Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich ESTA, die ich leider nirgendwo im Internet
wirklich zu 100 % beantwortet bekomme und ich hoffe deswegen, dass ihr mir
helfen könnt. Ich beabsichtige im Sommer erneut nach Florida zu reisen und
würde dies gerne mit einem Freund tun, der das erste mal nach Amerika reißt.
Leider hat er im Jahre 2009 eine Dummheit begangen und musste aufgrund von
Diebstahl (kleineres Erstvergehen) eine Geldstrafe in 50 Tagessätzen
bezahlen. Dies heißt, dass er in Deutschland als nicht vorbestraft gilt. Die
Eintragung taucht weder im polizeilichen noch behördlichen Führungszeugnis
auf, aber doch wird die Tat natürlich in das Bundeszentralregister
eingetragen, auf das die Behörden im Zweifel Zugriff haben.
Meine Frage lautet hierbei eigentlich nur, kann mein Freund im ESTA Formular
auf die Frage b)
B) Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat verhaftet oder verurteilt, bei dem/der ein Verstoß gegen die guten Sitten oder in Bezug auf Drogen vorgelegen hat, oder wurden Sie jemals verhaftet oder verurteilt auf Grund von zwei oder mehr Delikten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug, oder haben Sie jemals Drogen in Umlauf gebracht, oder reisen Sie zum Zwecke krimineller oder sittenwidriger Handlungen ein?
mit "Nein" antworten oder muss er dies
bejahen ? Ich rief bereits in der Botschaft an, las mir sämtliche ESTA
Informationsseiten durch und habe mir sogar den INA (Immigration and
Nationality Act) durchgelesen und konnte keine eindeutige Antwort darauf
finden. Ich weiß, dass laut INA die Tat unter den "Petty Offence" Artikel
fallen kann / könnte und auch auf der Seite der Botschaft ist nur nach
"Vorstrafen" gefragt. Wahrscheinlich habe ich mich zuviel mit dem
Amerikanischen und Deutschen Definitionen von Moral Turpitude und Straftaten
beschäftigt und hoffe, dass ihr eine Antwort auf die Frage wisst.
Vielen Dank im voraus und Grüße
Carlos