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Autor Thema: Alleine mit Kind - Sorgeerklärung  (Gelesen 6386 mal)

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Gästin

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Alleine mit Kind - Sorgeerklärung
« am: 07.07.2015, 12:12 Uhr »
Hallo zusammen,

im Oktober werde ich mit meinem Sohn und meinem Partner nach NY fliegen.
Bei der ESTA-Beantragung bin ich an den Punkt gestoßen, an dem ich den leiblichen Vater meines Sohnes angeben müsste. Das möchte ich eigentlich nicht, zumal wir keinen Kontakt haben. Muss ich? Hinterfragt überhaupt jemand, ob nicht mein Partner vllt. der Vater ist? Kann ich auch ihn angeben oder bringt mir/uns das Schwierigkeiten ein?
Ansonsten müsste ich ja wahrscheinlich irgendwie nachweisen, dass ich die alleinige Sorgeberechtigung habe. Das kann ich aber nur durch ein sogenanntes Negativattest, auf dem steht, dass wir eine gemeinsame Sorge nicht erklärt haben. Beispielsweise zur Eröffnung eines Bankkontos oder die Anmeldung an der Schule brauche ich dieses Schreiben jeweils aktuell. Aber ansonsten kennt diesen Wisch in Deutschland kaum jemand. Daher gehe ich nicht davon aus, dass man am Flughafen in NY ein solches Schreiben sehen wollen wird und wenn doch, ob das nicht mehr Fragen aufwirft, als es soll :D
Ich drücke mich kompliziert aus.
Ich weiß nicht, was ich angeben soll und was nicht und was ich als Nachweis mitnehmen soll. Auf Deutsch oder auch noch übersetzt und beglaubigt?

Vielleicht hat hier jemand Erfahrung??

missy

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Re: Alleine mit Kind - Sorgeerklärung
« Antwort #1 am: 07.07.2015, 14:09 Uhr »
Nimm auf jeden Fall deine negativbescheinigung mit zum counter.


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Gästin

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Re: Alleine mit Kind - Sorgeerklärung
« Antwort #2 am: 07.07.2015, 14:36 Uhr »
Also muss ich auch den tatsächlichen Vater angeben?
Oder ich versuch`s einfach mit UNKNOWN. Da ich mich jetzt ein bißchen weiter durch`s Forum gelesen habe, lässt sich sicher vieles auch vor Ort klären, wenn wirklich Klärungsbedarf besteht :) Bin ein bißchen beruhigter  :wink:

Floridiana

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Re: Alleine mit Kind - Sorgeerklärung
« Antwort #3 am: 08.07.2015, 18:47 Uhr »
Ich wuerde auch 'unknown' schreiben. Den Negativtest wuerde ich uebersetzen, ohne Beglaubigung, und mitnehmen, so als Nervenberuhigung fuer alle Faelle. Keinesfalls unaufgefordert zeigen.

Flicka

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Re: Alleine mit Kind - Sorgeerklärung
« Antwort #4 am: 08.07.2015, 20:11 Uhr »
Auf keinen Fall würde ich den Partner als Vater angeben. Wenn sich da bei der Immigration Unstimmigkeiten zwischen euren Angaben ergeben und du zugeben musst, dass du gelogen hast, dann nützt dir wohl auch ein Negativattest nichts mehr.

Davon abgesehen würde ich das Negativattest auf jeden Fall mitnehmen. Denn daraus ergibt sich ja letztlich genau das was du brauchst: Du weist eine Bescheinigung vor, dass du alleine das Sorgerecht hast und keine Gefahr besteht, dass du das Kind gegen den Willen eines Mitsorgeberechtigten ins Ausland bringst. Das kann ja schon bei der Kontrolle am deutschen Flughafen relevant werden.

Gästin

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Re: Alleine mit Kind - Sorgeerklärung
« Antwort #5 am: 15.07.2015, 13:05 Uhr »
Ich danke Euch :)
Bin vorher nun nicht mehr dazu gekommen, aber werde mich jetzt am Wochenende nochmal ans beantragen machen und ein bißchen was an Papieren schon zusammen suchen, was mit soll.
Wir fliegen erst in drei Monaten und ich bin jetzt schon so aufgeregt :D