usa-reise.de Forum
Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: Nikisha am 27.06.2009, 15:25 Uhr
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Hallo zusammen!
In gut 3 Wochen geht es endlich für fast 5 Wochen ab in die USA, wir freuen uns schon riesig, besonders auf die Verwandten. Habe schon einige Beiträge zum Thema Einkaufen hier durchgelesen aber eine Frage habe ich dennoch.
Ich fliege mit meinen Eltern und meinem Freund, da ich vor 6 Monaten mit dem Rauchen aufgehört habe und das Geld gespart habe möchte ich jetzt natürlich richtig shoppen gehen. Ich befürchte aber dass der Freibetrag von 430 Euro nicht ausreicht. Da mein Freund und Vater wohl nicht shoppen gehen werden habe ich mir gedacht einen Teil der Sachen die ich gekauft habe auf sie aufzuteilen.
Ist das überhaupt möglich? Es würde sich ja hier hauptsächlich um eindeutig zu erkennende Damenbekleidung handeln, ist das ein Problem? Oder ist das dem Zoll egal, hauptsache ich packe die Sachen in ihren Koffer.
Da ich nicht vorhabe die Preisschilder an der Kleidung zu lassen (ziehe die neuen Sachen meist gleich an) und die Kassenzettel auch nicht aufheben werde wird es ja außerdem recht schwer für den Zoll sein den Warenwert herauszufinden (werde nicht unbedingt Markenkleidung kaufen).
Wäre nett wenn mir jemand die Fragen beantworten könnte und/oder eigene Erfahrungsberichte bieten kann. :)
Lg
Nikisha
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Hi.
Du solltest vielleicht das Buch kaufen "Steuerhinterziehung leichtgemacht"...... :lol: :lol:
Oder mal hier schauen.
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html
Und Notfalls schätzt der Zöllner den Warenwert, aus der Nummer kommt man dann nur sehr schwer wieder raus.
Willi
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Wenn der Zoll erkennt, dass die Kleidung in den USA gekauft wurde (ist durch viele Dinge machbar), wird ohne Preisettikett und Kassenbon der Wert des Preises in D zur Kalkulation genommen. D.h. also, machst du ein Schnäppchen einer Markenjeans zu $15 und die Jeans kostet in D 120 EUR, wird dieser Betrag zugrunde gelegt. Das Aufteilen ist kein Problem.
Gruß
Aaronp
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Aufteilen ist überhaupt kein Problem, das interessiert den Zoll nicht, wer was gekauft hat. Das einzige, was nicht geht: wenn ein einzelner Gegenstand (beispielsweise ein Notebook) mehr als 430,- Euro gekostet hat, dann kann man das nicht aufteilen auf verschiedene Leute, weil es ein Stück ist.
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Hi.
Du solltest vielleicht das Buch kaufen "Steuerhinterziehung leichtgemacht"...... :lol: :lol:
Oder mal hier schauen.
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html
Und Notfalls schätzt der Zöllner den Warenwert, aus der Nummer kommt man dann nur sehr schwer wieder raus.
Willi
Hehe, so schlimm wirds wohl auch nicht werden. :lol:
Aber wenn ich meine Einkäufe auf mich und 2 andere aufteile wird das schon reichen. Aber dann behalte ich wohl besser doch die Kassenzettel bevor der Zoll dann zu hoch schätzt!!!
Danke für die bisherigen Antworten!!!
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Kassenbon aufheben, dann hat man einen beleg über die Preise!
Aufteilen ist kein Problem. Wir leben in einem freien Land und jeder darf kaufen was er will, sogar Männer Damenkleidung :-)
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Das meiste, was wir in USA gekauft haben, gehört meiner Frau (zumindest wertemäßig). Es hat uns zwar kein Mensch kontrolliert und wir waren auch grade so noch innerhalb der Freigrenzen, aber das hätten mir mal die Zöllner vorwerfen sollen, warum ich mir in USA Damenkleidung gekauft habe.
Die wissen ja viel, was für Vorlieben ich habe :lol: :lol:
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und jeder darf kaufen was er will, sogar Männer Damenkleidung :-)
Die Damenkleidung kann ja auch ein Mitbringsel fuer die Schwester oder Mutter sein. Da sehe ich kein Problem.
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und jeder darf kaufen was er will, sogar Männer Damenkleidung :-)
Die Damenkleidung kann ja auch ein Mitbringsel fuer die Schwester oder Mutter sein. Da sehe ich kein Problem.
Es wäre in Deutschland nicht mal verboten, als Mann Damenbekleidung für sich selbst zu kaufen. :)
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Aber vielleicht besser die Damenkleidung nicht anziehen, um sie am Zoll vorbei zu schmuggeln. Das könnte zu unnötigen, lästigen Verzögerungen führen. :lol:
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Ich habe mir über Internet bei einem sehr, sehr günstigen Shop (gehört zu yahoo) insgesamt 7 Parfüms bestellt (3 Herren + 4 Damen), für insgesamt 184 $. Die Ware wird an meine amerikanische Urlaubsadresse geschickt (Freunde vor Ort) und die Bezahlung klappte problemlos per paypal. Rechnung habe ich auch schon, sind 134 € gewesen. Ich habe auch vor, die Rechnung aufzuheben und ggf. vorzuzeigen.
Kann ich beim Zoll evtl. Probleme bekommen (auch wenn ich unter der Freigrenze bleibe), wenn ich 7 Flakons bei mir habe ??
3 davon sind ja Geschenke für meinen Freund :D Blöde Frage, aber fällt mir nur gerade so ein, da man sich hier über die Menge für den Eigenbedarf streiten kann :lol: Wie ist Eure Meinung ?
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Rechnung habe ich auch schon, sind 134 € gewesen. Ich habe auch vor, die Rechnung aufzuheben und ggf. vorzuzeigen.
Was soll das für Probleme geben? Du bist weit unterhalb der Freigrenze von 430 Euro.
Drei der Flakons sind für Dich, normaler Bedarf. Und die vier für den Herren verschenkst Du. Auch völlig normal.
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Blöde Frage, aber fällt mir nur gerade so ein, da man sich hier über die Menge für den Eigenbedarf streiten kann?
Wieso "Eigenbedarf"?
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Blöde Frage, aber fällt mir nur gerade so ein, da man sich hier über die Menge für den Eigenbedarf streiten kann?
Eigenbedarf ist egal. Es darf nur nicht der Verdacht geweckt werden, daß Du es gewerblich einführen willst.
Da gibts aber keine feste Regelungen und liegt erstmal im Ermessen des Zollbeamten.
Wenn Du also nicht 20x das gleiche Parfüm einführst, sollte es keine Probleme geben. ;-)
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Hallo,
Wieso "Eigenbedarf"?
darum:
"Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein." Quelle (http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html)
Umgangssprachlich, wenngleich nicht ganz exakt (weil ja auch Angehörige und Beschenkte dabei sind), nennen das viele Leute "Eigenbedarf". Selbst der Zoll tut dies in seiner Broschüre (http://www.zoll.de/e0_downloads/d0_veroeffentlichungen/z1_reisezeit_2009.pdf) auf S. 25:
"Im Allgemeinen wird ohne besonderen Nachweis davon ausgegangen, dass diese Voraussetzungen gegeben sind. Die Abgabenfreiheit ist allerdings ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass die Einfuhr zu gewerblichen Zwecken erfolgt. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Reisefreigrenzen auffallend oft in Anspruch genommen werden. Oder wenn Waren, die im Rahmen der Wertgrenze abgabenfrei wären, in Mengen eingeführt werden, die den Eigenbedarf des Reisenden offensichtlich übersteigen."