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Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: guadeloupe am 21.05.2012, 15:43 Uhr

Titel: ER Rechnung aus den USA
Beitrag von: guadeloupe am 21.05.2012, 15:43 Uhr
Hallo ihr Lieben,

ich musste leider bei meinem letzten Florida Urlaub den Emergeny Room aufsuchen.
Beide Oberschenkel sind ohne ersichtlichen Grund angeschwollen und bei walgreens in der Pharamacy Abteilung sagte man mir, dass es sich um einen Spinnenbiss handeln könne und ich das unbedingt untersuchen lassen solle.
Wir sind dann noch abends zum Emergency Room eines Krankenhauses gefahren. Die Behandlung sah folgendermaßen aus:

1 Std. warten - Blutdruckmessen - allgemeine Gesundheitsfragen - 1 Sdt warten - Gespräch mit Ärztin (großes Unwissen ihrerseits) - Blutabnahme - 2 Std. warten - Einnahme von 3 Tabletten (2 für den Magen, ein Anti Allergikum) - 1 Std. Warten - Assitentin der Verwaltung die mir 500 Euro als Direktbezahl-Discount anbot, und mich 13 (!) Seiten unterschreiben lassen wollte - ich habe natürlich darauf bestanden, dass ich die Seiten lesen kann, bevor ich unterschreibe und bat darum mir eine gesonderte Rechnung zu schicken, da ich nicht einsah 500 Euro für 3 Tabletten zu bezahlen)

Schlussendlich gab mir die Ärztin den Hinweis auf eine weitere Behandlung zu verzichten (Ultraschall etc) da die Rechnung sonst unermesslich würde.

Nach insgesamt fast 8 Stunden im ER, habe ich dann noch mit dem Supervisor des KH gesprochen (da ich das letzte Blatt nicht unterschreiben wollte, denn hier stand in Schriftgröße 8, dass ich jede Rechnung von möglichen 6 Krankenhäusern direkt bezahle) Der Supervisor war sehr freundlich und erklärte mir, dass ich eben drei Rechnungen bekommen würde. Eine vom Blutuntersuchungsinstitut, dann eine der Ärztin und eine des Krankenhauses selbst.
Er meinte ich würde dann auf diese Rechnungen auch noch einmal einen Discount angeboten bekommen, die Rechnungen könnten sich aber schon auf 800 Dollar belaufen.

Anmerkung: Das Krankenhaus hatte mir nur diese 3 Tabletten gegeben und Blut abgenommen, eine Diagnose habe ich nicht erhalten.

Nun denn, der Supervisor meinte zudem, wenn ich nicht bezahle, würde mein Reisepass belockt und mir würde die nächste Einreise verweigert, bzw. Neubeantragung von Esta.
Inzwischen sind fast 7 Wochen vergangen und ich habe noch immer keine Rechnung erhalten.
Ich habe durchaus die Absicht über meine private Versicherung / Beihilfe zu bezahlen, nur gestaltet sich das ohne Rechnung schwierig.

Ich habe nun wirklich Angst, dass das KH einfach meine Daten zum Blockieren meines Reisepasses weitergibt. Wir wollen im Herbst wieder nach Florida reisen und ich muss im Juli auch neu ESTA beantragen.

Ich habe wirklich Magenschmerzen wegen der Aussage des Supervisors und ärgere mich schon, dass ich nicht direkt die 500 Dollar bezahlt habe.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und/oder kann mich beruhigen? :(

Viele Grüße,
Titel: Re: ER Rechnung aus den USA
Beitrag von: Kar98 am 21.05.2012, 16:45 Uhr
$500 bzw. €800? Bei so einer ER Rechnung sollte man eigentlich vor Freuden auf und ab hüpfen, kostet normal wesentlich mehr. Kannst du nicht das Krankenhaus kontaktieren?
Titel: Re: ER Rechnung aus den USA
Beitrag von: mrh400 am 21.05.2012, 16:58 Uhr
Hallo,
eine Wartezeit von 7 Wochen halte ich noch nicht für außergewöhnlich.

Dessen ungeachtet sehe ich folgende potentielle Probleme:
...eine Diagnose habe ich nicht erhalten.
...
Ich habe durchaus die Absicht über meine private Versicherung / Beihilfe zu bezahlen, nur gestaltet sich das ohne Rechnung schwierig.
Titel: Re: ER Rechnung aus den USA
Beitrag von: dschlei am 21.05.2012, 17:08 Uhr
Hallo,
eine Wartezeit von 7 Wochen halte ich noch nicht für außergewöhnlich.

Dessen ungeachtet sehe ich folgende potentielle Probleme:
...eine Diagnose habe ich nicht erhalten.
...
Ich habe durchaus die Absicht über meine private Versicherung / Beihilfe zu bezahlen, nur gestaltet sich das ohne Rechnung schwierig.
  • Beihilfe gibt es für Behandlungen außerhalb Europas nur, wenn es sich um eine Dienstreise gehandelt haben sollte
  • Dasselbe gilt im Regelfall für die private Krankenversicherung, soweit keine Zusatzvereinbarung getroffen wurde
  • Schließlich setzt eine Erstattung zwingend voraus, daß eine Diagnose (auf der Rechnung oder gar Arztbericht) mitgeliefert wird (mit der ADAC-Reisekrankenversicherung durfte ich mich schon kabbeln, weil die Diagnose nur auf der beigefügten Befundaufnahme durch den Arzt stand)
Da sich das amerikanische Gesundheitswesen recht wenig um die Regelungen deutscher Versicherungen kuemmert, wird hier auch normalerweise kein Arztbericht erstellt.

Dem OP wuerde ich auch raten, sich mal mit dem Krankenhaus in Verbindung zu setzen.  Allerdings kann das Krankenhaus ohne gerichtliche Verfuegung den Reisepass nicht mit einem Lien belegen, da hat der Krankenhausmensch ein wenig geflunkert.  So ein Gerichtsprozess kann sich ueber Monate hinziehen, und man wuerde dazu geladen, und wenn der Lien nicht Landesweit beantragt wird, kuemmern sich die Einreisebehoerden auch nicht drum.
Titel: Re: ER Rechnung aus den USA
Beitrag von: BigDADDY am 21.05.2012, 17:22 Uhr
$500 bzw. €800? Bei so einer ER Rechnung sollte man eigentlich vor Freuden auf und ab hüpfen (...).

Ging ja schlecht...
Titel: Re: ER Rechnung aus den USA
Beitrag von: tom2go am 21.05.2012, 17:31 Uhr

  • Beihilfe gibt es für Behandlungen außerhalb Europas nur, wenn es sich um eine Dienstreise gehandelt haben sollte
  • Dasselbe gilt im Regelfall für die private Krankenversicherung, soweit keine Zusatzvereinbarung getroffen wurde


Es gibt durchaus auch PKVen, die ohne Zusatzvereinbarung weltweite Geltung haben.
Titel: Re: ER Rechnung aus den USA
Beitrag von: mrh400 am 21.05.2012, 17:44 Uhr
Hallo,
Da sich das amerikanische Gesundheitswesen recht wenig um die Regelungen deutscher Versicherungen kuemmert, wird hier auch normalerweise kein Arztbericht erstellt.
deshalb liegt bei der ADAC-Reisekrankenversicherung auch ein Hinweisblatt bei, was der Arzt/das KH ausfüllen soll:
...Bei der ADAC-Auslandskrankenversicherung ist ein Hinweiszettel dabei, welche Formblätter für Rechnungen amerikanischer Ärzte zu verwenden sind ("Form-HCFA" oder "Form-UB").
Titel: Re: ER Rechnung aus den USA
Beitrag von: Kar98 am 21.05.2012, 18:45 Uhr
$500 bzw. €800? Bei so einer ER Rechnung sollte man eigentlich vor Freuden auf und ab hüpfen (...).

Ging ja schlecht...

Also, innerlich ;)
Titel: Re: ER Rechnung aus den USA
Beitrag von: motorradsilke am 21.05.2012, 20:40 Uhr

  • Beihilfe gibt es für Behandlungen außerhalb Europas nur, wenn es sich um eine Dienstreise gehandelt haben sollte
  • Dasselbe gilt im Regelfall für die private Krankenversicherung, soweit keine Zusatzvereinbarung getroffen wurde


Es gibt durchaus auch PKVen, die ohne Zusatzvereinbarung weltweite Geltung haben.

Und es gibt durchaus auch Beihilfen, die Behandlungen außerhalb Europas zahlen, auch wenn es keine Dienstreise ist. Die entsprechenden Beihilfevorschriften werden von den Ländern erlassen, wenn man Landesbeamter ist.
Titel: Re: ER Rechnung aus den USA
Beitrag von: gabenga am 21.05.2012, 21:22 Uhr
Mal eine blöde Frage - warum meldest Du Dich nicht erst mal beim Krankenhaus und wenn die sich nicht rühren fragst Du hier im Forum nach?

Du wirst doch eine Referenz haben und kannst entweder anrufen, ein Fax oder eine eMail schicken. Für´s erste bekommst Du dort eine Antwort/Reaktion die Dich weiter bringen wird wie das was DU hier im Beitrag an Infos bekommst. Wie ich Deinem Beitrag entnehme willst Du die Rechnung ja begleichen.
Titel: Re: ER Rechnung aus den USA
Beitrag von: mrh400 am 21.05.2012, 22:46 Uhr
Hallo,
Und es gibt durchaus auch Beihilfen, die Behandlungen außerhalb Europas zahlen, auch wenn es keine Dienstreise ist. Die entsprechenden Beihilfevorschriften werden von den Ländern erlassen, wenn man Landesbeamter ist.
sorry, ja - ich wußte ehrlich gesagt nicht, daß es Länder gibt, die das noch nicht gestrichen haben. Aber nach meiner Erinnerung gibt es für Behandlungen im Ausland Beihilfe immer nur in der Höhe, in der die Kosten auch in D angefallen wären.
Titel: Re: ER Rechnung aus den USA
Beitrag von: dschlei am 22.05.2012, 04:44 Uhr
Hallo,
Da sich das amerikanische Gesundheitswesen recht wenig um die Regelungen deutscher Versicherungen kuemmert, wird hier auch normalerweise kein Arztbericht erstellt.
deshalb liegt bei der ADAC-Reisekrankenversicherung auch ein Hinweisblatt bei, was der Arzt/das KH ausfüllen soll:
...Bei der ADAC-Auslandskrankenversicherung ist ein Hinweiszettel dabei, welche Formblätter für Rechnungen amerikanischer Ärzte zu verwenden sind ("Form-HCFA" oder "Form-UB").
Auch das braucht den amerikanischen Arzt nicht unbedingt zu interessieren.  Viele Aerzte benutzen Inkasso Service Firmen, die noch nicht mal an dem deutschen Vordruck interessiert sind, oder ihn zu Gesicht bekommen!  Und wenn diese Formblaetter gegen HIPA (Health Information Privacy Act) verstossen, wird der Arzt die schon gar nicht ausfuellen.
Titel: Re: ER Rechnung aus den USA
Beitrag von: guadeloupe am 22.05.2012, 13:58 Uhr
Mal eine blöde Frage - warum meldest Du Dich nicht erst mal beim Krankenhaus und wenn die sich nicht rühren fragst Du hier im Forum nach?

Du wirst doch eine Referenz haben und kannst entweder anrufen, ein Fax oder eine eMail schicken. Für´s erste bekommst Du dort eine Antwort/Reaktion die Dich weiter bringen wird wie das was DU hier im Beitrag an Infos bekommst. Wie ich Deinem Beitrag entnehme willst Du die Rechnung ja begleichen.

Meine Frage an's Forum war, ob anderen Leuten schonmal ähnliches passiert ist, wie lange man auf eine Rechnung aus Amerika gewöhnlich warten muss und was es mit dieser Drohung (willkürlich) den Pass zu blockieren auf sich hat.

Der Supervisor im KH war super nett und könnte es nicht auch sein, dass sie mir vielleicht einfach gar keine Rechnung schicken werden? Weil ja auch gar keine echte Behandlung stattgefunden hat?
Titel: Re: ER Rechnung aus den USA
Beitrag von: guadeloupe am 22.05.2012, 14:10 Uhr

  • Beihilfe gibt es für Behandlungen außerhalb Europas nur, wenn es sich um eine Dienstreise gehandelt haben sollte
  • Dasselbe gilt im Regelfall für die private Krankenversicherung, soweit keine Zusatzvereinbarung getroffen wurde


Es gibt durchaus auch PKVen, die ohne Zusatzvereinbarung weltweite Geltung haben.

Und es gibt durchaus auch Beihilfen, die Behandlungen außerhalb Europas zahlen, auch wenn es keine Dienstreise ist. Die entsprechenden Beihilfevorschriften werden von den Ländern erlassen, wenn man Landesbeamter ist.


Die Beihilfe NRW vergleicht bei Rechnungen aus den USA erst ab 1000 Euro, bzw. setzt den Maßstab bei den KH Kosten die in Deutschland für gleiche Behandlung angefallen wären.

Mit "Ich habe keine Diagnose erhalten" meine ich, dass ich im Endeffekt aus dem Krankenhaus gegangen bin ohne zu wissen was ich habe. Ich habe eine Mio. Berichte erhalten über meine "Untersuchungen" und vermute ich werde einfach (wenn überhaupt) eine Rechnung über Allergien erhalten.
Ich habe aber eben für den Fall, dass keine "vernünftige" Rechnung gestellt wird, alle Arztberichte kopiert bekommen und vom Supervisor des KH erhalten.

Titel: Re: ER Rechnung aus den USA
Beitrag von: gabenga am 22.05.2012, 14:24 Uhr
Nichts für ungut, aber ich hätte halt zuerst mal von D aus beim Krankenhaus angefragt und würde dann entsprechend reagieren.

Titel: Re: ER Rechnung aus den USA
Beitrag von: Salial als Gast am 22.05.2012, 15:15 Uhr
Ich hatte einen ähnlichen Fall vor ein paar Jahren.
Am Tag der Ankunft in USA einen Ausschlag auf beiden Füßen bekommen, am nächsten Tag die Beine von unten nach oben langsam immer dicker geworden - angeschwollen. Also in den ER - Ablauf so wie in USA halt üblich, angemeldet, warten, Bändchen um Arm (damit man nicht verloren geht  :wink:) Temperatur und Blutdruck messen, allgemeine Gesundheitsfragen, Fragen nach Allergien usw., warten, Blutentnahme, warten (klar, die im Labor haben nicht auf mein Blut gewartet und sonst nichts zu tun), Blutergebnisse besprochen (war alles ok), Rezept bekommen für Medikamente und nach ein paar Stunden wieder gegangen.
Bei der Anmeldung habe ich die Adresse meiner Freundin und meine Heimatadresse angegeben sowie alle zusätzlichen Informationen die gewünscht waren. Unterschrieben habe ich auch ein paar Seiten Papier, u.a. dass mir die Behandlung in Rechnung gestellt werden darf - logisch! Auch wurde ich darüber aufgeklärt, dass ich u.U. mehrere Rechnungen von verschiedenen Stellen (Labor usw.) bekommen würde - auch ok! Mir soll ja geholfen werden! Und mit dem zusätzlichem Wissen, dass ich von der AuslandsKV wohl alles erstattet bekommen werde, war das für mich eh kein Problem.
Auf meine Frage, ob ich per KK bezahlen soll oder kann, kam die klare Antwort, nein, wird per Rechnung erledigt.
 Jedenfalls habe ich damals nach meiner Rückkehr schon mit der AuslandsKV telefoniert und die sagten mir, dass ich ihnen die Rechnungen nach Erhalt schicken sollte, sie würden sich dann direkt um die Bezahlung kümmern. Nur meine Belege für die Medikamente habe ich direkt eingereicht und diese wurden an mich erstattet (hatte sie ja auch bereits bezahlt). Bis die Rechnungen dann kamen, war ich schon relativ lange wieder zu Hause, können durchaus 1 -2 Monate gewesen sein. Vielleicht hab ich die Unterlagen noch, müsste ich mal nachschauen.
Habe sie an die AuslandsKV geschickt und einiges später einen Beleg vom KH in USA erhalten, dass die Rechnungen bezahlt wurden.
Also für mich absolut geringer Aufwand - fand ich damals einen tollen Service der Versicherung.

Um ehrlich zu sein, gab es für mich bei der ganzen Sache keinerlei Grundlage für Diskussionen. Bestimmte Dinge werden dort anders gehandhabt als hier in DE - und daran habe ich mich zu halten. Ob die jetzt USD 500,-- für 3 Tabletten berechnen? Wird schon so stimmen. Ich habe bei einem früheren Besuch in USA (2001) die Diagnose Lyme's Syndrom erhalten (Borreliose)... die verordneten Medikamente kosteten damals um die USD 800,-- für 2 Wochen. Auch in DE sind manche Medikamente extrem teuer - andere wieder nicht. Ist halt so.

Ich bin davon ausgegangen, dass ich die Rechnungen ans KH bzw. Labor usw. bezahlen müsste und dann von der Versicherung erstattet bekomme. War nicht so - lt. Versicherung erstatten sie nur an mich, wenn ich direkt im Ausland in Vorleistung gehen muss. Wenn auf Rechnung, dann erledigen sie das direkt.

Auch damals waren es an die Tausend USD die berechnet wurden - war sicher so in Ordnung und nach deren Gebührensystem korrekt. Ist doch für mich kein Grund um irgendwelche Diskussionen mit KHangestellten anzufangen. Allerdings habe ich auch nicht gefragt, ich habe angegeben, dass ich eine Versicherung in DE habe die mir die Kosten ersetzt und gut wars.

Also, wende dich mit deiner Fall-Nr. o.ä. an das Krankenhaus - per e-mail dürfte ja kein Problem sein. Erkläre, dass bis dato bei dir noch keine Rechnung eingegangen ist. Gebe sicherheitshalber nochmals deine korrekte Anschrift in DE durch. Bitte um Rückmeldung, was Sache ist. Dann wirst du schon was hören.

Wobei ich jetzt natürlich davon ausgehe, dass du die Rechnung(en) bezahlen willst.
Und nicht nur von uns hören willst, keine Rechnung - kein Problem (bei einer nächsten Einreise).

LG
Salial
Titel: Re: ER Rechnung aus den USA
Beitrag von: mrh400 am 22.05.2012, 15:43 Uhr
Hallo,
Ich bin davon ausgegangen, dass ich die Rechnungen ans KH bzw. Labor usw. bezahlen müsste und dann von der Versicherung erstattet bekomme. War nicht so - lt. Versicherung erstatten sie nur an mich, wenn ich direkt im Ausland in Vorleistung gehen muss. Wenn auf Rechnung, dann erledigen sie das direkt.
das wird offensichtlich unterschiedlich gehandhabt. Bei mir wollte das KH direkt mit der Versicherung abrechnen und hatte alle dazugehörigen Daten von mir erhalten. Auf meine Schadensmeldung hin hat mir dann die ADAC-KrV mitgeteilt, daß sie keinesfalls direkt abrechnen, sondern ich die Rechnungen begleichen und anschließend einreichen müsse => intensive Mailkorrespondenz mit dem KH, um die Rechungen wieder auf mich "umzupolen".
Titel: Re: ER Rechnung aus den USA
Beitrag von: Salial als Gast am 23.05.2012, 09:01 Uhr
Scheint jede Versicherung anders zu handhaben.
Jedenfalls bin ich mit meiner sehr zufrieden. Ich habe sie seit Jahren und - ehrlich gesagt - noch nie verglichen, ob es woanders evtl. günstiger ist. Es wird jedes Jahr der Beitrag abgebucht und wir sind versichert.

LG
Salial
Titel: Re: ER Rechnung aus den USA
Beitrag von: motorradsilke am 23.05.2012, 11:22 Uhr
Hallo,
Und es gibt durchaus auch Beihilfen, die Behandlungen außerhalb Europas zahlen, auch wenn es keine Dienstreise ist. Die entsprechenden Beihilfevorschriften werden von den Ländern erlassen, wenn man Landesbeamter ist.
sorry, ja - ich wußte ehrlich gesagt nicht, daß es Länder gibt, die das noch nicht gestrichen haben. Aber nach meiner Erinnerung gibt es für Behandlungen im Ausland Beihilfe immer nur in der Höhe, in der die Kosten auch in D angefallen wären.

So, ich hab mal nachgesehen:
Berlin zahlt bis 1000 € in voller Höhe, darüber in der Höhe, die im Inland angefallen wäre (natürlich immer nur in Höhe des entsprechenden Beihilfesatzes und mit den entsprechenden Abzügen).