Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an euch zu dem folgenden Abschnitt in der ESTA Anmeldung:
Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat gegen die Sittlichkeit oder aufgrund eines Vergehens im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder verurteilt, oder wurden Sie aufgrund zweier oder mehrerer Delikte oder Straftaten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug, verurteilt, oder haben Sie jemals Drogen in Umlauf gebracht, oder beabsichtigen Sie, zum Zweck krimineller oder sittenwidriger Handlungen einzureisen?
und zwar fliegen mein Freund und ich Ende Mai in die USA, vorher müssen wir ja diese ESTA Anmeldung vornehmen, mein Freund hatte früher (vor 3 Jahren) mal was mit Drogen am Hut und wurde auch von der Polizei erwischt hatte auch deswegen Arrest bekommen, allerdings ist er damit nicht vorbestraft, da er ja "nur" Arrest bekommen hat, mein Frage ist nun:kann er diese Frage ruhigen Gewissens mit nein beantworten oder was ratet ihr mir?
Vielen Dank für eure Antworten