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Das persönliche Reisegepäck ist nach Ihrer Einreise der zollamtlichen Überwachung unterstellt. Dies ist beispielsweise auch dann der Fall, wenn Sie am Grenzübertritt einfach durchgewinkt wurden bzw. bei Flugreisen den grünen Ausgang benutzt haben. Die zollamtliche Überwachung dauert bis zur Wiederausfuhr der Gegenstände an. Dies bedeutet, dass Sie Ihr mitgebrachtes Reisegepäck (beispielsweise auch eine teure Fotoausrüstung, Sportgeräte oder Schmuck)im Inland nicht verkaufen, verschenken oder verpfänden dürfen und vollständig wiederausführen müssen. Sollten Sie Gegenstände Ihres Reisegepäcks dennoch an Dritte weitergeben, so sind die dafür anfallenden Einfuhrabgaben bei einer Zolldienststelle zu zahlen.
Vielleicht leb ich ja in einer anderen Welt, aber 2000 USD für einen Verlobungsring find ich schon ne Menge Holz. Warum man da sein "letztes" Geld für ausgibt und dann keine Steuern mehr bezahlen kann, ist mir ein Rätsel