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Autor Thema: Einreise mit gültigen B2 Visum als Doppelstaatler (Iranisch/Deutsch)  (Gelesen 3208 mal)

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Einreise mit B2 Visum

  • Gast
HI,

ich habe die iransiche und deutsche Staatsbürgerschaft und war zuletzt im Juni 2016 in den Vereinigten Staaten. Ich habe ein wenig den Überblick verloren wie die Einreise mittlerweile möglich ist.
Aufgrund der zwei Staatsbürgerschaften musste ich bereits 2016 ein B2 Visum beantragen. Dieses besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahre. Nun plane ich am 20.06. für 5 Tage nach USA zu fliegen.
Kann ich ohne Weiteres ein Ticket buchen, oder muss ich vorab weitere Formalitäten beachten/befolgen?

Besten Dank im Voraus für die Hilfe.

Viele Grüße,
dj

Jack Black

  • Gast
Bei solchen Fragen würde ich mich NIEMALS NIMMER auf ein Forum verlassen. WIeso fragst Du nicht im amerikanischen Konsulat o.ä.? Die wissen wirklich, was Sache ist. Hier treffen nur Meinungen aufeinander.

Rein subjektiv meine Meinung (aber, s.o., mit Vorsicht zu genießen), der Einreisezweck (den Du leider nicht nennst) spielt sicherlich eine maßgebliche Rolle. Wenn es Urlaub sein sollte, würde ich davon ausgehen, dass Du als deutscher Staatsbürger nur ein ESTA vorweisen musst.

Detritus

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Wenn es Urlaub sein sollte, würde ich davon ausgehen, dass Du als deutscher Staatsbürger nur ein ESTA vorweisen musst.

Nö, egal ob Urlaub oder nicht - siehe hier:

https://de.usembassy.gov/de/visa/programm-fur-visumfreies-reisen/anderungen-fur-visumfreies-reisen/

“Dem Gesetz nach können Reisende, die einer der folgenden Kategorien angehören, nicht mehr im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) in die Vereinigten Staaten einreisen:

...

Staatsangehörige von VWP-Ländern, die außerdem die iranische, irakische, sudanesische oder syrische Staatsangehörigkeit besitzen.“


Ansonsten aber volle Zustimmung - sowas klärt man besser direkt mit dem Konsulat bzw. der US Botschaft.

Jack Black

  • Gast

https://de.usembassy.gov/de/visa/programm-fur-visumfreies-reisen/anderungen-fur-visumfreies-reisen/

“Dem Gesetz nach können Reisende, die einer der folgenden Kategorien angehören, nicht mehr im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) in die Vereinigten Staaten einreisen:

...

Staatsangehörige von VWP-Ländern, die außerdem die iranische, irakische, sudanesische oder syrische Staatsangehörigkeit besitzen.“


Das denke ich mir, aber ich denke mir auch, wenn man es nicht angibt, von sich aus wissen die Amerikaner sicherlich nicht, ob jemand noch einen iranischen Pass zuhause liegen hat.... muss natürlich jeder für sich entscheiden. Andererseits liegt ja ein gültiges B2 Visum vor, aber ohne dass ich das jetzt nachschaue, die Visa sind zweckgebunden (Ausbildung, Arbeit etc.) und deswegen der Hinweis auf ESTA, welches nur für Urlaub gedacht ist (es gibt sicherlich auch ein entsprechendes Visum, vielleicht ist es ja das B2, aber das muss er eben selbst klären, ich glaube nicht, dass das hier jemand wirklich belastbar weiß).

mrh400

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  • work is the curse of the drinking classes -O.Wilde
aber ich denke mir auch, wenn man es nicht angibt, von sich aus wissen die Amerikaner sicherlich nicht, ob jemand noch einen iranischen Pass zuhause liegen hat....
Ich gehe sehr wohl davon aus, daß die das wissen, weil genau aus diesem Grund ein Visum beantragt wurde und in deren System die Paßnummer mit dem Visum verknüpft ist. Im Visaantrag wird das nämlich abgefragt (=> https://travel.state.gov/content/dam/visas/PDF-other/DS-160_Example.pdf Seite 5) und ich unterstelle hier einmal eine ehrliche Antwort des TO:
Aufgrund der zwei Staatsbürgerschaften musste ich bereits 2016 ein B2 Visum beantragen.

...welches nur für Urlaub gedacht ist (es gibt sicherlich auch ein entsprechendes Visum, vielleicht ist es ja das B2
Das kann man leicht auf den Konsulatsseiten nachlesen - B2 ist für Touris
Gruß
mrh400

Detritus

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Unabhängig vom konkreten Fall wo ja aufgrund des Visums bekannt ist, dass eine weitere Staatsangehörigkeit besteht wäre es auch ein mehr als riskantes Vabanquespiel hier falsche Angaben zu machen in der Hoffnung die da drüber würden das schon nicht merken.

Und da sehr explizit nach anderen Pässen oder Staatsangehörigkeiten beim ESTA Antrag gefragt wird ist da dann auch nichts mit „Habe ich ja nicht gewusst...“ - das gibt min. eine mehrjährige Einreisesperre wenn nicht schlimmeres.

Ja es ist umständlicher ohne WVP mit einem Visum, aber es ist ja problemlos legal möglich. Warum also dort ein unnötiges Risiko eingehen?

mrh400

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Ja es ist umständlicher ohne WVP mit einem Visum..
Er/Sie hat ja schon eines
Gruß
mrh400

Detritus

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Ja es ist umständlicher ohne WVP mit einem Visum..
Er/Sie hat ja schon eines

War jetzt nicht auf den TE bezogen, sondern eine grds. Aussage zum Thema „Zweitpass verschweigen“.

AdiW

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Eine zweite Staatsbürgerschaft nicht anzugeben ist eine ausgesprochen schlechte Idee...Wozu das Risiko einer langjährigen Einreisesperre? Was spricht dagegen, sich beim Konsulat zu erkundigen?

Jack Black

  • Gast
Eine zweite Staatsbürgerschaft nicht anzugeben ist eine ausgesprochen schlechte Idee...Wozu das Risiko einer langjährigen Einreisesperre? Was spricht dagegen, sich beim Konsulat zu erkundigen?

Ganz einfach - Trump will ja Bürger dieser Staaten grundsätzlich nicht rein lassen. Quasi lebenslange EInreisesperre. Und wenn nicht mehr als EInreisesperre droht, dann würde ich mich schon fragen, was schlimmer ist - Einreisesperre oder Einreisesperre? Nur wenn man den Pass nicht angibt (und auch vorher nie angegeben hat, was hier leider das konkrete Problem ist), bezweifle ich, dass die USA Kenntnis darüber besitzt.

Jack Black

  • Gast
Im Visaantrag wird das nämlich abgefragt (=> https://travel.state.gov/content/dam/visas/PDF-other/DS-160_Example.pdf Seite 5) und ich unterstelle hier einmal eine ehrliche Antwort des TO:

Das ist mir auch klar, aber wenn man von vorneherein die zweite Staatsbürgerschaft nicht angibt, bezweifle ich zutiefst, dass die USA von sich aus Kenntnis darüber erlangen. Aber hier liegt das Kind schon im Brunnen, aber wenn das B2 für den geplanten Zweck ausreicht (wissen wir hier immer noch nicht), dann glaube ich nicht, dass noch irgendwelche Aktionen von Nöten sind. Das ist ja der tiefere Sinn eines Visums mit langer Laufzeit.

gecko1a

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Das ist mir auch klar, aber wenn man von vorneherein die zweite Staatsbürgerschaft nicht angibt, bezweifle ich zutiefst, dass die USA von sich aus Kenntnis darüber erlangen. Aber hier liegt das Kind schon im Brunnen, aber wenn das B2 für den geplanten Zweck ausreicht (wissen wir hier immer noch nicht), dann glaube ich nicht, dass noch irgendwelche Aktionen von Nöten sind. Das ist ja der tiefere Sinn eines Visums mit langer Laufzeit.

Da der Datenschutz in den USA faktisch nicht existent ist (alles wird mit Terrorabwehr begründet), wäre ich vorsichtig, ob nicht auf irgendeiner Liste es doch eine Verknüpfung existiert und am Flughafen zurück gewiesen wird.
Ein Nachfragen macht schon Sinn, auch wenn ein Visum 10 Jahre Gültigkeit hat. Bei der derzeitigen Verlässlichkeit auf Änderungen in der USA Regierung würde ich auf jeden Fall beim Konsulat nachfragen, ob das Visum noch Gültig ist.

Meine Meinung dazu