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Autor Thema: Einreise als nicht Erziehungsberechtiger mit Minderjährigem  (Gelesen 8787 mal)

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japys

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Moin,

plane demnächst mit dem Sohn (15) meiner längjährigen Lebensgefährtin eine Woche nach New York zu fliegen.

Frage mich nun, ob es hierbei in irgendeiner Art zu Problemen kommen kann (z.B. bei Einreise, oder bei Krankheit/Unfall), da ich ja nicht erziehungsberechtigt bin und eigentlich keine "Verfügungsgewalt" über ihn ausüben kann.

Hilft hier vielleicht eine Vollmacht oder eine Erklärung mit Ausweiskopie meiner Lebensgefährtin? Muß da ein ganz bestimmter Text drin stehen?

Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte. Mit der Suchfunktion bin ich nicht weitergekommen.

Gruß
japys

GreyWolf

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Re: Einreise als nicht Erziehungsberechtiger mit Minderjähri
« Antwort #1 am: 11.02.2004, 21:06 Uhr »
Ich denke, eine Vollmacht ist sicher sehr sinnvoll. Denn stell Dir vor, in den USA passiert irgendetwas (Beinbruch oder so) und Du kannst keinerlei Verfügungsberechtigung über das Kind vorweisen.
Auch bei der Immigration wird es wahrscheinlich ein paar Fragen geben.  

Eine Vollmacht sollte das regeln. Die sollte natürlich dann unbedingt ins Englische übersetzt sein. Am besten eine englische und deutsche Vollmacht, jeweils mit Originalunterschrift.
Vielleicht auch noch eine Kopie des Passes Deiner Lebensgefährtin zum Unterschriftvergleich.
Wer schon immer mal wissen wollte, wie man früher gereist ist: Alte Reiseberichte

Fraber

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Re: Einreise als nicht Erziehungsberechtiger mit Minderjähri
« Antwort #2 am: 12.02.2004, 13:52 Uhr »
Hallo japys,

ich habe in den Jahren 2000 und 2003 auch Kinder von anderen Leuten mitgehabt und habe mir eine Vollmacht (in deutsch mit englischer Übersetzung) unterschreiben lassen:


Name, Adresse
+ Telefonnummer
der Mutter





Mein Sohn André ..............., geb. 12.03.1992  darf mit Herrn Frank ................., geb. ............... und Herrn Bodo ............, geb. ............ in der Zeit vom 27.07.2003 bis 31.08.2003 eine Urlaubsreise in die USA und Kanada machen.

Frank und Bodo ............... erhalten für diese Zeit die volle Erziehungsberechtigung, die für den Notfall auch die Entscheidung über ärztliche Belange einbezieht.

Ich erlaube meinem Kind in dieser Zeit alle Veranstaltungen und Vergnügungen mitzumachen. Dies schließt auch reiten, Rundflüge, die Benutzung aller Attraktionen in Freizeitparks, Schiff- und Bootsfahrten, Reiten usw. mit ein.


Keine Erlaubnis gebe ich für: ...............................................................................................





I´m consent, that my son André ..................., born 12.03.1992  toghether with Frank ................, born ................. and Bodo ..............., born ..............., go to a holidaytrip in USA and Canada from 07/27/03 bis 08/31/03.
At this time Frank and Bodo .............. have the full guardian for the Children André, and they can decide all matter, including medical matters for him.





                               ................................................................
                               Unterschrift/Sign

Im Jahr 2000 wurde ich gefragt, warum die Kinder einen anderen Namen haben. Ich habe erklärt, dass die Kinder von meiner "girlfriend" sind. Die Vollmacht habe ich in beiden Jahren nirgendwo vorzeigen müssen.

Gruß Frank

tobie

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Re: Einreise als nicht Erziehungsberechtiger mit Minderjähri
« Antwort #3 am: 12.02.2004, 18:00 Uhr »
Das Du die Vollmacht nicht zeigen musstest kann ich verstehen.

Wer oder wie kann man vor Ort eine solche Vollmacht eigentlich kontrollieren? :wink:  :?:

Fraber

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Re: Einreise als nicht Erziehungsberechtiger mit Minderjähri
« Antwort #4 am: 12.02.2004, 21:58 Uhr »
Auf jedenfall wäre eine Kontrolle bei der Einreise möglich gewesen. Aber man
kann vorher auch nie wissen, wer zwischendurch irgendwelche bedenken äußert.

Wenn ein Kind ernsthaft krank geworden wäre, würde der Zusatz in medizinischer hinsicht fällig werden (vorallendingen, wenn es schnell gehen muss).

Die Absicherung mit den Veranstaltungen wäre für mich wichtig (habe schon viele Kinderfreizeiten veranstaltet, wo man sich auf diese Art absichert).

Gruß Frank

brigi

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Re: Einreise als nicht Erziehungsberechtiger mit Minderjähri
« Antwort #5 am: 13.02.2004, 00:55 Uhr »
Hi,

nachdem meine Enkel vor der Einschulung zu Micky & Co dürfen, habe ich mich beim 1. mal beim amerik.Konsulat erkundigt.
Die Antwort war, daß eine Vollmacht nicht nötig, aber empfehlenswert sei. Grund sei allerdings nicht die Ein- sondern der Abflug in old Germany. Sollte ein kleiner Knirps wegen Flugangst- oder so- heulen (meist nach Mama rufend) :flennen2:, sei so eine Vollmacht hilfreich, da der Verdacht der Kindesentführung gleich ausgeräumt sei.
Sehen wollte die Bescheinigung allerdings niemand.
Beim 2. mal trug der Knabe auch noch einen anderen Namen, ging genauso unproblematisch.
Hat allerdings nie einer geheult!
 :lol:
Viel Spaß - ich muß noch 3 laange Monate warten
liebe Grüsse Brigi
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japys

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Re: Einreise als nicht Erziehungsberechtiger mit Minderjähri
« Antwort #6 am: 13.02.2004, 12:34 Uhr »
Moin,

und vielen Dank an alle für die aufschlußreichen Antworten.

Special thanks to Fraber. Da kann ich mir die Übersetzung ja glatt sparen.

Hier wurde ich geholfen.  :D  

Gruß
japys

Point_Reyes

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Re: Einreise als nicht Erziehungsberechtiger mit Minderjähri
« Antwort #7 am: 12.06.2004, 11:16 Uhr »
Habe das mit dem link irgendwie nicht hinbekommen  :oops:
also hohle ich halt den ganzen Ordner hoch ;-)
Amerika: Love it or give it back

gerr

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Re: Einreise als nicht Erziehungsberechtiger mit Minderjähri
« Antwort #8 am: 28.07.2009, 20:07 Uhr »
Hallo japys,

ich habe in den Jahren 2000 und 2003 auch Kinder von anderen Leuten mitgehabt und habe mir eine Vollmacht (in deutsch mit englischer Übersetzung) unterschreiben lassen:


Name, Adresse
+ Telefonnummer
der Mutter





Mein Sohn André ..............., geb. 12.03.1992  darf mit Herrn Frank ................., geb. ............... und Herrn Bodo ............, geb. ............ in der Zeit vom 27.07.2003 bis 31.08.2003 eine Urlaubsreise in die USA und Kanada machen.

Frank und Bodo ............... erhalten für diese Zeit die volle Erziehungsberechtigung, die für den Notfall auch die Entscheidung über ärztliche Belange einbezieht.

Ich erlaube meinem Kind in dieser Zeit alle Veranstaltungen und Vergnügungen mitzumachen. Dies schließt auch reiten, Rundflüge, die Benutzung aller Attraktionen in Freizeitparks, Schiff- und Bootsfahrten, Reiten usw. mit ein.


Keine Erlaubnis gebe ich für: ...............................................................................................





I´m consent, that my son André ..................., born 12.03.1992  toghether with Frank ................, born ................. and Bodo ..............., born ..............., go to a holidaytrip in USA and Canada from 07/27/03 bis 08/31/03.
At this time Frank and Bodo .............. have the full guardian for the Children André, and they can decide all matter, including medical matters for him.





                               ................................................................
                               Unterschrift/Sign

Im Jahr 2000 wurde ich gefragt, warum die Kinder einen anderen Namen haben. Ich habe erklärt, dass die Kinder von meiner "girlfriend" sind. Die Vollmacht habe ich in beiden Jahren nirgendwo vorzeigen müssen.

Gruß Frank