Auf der Zoll-Seite habe ich folgendes gefunden: ....Die Einfuhrmaßnahmen gelten für frisches oder zubereitetes Fleisch, das zum Genuss für Menschen geeignet ist, von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden und Kaninchen, die als Haustiere gehalten werden....
Einfuhrvoraussetzungen
Fleisch darf nur eingeführt werden, wenn ein Tierarzt bei einer Grenzkontrollstelle (sog. Grenzveterinär) die vorgeschriebenen Dokumente und die Nämlichkeit geprüft und eine Warenuntersuchung vorgenommen hat ("Fleischkontrolle"). Die Zollstellen stellen dabei im Rahmen der Überwachung des Warenverkehrs sicher, dass keine Lebensmittel tierischer Herkunft ohne die erforderlichen Prüfungen der Grenzveterinäre in die Europäische Gemeinschaft gelangen. Die Einfuhr von Fleisch bzw. die voraussichtliche Ankunftszeit ist der vorgesehenen Grenzkontrollstelle grundsätzlich einen Werktag vorher anzumelden. Fleisch von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Einhufern, die als Haustiere gehalten werden, darf nur aus bestimmten zugelassenen Drittländern eingeführt werden. Außerdem muss das Fleisch aus Betrieben stammen, die im Bundesanzeiger oder im Amtsblatt der EG bekannt gemacht worden sind.....
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