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Autor Thema: Bei ESTA auch kleine Delikte angeben?  (Gelesen 2215 mal)

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PhilippJFry

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Re: Bei ESTA auch kleine Delikte angeben?
« Antwort #15 am: 01.04.2009, 22:06 Uhr »
Ich hab nun nochmal ein bißchen recherchiert wegen der Bedeutung des Wortes "to arrest" im Englischen:

http://legal-dictionary.thefreedictionary.com/Arrest

Das scheint schon etwas weiter zu gehen, als eine deutsche "Verhaftung". Letztlich werden wir das hier nicht eindeutig klären können, da wir a) nicht wissen, was genau vorgefallen ist und b) keine Experten im amerikanischen Recht sind und c) nicht wissen, ob die deutschen oder amerikanischen Definitionen bzw. die Originalformulierung oder die Übersetzung ausschlaggebend ist. Wenn Ihr auf Nummer sicher gehen wollt, ruft bei der amerikanischen Botschaft an.

leevje84

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Re: Bei ESTA auch kleine Delikte angeben?
« Antwort #16 am: 02.04.2009, 08:26 Uhr »
Guten Morgen an alle,

ich danke euch für die vielen Antworten, letztendlich haben wir uns entschieden bei der amerikanischen Botschaft nachzufragen um auf Nummer sicher zu gehen, besser als nun noch 2 Monate zu zittern und den ganzen Flug über hoffen dass wir bez. er einreisen darf...
Ich werde euch mitteilen was wir für Infos erhalten haben.

Einen sonnigen Tag wünsche ich euch.

leevje

leevje84

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Re: Bei ESTA auch kleine Delikte angeben?
« Antwort #17 am: 03.04.2009, 12:06 Uhr »
Also nachdem wir nun gestern den halben Tag telefoniert haben und sich nicht wirklich einer dafür interessiert hat (weder Botschaft, Staatsministerium, auswärtiges Amt) hatten wir letztendlich doch noch Glück und haben Auskunft bei dem Bundeszentralregister erhalten:
deutsche Behörden erhalten generell nur Auskunft aus dem Bundeszentralgesiter
die ausländischen Behörden dürfen eine Anfrage an unsere Behörden stellen die dann nur bei einem schwerwiegenden Verdacht Auskunft geben dürfen.
es ist davon auszugehen dass Leute die auf einer Fahndungsliste oder aber eine wirkliche "schlimme" Straftat vollzogen haben Probleme bei der Einreise bekommen werden.
Allerdings sollte man vorsichtig sein wenn man einen EIntrag im Führungszeugnis hat...
Hier kann jeder für sich wieder eine Definination machen was jeder für "schlimm" hält.

Ich hoffe ich konnte einigen von euch das was klarer darstellen... :roll:
wobei bei euren Antworten ja das o.g. so ziemlich erwähnt wurde.

Soulfinger

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Re: Bei ESTA auch kleine Delikte angeben?
« Antwort #18 am: 03.04.2009, 12:34 Uhr »
Na dann steht eurer Reise ja nichts mehr im Weg. Viel Spaß!!
"Ich trinke jeden Tag ein Glas Wein für meine Gesundheit. Den Rest der Flasche trinke ich, weil ich sehr gerne betrunken bin." Gerard Depardieu