author=Davidc link=topic=59186.msg806063#msg806063 date=1355647263]
Wenn ich das Folgende richtig lese gibt es aber für Eltern keine Wartezeiten??
Das interpretiere ich so, dass Eltern jederzeit ohne Wartezeit einwandern können?
Und ausser im Falle von Ehegatten, Eltern, und unverheirateten Kindern unter 21J. gibt es erhebliche Wartezeiten
Wobei "keine Wartezeiten" sich nur auf die Verfuegbarkeit von Visa bezieht - d.h. Du kannst Deinen Antrag jederzeit stellen, musst aber dann natuerlich warten, bis er "durch" ist. Geht aber meist relativ flott.
MUSS man diese Green Card sofort nutzen bzw. irgendwie aktiv werden, damit sie nicht verfällt? (Ist ja wohl bei den gewonnen Green Cards so der Fall).
Ich denke nicht, dass es da Unterschiede gibt.
Oder kann man auch einfach mal nur jedes Jahr ein paar Monate in den USA leben und dafür diese Green Card nutzen?
Nein. Das mag zwar fuer einige Zeit gutgehen, aber frueher oder spaeter wird sie Dir bei der Einreise abgenommen.
dass du ein berechtigtes Interesse hast, deine deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten,
Ich kenn mich zwar mit der BBG nicht wirklich aus, aber m.W. muss man beides nachweisen - die Notwendigkeit, die deutsche zu behalten,
und
die Notwendigkeit, die amerikanische anzunehmen.
Und was ist konkret ein berechtigtes Interesse, was zählt als solches?
Wie gesagt, ich hab selbst keine Erfahrung damit, aber soweit ich weiss, muss es etwas persoenliches sein - fuer die Beibehaltung ist das meist einfacher als fuer die Annahme der zweiten SB. Oft genannte Beispiele sind Familie in D (potentiell pflegebeduerftige Eltern/andere Verwandte, potentielles Erbe...), potentieller/vorrauszusehender laengerer Aufenthalt in D, z.B. beruflich bedingt, Grundbesitz zaehlt glaub ich auch dazu... Bei der Annahme-Notwendigkeit waere z.B. die Einschraenkung beruflicher Moeglichkeiten wg. Nicht-SB ein guter Grund (Bsp. sind die allermeisten .gov-jobs US-SB vorbehalten, etc.). Lediglich der Wunsch, sich an Wahlen beteiligen zu koennen, zaehlt dagegen m.W. nicht.
Den Antrag stellst Du natuerlich bei den deutschen Behoerden - also deutsches Konsulat oder Botschaft. Die US-SB kannst Du uebrigens erst beantragen, wenn die BBG genehmigt ist (und natuerlich musst Du vorher durchgehend einige Jahre als GC-Inhaber in USA gelebt haben).
Ansonsten solltest Du Dich evtl. mal im Amerika-Forum oder bei
http://groups.yahoo.com/group/zweipaesse/ umsehen, dort findest Du auch naeheres zur Akzeptanz verschiedener Begruendungen.
Soviel ich weiss sind es die Amis die darauf bestehen, dass man andere Staatsangehoerigkeiten aufgibt wenn man die amerikanische Staatsangehoerigkeit anniimmt.
Nein, das stimmt so nicht - was Du meinst, ist vermutlich die ewige Diskussion um den Eid bei der Einschwoerung (kann oder kann man nicht zwei Laendern "treu" sein).