätigen. :) Im Oktober 2009 war unser Venedig-Hannover-Flug 45min verspätet. Auf Nachfrage erklärte sie mir dann, dass sie leider auf dem Hinflug eine Dame mit frischem Gips in der Maschine hatte und diese nicht wieder aussteigen wollte. In dem Gepräch wurde mir gesagt, dass der Gips mindestens 24Std. alt sein müsse, damit man damit fliegen kann. Wenn du also vom Arzt das Schriftstück bekommst, sollte alles wirklich kein Problem sein! :)
Grüße
David
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: dschlei am 29.06.2010, 21:52 Uhr
Mach Dir mal keine Gedanken! Das klappt 100%!

Wenn der Gips beim Flug älter als 2 Tage ist, dann gibt´s keine Probleme. Er darf nur nicht frisch sein im Sinne von gerade dran gemacht.

Gruß
Jürgen

Mal ne ganz dumme Frage zwischendurch!  Wird in Deutschland noch immer richtiger Gips fuer einen Stuetzverband verwendet???  Hier gibt es das schon mindestens seit etwa 15 Jahren nicht mehr.  Alle Verbaende, die hier verwendet werden (Scoth Cast, usw.) sind auch wasserfest.
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: DocHoliday am 29.06.2010, 22:14 Uhr

Mal ne ganz dumme Frage zwischendurch!  Wird in Deutschland noch immer richtiger Gips fuer einen Stuetzverband verwendet???  Hier gibt es das schon mindestens seit etwa 15 Jahren nicht mehr.  Alle Verbaende, die hier verwendet werden (Scoth Cast, usw.) sind auch wasserfest.

Ich bin zwar kein Chirurg aber soweit ich weiß, wird bei frischer Fraktur oft für die erste Zeit ein "richtiger" Gips verwendet. Wen der Arm dann abgeschwollen ist, kommt ein Kunsstoff-"Gips", also Aircast oder Southcast o.ä. dran.
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: Jack Black am 29.06.2010, 23:07 Uhr
Wird in Deutschland noch immer richtiger Gips fuer einen Stuetzverband verwendet???

Die Frage, die sich in Deutschland stellt, ist nicht nur die Frage nach der grundsätzlichen "Notwendigkeit", sondern bisweilen auch, was die Versicherung des einzelnen bezahlt. Private Versicherungen bezahlen häufig Leistungen (wozu auch ein Verband gehört), die von den Krankenkassen nur mit der sog. "Standardversorgung" übernommen werden.

Mir persönlich bekannt (aus eigener Erfahrung - ist aber schon einige Jahre her) ist beispielsweise die Wahl zwischen Gips (= Standardversorgung) oder Tapeverband (= teurere Versorgung, Zuzahlungspflichtig) bei einem Bänderriss (im Fussgelenk).
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: gurdk am 30.06.2010, 10:12 Uhr
Das hat mich auch ein wenig gewundert. Bei der "Erstversorgung" im Krankenhaus habe ich explizit nach einem Kunststoffgips gefragt, was aber mit der Begründung "sowas haben wir nicht" abgelehnt wurde. Dass ich den gerne auch extra bezahlt hätte steht außer Frage.

Als meine Frau 5 Tage später bei der Kontolluntersuchung (im gleichen Krankenhaus, gleicher Gipsraum) danach gefragt hat, bekam der Junior ohne Probleme den Kunststoffgips verpasst.  :shock:

Obwohl wir nicht privat versichert sind, musste auch keine Extrazahlung vorgenommen werden. 
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: dschlei am 30.06.2010, 15:05 Uhr
Wird in Deutschland noch immer richtiger Gips fuer einen Stuetzverband verwendet???

Die Frage, die sich in Deutschland stellt, ist nicht nur die Frage nach der grundsätzlichen "Notwendigkeit", sondern bisweilen auch, was die Versicherung des einzelnen bezahlt. Private Versicherungen bezahlen häufig Leistungen (wozu auch ein Verband gehört), die von den Krankenkassen nur mit der sog. "Standardversorgung" übernommen werden.

Obwohl die  Versicherungen hier ja manchmal absolut asoziale Entscheidungen treffen, scheinen die bei den Stuetzverbaenden keinen Probleme zu machen, denn, wie ich schon sagte, Gips (hier Plaster of Paris genannt) ist in den Krankenhaeusern und der Arztpraxis nicht mehr vorhanden.  Als Grund gilt das hohe Gewicht und die mangelnde Wasserfestigkeit von Gips, sowie die erheblich kompliziertere Entfernung des normalen Gipsverbandes (hoehere Kosten dadurch?????)
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: merengue am 01.07.2010, 17:56 Uhr
Mach Dir mal keine Gedanken! Das klappt 100%!

Wenn der Gips beim Flug älter als 2 Tage ist, dann gibt´s keine Probleme. Er darf nur nicht frisch sein im Sinne von gerade dran gemacht.

Gruß
Jürgen



Jürgen wird es sowieso wissen, aber ich kann seine Ausführungen trotzdem bestätigen. :) Im Oktober 2009 war unser Venedig-Hannover-Flug 45min verspätet. Auf Nachfrage erklärte sie mir dann, dass sie leider auf dem Hinflug eine Dame mit frischem Gips in der Maschine hatte und diese nicht wieder aussteigen wollte. In dem Gepräch wurde mir gesagt, dass der Gips mindestens 24Std. alt sein müsse, damit man damit fliegen kann. Wenn du also vom Arzt das Schriftstück bekommst, sollte alles wirklich kein Problem sein! :)
Grüße
David

Ich kann die Aussagen von Jürgen und David nicht bestätigen.
Bei uns hat der Pilot und die Airline den Flug mit Gips verweigert obwohl der Gips bereits mehr als 10 Tage dran war.
Der Arzt hatte sich geweigert den Gips zu öffnen und hat uns ein Schreiben auf Griechisch ausgestellt das unsere Tochter Flugfähig sei. Leider wurde auch dieses Schreiben von der Fluggesellschaft und dem Piloten nicht anerkannt. Trotz dass sie der Griechischen Sprache mächtig waren.

Ich denke Vorsorge ist besser als die Gefahr all diese Probleme am Flughafen lösen zu müssen.
Sicher wird von Fall zu Fall, Airline zu Airline, usw unterschiedlich entschieden.
Andere Passagiere rieten mir einfach eine Jacke überzuhängen, dann würde es doch keiner merken.
Die Frage die sich hier aber doch stellt ist doch nicht das Urlaubsvergnügen sondern die Gesundheit des Patienten.
Ich hätte nicht erleben mögen unsere damals 4 jährige Tochter hätte das Flugzeug zusammengeschrien weil der Arm im Gips keinen Platz mehr hat.
Worst Case Szenario: Bleibender Schaden bis hin zur Amputation?, Notlandung des Flugzeugs ? - Machen die mich für die Kosten haftbar wenn ich den Gips absichtlich verstecke usw....
Ich gehe zu 99% davon aus dass der Junge mit dem Gips fliegen kann, zumal der 1. Flug "Kurzstrecke" ist.
Dennoch rate ich dazu darüber mit dem Arzt/Airline zu sprechen.
Wo ist denn das Problem?
Ich habe mich auch mal einfach per Telefon am Flughafen erkundigt ob ich einen Nachweis brauche dass ich sehr viel Metall im Knochen habe. ( Nicht dass es piept bei der Kontrolle ;.))
Der zuständige Mitarbeiter meinte belustigt: Haben sie statt einer Naht einen Reißverschluß? Dann würden wir vermuten sie haben dort eine Waffe oder derart versteckt. Sonst nicht.
O.K. Die Antwort erschien mir logisch.
War es schlimm dass ich mich lieber vorher vergewissert habe?
Ich habe einmal im Leben ganz alleine auf einem kleinen griechischen Flughafen auf "meine Maschine" geschaut und nicht gewusst ob sie noch warten oder nicht.
Meine Koffer waren schon drin, und mein Mann war mit Kind und Reiseleitung zum Gips aufschneiden. ( Sie mussten im übrigen zu 3 Ärzten weil keiner über das Werkzeug verfügte diesen "modernen" Kunstoffgips aufzuschneiden, ihr werdet mir nicht glauben, aber am Ende hat das ein Bauarbeiter mit einer Bauflex gemacht)
Das möchte ich nicht noch einmal erleben. Da werden 2 Stunden zur Ewigkeit.

Die Geschichte ist so unglaublich dass sie wohl nicht so schnell wieder passiert. Ich weiss.

liebe Grüße
Merengue

Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: HAJler am 02.07.2010, 20:11 Uhr
Ja, entschuldige Merengue. Dass der Gips aufgeschnitten sein muss, hatte die Flugebgleiterin glaub ich auch noch erwähnt. Zumindest wäre es auch logisch, damit eine mögliche Schwellung keine Hindernisse hat.
Grüße
David
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: gurdk am 05.07.2010, 20:07 Uhr
aktuelles "update":

Letzten Donnerstag war "Junior" zur Kontrolle und erneutem "Gipswechsel" im Krankenhaus. Wie bereits angekündigt hat er so einen Kunststoffgips bekommen mit welchem er auch duschen/baden/schwimmen darf.

Schon Wahnsinn wie leicht das Teil sein soll (erzählt zumindest mein Sohn), sieht zwar ein wenig eng aus, ist er aber gar nicht. Ein Daumen passt ohne Probleme an der Öffnung am Unterarm rein.

Vom Arzt haben wir auch eine Bescheinigung erhalten (auf Deutsch), mit welcher er heute früh nach Neapel (von da aus geht es nach Pompeji) geflogen ist. Bei Air Berlin hat sich niemand für den Gips interessiert, auch an Bord des Flugzeuges wollte niemand irgendeine Bescheinigung sehen.
 
Heute Nachmittag habe ich dann bei Delta angerufen und die Situation geschildert.

Die wirklich verblüffende Antwort hat mich dann fast vom Stuhl geworfen " das Fliegen mit dem Kunststoffgips ist überhaupt kein Problem, sie benötigen auch keine Bescheinigung, sollten sich aber darauf einstellen, dass sie bei den Sicherheitsüberprüfungen ein wenig länger brauchen. Hier wäre ein ärztliches Attest evtl. sinnvoll." 

 


 
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: merengue am 06.07.2010, 09:53 Uhr
Hallo gurdk,

vielen Dank für dein Update.

das ist ja ein Ding.
Na, ja besser so als andersherum.
Bei uns war das damals echt ein Riesendrama. Aber wie ich bereits vermutete wird das offensichtlich sehr individuell entschieden.
Eine einheitliche Regelung scheint es nicht zu geben.

Euch dann viel Spass in den USA!

P.S.
unsere Tochter durfte mit dem Gips nicht ins Wasser. Aber der Arm war ja von der Schulter bis zum Handgelenk eingegipst. Die wäre uns ja "weggeschimmelt" ;-)

gruss
Merengue




Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: HAJler am 06.07.2010, 10:44 Uhr
Kleiner Tipp: Ich versuche bei solchen Dingen mittlerweile nicht mehr per Telefon meine Fragen beantwortet zu bekommen, sondern per Email. Das hat den großen Vorteil, dass man sich das Ganze ausdrucken kann und dann nicht völlig blöd dasteht, wenn man auf einmal eine andere Antwort am Checkin bekommt. Mir wollte man mal eine Bordkarte für einen Weiterflug auf separatem Ticket nicht ausstellen. Ich hatte allerdings per Email die Antwort bekommen, dass dies möglich wäre. Nach einigem Hin und Her hat die Dame dann etwas widerwillig die Bordkarte ausgestellt. Ohne Papier in der Hand wäre das sicherlich nicht gegangen... ;)

Zudem solltet ihr vielleicht - nur zur Vorsicht - trotzdem eine solche Bescheinigung mitnehmen. Nicht, dass am checkin dann wieder etwas anderes behauptet wird - wie bei mir damals... ;)
Grüße
David
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: BigDADDY am 06.07.2010, 10:49 Uhr
Mit etwas Charme geht alles,

da braucht man auch nix schriftlich :wink:
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: gurdk am 06.07.2010, 18:09 Uhr
Ich habe gerade mal kurz Delta über deren Homepage angeschrieben, die Situation geschildert, die Aussage der Hotline ausgeführt und um Bestätigung und zusätzlich um einen entsprechenden Eintrag auf deren System gebeten.

Mal schauen, was Delta dazu meint. Ist wahrscheinlich auch besser, da unsere Söhne 10 Tage vor uns alleine zurück fliegen. Deren Englisch ist zwar um einiges besser wie das meiner Frau und mir, dafür mache ich optisch einen "imposanteren" Eindruck. :lol:

Wie üblich halte ich Euch auch darüber auf dem Laufenden (Reaktion von Delta).
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: gurdk am 13.07.2010, 18:45 Uhr
Hallo zusammen,

ich fasse mal die letzten beiden Wochen aus meiner Sicht und Rückmeldung der beteiligten Personen/Institutionen zusammen :

- Vom Arzt her "grünes Licht" - überhaupt kein Problem mit den Flügen (sowohl Pompeji als auch USA) - Attest in Deutsch für Pompeji war nicht notwendig, in Englisch für die USA bekommen wir nächste Woche beim Gipswechsel und Kontrolltermin.

- Delta hat mir mittlerweile per Email bestätigt, dass der Junior mit Unterarmgips fliegen darf. Ein entsprechender Eintrag sei bei unseren Flügen hinterlegt. Zur Not habe ich sicherheitshalber einen Ausdruck gemacht, welcher in die Reiseunterlagen kommt.

- Auf dem Hinflug nach Pompeji letzte Woche wollte niemand irgendeine Bescheinigung (hatte der Junior ja dabei) sehen, nur auf dem Rückflug nach Deutschland hat sich eine Stewardess kurz erkundigt wie alt denn der Gips sei. Nachdem sie die Antwort bekam, dass er mittlerweile über 14 Tage alt sei, hat sie keine weiteren Frage mehr gestellt. Auch die Bescheinigung wollte sie nicht sehen. 
Titel: Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
Beitrag von: HAJler am 14.07.2010, 10:13 Uhr
Na, dann ist ja - bis auf den Gipsarm - eigentlich alles bestens! :)
Grüße
David