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Zitat von: PS-Cowboys am 13.10.2008, 14:24 UhrNÖ - Der Zoll darf nicht öffnen, ohne daß der Besitzer dabei ist. Aber selbstverständlich darf der Zoll das. Sonst würde ja alles mit der Post verschickt. Auch aus dem Grunde ist es schließlich ratsam, die Koffer nicht zu verschließen.
NÖ - Der Zoll darf nicht öffnen, ohne daß der Besitzer dabei ist.
Aber der Zoll macht das nicht.
1. Postverkehr ist etwas anderes als Gepäck. Und auch Post wird nur im Beisein geöffnet!
Bei der Zollabfertigung kann die Postsendung einer Beschau unterzogen werden. Das bedeutet, die Zollstelle ist berechtigt die Ware anzuschauen. In diesem Fall hat die Deutsche Post AG als Vertreter des Empfängers die betreffende Sendung zur Zollbeschau zu öffnen und danach wieder zu verschließen. Das Brief- und Postgeheimnis nach Artikel 10 Grundgesetz wird hierbei eingeschränkt (§ 5 Abs. 1 ZollVG).
Kein Mensch kann sagen, wann, wo und warum kontrolliert wird.
Wenn jemand 1-2 x im Jahr fliegt, sind doch die hier propagierten "Erfahrungswerte" im Vergleich zum Passagieraufkommen völlig zu vernachlässigen. Kein Mensch kann sagen, wann, wo und warum kontrolliert wird. Und auch ein Zubringerflug bringt keine Entwarnung, denn dann fragt der Zoll auch mal nach, wo man denn herkommt. Habe ich in Stuttgart schon öfters gehört. Spekulationen darüber sind doch müßig. Viele Grüße, Petra
Ausserdem sehen die ja die Anhänger und damit, wo man her kommt. Und diese gleich zu entfernen würde ich mich nicht trauen, weil das sicher den Argwohn weckt.
Wenn jemand 1-2 x im Jahr fliegt, sind doch die hier propagierten "Erfahrungswerte" im Vergleich zum Passagieraufkommen völlig zu vernachlässigen. Kein Mensch kann sagen, wann, wo und warum kontrolliert wird.
@EDVM: so ist es, blöd sind die ja auch nicht
Ich habe die Anhänger so in Erinnerung, dass der Zielflughafen groß drauf steht, die Herkunft ist doch eher im "Kleingedruckten", oder?