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Autor Thema: Dringend: B2-Visum "verloren", reicht ESTA aus bei Aufenthalt von nur 8 Tagen  (Gelesen 2004 mal)

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Parafox

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Hallo,

ich fliege am kommenden Mittwoch für 8 Tage nach New York und konnte mich leider erst etwas knapp vor Schluss mit dem Thema ESTA und den Einreisebestimmungen beschäftigen.

In der Einleitung steht, dass sich nur Personen ohne gültigem Visum online registrieren müssen - in diesem Zuge fiel mir wieder ein, dass ich eigentlich noch ein B2-Visum haben müsste. Dieses habe ich 2004 beantragt und erhalten und soweit ich weiß beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre - ist dies korrekt?. Ich kann dies leider nicht mehr nachprüfen, da ich meinen alten Reisepass verloren habe und einen neuen ausgestellt bekomme habe. Allerdings hat man nicht weiter nach dem Verbleib des alten Reisepasses gefragt und ich habe mir auch keine weiteren Gedanken mehr darüber gemacht, da mir kein Grund einfiel, weshalb - bis mir eben das USA-Visum im Zuge von ESTA wieder eingefallen ist...

Nun habe ich mir dennoch bei ESTA registriert (wegen der angeblichen 72h-Grenze), obwohl ich es ja eigentlich nicht "müsste". Meine Frage ist nun - "brauche" ich dieses Visum überhaupt bei einer Reisedauer von nur 8 Tagen? Bzw. "muss" ich mir noch ein Ersatzvisum besorgen - bzw. geht das überhaupt so zeitnah? Die ESTA-Registrierung war erfoglreich, was aber ja bei eigentlich jedem der Fall sein dürfte, der auf keiner NoFly- oder Terrorliste steht.

Vielen Dank vorab!

Antje

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Hallo

ich denke mal, da Du nicht in der Lage bist, das Visum vorzuweisen, ist ESTA schon der richtige Weg für Dich.

Mit 100 % Sicherheit kann Dir das vermutlich nur der Einreisebeamte sagen... und darauf willst Du es nicht ankommen lassen.

Um es mal so zu sagen: Deine Paßnummer ist nicht in Zusammenhang mit einem gültigen Visum "gespeichert" - da Du ja einen neuen Paß hast. Der alte Paß ist auch "unwiderbringlich" verloren. Also hast Du auch kein gültiges Visum "zur Hand". Denn das bleibt zwar gültig, auch wenn der Paß abläuft - aber man muß es vorweisen.

Und für Visa Waiver bist Du ebenfalls "zulässig", da Dir ja bis dato kein Visum abgelehnt wurde.

Also ist ESTA auf jeden Fall richtig. Und ich würde bei der Einreise NICHT versuchen, eine Diskussion mit dem Beamten über diese Frage anfangen.... ESTA, Visa Waiver und gut.

Wenn Du Deinen Paß nicht verloren hättest, sondern er verschmutzt oder sonstwas wäre und Du zufällig vergessen hättest, daß da noch ein Visum drin ist, wäre der von den deutschen Behörden auch eingezogen worden als Standard-Procedere (wenn man ihn behalten will, muß man das ja extra sagen) und das Visum wär ersatzlos weg.

Ein "Ersatzvisum" gibts eh nicht, nur ne Neubeantragung... also dürfte der Fall: Visum vor Ablauf weg nicht allzuselten vorkommen.

Antje


mrh400

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Hallo,
Wenn Du Deinen Paß nicht verloren hättest, sondern er verschmutzt oder sonstwas wäre und Du zufällig vergessen hättest, daß da noch ein Visum drin ist, wäre der von den deutschen Behörden auch eingezogen worden als Standard-Procedere (wenn man ihn behalten will, muß man das ja extra sagen) und das Visum wär ersatzlos weg.
ich habe noch jedesmal den alten Paß entwertet zurückbekommen, ohne groß fragen zu müssen.
Gruß
mrh400

magnum

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Haben wir auch, mit einem entsprechenden Loch drin ;)

mrh400

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Hallo,
Haben wir auch, mit einem entsprechenden Loch drin ;)
mal mit Loch, mal Ecke abgeschnitten; die Seiten mit (Dauer-)Visa wurden nicht gelocht.
Gruß
mrh400

michaels-pictures

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mal mit Loch, mal Ecke abgeschnitten; die Seiten mit (Dauer-)Visa wurden nicht gelocht.
Moin allerseits,
das ist ja interessant: Bei mir haben sie trotz Protest das L1-Visum mit gelocht, was zu dem Zeitpunkt noch ein paar Monate gültig war. Letztendlich habe ich es vor Ablauf aber nicht mehr gebraucht, so daß ich nie erfahren habe ob es denn auch gelocht noch gültig gewesen wäre.
Die Tatsache, daß die bei Euch nicht gelocht haben, bestärkt mich aber in meinen Einwand, den ich gegen das lochen hatte.
Viele Grüße,
Michael

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Parafox

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Um es mal so zu sagen: Deine Paßnummer ist nicht in Zusammenhang mit einem gültigen Visum "gespeichert" - da Du ja einen neuen Paß hast.

Vielen Dank soweit für eure Antworten! Besonders dieser Satz lässt mich sehr positiv stimmen, dass unter dieser Reisepassnummer im Computer nicht sofort "B2-Visum" aufleuchtet. Ich denke auch, das dürfte alles kein Problem sein - ich will ja nur 8 Tage einreisen und keine +90 Tage. Ich werde natürlich dem Einreisebeamten nichts zu meinem vermeintlichen Visum erzählen - das schweige ich tod.

magnum

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mal mit Loch, mal Ecke abgeschnitten; die Seiten mit (Dauer-)Visa wurden nicht gelocht.
Moin allerseits,
das ist ja interessant: Bei mir haben sie trotz Protest das L1-Visum mit gelocht, was zu dem Zeitpunkt noch ein paar Monate gültig war. Letztendlich habe ich es vor Ablauf aber nicht mehr gebraucht, so daß ich nie erfahren habe ob es denn auch gelocht noch gültig gewesen wäre.
Die Tatsache, daß die bei Euch nicht gelocht haben, bestärkt mich aber in meinen Einwand, den ich gegen das lochen hatte.
Naja, ich denke mal, daß das Visum ja an den Pass gekoppelt ist, in dem es ausgestellt wurde. Daher ist das wohl auch nicht mehr gültig.

Wäre mal interessant zu erfahren was passiert, wenn an den alten (ungültigen) Pass bei der Immigration vorzeigt.


Antje

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Hallo

oh - das kann ich Dir sagen - das Visum bleibt normalerweise gültig bis zum Ablauf der im Visum angegebenen Dauer. Das ist unabhängig von der Paßgültigkeit. Deswegen sollte es auch ungelocht/unentwertet bleiben. Man nimmt dann den alten und den neuen Paß mit.

(mein Visum war 2 Jahre länger als der Paß gültig - im Grunde kein Problem...)

Antje

mrh400

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Hallo,
Naja, ich denke mal, daß das Visum ja an den Pass gekoppelt ist, in dem es ausgestellt wurde. Daher ist das wohl auch nicht mehr gültig.
Wäre mal interessant zu erfahren was passiert, wenn an den alten (ungültigen) Pass bei der Immigration vorzeigt.

wie Antje schon schreibt - beide Pässe mitnehmen, weil das Visum eine "eigene" Laufzeit haben kann. Ich kam nie in die Verlegenheit; mein Uralt-Dauervisum (also mit zeitlich unbegrenzter Gültigkeit) von 1967 wurde in einem vereinfachten Verfahren (ohne Antrag, einfach Vorlage der beiden Pässe; erledigte nach meiner Erinnerung das RB) in den nächsten Paß übertragen; darunter stand dann "transferred". Dann kam WVP (und wieder ein neuer Paß), so daß das Visum nicht mehr benötigt wurde und ich mich nicht um eine Weiterübertragung bemüht habe. Inzwischen wurden wohl auch unbegrenzt gültige Visa für ungültig erklärt und z.T. auch entwertet, wenn sie noch im mitgeführten Paß waren..
Gruß
mrh400

magnum

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OK, dann ist es natürlich blöd, wenn die ausstellende Behörde den Pass einbehält und man da nicht dran denkt...

Parafox

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... oder im anderen Fall bei mir: Ich beantrage einen neuen Reisepass und die Behörde fragt überhaupt nichts zum Verbleib des alten; wenn ich ihn nicht verloren hätte, hätte ich den alten nun in unentwerteter Form vorliegen. Ich bin dorthin, habe den neuen Pass abgeholt, gezahlt und gegangen. Sonst wäre mir die Sache mit dem Visum auch früher in Erinnerung geweckt worden.

magnum

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Was soll sie auch fragen?

Wenn Du selbst versicherst, daß Du ihn verloren hast, was sollen sie da machen? Grundsätzlich hätte man so immer die möglichkeit zum Zwei- oder Drittpass zu kommen ;)

Parafox

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... naja ich hab gar nichts gesagt, außer ich möchte einen neuen Reisepass - dachte man muss einen Verlust des alten offiziell melden wie beim Personalausweis, daher war ich irritiert.

freddykr

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... naja ich hab gar nichts gesagt, außer ich möchte einen neuen Reisepass - dachte man muss einen Verlust des alten offiziell melden wie beim Personalausweis, daher war ich irritiert.
Theoretisch schon. Da haben die wohl im Amt geschlafen. ;-)

Es könnte theoretisch die Frage des Immigration-Beamten kommen, warum Du ohne Visum einreist, obwohl Du ein Visum hast (anhand der persönlichen Daten sieht er es im PC).
Hier dann einfach sagen, daß der alte Pass verloren gegangen ist.

Mach Dir aber keine großen Gedanken. Wird schon alles klappen.
Viele Grüße,
Danilo