usa-reise.de Forum

Autor Thema: Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner deutscher Mitarbeiter in USA  (Gelesen 2502 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Eisblume

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo Zusammen,
ich habe überall im Web gesucht und darüber nichts gefunden. Ein Freund arbeitet seit Januar  für eine deutsche Firma 3 Jahre in USA.
Da wir erst kurz zusammen sind, haben wir uns überlegt zu heiraten, damit ich nachkommen kann. Aber wird das funktionieren??? :shock:
Gibt es Regelungen, die besagen, dass man eine gewisse Mindestzeit verheiratet sein muss, damit der Ehepartner ein Visum bekommt? Welches Visum beantragt man da?
Wichtig, wir sind beide deutsche Staatsbürger.
Ich suche schon seit Tagen nach einer Antwort, vielleicht kennt sich hier jemand aus?
Vielen Dank im Voraus

Jack Black

  • Gast
Ich suche schon seit Tagen nach einer Antwort, vielleicht kennt sich hier jemand aus?

Ich ersticke in gescheiten Antworten, wenn ich "ehefrau von arbeiter in den usa" in Google eingebe.

Leider sagst Du überhaupt nichts dazu, was für ein Visum (oder sogar Greencard) dein Freund hat. Aber aus den vielen Texten geht eindeutig hervor, dass die Ehefrau mindestens ein gleichartiges Besuchervisum bekommt, es ist nur ggf. nicht möglich, dass Du auch arbeiten kannst.

Wer sich da ganz bestimmt perfekt auskennt, dürfte das US Konsulat sein.

tiswas01

  • Gold Member
  • *****
  • Beiträge: 1.324
Warum die entsprechende (Hilfe-) Seite nicht auch gleich verlinkt wird verstehe wer will.

@eisblume

Es wird "nur" von Ehepartner und Kindern geschrieben.

http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/temp_arbeiter/

Familienangehörige
Mit Ausnahme der Teilnehmer an internationalen kulturellen Austauschprogrammen (Q-1) können Ehepartner und Kinder den Hauptantragsteller begleiten oder ihm in die USA folgen. Einer Person, die ein Visum als Ehepartner oder Kind eines vorübergehend Beschäftigten erhalten hat, ist die Arbeitsaufnahme in den Vereinigten Staaten nicht gestattet, Ausnahme Ehepartner von L-Visainhabern (firmeninterne Versetzung). Der Hauptantragsteller muss nachweisen können, dass er in der Lage ist, für den Unterhalt seiner Familie aufzukommen.

Gast

  • Gast
Viele deutsche Konzerne haben ihre amerikanische Niederlassung auf einem E-Visum aufgebaut. Die deutschen Mitarbeiter und ihre Angehörigen bekommen ein E-2 Visum. Damit darf der begleitende Ehepartner ebenfalls arbeiten.

Du musst zuerst abklären mit welchem Visum dein Freund entsendet wurde. Das steht in seinem Pass.

Jack Black

  • Gast
Warum die entsprechende (Hilfe-) Seite nicht auch gleich verlinkt wird verstehe wer will.

Ach so, weil ich gedacht habe, das wäre einfach, die o.g. Begriffe zu kopieren und in Google einzugeben.

Aber ich merke es mir für zukünftige Anfragen von Dir, da werde ich dann einfach den erst besten Treffer hier verlinken, weil Du anscheinend sonst überfordert zu sein scheinst.

Ist das wirklich so, dass Du das sonst nicht verstehst?!

Lees

  • Bronze Member
  • *****
  • Beiträge: 322

... weil Du anscheinend sonst überfordert zu sein scheinst.

Ist das wirklich so, dass Du das sonst nicht verstehst?!


 :roll:

Floriana

  • Gold Member
  • *****
  • Beiträge: 970
Leider sagst Du überhaupt nichts dazu, was für ein Visum (oder sogar Greencard) dein Freund hat. Aber aus den vielen Texten geht eindeutig hervor, dass die Ehefrau mindestens ein gleichartiges Besuchervisum bekommt, es ist nur ggf. nicht möglich, dass Du auch arbeiten kannst.

Wenn ein deutscher Staatsbürger drei Jahre lang für eine deutsche Firma in den USA arbeitet, macht er das mit Sicherheit nicht mit einem Besuchervisum. Demzufolge kann die Ehefrau kein "gleichartiges Besuchervisum" erhalten.

@Eisblume: Erzähl' uns doch mal, mit welchem Visum Dein Freund hier ist.

Als unverheiratetes Paar habt Ihr die Möglichkeit, ein "B2 Visa for Cohabitating Partners" für Dich zu beantragen (http://travel.state.gov/visa/laws/telegrams/telegrams_1414.html). Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Ihr bereits zusammengelebt habt. Arbeiten darfst Du damit nicht.

Floriana

Jack Black

  • Gast
Demzufolge kann die Ehefrau kein "gleichartiges Besuchervisum" erhalten.

Doch, kann sie. Nur hast Du die Aussage nicht begriffen (oder willst sie nicht verstehen) - "gleichartig" und "gleich" sind eben ganz verschiedene Dinge.

Wie würdest Du es formulieren, wenn jemand (ohne jetzt genaue Begriffe und Buchstaben zu nennen) ein Visum hat, mit dem er eine gewisse Zeit in einem Land leben und arbeiten darf, ein Partner von ihm aber nur ein Visum bekommt (und um dieses Visum geht es), welches zwar zum Besuch des Landes für den gleichen Zeitraum berechtigt, aber nicht die Aufnahme einer Arbeit erlaubt?

P.S.:  
Zitat
... Arbeiten darfst Du damit nicht.

Perfekt vorgetragen! D.h. sie bekommt ein gleichartiges Visum, darf damit aber nicht arbeiten, also nur die USA besuchen. Das würde ich dann semantisch ein "gleichartiges Besuchervisum" nennen. Weil es fast das gleiche Visum ist, aber es berechtigt nur zum Besuch. Damit versteht doch normalerweise jeder direkt, was gemeint ist. Fast jeder...

Lees

  • Bronze Member
  • *****
  • Beiträge: 322
Ich finde es gut, wie Floriana mit praezisen Begriffen korrekt erklaert. Kann natuerlich sein, dass die Fragestellerin schon wieder weg ist, weil sie beleidigt wurde.

Inzwischen lese ich schon in einem anderen Forum, dass jemand sich freut, dass er kompetente und freundliche Antworten bekommt im Gegensatz zu Jacks Anmotze hier. Gibt das den Moderatoren nicht zu denken?

Floriana

  • Gold Member
  • *****
  • Beiträge: 970
Doch, kann sie. Nur hast Du die Aussage nicht begriffen (oder willst sie nicht verstehen) - "gleichartig" und "gleich" sind eben ganz verschiedene Dinge.

Ah, ja. Die Begriffe "gleichartig" und "gleich" sind laut Dir zwar "ganz verschiedene Dinge", werden im Duden aber merkwürdigerweise als Synonyme angeführt:

Zitat
Synonyme zu gleichartig
egal, gleich, sich gleichend, konform, sehr ähnlich, übereinstimmend, vergleichbar, von gleicher Art; (bildungssprachlich) analog, stereotyp; (schweizerisch umgangssprachlich) tupfengleich

Quelle: www.duden.de

Du solltest dringend die Duden-Redation kontaktieren, um das ändern zu lassen: http://www.duden.de/content/kontaktformular

Wie würdest Du es formulieren, wenn jemand (ohne jetzt genaue Begriffe und Buchstaben zu nennen) ein Visum hat, mit dem er eine gewisse Zeit in einem Land leben und arbeiten darf, ein Partner von ihm aber nur ein Visum bekommt (und um dieses Visum geht es), welches zwar zum Besuch des Landes für den gleichen Zeitraum berechtigt, aber nicht die Aufnahme einer Arbeit erlaubt?

Das würde ich ein Arbeitsvisum nennen. Wahrscheinlich H-1B, L-1 oder E-2.

Wie würdest Du es formulieren, wenn jemand (ohne jetzt genaue Begriffe und Buchstaben zu nennen) ein Visum hat, mit dem er eine gewisse Zeit in einem Land leben und arbeiten darf, ein Partner von ihm aber nur ein Visum bekommt (und um dieses Visum geht es), welches zwar zum Besuch des Landes für den gleichen Zeitraum berechtigt, aber nicht die Aufnahme einer Arbeit erlaubt?

Der [mit dem Visumsinhaber verheiratete] Partner erhält ein Nichteinwanderungsvisum, das eine Arbeitserlaubnis ermöglicht - oder auch nicht. Das ist schon von der Gültigkeits- bzw. genehmigten Aufenthaltsdauer her ein gewaltiger Unterschied zu einem "Besuchervisum" (B2). Entweder ein H-4 (keine Arbeitserlaubnis möglich) oder ein E-2 oder L-2 (nach bewilligtem EAD-Antrag darf der Ehepartner arbeiten).

Das Vorstehende gilt aber nur für Ehegatten.

D.h. sie bekommt ein gleichartiges Visum, darf damit aber nicht arbeiten, also nur die USA besuchen. Das würde ich dann semantisch ein "gleichartiges Besuchervisum" nennen. Weil es fast das gleiche Visum ist, aber es berechtigt nur zum Besuch. Damit versteht doch normalerweise jeder direkt, was gemeint ist. Fast jeder...

Tja, fast jeder ausser Dir. Du hast anscheinend nicht verstanden, dass es sich dann nicht um ein "Besuchervisum", sondern um ein Nichteinwanderungsvisum handelt, mit dem man die USA nicht nur besuchen, sondern gegebenenfalls sogar hier leben und arbeiten darf (siehe oben).

Floriana

Jack Black

  • Gast
Ah, ja. Die Begriffe "gleichartig" und "gleich" sind laut Dir zwar "ganz verschiedene Dinge", werden im Duden aber merkwürdigerweise als Synonyme angeführt:

Zitat
Synonyme zu gleichartig
egal, gleich, sich gleichend, konform, sehr ähnlich, übereinstimmend, vergleichbar, von gleicher Art; (bildungssprachlich) analog, stereotyp; (schweizerisch umgangssprachlich) tupfengleich

Quelle: www.duden.de

Du solltest dringend die Duden-Redation kontaktieren, um das ändern zu lassen: http://www.duden.de/content/kontaktformular

Das ist in der Tat falsch. Nur gleiches ist gleich, aber es kann auch etwas gleichartig sein, ohne dass es gleich ist. Ein Toyota Avalon ist von gleicher Art wie ein Buick LaCrosse, denn sie sind beide von der gleichen Art "Premium Sedans". So wird es u.a. bei Alamo angeführt, da wird ein Beispiel gezeigt und darunter steht "oder vergleichbar" (steht ja auch in der Liste oben). Aber sie sind selbstverständlich nicht gleich (das würden beide Hersteller sicherlich entschieden von sich weisen). Aber wenn es der Duden schon nicht versteht, will ich es Dir nachsehen.

Zitat
.... ohne jetzt genaue Begriffe und Buchstaben zu nennen...., aber nicht die Aufnahme einer Arbeit erlaubt?

Das würde ich ein Arbeitsvisum nennen. Wahrscheinlich H-1B, L-1 oder E-2.

Aha - ohne Buchstaben und ähnliches würdest Du ein Visum, welches nicht die Aufnahme einer Arbeit erlaubt, "Arbeitsvisum" nennen "wahrscheinlich H-1B, L-1 oder E-2". Soso.

Na dann, dann will ich Dich nicht weiter quälen, es scheint Dich zu überfordern.

Und die eigentliche Frage ist natürlich dabei leider immer noch beantwortet - da kann ich verstehen, dass die Fragestellerin auch nicht weiter liest.

dschlei

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 4.335

Tja, fast jeder ausser Dir. Du hast anscheinend nicht verstanden, dass es sich dann nicht um ein "Besuchervisum", sondern um ein Nichteinwanderungsvisum handelt, mit dem man die USA nicht nur besuchen, sondern gegebenenfalls sogar hier leben und arbeiten darf (siehe oben).

Floriana
Wie du aus der Antwort von JB sehen kannst, kennt er die deutsche Sprache nicht nur besser als die Dudenreaktion, sondern kennt sich in den Arbeitsvisums auch besser aus als du.  Gestern hat er in einem anderen Strang ja auch gezeigt, dass er die absolute Authoritaet in amerikanischer Politik ist.

Ich sollte eigentlich stolz sein, dass so viel Wissen in einem einzigen Menschen in meiner alten Heimatstadt zu finden ist!
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River