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Autor Thema: VISUM für die USA, Einreisverweigerung  (Gelesen 1989 mal)

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Anonymous

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VISUM für die USA, Einreisverweigerung
« am: 30.08.2006, 16:36 Uhr »
Hallo Forum,

ich habe ein Problem:

Ich bin mittlerweile ziemlich erfahren, was USA-Reisen anbelangt. Ich ware jetzt 6 mal drüben und es war jedesmal einfach geil!!!  :D

Ich möchte meiner Freundin zu Weihnachten eine Reise nach Florida schenken.

Problematisch hierbei ist möglicherweise folgender Sachverhalt:

Meine Freundin hat während ihrer Studienzeit für das bekannte Catering Unternehmen Do&Co aushilfsweise gearbeitet (http://www.doco.com/). Dieses Unternehmen hat mehrere Jahre das Catering für sämtliche Formel 1-Rennen betreut. Im Jahre 2000 wurden zahlreiche deutsche Mitarbeiter für das Formel 1 Rennen in Indianapolis in die USA geflogen. Do&Co hatte jedoch pflichtwidrig unterlassen, für die Mitarbeiter us-amerikanische Arbeitsgenehmigungen für das Rennwochenende einzuholen. Daraufhin wurde sämtlichen Mitarbeiter von Do&Co am Flughafen Detroit die Einreise verweigert und ein 5-jähriges Einreiseverbot ausgesprochen und in die Reisepässe eingetragen. Do&Co hat den Mitarbeitern versprochen, sich gegen dieses Einreiseverbot juristisch zur Wehr zu setzen. Dies ist jedoch nie erfolgt. Nunmehr ist dieses Einreiseverbot im Jahre 2005 abgelaufen. Da man aber bekanntlich bei der Einreise auf dem Einreiseformular gefragt wird, ob einem schon einmal die Einreise in die USA verweigert wurde, habe ich die Befürchtung, dass es bei der Immigration zu Problemen kommen könnte, ggf. mit dem schlimmsten Szenario, dass die Einreise erneut verweigert wird. Ein ebenfalls von diesem Einreiseverbot betroffener Kollege ist letztes Jahr nach Ablauf der 5-Jahres-Sperre in die USA eingereist, die Immigration war jedoch nicht unproblematisch.

Da die von mir geplante Reise nur in den Osterferien stattfinden kann, habe ich die Flüge vor ein paar Tagen zu einem günstigen Preis gebucht. Ich habe befürchtet, dass die Flüge ansonsten schnell ausgebucht sein könnten.

Vor 2 Monaten hatte ich mich an die amerikanische Botschaft gewandt. Diese haben mir nun endlich geantwortet und gesagt, dass ein Visum erforderlich sei, man sich einen Termin geben lassen soll (Dazu muss man eine 0900er-Nummer anrufen, grrr.) und meine Freundin sich gut auf das Gespräch vorbereiten soll.

Hat jemand schon mal ähnliche Erlebnisse gehabt?
Wie verläuft ein solches VISA-Interview?
Besteht die Gefahr, dass ein solches VISUM tatsächlich verweigert wird (da das Einreiseverbot vor 2 Jahren abgelaufen ist, sehe ich dafür eigentlich keinen Grund)?
Was ist, wenn tatsächlich keine VISUM-Erteilung erfolgt? Steht für solche Fälle regelmäßig die Reiserücktrittsversicherung ein oder würde ich auf den Kosten der Flüge sitzen bleiben?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß,
Chris

atecki

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Re: VISUM für die USA, Einreisverweigerung
« Antwort #1 am: 30.08.2006, 16:53 Uhr »
Hi Carsten,

zur Visa-Problematik kannich Dir leider nicht helfen... Aber ein gültiges Visum wird die Einreise sicherlich vereinfachen, wobei ich mir durchaus vorstellen kann, daß es eine Befragung geben könnte. Ihr habt ja die Flüge schon gebucht, von daher ist es jetzt zu spät, evtl. mehr Zeit beim Umsteigen einzuplanen...

Die Reiserücktrittsversicherung wird in dem Fall nicht zahlen. Die genauen Gegebenheiten, wann die Versicherung zahlt, kannst Du in den Versicherungsbedingungen finden (z.B. Krankheit, Jobverlust, etc).

Viel Erfolg

Axel

freddykr

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Re: VISUM für die USA, Einreisverweigerung
« Antwort #2 am: 30.08.2006, 17:04 Uhr »
Zum Thema Visum frag mal hier: http://www.talkaboutusa.com/

Da sitzen eher die Spezialisten zum Thema VISA. Die können Dir und Deiner Freundin bestimmt ein paar Tips für das Interview incl. benötigten Unterlagen geben.
Viele Grüße,
Danilo


Kirkesgaard

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Re: VISUM für die USA, Einreisverweigerung
« Antwort #3 am: 30.08.2006, 17:10 Uhr »
es kann Probleme geben. also auf jeden fall vorher über die Botschaft klären. Auf keinem Fall in den Flieger steigen bevor das geklärt ist ...

tiger.wutz

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Re: VISUM für die USA, Einreisverweigerung
« Antwort #4 am: 30.08.2006, 17:11 Uhr »
Hallo Carsten,

ich würde an Deiner Stelle garnicht lange rummosern oder herumfragen. Schnapp Deine Freundin und holt Euch beim nächsten Konsulat das Visum.
Die Befragung ist relativ "harmlos", da es ja um kein Rauschgiftproblem ging oder gar ein terroristischer Hintergrund besteht.
Also nix wie los.

Gruß Günter

P.S. Wir sind hier in good old Germany relativ verwöhnt, es geht auch anders in der Welt, nicht nur in den Staaten, mit Ein- und Ausreiseformalitäten.

ratlady

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Re: VISUM für die USA, Einreisverweigerung
« Antwort #5 am: 30.08.2006, 17:27 Uhr »
Ja, sie muss vorher ein Besuchervisum (B2) beantragen:

Zitat
Sie müssen ein Visum beantragen, wenn:
[...]
Ihnen schon einmal die Einreise verweigert wurde oder Sie innerhalb der letzten fünf Jahre aus den USA ausgewiesen worden sind;


http://www.us-botschaft.de/germany-ger/visa/index.html

Auf den Botschaftsseiten findest Du auch die "Anleitung und Anforderungen" dafuer. Wie wahrscheinlich (oder unwahrscheinlich) eine Bewilligung ist, kann Dir im voraus wohl keiner sagen... kommt wohl drauf an, wie glaubhaft Deine Freundin darlegen kann, dass sie keinerlei illegale Absichten hat bzw. evtl. auch die damalige Situation erklaeren kann, und evtl. auch wie verstaendnisvoll der zustaendige Mensch in der Botschaft ist. Im Prinzip wuerde ich Dir aber zustimmen, da die Sperre abgelaufen ist, sollte eigentlich dieser Grund aus der Vergangenheit nicht automatisch zur Ablehnung fuehren. Ihr werdet es letztendlich wohl einfach versuchen muessen...

Es stimmt auch, dass es trotz Visum noch zu Fragen bei der Einreise kommen kann (das Visum ist auch keine Garantie fuer die Einreise); fest steht aber, dass sie OHNE Visum wohl arge Probleme haben duerfte und schon ziemlich Glueck haben muesste, um ueberhaupt durchgelassen zu werden (das waere dann wohl "Kulanz" des/der Grenzbeamten). Evtl. gibt es sogar schon Probleme vor Abflug... normalerweise sollten die airlines auch darauf achten, keine "unberechtigten" Passagiere mitzunehmen. Inwieweit das denen in diesem Fall allerdings moeglich waere (Datenzugriff...), sei dahingestellt... (?)

Es stimmt ebenfalls, dass Reiseruecktrittsversicherung nicht fuer Verluste wegen Visumsproblemen zahlt.

Viel Glueck!