Versicherungsschutz besteht
1. wenn versicherte Sachen abhandenkommen, zerstört oder beschädigt
werden, während sich das Reisegepäck im Gewahrsam
eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebs, Gepäckträgers
oder einer Gepäckaufbewahrung befindet;
2. während der übrigen Reisezeit für die in Nr. 1 genannten Schäden
durch
a) Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung,
Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung);
b) Verlieren - hierzu zählen nicht Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen
- bis zur Entschädigungsgrenze in § 4 Nr. 2;
c) Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten;
d) bestimmungswidrig einwirkendes Wasser, einschließlich Regen
und Schnee;
e) Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion;
f) höhere Gewalt.
3. wenn Reisegepäck nicht fristgerecht ausgeliefert wird (den Bestimmungsort
nicht am selben Tag wie der Versicherte erreicht).
Ersetzt werden die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe
bis zu 10 v. H. der Versicherungssumme, höchstens EUR
400,-.
Sicherlich gibt es auch Ausschlüsse und Selbstbehalte. Allerdings muss ich auch mal eine Lanze für die Versicherer brechen:
a) Muss ich mich vor Abschluss der Versicherung erkundigen, was versichert gilt und was nicht. Notfalls eben einmal mehr nachfragen.
Viele Leute interessierts gar nicht. Sie denken dann, ich bin versichert, was solls. Und dann danach das Geschrei, von wegen Betrüger usw.
b) Werden gerade in der Reisegepäckversicherung die Versicherer wesentlich öfter betrogen...als anders herum.
Und wenn einem die neue Sonnenbrille, wie mir vor einigen Jahren im Urlaub passiert, beim Aussteigen aus dem Boot genau zwischen Boot und Steg ins Wasser fällt und nicht mehr aufzufinden ist, und der Bootsführer dazu noch kein Englisch und Deutsch spricht, dann ist man froh über die Reisegepäckversicherung.
Gruß
Billinho