Titel: Einfuhr Opium(tinktur)
Beitrag von: Davidc am 15.10.2016, 10:17 Uhr
Hallo,
Achtung, nicht lachen - ernst gemeinte Frage:
Hat jemand Erfahrung mit der Einfuhr von Opiumtinktur, konkret: "Tinctura Opii normata Ph.Eur." in die USA? Produkt dient dem persönlich Gebrauch als Medikament, natürlich nicht zum Verkauf / Vertrieb oder dergleichen.
Recht komplex und so ganz sicher ob das jeder bei der Einreise kennt und richtig einordnet wäre ich mir in den USA dabei nicht ......
Da kann man sich bei der Einreise wohl auf eine Wartezeit und ein Gespräch einrichten.
Genau, das Formular aus dem 1. Link (Nichtschengen) vom Doc ausfüllen lassen, vom Gesundheitsamt (Adressen stehen da auch) abstempeln lassen und mitnehmen. Es ist nicht wahrscheinlich, dass es kontrolliert wird, da das Handgepäck bei der Einreise ja nicht kontrolliert wird auf solche Dinge. Bloss nicht von allein darauf hinweisen.
Recht komplex und so ganz sicher ob das jeder bei der Einreise kennt und richtig einordnet wäre ich mir in den USA dabei nicht ......
Da kann man sich bei der Einreise wohl auf eine Wartezeit und ein Gespräch einrichten.
Genau, das Formular aus dem 1. Link (Nichtschengen) vom Doc ausfüllen lassen, vom Gesundheitsamt (Adressen stehen da auch) abstempeln lassen und mitnehmen. Es ist nicht wahrscheinlich, dass es kontrolliert wird, da das Handgepäck bei der Einreise ja nicht kontrolliert wird auf solche Dinge. Bloss nicht von allein darauf hinweisen.
Laut dem zweiten Schreiben muss man aber von alleine darauf hinweisen? ^^
Recht komplex und so ganz sicher ob das jeder bei der Einreise kennt und richtig einordnet wäre ich mir in den USA dabei nicht ......
Da kann man sich bei der Einreise wohl auf eine Wartezeit und ein Gespräch einrichten.
Genau, das Formular aus dem 1. Link (Nichtschengen) vom Doc ausfüllen lassen, vom Gesundheitsamt (Adressen stehen da auch) abstempeln lassen und mitnehmen. Es ist nicht wahrscheinlich, dass es kontrolliert wird, da das Handgepäck bei der Einreise ja nicht kontrolliert wird auf solche Dinge. Bloss nicht von allein darauf hinweisen.
Laut dem zweiten Schreiben muss man aber von alleine darauf hinweisen? ^^
Das 2. Schreiben empfinde ich nicht als offizielles Dokument, zumal es nach Österreich ging. Ich kannte es bisher auch nicht. Wenn es so wäre, hätte man bei unserem Ministerium auch darauf hingewiesen, denke ich. Am Ende muss das aber Jeder selbst entscheiden, was er macht.
Titel: Einfuhr Opium(tinktur)
Beitrag von: Detritus am 16.10.2016, 10:21 Uhr
Das schreiben zitiert US Vorschriften:
§1301.26 Exemptions from import or export requirements for personal medical use. Any individual who has in his/her possession a controlled substance listed in schedules II, III, IV, or V, which he/she has lawfully obtained for his/her personal medical use, or for administration to an animal accompanying him/her, may enter or depart the United States with such substance notwithstanding sections 1002-1005 of the Act (21 U.S.C. 952-955), provided the following conditions are met:
(a) The controlled substance is in the original container in which it was dispensed to the individual; and
(b) The individual makes a declaration to an appropriate official of the Bureau of Customs and Border Protection stating: ...
Wenn ich diesen Artikel lese (https://en.wikipedia.org/wiki/Laudanum), wuerde ich mir genau ueberlegen, ob ich das Zeugs mitfuehren wuerde. Wenn ja, dann auf keinen Fall ohne genaue Rezept-Uebersetzung mit amtlich beglaubigter Signatur, und ein ebenso beglaubigtes Schreiben in Englisch, warum genau dieses Mittel verschreiben wurde.