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Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: Anonymous am 05.05.2005, 21:33 Uhr

Titel: Einreise nach Überziehung des Visums
Beitrag von: Anonymous am 05.05.2005, 21:33 Uhr
Hallo,

Ich habe im Jahr 1990 (also vor 15 Jahren) mein Visum um ein halbes Jahr überzogen. Nun möchte ich zum ersten Mal wieder in die USA reisen um dort Urlaub zu machen. Muss ich mit einer Ausweisung rechnen oder ist der Gesetzesbruch verjährt? Soll ich mir sicherheitshalber ein Visum besorgen? Wenn ja, sollte ich dann auf dem Formular angeben, dass ich mein Visum damals überzogen habe?

Falls jemand diesbezüglich irgendwelche Erfahrungen hat oder genaueres weiß, wäre das super...

CU
Titel: Re: Einreise nach Überziehung des Visums
Beitrag von: rossi am 06.05.2005, 08:18 Uhr
Ich würde mich an Deiner Stelle mir der amerikanischen Botschaft wenden. Mit solchen Sachen ist normalerweise nicht zu spaßen....

Wenn Du die Suchfunktion im Forum bemühst, wird Dir vielleicht auch gehlfen.
Absolute Sicherheit bzgl. Deiner Frage wirst Du aber nur von der Botschaft bekommen.
Titel: Re: Einreise nach Überziehung des Visums
Beitrag von: atecki am 06.05.2005, 11:57 Uhr
Ich befürchte auch, daß es bei der Einreise zu Problemen kommen kann... Mit Visa-Überziehungen spaßen die USA nicht, also: bevor Ihr fliegt (bzw bucht!) mit der Botschaft kontakt aufnehmen...

Grüße

Axel
Titel: Re: Einreise nach Überziehung des Visums
Beitrag von: Volker G. am 06.05.2005, 12:03 Uhr
Schau dir mal das hier an:

http://www.usatipps.de/Tips_1/A_-_E/Einreise/I_94b/i_94b.html

Da müsstest du wohl die Frage F mit Ja beantworten, das bedeutet du musst dich VOR der Abreise schon beim Konsulat melden und evtl. ein Visum beantragen. (siehe auch "Wichtiger Hinweis")
Titel: Re: Einreise nach Überziehung des Visums
Beitrag von: Lordadmiral am 06.05.2005, 12:28 Uhr
Hi,

über dieses Thema gab es vor einiger Zeit schon einmal eine Diskusion um einen konkreten Fall. Hier der Link:

http://www.usa-reise.net/forum/phpBB2/viewtopic.php?t=646&postdays=0&postorder=asc&&start=0

Also ich würde das in jedem Fall über die amerikanische Botschaft klären.

so long