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Autor Thema: ESTA - Electronic System for Travel Authorization  (Gelesen 544580 mal)

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EasyAmerica

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Re: ESTA Wo und Was ausdrucken?
« Antwort #570 am: 10.04.2009, 10:52 Uhr »
Und die Seite wo ich jetzt bin,steht ich kann die Seite ausdrucken, muss ich aber nicht.
Aber irgendwas muss ich ja ausdrucken und wo finde ich das was ich ausdrucken und mitnehmen muss?
Dann druck die Seite doch aus, auf der du jetzt stehst. Außerdem brauchst du nichts ausdrucken: "muss ich aber nicht". Der Officer hat dich in seinem Computer.
Viele Grüße
Heinz

tp1987

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Re: ESTA Wo und Was ausdrucken?
« Antwort #571 am: 10.04.2009, 10:54 Uhr »
Achso okay Danke!
Nur die Frau im Reisebüro meinte ich MUSS das ausdrucken deswegen hab ich gefragt...

Und wegen Thema anhängen habe ich 1. nicht gemacht damit ich evtl. schneller Antworten bekomme und 2. weil ich hier im Forum sowieso Probleme habe,da steht dann immer ja Sitzung abgelaufen oder Name ist nicht gültig oder sowas obwohl ich mir hier angemeldet habe :/

Naja wie auch immer,dann Danke ich dir für deine Antwort und meinetwegen kann das Thema dann gelöscht werden wenn es überflüssig ist
Liebe Grüße

danysnet

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Re: ESTA Wo und Was ausdrucken?
« Antwort #572 am: 10.04.2009, 16:48 Uhr »


Habe eben ESTA ausgefüllt und mir wurde die Genehmigung erteilt.
Doch jetzt steht da auf der Seite "Um Zugriff auf die Genehmigung zu erhalten muss ich nochmal Reisepassnr. ect. angeben"


Die Genehmigung wird dir für zwei Jahre erteilt. Du wirst aber unwahrscheinlich jedesmal die gleiche Zieladresse haben. Um das zu updaten oder Personendaten (soweit änderbar) zu ändern, musst du dich in deine Genehmigung einloggen. Das geht nur mit deiner Passnummer, deinem Geburstag und der Nr. die dir dort ausgespuckt wurde (steht auch in der eventuell eintrudelnden Email, die aber nich immer ankommt). Darum einfach die Bestätigungsseite ausdrucken und gut ist. Dann hast du die Nummer für die Änderungen zwei Jahre lang zur Hand.

Doc Snyder

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Re: ESTA Wo und Was ausdrucken?
« Antwort #573 am: 10.04.2009, 18:55 Uhr »
Hätte man durchaus an einen bestehenden ESTA-Thread anhängen können.

Da sind wir einer Meinung. Daher:

THEMEN GEMERGED

N**Y**C

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Re: ESTA
« Antwort #574 am: 13.04.2009, 22:32 Uhr »
Hallo Forum,


zunächst mal einen schönen Gruß in die Runde, ich bin der Neue hier!


Ich hoffe, Ihr könnt mir sogleich eine Frage beantworten, die mir ziemlich unter den Nägeln brennt.

Und zwar dreht es sich um den (erfolgreichen) ESTA, den ich vor einigen Tagen gestellt habe.


Folgendes: Ich werde mich Ende Mai zu einem Kurzurlaub in NYC befinden (so zumindest geplant).


Mein Reisepass, und damit auch die ESTA, läuft wenige Tage nach meiner Rückkehr nach Deutschland ab.

Soweit zunächst mal gar kein Problem.


Meine Sorge beginnt jetzt bei folgendem Punkt: Und zwar hat mir ein amerikanischer Freund gesagt, dass die Willkür der Einreisebeamten teilweise sehr, sehr weit reicht. Er meint, dass es zu Problemen kommen könnte, wenn der Pass wenige Tage nach Ausreise abläuft und sich - trotz genehmigter ESTA - der Einreisebeamte aufgrund irgendwelcher Bedenken quer stellt.

Nun habe ich zwei verschiedene Horrorszenarien:


Szenario 1)


Ich reise ein und genau der Fall, den mein Freund beschrieben hat, tritt ein.


Szenario 2)

Ich hole mir doch noch schnell den neuen (biometrischen) Reisepass, update die ESTA - und bekomme plötzlich eine Verweigerung, weil es dubios erscheint, dass jemand mit bereits gültiger Einreisegenehmigung nun diese mit einer anderen Passnummer ändert.


Sind meine Bedenken unbegründet? Ich führe ja nichts schlimmes im Schilde, will nur mal diese großartige Stadt erleben. Und nun habe ich Angst, dass deswegen alles ins Wasser fallen könnte. Es ist ja auch schon alles gebucht.


Meint Ihr also, ich kann beruhigt mit bestehenda Genehmigung und dem momentan vorhandenen Pass einreisen, ohne dass mir schlimmes blüht?


Bin für jede Antwort sehr dankbar!

ThomasRV

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Re: ESTA
« Antwort #575 am: 14.04.2009, 07:21 Uhr »
Hallo NYC,

also ich würd mir keine Sorgen machen, da dein Reisepass noch für die Dauer des Aufenthaltes
gültig ist und somit den Bestimmungen entspricht.

Siehe auch hier :

http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/vwinfo.html

Grüße und viel Spaß in den USA.

1997 - California+Southwest
1999 - N.Y.C.
2001 - Vancouver -> Frisco by Bike on US 101
2003 - Montreal - Canada
2004 - Südstaaten
2007 - Alice-Adelaide-Melbourne-Sydney
2009 - Great Lakes - Rocky Mountains
2015 - Short Trip: D.C- Mid Atlantic - NYC

Tinerfeño

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Re: ESTA
« Antwort #576 am: 14.04.2009, 07:31 Uhr »
Hallo,

ich hatte am 3.4. bei meinem Flug nach PHX beim Einchecken in DUS keinen Ausdruck dabei - man wollte mir die Bordkarten erst geben, sobald ich denen irgendwie die Admission-Nummer vorlegen konnte, die ich erst nach einem Anruf zu Hause erhalten habe. Hat das schonmal jemand erlebt, oder habt ihr diese Nummer immer dabei gehabt? Ich hatte mich einfach mal auf die Hinweise auf der DHS-Seite verlassen, die besagen, dass man diese Nummer nicht bei sich haben muss...
USA: '06, '08, '09, '10, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '20, '21, '22
Kanada: '08, '10, '14, '16/'17, '19, '22
Australien: '16, '17

In-Tim

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Re: ESTA
« Antwort #577 am: 14.04.2009, 14:02 Uhr »
Amerikanische Airline?

Ich bin im März mit KLM/Northwest geflogen und musste nichts vorzeigen.
07-10 | 30 US-States; EU,NO,SE,MK
11-13 | SE,NO,DK,FR,SP | AU,TH,SGP,SA,IN,IDN,VAE | USA:CA,AZ
2014 | UK,SP,MK,AT,CH | VAE,MA,IDN,RU | USA:WA,OR,CA,NV,AZ;
2015 | EU,BY | USA:NY,DC,CA,NV,UT,ME,NH,VT,RI,CT,NJ | CAN:QC,NB

Inspired

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Re: ESTA
« Antwort #578 am: 14.04.2009, 14:39 Uhr »
Ich bin bei American Airlines einfach nur gefragt worden, ob ich ESTA gemacht habe.

Tinerfeño

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Re: ESTA
« Antwort #579 am: 14.04.2009, 16:26 Uhr »
Amerikanische Airline?

Auch KLM/NWA.
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Kanada: '08, '10, '14, '16/'17, '19, '22
Australien: '16, '17

andi7435

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Re: ESTA
« Antwort #580 am: 14.04.2009, 17:48 Uhr »
Hallo NYC,

also ich würd mir keine Sorgen machen, da dein Reisepass noch für die Dauer des Aufenthaltes
gültig ist und somit den Bestimmungen entspricht.

Siehe auch hier :

http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/vwinfo.html

Grüße und viel Spaß in den USA.



Ich würde mir schon Sorgen machen und versuchen einen neuen Reisepass zu bekommen. Lt. meinen Iwanowski's Reiseführer muss der Pass am Tage der Einreise noch 6 Monate gültig sein.

Andreas

Heiner

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Re: ESTA
« Antwort #581 am: 14.04.2009, 17:58 Uhr »


Wat mutt, dat mutt

atecki

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Re: ESTA
« Antwort #582 am: 14.04.2009, 18:04 Uhr »
Hallo Andi,

bitte keine Unwahrheiten von Reiserführer verbreiten   :wink: Warum diese wissentlich oder auch unwissentlich falsche Informationen veröffentlichen ist mir leider nicht bekannt - vielleicht aus Haftungsgründen, wenn sich etwas ändert?

Zutreffend ist die Information des US-Botschaft Deutschland bzw. des Auswärtigen Amtes der BRD.

Hier der Link zur Seite der US-Botschaft:

http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/vwinfo.html

Hier die wichtigsten Zeilen von der Seite der US-Botschaft zitiert:

Zitat
Im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) besteht keine Visumpflicht mehr, wenn Sie Staatsbürger eines der folgenden Länder sind und die unten aufgeführten Bedingungen auf Sie zutreffen:
...Belgien...Dänemark...Deutschland...Frankreich...Liechtenstein...Luxemburg...Österreich...Schweiz...
Bedingungen:
Sie können ohne ein Visum in die Vereinigten Staaten reisen oder das Land zur Durchreise nutzen, wenn Sie:

    * Staatsangehöriger eines der am Programm beteiligten Länder sind und mit einem gültigen Reisepass einreisen - siehe die allgemeinen VWP-Reisepass-Bedingungen.
          o Bei deutschen Staatsbürgern muss der Reisepass mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein. Weitere Voraussetzungen für deutsche Reisepässe für Erwachsene und Kinder
    * als Tourist oder Geschäftsreisender einreisen möchten.
    * sich nicht länger als 90 Tage in den USA aufhalten.
    * im Besitz eines Rückflug- oder eines weiterführenden Tickets sind (weiterführende Tickets dürfen nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden).
    * in die USA mit einem Transportunternehmen einreisen, das vertraglich an das Programm zur Visumbefreiung angeschlossen ist. Dies sind die meisten Flug- und Schifffahrtsgesellschaften. Wenn Ihr Transportunternehmen nicht dem Programm für visafreies Reisen angeschlossen ist, benötigen Sie ein Visum. Dies gilt auch für die Einreise mit einem privaten Flugzeug, Schiff oder einer Militärmaschine.

Also bei solchen Informationen nicht auf einen Reiseführer vertrauen, sondern auf die Angaben der maßgeblichen amtlichen Stellen hören  :wink:

Grüße

Axel

ThomasRV

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Re: ESTA
« Antwort #583 am: 14.04.2009, 18:11 Uhr »
Hallo NYC,

also ich würd mir keine Sorgen machen, da dein Reisepass noch für die Dauer des Aufenthaltes
gültig ist und somit den Bestimmungen entspricht.

Siehe auch hier :

http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/vwinfo.html

Grüße und viel Spaß in den USA.



Ich würde mir schon Sorgen machen und versuchen einen neuen Reisepass zu bekommen. Lt. meinen Iwanowski's Reiseführer muss der Pass am Tage der Einreise noch 6 Monate gültig sein.

Andreas

Und ich würd eher den Hinweisen auf der Seite der USEmbassy glauben schenken als den Iwanowski's.

Noch mal speziellere Links:
http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/vwp/de_pass_bedingungen.html

Hier steht nirgends was von 6 Monaten Gültigkeit.

Grüße
Thomas


P.S:Du kannst auch einfach selbst bei der Botschaft anrufen und nachfragen oder die Suchfunktion hier im Forum
nutzen, da finden sich mindesten 20 Beiträge zu diesem Thema
1997 - California+Southwest
1999 - N.Y.C.
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2003 - Montreal - Canada
2004 - Südstaaten
2007 - Alice-Adelaide-Melbourne-Sydney
2009 - Great Lakes - Rocky Mountains
2015 - Short Trip: D.C- Mid Atlantic - NYC

N**Y**C

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Re: ESTA
« Antwort #584 am: 14.04.2009, 19:06 Uhr »


P.S:Du kannst auch einfach selbst bei der Botschaft anrufen und nachfragen oder die Suchfunktion hier im Forum
nutzen, da finden sich mindesten 20 Beiträge zu diesem Thema

Zunächst mal vielen Dank für die vielen Antworten! Ich habe in der Tat bei der Botschaft angerufen.

Der Pass muss nicht sechs Monate gültig sein, es genügt eine Gültigkeit für die Dauer des Aufenthalts.

Ich hab auch persönlich jetzt nicht so bedenken wegen der offiziellen Regeln als mehr davor, dass das vielleicht dem betreuenden Einreisebeamten vor Ort suspekt vorkommt, es ihm einfach nicht reicht....