Schön das ein Thema - mal wieder - inhaltlich total abgleitet, weil - wie üblich - jemand der Meinung ist er müsse seinen Senf zu Fragen abgeben die niemand gestellt hat.
Jeder der auch nur den Hauch einer Ahnung von dem Thema hat würde sich hüten dazu derart absolutistisch was in die Gegend zu husten ohne den genauen Sachverhalt zu kennen - da gibt es nämlich durchaus mehr Variablen, vielleicht sollte der werte Schwager auch mal bis Paragraph 13 weiterblättern...
Aber abgesehen davon, dass das juristisch gesehen viel Mumpitz ist was da bislang so kam:
Und wenn schon? Die Frage war nicht wer besser mit dem Bundesurlaubsgesetz klugscheißen kann, sondern wie man die Route optimiert. Die Flüge sind gebucht - der Zeitrahmen ist damit gefixt, alles andere ist daher vollkommen irrelevant.
Wer meint sich diesbezüglich profilieren (oder sollte man eher sagen blamieren?) zu wollen - es gibt bestimmt irgendwo auch ein Forum in dem Fragen zum Arbeitsrecht gestellt werden. Notfalls macht man halt eben selbst eins auf...
Aber selbst dann MUSS mindestens ein Stück so lange gewährt werden, dass zwölf aufeinanderfolgende Werktage Urlaub gemacht wird.
Nö, wenn der AN nur eine 5 Tage Woche hat dann wären es nur 10 Werktage am Stück. Was unterm Strich aber vollkommen irrelevant ist, ob ich 10 Werktage bei einer 5 Tage Woche oder 12 Werktage bei einer 6 Tage Woche habe - effektiv kommen da 2 volle Wochen bei rum.
Ob das jetzt im Fall des TE legal aber nicht legitim oder vielleicht legitim aber nicht legal ist - was spielt das für eine Rolle?
Oder soll das jetzt so ausarten, dass wenn jemand nach einer Reise / Route in die/den USA fragt dann irgendwer antwortet - ja fahr doch lieber nach Griechenland, da ist auch schön...
Mag ja grundsätzlich vielleicht nicht mal falsch sein, hat aber mit der Frage dann gar nichts mehr zu tun.