usa-reise.de Forum
Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: SteveHH am 21.04.2013, 16:52 Uhr
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Hallo
Zur Zeit reisen wir immer mit Visa Waiver ein.
Uns schwebt vor später mal in den USA zu überwintern :D.
Dafür wäre ja das B2 Visum perfekt.
Wenn man mit diesem Visum einreist und ein Rückflugticket für 6 Monate später hat, bekommt man vom IO dann auch die 6 Monate Aufenthaltsgenehmigung ?
Wenn man vom Oktober bis März in den USA mit dem B2 Visum ist, kann man dann wieder im Oktober des seben Jahres einreisen , oder muss eine bestimmte Zeitspanne zwischen Aus- und Einreise geben ?
Das Visum beantragen wie läuft das genau ? Ausser den Unterlagen die man einsenden muss, gibt es ja das interview . Wird das eigentlich in deutsch oder English geführt ?
Danke Euch
Stephan
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Hallo
ich hatte mal ein B2-Visum (allerdings konnte man es damals noch schriftlich beantragen - es galt von 1996-2006). Bis auf einmal habe ich immer 6 Monate Aufenthalt eingestempelt bekommen - das eine Mal gabs irgendeinen völlig schrägen Wert (4,5 Monate oder sowas). Ich hab damals allerdings nicht nachgefragt - weil es völlig egal war, weil ich sowieso nie die 6 Monate ausgereizt habe und bei der konkreten Reise auch nur 3 Wochen Aufenthalt vorhatte - warum also was einfordern/diskutieren, wenns keinen Anlaß gibt.
Man muß aufpassen, daß man nicht länger als "das halbe Jahr" außerhalb Deutschlands ist - sonst ist das u.U. steuerlich relevant.
Antje
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genau genommen ist die international übliche Grenze sogar "nur" 180 Tage. Wenn ich mehr als 180 Tage in einem Land bin, dann werde ich dort idR ESt-pflichtig. Meist verliere ich dafür die ESt-Pflicht in meinem Land.
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Hallo
bekommt man vom IO dann auch die 6 Monate Aufenthaltsgenehmigung ?
Wir sind 2009 mit einem B1/B2 Visum eingereist, um hier ein Business zu eroeffnen.
Selbst da wollte uns der Einreiseofficer nur 3 Monate einstempeln.
Nach langem Hin und Her hat er uns dann doch die vollen 6 Monate bewilligt.
Der Officer hat das letzte Wort, also einen Anspruch hat man durch das Visum nicht wirklich.
Wir mussten damals zum Interview nach Frankfurt.
Wenn ich mich recht erinnere, war es halb englisch, halb deutsch
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Wir reisen seit 2005 mit VISA in die USA, bekommen immer die 6 Monate, obwohl wir meistens nur zwischen 4 - 5 Monate bleiben. Man muss aber immer gleich kontrollieren, da nicht jeder Officer, 6 Monate abstempeln will. Hängt wohl auch ein bisschen mit dem Alter zusammen...
Allerdings werden es heuer, insgesamt vermutlich fast 7 Monate in den USA....
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Ähhh, kein Einkommen in den USA = Keine Einkommenssteuer ??
Oder sehe ich das falsch ?
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Ähhh, kein Einkommen in den USA = Keine Einkommenssteuer ??
Die USA besteuern nach Welteinkommensprinzip.
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??? das mag ja alles sein, aber wenn ich in die USA mit einem B2 Visum einreise, dann darf ich dort nicht arbeiten. Habe also keine Sozialversicherungsummer. Somit was wollen die von wem einziehen ???
Oder sehe ich das so falsch ?
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Ähhh, kein Einkommen in den USA = Keine Einkommenssteuer ??
Die USA besteuern nach Welteinkommensprinzip.
Richtig! Wie eigentlich fast alle Länder - d.h. ich erwirtschafte in Deutschland mein Einkommen, bekomme von dort die Rente oder whatever, zahle aber an meinem Wohnort oder Ort des Aufenthalts über 180 Tage meine Steuern.
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Nö macht keinen Sinn. Ich zahle meine Steuern in Deutschland auf dann meine hoffentlich üppige Rente. Für die USA bin ich steuertechnisch ja gar nicht vorhanden.
Wenn ich da irgendwo Steuern zahlen sollte, wissen die nix mit anzufangen.
Das ist logisch - alles andere in meinen Augen nicht.
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Nunja, die Überlegung ist, dass ich in dem Staat Steuern zahlen soll, dessen Leistungen ich in Anspruch nehme. Das ist der, in dem ich wohne. Um hier nur eine Steuer zu erheben, erhebt der Staat, in dem ich je Jahr am längsten gewohnt habe. Der Ausgleich zwischen den Staaten erfolgt dann über so genannte Doppelbesteuerungsabkommen, nach denen ich mir wechselseitig nach gewissen Regeln in einem der beiden Staaten die doppelt bezahlte Steuer wiederholen kann.
Ist aber ziemlich komplex und gerade in den USA ist es auch kein Weltsteuerprinzip im eigentlichen Sinne. In den USA zahlt jeder US-Bürger Steuern unabhängig von seinem Aufenthalt und zusätzlich jeder nicht-US Bürger bei mehr als 180 Tagen Aufenthalt.
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Stimmt das scheint komplex zu sein. Aber wenn ich im Urlaub bin wird keine Sau nach meinen Steuern fragen.
Weil die Steuerbehörden werden gar nicht wissen das ich in den USA bin zu dem Zeitpunkt.
Das Steuergesetz besteht das ist klar, jedoch who cares. Ich denke mal die Menschen die heutzutage drüben aus Deutschland überwintern werden kaum Steuern bezahlen.
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Hallo Steve,
leider ist es den Steuerbehörden relativ egal, was Du für logisch erachtest.... ;-)
Und schon manch einer ist einigermaßen auf die Nase gefallen, weil er zudem "dachte, daßd as für ihn nicht gilt"....
Gerade in Steuerdingen sind gerade die USA sehr unnachsichtig - ich würde mich also nicht darauf verlassen, daß ja niemand weiß, daß Du länger als 180 Tage im Lande bist. Natürlich ist Dein Einreise-Record gespeichert.
Da ein Freund eine Zeitlang viel gependelt ist zwischen D und USA, wurde er mal bei der Einreise von einem Beamten auf etwas hingewiesen, was ganz klar gemacht hat, der der jede einzelne Reise auf dem Bildschirm hatte....
Was meinst Du, warum die Visa Kontrollnummern haben und auch bei ESTA "einmalige" Nummern vergeben werden?
Bei Einreise kann sofort nachgewiesen werden, wie lange Du Dich in den USA aufgehalten hast - und ich versichere Dir - wenn der amerikanische Staat das Gefühl hat, ihm würde von Dir etwas zustehen, was Du ihm verweigert hast, wirds ungemütlich.
Antje
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Glaube kaum dass ich wegen der Steuerbehörde in den USA, Angst haben muss. Von was sollte ich den Steuern zahlen? Schließlich erziele ich in den USA kein Einkommen durch Arbeit oder Gewinne. Arbeiten ist mir verboten, das Geld dass ich ausgebe und wie in meinem Fall von einem Deutschen Bankkonto auf mein Konto bei der BoA überweise, wird nicht als Einkommen gewertet.
Genau so ist es in Deutschland, Steuern werden auf Einkommen erhoben, die durch Arbeit, Gewinne, Kapitalerträge, Dividenden, Zinsen, Teilhaber, Geschenke, Mieteinnahmen etc. erzielt werden.
Wurde das Einkommen versteuert und ich erziele damit keinerlei Gewinne, lege das ganze unters Kopfkissen, muss ich auch dafür keine Steuern bezahlen d.h. die "Leistungen" des Staates nehme ich ab diesen Zeitpunkt "kostenlos" in Anspruch... Eine Pauschalversteuerung darüber gibt es dabei nicht auch nicht in den USA...
So ganz stimmt das allerdings nun auch wieder nicht, es werden sämtliche direkten Steuern aufgrund der Urlaubsausgaben bezahlt.
Entscheidend dafür ist aber, zwischen Deutschland und den USA besteht einen Doppelbesteuerungsabkommen (korrekte Bezeichnung: Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) die nach dem Wohnsitzlandprinzip funktioniert, d.h. Einkommen die im Wohnsitzland erzielt werden, werden auch dort versteuert.
Aber eigentlich ist das ja auch nur für Firmen oder Privatpersonen von Interesse die im besuchten Land arbeiten und muss eine normale Privatperson mit B2 Visa nun wirklich nicht tangieren.
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Winki - Du willst es nicht verstehen - Du bist halt verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen - und sie werden sie einfordern. Ob Du Steuern zahlen mußt, ist etwas anderes.
Die USA sind sogar ziemlich rigoros - US Bürger, die im Ausland (als Beispiel nehmen wir mal Deutschland) lange leben (also jahrelang) und denken, da sie ja ihr Einkommen brav in Deutschland erzielt und auch korrekt versteuert haben - müssen bei Rückkehr Einkommenssteuererklärungen in den USA nachträglich machen. Sie müssen vermutlich nichts zahlen - aber die Erklärungen machen.
Ob Du das persönlich nicht in Ordnung findest, ist dem Staat relativ wurscht.
Der amerikanische Staat gibt Dir in diesen Dokumenten:
http://www.irs.gov/taxtopics/tc850.html
http://www.irs.gov/taxtopics/tc851.html
übrigens alles an die Hand, um zu klären, ob Du eine Steuererklärung machen mußt und ab welchen Beträgen Du Steuer zahlen mußt (was ein Unterschied ist)
Als Nicht-Amerikaner fällst Du unter die Rubrik "resident alien" resp. "nonresident alien" ....
Das sprengt allerdings hier den Thread, der um Fragen zur Einreise mit dem B2-Visum geht.
Antje
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Muss ich den mit einem B2 Visum ein permanente Adresse in den USA haben und kann ich z.B. ne Rundfahrt machen ohne feste Adresse ?
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Hallo,
Die USA sind sogar ziemlich rigoros - US Bürger, die im Ausland (als Beispiel nehmen wir mal Deutschland) lange leben (also jahrelang) und denken, da sie ja ihr Einkommen brav in Deutschland erzielt und auch korrekt versteuert haben - müssen bei Rückkehr Einkommenssteuererklärungen in den USA nachträglich machen. Sie müssen vermutlich nichts zahlen - aber die Erklärungen machen.
einen vergleichbaren Fall habe ich im Bekanntenkreis - noch dazu ist der eher zufällig amerikanischer Staatsbürger, weil er dort geboren ist. "Erste" Staatsbürgerschaft ist aber deutsch und er lebt und arbeitet seit eh und je in Deutschland. Vor einer USA-Reise wurde er darauf aufmeksam gemacht, daß er dringend seine US-Steuererklärungen machen sollte. Zahlen mußte er letztlich auch nichts, aber es war mit unendlicher Mühe verbunden (nach seiner Aussage sind die deutschen Steuererklärungen im Vergleich dazu ein Kinderspiel, obwohl er als Freiberufler sicher mehr auszufüllen hat als der "durchschnittliche Arbeitnehmer").
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Natürlich kannst Du Rundreisen - das B1/B2 Visum gilt zudem 10 Jahre zur Einreise - Du mußt wahrlich nicht jedes Jahr die Zeit im gleichen Eck verbringen.
Kann allerdings sein, daß bei der Beantragung eine "Adresse" für den ersten Aufenthalt abgefragt wird - kann aber wie bei Esta auch ein Hotel oder die Adresse von Freunden sein....
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Ok aber wie sollen dann die Steuerbehörden mich finden, wenn ich z.B. als erste Adresse ein Hotel angegeben habe und dann ne Rundfahrt mache.
Ich denke doch nicht das die Steuerbehörden einen suchen werden :D
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Dir kann z.B. trotz Visum die Einreise verweigert werden, wenn Du zuvor >180 Tage in einem Jahr im Land warst und keine Steuererklärung vorliegt.
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Ok dann nur 5 Monate
und nix Erklärung :-)
Wobei wenn ich bedenke das die New Yorker Polizei Behörden mit den anderen Behören via Computer keine Daten austauschen können, weil sie zwei völlig verschiedene Systeme haben, denke ich mal ehr das bei der Einwanderung der IO das sowieso nicht erkennen kann.
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Der erkennt in jedem Fall die >180 Tage, den Rest kann er im Second Screening "erledigen" (d.h. bei unzureichenden Erkenntnissen läßt er einen u.U. nicht rein)
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Wobei ich auch mal denke das ist eine sehr theoretische Situation
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Nehmt das mit den Steuererklärungen mal nicht so auf die leichte Schulter...
Meine Kinder (US/dt. Staatsangehörigkeit) haben noch nie in den USA gelebt, immer hier in D. Nur halt lange Urlaube bei der Familie usw. . Haben nur Einkommen aus DE. Steuererklärung genauso fällig (ab einem bestimmten Alter und Einkommen).
Allerdings bis zu USD 95.100,-- / Jahr keine Steuer fällig, da sie den "Foreign Earned Income Credit" in Anspruch nehmen können. Aber auch nur, wenn sie nicht über die 180 Tage im Jahr in USA kommen. Genau das gleiche gilt für nicht US-Staatsbürger die sich in den USA aufhalten.
Die US -Steuererklärung ist, wenn man sich einmal "durchgewuselt" hat, allerdings nicht sehr kompliziert. Vergleichbar mit der deutschen, wenn man nicht X Anlagen machen muss.
LG
Salial
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Hallo,
Die USA sind sogar ziemlich rigoros - US Bürger, die im Ausland (als Beispiel nehmen wir mal Deutschland) lange leben (also jahrelang) und denken, da sie ja ihr Einkommen brav in Deutschland erzielt und auch korrekt versteuert haben - müssen bei Rückkehr Einkommenssteuererklärungen in den USA nachträglich machen. Sie müssen vermutlich nichts zahlen - aber die Erklärungen machen.
einen vergleichbaren Fall habe ich im Bekanntenkreis - noch dazu ist der eher zufällig amerikanischer Staatsbürger, weil er dort geboren ist. "Erste" Staatsbürgerschaft ist aber deutsch und er lebt und arbeitet seit eh und je in Deutschland. Vor einer USA-Reise wurde er darauf aufmeksam gemacht, daß er dringend seine US-Steuererklärungen machen sollte. Zahlen mußte er letztlich auch nichts, aber es war mit unendlicher Mühe verbunden (nach seiner Aussage sind die deutschen Steuererklärungen im Vergleich dazu ein Kinderspiel, obwohl er als Freiberufler sicher mehr auszufüllen hat als der "durchschnittliche Arbeitnehmer").
Hier wird aber etwas vermischt. Es muss unterschieden werden zwischen US-Staatsbürgern, die im Ausland leben und dort ein Einkommen erzielen und ausländischen Touristen, die sich unter 180 Tagen im Jahr in den USA aufhalten. Ein Tourist, der 179 Tage im Jahr in den USA ist und dort keine Einnahmen erzielt (was aufgrund der Visum-Situation ja auch gar nicht erlaubt wäre, Kapitalerträge lassen wir jetzt mal außen vor) wird in den USA nicht einkommensteuerpflichtig und muss auch keine Steuererklärung abgeben. Ab 180 / 181 Tagen (?) sollte man sich dann mal schlau machen, wie das genau läuft, aber bei 181 Tagen hast Du Dein Visum eh schon überzogen und dann wird es ungemütlich. Ein im Ausland lebender US-Staatsbürger, der sich 0 Tage im Jahr in den USA aufhält, muss trotzdem eine Einkommensteuererklärung machen. Allerdings scheint die Einreichung der Einkommensteuererklärung nicht wirklich überprüft zu werden. Wir haben im Bekanntenkreis zwei Fälle, wo US-Staatsbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, jedes Mal wieder mit schlechtem Gewissen in die USA fahren, aber bisher noch nie belangt wurden.
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Deswegen hatte ich ja geschrieben:
Aber auch nur, wenn sie nicht über die 180 Tage im Jahr in USA kommen.
Genau das gleiche gilt für nicht US-Staatsbürger die sich in den USA aufhalten.
Sag deinen Bekannten, es ist nicht schlimm, die US-Steuererklärung zu machen.... hört sich echt übler an, als es ist.
Mit den US-Steuererklärungen meiner beiden Kinder bin ich jedenfalls schneller fertig als mit ihren deutschen. ;-)
LG
Salial
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Gelten die 180 Tage eigentlich pro Kalenderjahr oder am Stück?
Steuererklärungen werden ja eigentlich jährlich abgegeben.
Dann wäre es ja o.k., wenn man sich z.B. vom September bis Mai in den USA aufhält.
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B1/Bs Visum:
Es ermöglicht den Aufenthalt als Geschäftsreisender (B-1 Business Visitor) oder als Tourist (B-2 Tourist Visa) für bis zu 180 Tage am Stück oder für mehrere Einreisen innerhalb eines Jahres. In der Regel werden diese Visa auf zehn Jahre erteilt, können allerdings auch auf geringere Zeiträume begrenzt werden. Dies bedeutet, dass sich Inhaber z.B. innerhalb der nächsten zehn Jahre für maximal 180 Tage im Jahr in den USA aufhalten können.
Aufenthalt pro Jahr max. 180 Tage - wie Du Dir die aufteilst, liegt bei Dir.
Und damit hat sich die Frage nach der Steuerpflicht auch erübrigt.
Man kann u.U. eine Verlängerung beantragen - dann stellt sich die Frage wieder: Und weil man den Antrag ja vor Ort bei der Einwanderungsbehörde stellen muß, wird sie Steuererklärungsfrage ganz schnell gestellt - weils u.U. eine Bedingung für die Genehmigung sein kann....
Verlängerungen des Aufenthaltes sind unter B-1 und B-2 Status von jeweils bis zu sechs weiteren Monaten möglich (also auf maximal ein Jahr). Der Antrag wird vor Ort (spätestens 45 Tage vor Ablauf des Aufenthaltsstatus) beim zuständigen Service-Center der US-Einwanderungsbehörde gestellt.
Antje
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Und nur mal so zum Thema: wer kann an welcher "Grenze" was erkennen.....
Mein Sohn ist vor einigen Jahr nach einem Besuch bei seinem Vater in USA wieder in FRA angekommen und wohl ganz normal durch die Passkontrolle. Ein Jahr später als wir in Düsseldorf zum Gate unseres Fluges gingen und dabei die Passkontrolle passierten, wurde er aufgehalten und wurde gebeten mitzukommen, da er sich unerlaubt seit mehr als 90 Tagen (seit seiner letzten "Einreise") in DE aufgehalten habe. Erklärungsnot!!! Alles half nichts, selbst mein dt. Pass und der Hinweis, dass er ja mein Kind sei usw. . Zum Glück hatte er seinen Personalausweis dabei und konnte sich damit als dt. Staatsbürger ausweisen (den Perso hatte er erst seit dem Jahr, keine Ahnung, was gelaufen wäre, wenn dies in den Jahren vorher passiert wäre, aber unseren Flug hätten wir wahrscheinlich verpasst). Seitdem reisen meine Kinder immer schön brav in DE mit Perso ein und aus und in USA mit US-Pass ein und aus.
Letztes Jahr wurde mein Sohn bei der Einreise in USA (am Citizen Schalter) gefragt, ob er sich bereits für den Selective Service registriert habe (muss man innerhalb von 3 Monaten nach dem 18. Geb. gemacht haben). Als er antwortete mit, ja, haben wir letzte Woche gemacht (und das entsprach der Wahrheit!), war alles i.O. und er konnte weitergehen. Auch hier, keine Ahnung was gewesen wäre wenn nicht....
LG
Salial
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Aufenthalt pro Jahr max. 180 Tage - wie Du Dir die aufteilst, liegt bei Dir.
Und damit hat sich die Frage nach der Steuerpflicht auch erübrigt.
Man kann u.U. eine Verlängerung beantragen - dann stellt sich die Frage wieder: Und weil man den Antrag ja vor Ort bei der Einwanderungsbehörde stellen muß, wird sie Steuererklärungsfrage ganz schnell gestellt - weils u.U. eine Bedingung für die Genehmigung sein kann....
Toll was Du alles weist, bei meiner Ersten Reise, mit eigenem Wohnmobil, Eingeschifft in Baltimore, bekamen wir gleich 12 Monate aufgrund unseres Visums.... Von irgendwelchen Steuererklärungen etc. hat keine Einzige Einwanderungsbehörde, meist Du damit den Immigrationofficer etwa, gesprochen…
Seit 2006 reisen wir mehrmals mit Visa und den 6 Monaten in die USA ein, dabei 2008 - 2009 insgesamt 7 Monate mit Unterbrechungen und Heimflug nach Deutschland verbracht... Bisher wurde Bei keiner "Einreisebehörde" nur annähernd die Frage nach eine Steuererklärung erhoben.
Letztes Jahr reisten wir im November ein Mitte März zurück nach Deutschland und nun vom 19.April - 19.August in den USA. Voraussichtlich aber wieder Ende November Einreise um zum letzten Mal nach Mexiko zum Überwintern einzureisen.
Das alles als Deutscher Staatsbürger, mit einem B2 Visum, den in den Einreisebestimmungen steht nicht davon dass man nur 180 Tage im Jahr und wie oft einreisen darf. Sogar auf WAIVER ist die Einreise mehrmals im Jahr erlaubt....
Also, bisher hat sich bei keinem einzigen Immigrationofficer, obwohl meine Einreisedaten, dort seit Jahren im Computer hinterlegt sind, bei Delta den offiziellen Sicherheitscheck als Vielflieger absolvierte, davon 2009 zum secondary Scrennig musste, noch bei keinem einzigen Frage nach einer Steuererklärung gestellt.
Einzig bei der Eröffnung meines Bankkontos bei der BoA musste ich ein Steuer- Formular ausfüllen, da ja keine Einnahmen durch Zinsgewinn oder Aktiengeschäfte über dieses Konto getätigt werden
Nach dem Du ja anscheinend die Einzige Person hier bist die eine Ahnung davon hat, werde ich die Links oder Nachweis, Deiner Behauptung nachprüfen.
Ich habe es mir zwischenheitlich durchgelesen!!! Wenn dann trifft auf mich nur der Passus substantial presence test zu...
und dann auch nur wenn ich irgendwelche Erträge und Gewinne in den USA erziehle.... Aber das ist ja nach B2 nicht erlaubt bezw. auch garnicht beabsichtigt. !!!
if you are a nonresident alien, you must file a Form 1040NR (PDF) or Form 1040NR-EZ (PDF) if you are engaged in a trade or business in the United States, or have any other U.S. source income on which the tax was not fully paid by the amount withheld.
Das das bei Personen mit einem B1 Visum ganz anders ist, stellt sich hier nicht die Frage, der Unterschied liegt im B2 Touristen Visum.....
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Hallo Winki,
nachdem Du ja behauptest, ich würde mir die Daten aus den Fingern saugen:
http://www.auwi-bayern.de/awp/inhalte/Laender/Anhaenge/US-Visabetsimmungen.pdf
http://en.wikipedia.org/wiki/B_visa
"Periods of stay for B-1 visas may be granted initially for a duration long enough to allow the visitor to conduct their business, up to a maximum of 6 months, and can be extended for another 6 months; B-1 visas usually granted for three months or less, while B-2 visas are generally granted for six months. Extensions are possible, provided the individual has not violated the conditions of their admission."
http://www.usimmigration.com/visa-b1.html
"The maximum length of stay for persons admitted on a B-1 visa is 6 months. ...but the immigration officer has the right to issue a shorter stay and the officer at the port of entry makes the determination on how long each visitor is allowed to stay in the country"
Maximale Aufenthaltsdauer (offizielle Webseite der Regierung bzw. von USCIS):
Period of Stay/Extension of Stay
Initial Period of Stay
1 to 6 months;
6 months is the maximum
Extension of Stay
Up to 6 months; maximum total amount of time permitted in B-1 status on any one trip is generally 1 year.
http://www.uscis.gov/portal/site/uscis/menuitem.eb1d4c2a3e5b9ac89243c6a7543f6d1a/?vgnextoid=cf6d83453d4a3210VgnVCM100000b92ca60aRCRD&vgnextchannel=cf6d83453d4a3210VgnVCM100000b92ca60aRCRD
Aufenthalt verlängern (offizielle Webseite der Regierung bzw. von USCIS):
http://www.uscis.gov/portal/site/uscis/menuitem.eb1d4c2a3e5b9ac89243c6a7543f6d1a/?vgnextoid=cab23e4d77d73210VgnVCM100000082ca60aRCRD&vgnextchannel=cab23e4d77d73210VgnVCM100000082ca60aRCRD
Tax informations:
http://www.irs.gov/Individuals/International-Taxpayers/Taxation-of-Nonresident-Aliens
http://travel.state.gov/visa/temp/types/types_1265.html
Aber natürlich sind (besonders USCIS) in Deinen Augen auch noch keine zuverlässigen Quellen....
Antje
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Ach ja - und B1 wird immer als B1/B2-Visum erteilt - nie einzeln.
Die Tatsache, daß man nicht erwischt wird resp. eine Sache nicht verfolgt wird, macht es noch nicht zum sachlich richtigen Verhalten....
Wenn ich bei rot über die Straße gehe, komme ich ziemlich sicher als Fußgänger sehr oft ungeschoren davon. Deswegen ist es noch lange nicht erlaubt.
Und wenns richtig blöd läuft, kostets 5 €, als Radler dann aber schon 45 €....
Antje
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Aufenthalt pro Jahr max. 180 Tage - wie Du Dir die aufteilst, liegt bei Dir.
Von 180 Tage/Jahr steht aber in Deinem letzten Posting nichts. Da steht nur 180 Tage am Stück und maximale Verlängerung auf 1 Jahr.
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Googeln kann ich selber auch. Es reicht’s mir aber, ich habe mir den ganzen Summs durchgelesen, und immer die selbe Aussagen, gefunden. Sogar gleich im ersten PDF wird darüber ausführlich berichtet.
Und zwar "Geschäftsreisende" und deutsche Mitarbeiter.... weiter Buissnes, Students etc. die in irgendeiner Weise ein Income haben und zwar ausnahmslos über ein B1 Visum, müssen eine Steuererklärung abgeben, sofern die Steuer nicht schon bei Erhalt des "Einkommen" abgezogen wurde.
Dein Problem ist nur dass Du etwas interpretierst ohne es genau zu wissen. Denn wenn Du auch alles Lesen würdest verstehst Du auch dass sich das Ganze immer auf ein Income IN DEN USA bezieht. Wobei ganz klar hervorgehoben wird dass man auch bei B1 nicht arbeiten darf.
Nicht aber wenn der Zweck und das Ziel eine Touristische Reise darstellt das über B2 Visum geregelt ist. Touristen die über ein B2 Visum einreisen, egal wie lange sie bleiben und wie oft das geschieht müssen KEINE Steuererklärung abgeben!!!
Egal ob nun ein B1/B2 Visum in Kombination erhalten haben und der Hauptgrund eindeutig zum Zwecke einer Touristische Reise unternommen wird. Alles andere ist absoluter Quatsch... und geht Eindeutig in den genannten Artikel hervor.
Egal ob Du Dich nun auf den Kopf stellt und Recht haben willst, B2 auch in Kombination mit B1 ausgestellt wird, eine Steuererklärung ist für Reisen im Sinne eines B2 Visums NICHT nötig.
Nicht umsonst wird man mehrmals bei der Einreise, nach dem Zweck dieser Reise gefragt. Antworten die in dem Bereich B1 und geschäftliche Reise gehören werden dann entsprechend behandelt.
Alles andere ist Quatsch, solange es bei einer Touristischen Reise bleibt. Als Tourist ist man außerdem kein Vorrübergehender Residentel… Außnahmen nur in Verbindung mit einer "Green Card" wenn damit abzusehen ist dass man ein Permanent Residentel wird.
Auch wenn sie mich erwischen, was höchstens einem Immigrationofficer auffallen wird, dann habe ich auch nichts zu verbergen. Da bin ich mir ganz sicher dass ich keinem Steuervergehen beschuldigt werde. Oder glaubst Du wirklich an den Käse dass a) meine Banküberweisungen auf ein BoA Konto oder b) meine Rente, bezw. Mieteinnahmen und Aktiengewinne in Deutschland, nun in den USA versteuert werden müssen, nur weil ich 7 Monate in den USA verbringe.... Was ist dann eigentlich mit meinen Betriebsausgaben (wie Haussanierungen etc.) darf ich die dann gelted machen.... :lol: :lol: :lol:
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Nicht aber wenn der Zweck und das Ziel eine Touristische Reise darstellt das über B2 Visum geregelt ist. Touristen die über ein B2 Visum einreisen, egal wie lange sie bleiben und wie oft das geschieht müssen KEINE Steuererklärung abgeben!!!
Egal ob nun ein B1/B2 Visum in Kombination erhalten haben und der Hauptgrund eindeutig zum Zwecke einer Touristische Reise unternommen wird. Alles andere ist absoluter Quatsch... und geht Eindeutig in den genannten Artikel hervor.
Egal ob Du Dich nun auf den Kopf stellt und Recht haben willst, B2 auch in Kombination mit B1 ausgestellt wird, eine Steuererklärung ist für Reisen im Sinne eines B2 Visums NICHT nötig.
Na, dann sind die paar tausend Kanadier, die jaehrlich hier her kommen um den Winter in waermeren Gefilden zu verbringen, wohl total uninformiert oder total doof.
Die mieten ihre Ferienwohnungen, Ferienhaeuser oder WoMo Stellplaetze fuer genau 177 - 179 Tage, dann sind sie weg. Genau um den Steuerkram zu umgehen. Die sind rein touristisch hier, haben keinerlei Einkommen in den USA.
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Bei Kanadiern mag es anders aussehen, da es nicht unwahrscheinlich ist, dass ein Kanadier in Kanada arbeitet und in den USA lebt oder umgekehrt. Evtl. gibt es da besondere Bestimmungen. Im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und USA steht zum Thema unselbständige Arbeit/Renten folgendes:
Artikel 15
Unselbständige Arbeit
(1) Vorbehaltlich der Artikel 16 (Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen), 17 (Künstler und Sportler), 18 (Ruhegehälter, Renten und Unterhaltszahlungen), 19 (Öffentlicher Dienst; Sozialversicherung) und 20 (Gastprofessoren und -lehrer; Studenten und Auszubildende) können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden.
Artikel 18
Ruhegehälter, Renten, Unterhaltszahlungen und Sozialversicherung
(1) Vorbehaltlich des Artikels 19 (Öffentlicher Dienst) können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für frühere unselbständige Arbeit als Nutzungsberechtigter bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden.
(2) Vorbehaltlich des Artikels 19 (Öffentlicher Dienst) können Renten, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person als Nutzungsberechtigter bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden. Der in diesem Absatz verwendete Ausdruck "Renten“ bedeutet einen bestimmten Betrag, der regelmäßig zu festgesetzten Zeitpunkten während einer bestimmten Anzahl von Jahren auf Grund einer Verpflichtung gegen angemessene und bewirkte Leistungen (ausgenommen geleistete Dienste) gezahlt wird.
Die weiteren Ausführungen, zumindest die, die ich gelesen habe, schränken das auch nicht ein. Daher gehe ich mal davon aus, dass man sich als deutscher Touri, der sein Einkommen komplett in D bezieht und keinerlei resident status in den USA hat, nicht steuerpflichtig wird, auch wenn er die magische Grenze von 183 (nicht 180) Tagen Aufenthalt überschreitet.
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Ich bin der Meinung, dass deutsche Gesetze den amerikanischen Staat nicht viel interessieren werden.
Die Seite worldwideweb.irs.gov birgt viele interessante Informationen.
so u.a. aber nicht nur:
Substantial Presence Test
You will be considered a U.S. resident for tax purposes if you meet the substantial presence test for the calendar year. To meet this test, you must be physically present in the United States on at least:
1.31 days during the current year, and
2.183 days during the 3-year period that includes the current year and the 2 years immediately before that, counting: •All the days you were present in the current year, and
•1/3 of the days you were present in the first year before the current year, and
•1/6 of the days you were present in the second year before the current year.
Example:
You were physically present in the United States on 120 days in each of the years 2007, 2008, and 2009. To determine if you meet the substantial presence test for 2009, count the full 120 days of presence in 2009, 40 days in 2008 (1/3 of 120), and 20 days in 2007 (1/6 of 120). Since the total for the 3-year period is 180 days, you are not considered a resident under the substantial presence test for 2009.
Days of Presence in the United States
You are treated as present in the United States on any day you are physically present in the country, at any time during the day. However, there are exceptions to this rule. Do not count the following as days of presence in the United States for the substantial presence test.
•Days you commute to work in the United States from a residence in Canada or Mexico, if you regularly commute from Canada or Mexico.
•Days you are in the United States for less than 24 hours, when you are in transit between two places outside the United States.
•Days you are in the United States as a crew member of a foreign vessel.
•Days you are unable to leave the United States because of a medical condition that develops while you are in the United States.
•Days you are an exempt individual.
For details on days excluded from the substantial presence test for other than exempt individuals, refer to Publication 519, U.S. Tax Guide for Aliens,.
Exempt Individual
Do not count days for which you are an exempt individual. The term "exempt individual " does not refer to someone exempt from U.S. tax, but to anyone in the following categories who is exempt from counting days of presence in the U.S.:
•An individual temporarily present in the United States as a foreign government-related individual
•A teacher or trainee temporarily present in the United States under a "J " or "Q " visa, who substantially complies with the requirements of the visa
•A student temporarily present in the United States under an "F, " "J, " "M, " or "Q " visa, who substantially complies with the requirements of the visa
•A professional athlete temporarily in the United States to compete in a charitable sports event
If you exclude days of presence in the United States because you fall into a special category, you must file a fully-completed Form 8843, Statement for Exempt Individuals and Individuals with a Medical Condition (PDF).
Closer Connection Exception to the Substantial Presence Test
Even if you passed the substantial presence test you can still be treated as a nonresident alien if you qualify for one of the following exceptions;
1.The closer connection exception available to all aliens. Please refer to Conditions for a Closer Connection to a Foreign Country.
2.The closer connection exception available only to students. Please refer to The Closer Connection Exception to the Substantial Presence Test for Foreign Students and Sample Letter.
References/Related Topics
•
Determining Alien Tax Status
Page Last Reviewed or Updated: 17-Apr-2013
LG
Salial
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Pub. 519 auf www irs gov erklärt wohl eigentlich alles - hab es jetzt nur mal überflogen....
LG
Salial
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Hallo,
damit ist ja alles ganz klar :wink: :lol::
es geht nicht um 180, sondern um 183 Tage, die nach einem vorgegebenen Rechenmodell innerhalb von drei Jahren zusammenkommen müssen. Wenn man das erreicht, gilt man unter dem Blickwinkel des US-Steuerrechts als US resident. Damit unterliegt man grundsätzlich mit seinem gesamten Welteinkommen dem US-Steuerrecht:
Resident Aliens
Resident aliens are generally taxed in the same way as U.S. citizens. This means that their worldwide income is subject to U.S. tax and must be reported on their U.S. tax return. Income of resident aliens is subject to the graduated tax rates that apply to U.S. citizens. Resident aliens use the Tax Table or Tax Computation Worksheets located in the Form 1040 instructions, which apply to U.S. citizens.
In einem zweiten Schritt ist dann zu klären, ob und welches Einkommen tatsächlich besteuert wird. Erst hier kommen dann evtl. bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zur Anwendung - wobei imho der Begriff "ansässig" nach der 183-Tage-Regelung zu definieren ist. Was passiert, wenn der Ansässigkeitsbegriff nach US und deutschem Recht zu unterschiedlichen Ergebnissen - also "Doppelansässigkeit" - führt, wird wohl nur mit Hilfe spezialisierter Steuerberater herauszufinden sein.
Ob man im übrigen bei Anwendbarkeit eines DBA einfach sagen kann "das war's" oder ob man dies im Rahmen einer abzugebenden Steuererklärung nachweisen muß, entzieht sich meiner Kenntnis - ich vermute aber eher letzteres.
Die beiden letzten Fragen scheinen mir aus Publication 519 (http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=u.s.%20tax%20guide%20for%20aliens&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CDcQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.irs.gov%2Fpublications%2Fp519%2F&ei=AY53UaesHori4QTbz4HgCA&usg=AFQjCNFrIAZU4BL9LYuL2qjKPXeMssK3iw&bvm=bv.45580626,d.bGE) heraus nicht unmittelbar beantwortbar.
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Aus Salials Post:
"Closer Connection Exception to the Substantial Presence Test
Even if you passed the substantial presence test you can still be treated as a nonresident alien if you qualify for one of the following exceptions;
1.The closer connection exception available to all aliens. Please refer to Conditions for a Closer Connection to a Foreign Country."
Ich habe auf die schnelle nur das Formular gefunden, dass man dafür ausfüllen muss. Dort soll man seine Bindung zu einem anderen Stat als den USA begründen (1. Wohnsitz, Autoregistirierung, etvc. und fällt damit nicht unter die Steuerpflicht.
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Ich hatte zwar schon weit vorher im 14. Beitrag einen Link zu Topic 851 http://www.irs.gov/taxtopics/tc851.html gepostet, in dem genau erklärt wurde, wie man berechnet, welchen Status man in den USA hat mit welchen Konsequenzen. Aber mir wurde ja geantwortet, daß ich falsch liege.....
Ich habe auch immer geschrieben, daß die Pflicht zur Steuererklärung nicht unbedingt eine Pflicht zru entsprechenden SteuerZAHLUNG ergibt - aber auch da weiß Winki es ja besser....
Antje
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Hallo,
habe ich glatt überlesen :oops:
Ich habe auf die schnelle nur das Formular gefunden, dass man dafür ausfüllen muss. Dort soll man seine Bindung zu einem anderen Stat als den USA begründen (1. Wohnsitz, Autoregistirierung, etvc. und fällt damit nicht unter die Steuerpflicht.
spricht für meine These, daß es nicht "einfach so" geht sondern einer wie auch immer gearteten (Steuer-)Erklärung bedarf.
Die Voraussetzungen für die "closer connection" sind hier in Pub 519 beschrieben: Link (http://www.irs.gov/publications/p519/ch01.html#en_US_2012_publink1000222151)
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Soweit ich es jetzt überflogen habe, gibt es eine Unterscheidung zwischen Non-resident Alien und Resident Alien (u.a. durch die "Closer Connection Rule" Erklärung auf Seite 6 der Pub. 519). Zur Abgabe einer Steuererklärung (oder des entsprechenden Formulars 8840) sind aber beide verpflichtet. Und klar, wie Antje schreibt, eine SteuerZAHLUNGSpflicht ergibt sich daraus noch lange nicht. Daher verstehe ich auch den ganzen Auftrieb nicht so ganz, einfach nachschauen, ob man die Bedingungen zur Pflicht der Abgabe einer US-Steuererklärung erfüllt, wenn ja, dann einfach machen. Wo ist das Problem? So kompliziert ist das nun wirklich nicht. Oder einfach die Aufenthalte so planen, dass man nicht darunter fällt. Eins oder das andere.
LG
Salial
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Und weiter geht es dann damit:
Form 8840. You must attach a fully completed Form 8840 to your income tax return to claim you have a closer connection to a foreign country or countries.
If you do not have to file a return, send the form to the Department of the Treasury, Internal Revenue Service Center, Austin, TX 73301-0215, by the due date for filing Form 1040NR or Form 1040NR-EZ. The due date for filing is discussed later in chapter 7.
If you do not timely file Form 8840, you cannot claim a closer connection to a foreign country or countries. This does not apply if you can show by clear and convincing evidence that you took reasonable actions to become aware of the filing requirements and significant steps to comply with those requirements.
Effect of Tax Treaties
The rules given here to determine if you are a U.S. resident do not override tax treaty definitions of residency. If you are a dual-resident taxpayer, you can still claim the benefits under an income tax treaty. A dual-resident taxpayer is one who is a resident of both the United States and another country under each country's tax laws. The income tax treaty between the two countries must contain a provision that provides for resolution of conflicting claims of residence (tie-breaker rule). If you are treated as a resident of a foreign country under a tax treaty, you are treated as a nonresident alien in figuring your U.S. income tax. For purposes other than figuring your tax, you will be treated as a U.S. resident. For example, the rules discussed here do not affect your residency time periods as discussed later under Dual-Status Aliens.
Information to be reported. If you are a dual-resident taxpayer and you claim treaty benefits, you must file a return by the due date (including extensions) using Form 1040NR or Form 1040NR-EZ, and compute your tax as a nonresident alien. You must also attach a fully completed Form 8833 if you determine your residency under a tax treaty and receive payments or income items totaling more than $100,000. You may also have to attach Form 8938 (discussed in chapter 7). See Reporting Treaty Benefits Claimed in chapter 9 for more information on reporting treaty benefits.
LG
Salial
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Schön zu lesen, dass Bürokraten-Englisch genau so "elegant" und "eingängig" ist wie Bürokraten-Deutsch :D
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Here we go, in German:
http://www.floridasunmagazine.com/artikel/steuern-geschaeft/auslaendische-staatsbuerger-zahlen-steuern-in-den-usa.html
Da sind wohl doch einige von uns betroffen, auf die Anzahl von Tagen kommt man doch schneller als gedacht mit regelmäßigen, längeren Aufenthalten.
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Schöne Zusammenfassung auf deutsch!
Wobei ich das Englische verständlicher geschrieben empfinde als vieles was ich im Zusammenhang mit meiner Steuererklärung hier in DE lesen muss!
Nicht aber wenn der Zweck und das Ziel eine Touristische Reise darstellt das über B2 Visum geregelt ist. Touristen die über ein B2 Visum einreisen, egal wie lange sie bleiben und wie oft das geschieht müssen KEINE Steuererklärung abgeben!!!
Egal ob nun ein B1/B2 Visum in Kombination erhalten haben und der Hauptgrund eindeutig zum Zwecke einer Touristische Reise unternommen wird. Alles andere ist absoluter Quatsch... und geht Eindeutig in den genannten Artikel hervor.
Egal ob Du Dich nun auf den Kopf stellt und Recht haben willst, B2 auch in Kombination mit B1 ausgestellt wird, eine Steuererklärung ist für Reisen im Sinne eines B2 Visums NICHT nötig.
Auch wenn sie mich erwischen, was höchstens einem Immigrationofficer auffallen wird, dann habe ich auch nichts zu verbergen. Da bin ich mir ganz sicher dass ich keinem Steuervergehen beschuldigt werde. Oder glaubst Du wirklich an den Käse dass a) meine Banküberweisungen auf ein BoA Konto oder b) meine Rente, bezw. Mieteinnahmen und Aktiengewinne in Deutschland, nun in den USA versteuert werden müssen, nur weil ich 7 Monate in den USA verbringe.... Was ist dann eigentlich mit meinen Betriebsausgaben (wie Haussanierungen etc.) darf ich die dann gelted machen.... :lol: :lol: :lol:
Hoffentlich ist mittlerweile auch der letzte Zweifler überzeugt .....
LG
Salial
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Wo ist das Problem?
LG
Salial
Dass man erst mal auf die Idee kommen muss, dass das notwendig ist. Wenn ich mich mit einem Visum länger als 180 Tage als Urlauber in den USA aufhalte, z.B. als Rentner, und meine Einkünfte aus Deutschland beziehe, würde ich doch nie auf die Idee kommen, dass ich dann in den USA eine Steuererklärung abgeben muss.
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Hallo,
Wenn ich mich mit einem Visum länger als 180 Tage als Urlauber in den USA aufhalte, z.B. als Rentner, und meine Einkünfte aus Deutschland beziehe, würde ich doch nie auf die Idee kommen, dass ich dann in den USA eine Steuererklärung abgeben muss.
das ist aber vom Prinzip her auf der ganzen Welt so und kein USA-spezifisches Problem - kennt man auch von vielen "emigrierten" sog. Promis her, die nachweisen müssen, weniger als ein halbes Jahr in D zu verweilen, wenn sie hier nicht besteuert werden wollen; da gab es z.B. mal einen Tennisspieler :wink: :lol:
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Hallo,
Wenn ich mich mit einem Visum länger als 180 Tage als Urlauber in den USA aufhalte, z.B. als Rentner, und meine Einkünfte aus Deutschland beziehe, würde ich doch nie auf die Idee kommen, dass ich dann in den USA eine Steuererklärung abgeben muss.
das ist aber vom Prinzip her auf der ganzen Welt so und kein USA-spezifisches Problem - kennt man auch von vielen "emigrierten" sog. Promis her, die nachweisen müssen, weniger als ein halbes Jahr in D zu verweilen, wenn sie hier nicht besteuert werden wollen; da gab es z.B. mal einen Tennisspieler :wink: :lol:
Das ist aber genau anders herum. Als deutscher Staatsbürger ist man ja erst mal vorrangig in Deutschland steuerpflichtig.
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Hallo,
Wenn ich mich mit einem Visum länger als 180 Tage als Urlauber in den USA aufhalte, z.B. als Rentner, und meine Einkünfte aus Deutschland beziehe, würde ich doch nie auf die Idee kommen, dass ich dann in den USA eine Steuererklärung abgeben muss.
das ist aber vom Prinzip her auf der ganzen Welt so und kein USA-spezifisches Problem - kennt man auch von vielen "emigrierten" sog. Promis her, die nachweisen müssen, weniger als ein halbes Jahr in D zu verweilen, wenn sie hier nicht besteuert werden wollen; da gab es z.B. mal einen Tennisspieler :wink: :lol:
Dabei darf man aber nicht vergessen, das Bobbele seinen Hauptwohnsitz wegen Steuern nach Monaco verlegte und in Deutschland obwohl Einnahmen, nicht mehr versteuerte und er so Dumm war, sich and nicht an die 180 Tage Regelung zu halten....
Entscheidend dabei ist immer der Hauptwohnsitz und zu versteuernde Einnahmen in diesem Land.... Doppelbesteuerungsabkommen schließen bei Geschäfte, eine Doppelbesteuerung innerhalb der Länder aus, d.h. bei Arbeitsaufnahme im Aufenthaltsland wird die Steuer direkt im Zweitland erhoben.
Hier geht es aber um Touristen die in Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben und in einem egal welchem Land sich aufhalten. Dabei werden aber Steuern etc. weiter in Deutschland abgeführt (sofern man ein zu versteuerndes Einkommen egal welcher Art hat).
Auch bei Aufenthalt länger als 180 Tage muss man als Tourist nicht befürchten im Aufenthaltsland besteuert zu werden, viel relevanter sind Krankenversicherung, Versicherungen, auch Rentenversicherung.... sofern man eine Aufenthaltsabsicht mit Zeitwohnsitz im Zielland offiziell als Steuerrelevanz geltend macht.
Wobei natürlich Einreisen mit eigenem Auto/Wohnmobil oder Boot, steuerrechtlich ganz anders zu behandeln sind. Dabei werden ja diese Dinge eingeführt und es gelten je nach Land entsprechend Fristen, bei den dann eine nicht unerhebliche Importsteuer anfällt.
Nochmals man muss erst dann Versteuern oder eine Steuererklärung im Aufenthaltsland ausfüllen, wenn aufgrund der Zweck der Reise, zu Versteuerndes Einkommen im Aufenthaltsland anfällt, das nicht schon vorher durch Steuerabzug etc. versteuert wurde.
Dieses vorgehen ist eigentlich mittelerweile weltweit gültige Praxis.
Ich kann mich da auf zwei "Experten" berufen, 1 mal meine Ehefrau und meine Tochter die in Steuerkanzleien tätig sind/waren und sich mit Steuerrecht im europäischen Raum auskennen...
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Ich kann mich da auf zwei "Experten" berufen, 1 mal meine Ehefrau und meine Tochter die in Steuerkanzleien tätig sind/waren und sich mit Steuerrecht im europäischen Raum auskennen...
Huch, und ich dachte es ging hier um USA - mein Fehler.
Es scheint noch immer nicht durchgedrungen zu sein, dass jedes Land sein eigenes Steuerrecht hat und seine eigenen Bestimmungen aufstellen darf. Und wenn die USA verlangen, dass man gem. ihren Regeln irgendein Formular (oder eine Steuererklärung, was auch immer zutrifft) bei der Steuerbehörde abgeben muss, wenn man über eine bestimmte Anzahl von Tagen innerhalb einer bestimmten Frist (alles oben bzw. auf www irs.gov (geht es noch offizieller?) nachzulesen) in den USA ist, dann ist das wohl einfach mal so hinzunehmen. Ob die Steuerbehörde in USA dann noch irgendwelche anderen Meinungen interessieren, wage ich zu bezweifeln.
LG
Salial
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Ich kann mich da auf zwei "Experten" berufen, 1 mal meine Ehefrau und meine Tochter die in Steuerkanzleien tätig sind/waren und sich mit Steuerrecht im europäischen Raum auskennen...
Huch, und ich dachte es ging hier um USA - mein Fehler.
Es scheint noch immer nicht durchgedrungen zu sein, dass jedes Land sein eigenes Steuerrecht hat und seine eigenen Bestimmungen aufstellen darf. Und wenn die USA verlangen, dass man gem. ihren Regeln irgendein Formular (oder eine Steuererklärung, was auch immer zutrifft) bei der Steuerbehörde abgeben muss, wenn man über eine bestimmte Anzahl von Tagen innerhalb einer bestimmten Frist (alles oben bzw. auf www irs.gov (geht es noch offizieller?) nachzulesen) in den USA ist, dann ist das wohl einfach mal so hinzunehmen. Ob die Steuerbehörde in USA dann noch irgendwelche anderen Meinungen interessieren, wage ich zu bezweifeln.
LG
Salial
Lesen und verstehen sind bekanntlich zwei paar Stiefel... oder soll ich Dir die Links jetzt noch Übersetzten.... (habe mir die inzwischen genau angesehen)
Aber da Du es besser weißt, zeige uns den Link, auf dem Touristen ab 180 Tage in der USA eine Tax-Form ausfüllen müssen!
PS: Ich habe mir jetzt die Arbeit gemacht Deinen Link zu durchforsten, Du bist so was auf dem Wooden Way....
Also bitte Experten, ich bin für jeden Link in dem klar hervorgeht dass Touristen mit B1/B2 Visum die OHNE sonstige Einkommen/Gewinn in den USA eine Steuererklärung abgeben müssen, dankbar.
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Aber da Du es besser weißt, zeige uns den Link, auf dem Touristen ab 180 Tage in der USA eine Tax-Form ausfüllen müssen!
183 Tage! - steht eigentlich alles schon da, aber halt nochmal Auszüge aus der Pub. 519:
You will be considered a U.S. resident for tax purposes if you meet the substantial presence test for calendar year 2012 To meet this test, you must be physically present in the United States on at least:
1. 31 days during 2012, and
2. 183 days during the 3-year period that includes 2012, 2011, and 2010, counting:
a. All the days you were present in 2012, and
b. 1/3 of the days you were present in 2011, and
c. 1/6 of the days you were present in 2010.
"physically present in the US" heißt tatsächliche Anwesenheit - ob ortsfest oder nicht, ob als Tourist oder sonstwas wird da nicht unterschieden.
Nun kommt die Ausnahme, nämlich Bindung an das Heimatland, wie man sie als Tourist ja in der Regel hat:
Even if you meet the substantial presence test, you can be treated as a nonresident alien if you:
• Are present in the United States for less than 183 days during the year,
• Maintain a tax home in a foreign country during the year, and
• Have a closer connection during the year to one foreign country in which you have a tax home than to the United States (unless you have a closer connection to two foreign countries, discussed next).
Aaaaber - die Ausnahme gilt erstens nur, wenn die 183 Tage im einzelnen Jahr unterschritten werden (also im Rahmen der Dreijahresrechnung zustandekommen) und man kann sie selbst dann nur beanspruchen, wenn man ein Formular ausfüllt (und das ist wohl ein "Tax-Form"):
Form 8840. You must attach a fully completed Form 8840 to your income tax return to claim you have a closer connection to a foreign country or countries.
If you do not have to file a return, send the form to the Department of the Treasury, Internal Revenue Service Center, Austin, TX 73301-0215, by the due date for filing Form 1040NR or Form 1040NR-EZ. The due date for filing is discussed later in chapter 7.
Wenn man die 183 Tage in einem Jahr zusammenbringt, gilt die Ausnahme nicht und man ist steuerlich US resident mit allen daraus folgenden Pflichten hinsichtlich Steuererklärungen.
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Gut Form 8840 ist recomended, wobei sich die Links zur Besteuerung zu Offizielle Stellen eines B2 Visums auf die ich mich bezog komplett wiedersprechen.
Aber das dürfte nun nicht so schwierig werden, das Nachzuprüfen...
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Hallo,
wobei sich die Links zur Besteuerung zu Offizielle Stellen eines B2 Visums auf die ich mich bezog komplett wiedersprechen.
ich finde bei Dir keinen Link - nur ein Zitat:
if you are a nonresident alien,....
Du bist aber kein nonresident alien, wenn Du Dich entweder >= 183 Tage im laufenden Jahr in den USA aufhältst (s.o.):
Even if you meet the substantial presence test, you can be treated as a nonresident alien if you:
• Are present in the United States for less than 183 days during the year,
oder den "Durchschnittswert" von 183 Tagen erreichst, aber nicht den Nachweis mit 8840 führst:
... and
• Have a closer connection during the year to one foreign country in which you have a tax home than to the United States ...
You must attach a fully completed Form 8840 to your income tax return to claim you have a closer connection to a foreign country or countries.
Gut Form 8840 ist recomended
?recommended?: You must attach a fully completed Form 8840 to your income tax return to claim you have a closer connection to a foreign country or countries.
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Hi mrh400 - vergiß es - ich hab mich aus dem Thread ausgeklinkt. Winki ist beratungsresistent. Du kannst offizielle und inoffizielle Quellen anführen, so viel Du willst - Winki weiß es besser.
Antje
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Es geht ja wohl nur darum feststellen zu lassen wo nun die Bindung (substantial presence test) zum Heimatland ist und wo Steuern bezahlt werden. Das geschieht wohl mit dem Formular 8840..
Wobei in den offiziellen Links immer Attached to your incoming tax, geschrieben wird. Nun welche incoming tax?
Wie dem auch sei ich weiß es nicht und habe deshalb jemand beauftragt der es wissen sollte, und direkt mit den Behörden in Austin zusammenarbeitet.
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Antje, du hast Recht - und ich schließ mich dir an.
Nur noch eins: wer lesen kann - ist klar im Vorteil..... und wer dann das Gelesene noch halbwegs versteht - noch mehr!
Ich zumindest lese nirgends "incoming tax"! Ich lese: "income tax" return!
Und die "Bindung zu einem Fremdland" ist nicht gleich dem "Substantial Presence Test" ! Zwei verschiedene Paar Schuhe!
Mann - so schwer ist das doch nicht zu verstehen.
Ich habe heute morgen ein Schreiben meines Finanzamtes hier erhalten - das ist wahrlich umständlicher und komplizierter geschrieben als die Pub. 519 des IRS!
Bin gespannt, ob wenigstens eine ehrliche Rückmeldung kommt wenn die Auskunft des Experten der direkt mit Austin zusammenarbeitet da ist.
Ach ja, nur am Rande: für "International Taxpayers" Belange ist das IRS Center in Philadephia zuständig - nur die Postadresse zum Einsenden der "Income Tax Returns" und Forms ist Austin!
Salial
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Ich kann mich da auf zwei "Experten" berufen, 1 mal meine Ehefrau und meine Tochter die in Steuerkanzleien tätig sind/waren und sich mit Steuerrecht im europäischen Raum auskennen...
Huch, und ich dachte es ging hier um USA - mein Fehler.
Es scheint noch immer nicht durchgedrungen zu sein, dass jedes Land sein eigenes Steuerrecht hat und seine eigenen Bestimmungen aufstellen darf. Und wenn die USA verlangen, dass man gem. ihren Regeln irgendein Formular (oder eine Steuererklärung, was auch immer zutrifft) bei der Steuerbehörde abgeben muss, wenn man über eine bestimmte Anzahl von Tagen innerhalb einer bestimmten Frist (alles oben bzw. auf www irs.gov (geht es noch offizieller?) nachzulesen) in den USA ist, dann ist das wohl einfach mal so hinzunehmen. Ob die Steuerbehörde in USA dann noch irgendwelche anderen Meinungen interessieren, wage ich zu bezweifeln.
LG
Salial
Lesen und verstehen sind bekanntlich zwei paar Stiefel... oder soll ich Dir die Links jetzt noch Übersetzten.... (habe mir die inzwischen genau angesehen)
Aber da Du es besser weißt, zeige uns den Link, auf dem Touristen ab 180 Tage in der USA eine Tax-Form ausfüllen müssen!
PS: Ich habe mir jetzt die Arbeit gemacht Deinen Link zu durchforsten, Du bist so was auf dem Wooden Way....
Also bitte Experten, ich bin für jeden Link in dem klar hervorgeht dass Touristen mit B1/B2 Visum die OHNE sonstige Einkommen/Gewinn in den USA eine Steuererklärung abgeben müssen, dankbar.
Hah, endlich kann ich mich einloggen - deshalb noch eins:
Nein danke, ich glaube deine Übersetzung möchte ich lieber nicht.
Und wer von uns beiden auf dem Holzweg ist, ist für mich schon klar.
Irgendwie liest du nur das, was du willst und den Rest ignorierst du standhaft.
Salial
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Antje, du hast Recht - und ich schließ mich dir an.
Nur noch eins: wer lesen kann - ist klar im Vorteil..... und wer dann das Gelesene noch halbwegs versteht - noch mehr!
Ich zumindest lese nirgends "incoming tax"! Ich lese: "income tax" return!
Und die "Bindung zu einem Fremdland" ist nicht gleich dem "Substantial Presence Test" ! Zwei verschiedene Paar Schuhe!
Mann - so schwer ist das doch nicht zu verstehen.
Ich habe heute morgen ein Schreiben meines Finanzamtes hier erhalten - das ist wahrlich umständlicher und komplizierter geschrieben als die Pub. 519 des IRS!
Bin gespannt, ob wenigstens eine ehrliche Rückmeldung kommt wenn die Auskunft des Experten der direkt mit Austin zusammenarbeitet da ist.
Ach ja, nur am Rande: für "International Taxpayers" Belange ist das IRS Center in Philadephia zuständig - nur die Postadresse zum Einsenden der "Income Tax Returns" und Forms ist Austin!
Salial
Na ja meine Bekannter muss es auch gar nicht sooo genau wissen, aber ich denke dass er als einer der Direktoren des TAX Department für Hausbesitz und Grundstücke in Houston, schon Mittel und Wege, egal ob nun Austin oder Philadelphia zuständig ist, finden wird...
Auf der einen Seite, dürfte dabei schon ein kleiner Unterschied bestehen, dass in Euren Links, (z.B. Beispiel aus Florida), Steuerkanzleien die Klienten mit Grundbesitz in Florida vertreten, auf die Besonderheiten der TAX für Ausländer hinweisen, ebenso in den meisten von Euch genannten Links, hauptsächlich, Mexikaner und Kanadiern in den anderen Links mit bestimmten Arbeitsvisas benannt werden, nicht aber der ordinäre Deutsche Tourist mit einem B2 Visa...
Noch dazu in dem Beispiel eine Steuermitteilung einer Europäischen Steuerbehörde an eine USA Behörde sendete, was eigentlich nur dann passiert, wenn der Besteuerte in seinem Heimatland, Zweitwohnsitz, Geschäftsausgaben oder längeren Auslandsaufenthalt geltend macht...
Auf der anderen Seite möchte ich das jetzt schon genauer wissen, da ja auch bestimmte Fristen von 31 Tagen und 193 Tagen in 3 Jahre genannt werden, die immer eine Steuererklärung verlangen auch bei einer IRS 8840 Form…
Alleine schon aus Neugierde inwieweit man mit einem B2 Visa (B1/B2) seine Renten/Pensionsansprüche, Grundbesitz in Deutschland oder Aktiengewinne natürlich ebenfalls auf Deutschen Aktenmark in den USA deklarieren muss. Wobei ich dann echt gespannt bin, ob ich die, in den betreffenden Fiskaljahre, meine Betriebsausgaben wie Modernisierung, Handwerkerrechnung bei einer US Steuererklärung gelten manchen kann.
Denn unabhängig von Eurem Expertenwissen, dürften so ziemlich alle meine Bekannten ob es sich nun um Kanadische Snowbirds oder Deutsche Langzeiturlauber handelt in die genannte Steuerfalle tappen... Wobei schon bei der Verschiffung des eigenem Wohnmobiles nach Baltimore der erste Fehler passierte, da in den meisten Fällen eine Aufenthaltsgenehmigung auf ein Jahr erfolgte…
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Da sind wohl doch einige von uns betroffen, auf die Anzahl von Tagen kommt man doch schneller als gedacht mit regelmäßigen, längeren Aufenthalten.
Kann ich mir nur schwer vorstellen, oder der Text ist vielleicht nicht richtig übersetzt, aber es wird ja so ausgeführt:
Hält sich ein Ausländer mehr als 31 Tage im fraglichen Steuerjahr in den USA auf, und die Anzahl der Aufenthaltstage im Durchschnitt der letzten drei Jahre war gleich oder mehr als 183 Tage, erfüllt der ausländische Staatsbürger den so genannten "Substantial Presence Test"
Im Durchschnitt (nicht in der Summe) drei Jahre lang hintereinandere jedes Jahr 183 Tage (also in drei Jahren mindestens 3x183 = 549 Tage), das dürfte wohl für die wenigsten hier relevant sein.
Wenn da "Summe" statt "Durchschnitt" gemeint ist, wäre es noch vorstellbar (jedes Jahr 61 Tage im Schnitt), aber so, wie es jetzt da steht, können das nur die allerwenigsten.
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Hallo,
Im Durchschnitt (nicht in der Summe) drei Jahre lang hintereinandere jedes Jahr 183 Tage (also in drei Jahren mindestens 3x183 = 549 Tage), das dürfte wohl für die wenigsten hier relevant sein.
Wenn da "Summe" statt "Durchschnitt" gemeint ist, wäre es noch vorstellbar (jedes Jahr 61 Tage im Schnitt), aber so, wie es jetzt da steht, können das nur die allerwenigsten.
wenn Du Dich an den authentischen Originaltext hältst, siehst Du wie das errechnet wird (ist weiter oben auch schon zitiert). Genau genommen handelt es sich weder um die Summe noch um den Durchschnitt, sondern um eine Art gewichtete Summe - die Aufenthaltstage in jedem der drei Jahre werden unterschiedlich gewichtet und dann wird die Summe gebildet:
"You will be considered a U.S. resident for tax purposes if you meet the substantial presence test for calendar year 2012 To meet this test, you must be physically present in the United States on at least:
1. 31 days during 2012, and
2. 183 days during the 3-year period that includes 2012, 2011, and 2010, counting:
a. All the days you were present in 2012, and
b. 1/3 of the days you were present in 2011, and
c. 1/6 of the days you were present in 2010. "
Ein Beispiel wird auch gleich mitgeliefert:
"Example.
You were physically present in the United States on 120 days in each of the years 2010, 2011, and 2012. To determine if you meet the substantial presence test for 2012, count the full 120 days of presence in 2012, 40 days in 2011 (1/3 of 120), and 20 days in 2010 (1/6 of 120). Because the total for the 3-year period is 180 days, you are not considered a resident under the substantial presence test for 2012."
=> mit vier vollen Monaten im Jahr bewegt man sich im Grenzbereich; sind Februare dabei, ist alles ok; handelt es sich jeweils um Oktober - Januar, ist man drüber. Man kann keinesfalls mit Durchschnitten rechnen, sondern es kommt stark auf die Verteilung an: Durchschnitt 120 gemäß Beispiel => 180 = unschädlich; Durchschnitt 120 bei 60 in 2012, 120 in 2011 und 180 in 2010 => 130 = unschädlich; dreht man die Aufenthalte um, also 180 in 2012, 120 in 2011 und 60 in 2010 => 230 = schädlich
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Wenn's denn so ist, ist man schnell darüber, zu mindest habe ich das so in Foren von Kanadische Snowbirds gelesen, die sich in den Wintermonaten in den USA aufhalten. Denn es wird scheinbar nicht nur die 183 Tage gerechnet sondern auch bezogen auf einen 3 Jahres Rhythmus... wobei dabei weit weniger Tage gelten.
Allerdings habe ich auch immer wieder nur Beispiele in verschiedene offizielle gov Links gefunden die hauptsächlich für Mexikaner und Kanadier gelten die aber aus Steuerrechtlicher US Sicht anders behandelt werden wie Europäer... Einschränkend dazu ist aber immer die Rede von Besitzern von Wohneigentum in den USA, nicht jedoch von Snowbirds die mit eigenem Wohnmobil reisen.
Bei der Steuerlichen Beurteilung ging es auch immer um Renten/Pensionsfonds sonstige Gewinne durch Vermietung (z.B. Wohneigentum in den USA), Aktiengeschäfte und sonstige Beteiligungen die in erster Linie aber in den USA angefallen sind.
Wobei eindeutig die Besteuerung im Heimatland durch Doppelbesteuerungsabkommen ausgeschlossen war.
Trotzdem ist es nach meinen bisherigen Wissenstand wohl anzuraten wenigstes die Form 8044 auszufüllen um eine sofortige Annullierung des Visa mit Einreiseverbot durch die Steuerbehörde auszuschließen.
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@Winki:
Lässt du uns bei Gelegenheit noch an der Antwort deines Bekannten vom IRS teilhaben?
LG
Salial