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Autor Thema: ESTA - Electronic System for Travel Authorization  (Gelesen 544682 mal)

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MsJubi30

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Re: ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1365 am: 28.04.2013, 17:18 Uhr »
Wir sind gerade dabei unsere ESTA-Antrag online auszufüllen.

Speziell bei "Austellungsland des Reisepasses (Land der Staatsbürgerschaft)" bin ich mir jetzt unsicher. Mein Mann hat einen italienischen Reisepass, aufgestellt wurde dieser aber vom italienischen Konsolat in Freiburg/Deutschland...

Nun, welches Land geb ich an? Das Ausstellungsland: Deutschland,
oder das Land der Staatsbürgerschaft: Italien

???????  :shock: :roll:

Hoffe ihr wisst besser Bescheid als ich  :|
Summer 2011 - Honeymoon New York / Key West / Miami
... Coming soon: Summer 2013 - Road Trip: SFO, Las Vegas, Grand Canyon, L.A.

wolfi

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Re: ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1366 am: 28.04.2013, 17:48 Uhr »
Natürlich Italien! Schau mal hier:
https://esta.cbp.dhs.gov/esta/WebHelp/helpScreen_de.htm#vwp4

Zitat
Ausstellungsland des Reisepasses    Wählen Sie das Land der Staatsbürgerschaft, wie im Reisepass angegeben. Diese Angabe ist für die Antragstellung erforderlich.

Danielboy1984

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Re: ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1367 am: 09.06.2013, 16:05 Uhr »
Hallo zusammen,

habe da glaube ich ein paar dumme Fragen zu dem ESTA-Programm mit denen ich mich seit letztes Jahr als ich mit meinem Bruder in New York war beschäftige.Da ich dieses Jahr auch nach Chicago fliege würde mich das mal gerne  :wink:interessieren.

Auf dem ESTA-Antrag steht ja eine Zieladresse drauf.

Muss man da zu bestiummten Zeiten erreichbar oder auffindbar sein  ?

Oder könnte man spontan wenn man in Chicago ist sich ein Auto mieten und einfach runter nach z.B. Indianapolis oder St.Louis runter fahren und da für 1-2 Nächte ein Hotelzimmer nehmen ?

Könnte mir gut vorstellen das die Behörden natürlich gerne wissen würden wo sich die Touristen aufhalten  :?


Chiricahua

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Re: ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1368 am: 09.06.2013, 16:24 Uhr »
Muss man da zu bestimmten Zeiten erreichbar oder auffindbar sein  ?

Ja, ununterbrochen.

Zitat
Oder könnte man spontan wenn man in Chicago ist sich ein Auto mieten und einfach runter nach z.B. Indianapolis oder St.Louis runter fahren und da für 1-2 Nächte ein Hotelzimmer nehmen ?

Natürlich nicht! Du musst unter der angegebenen Adresse dauernd erreichbar sein und darfst dein Zimmer auf keinen Fall verlassen.


Jetzt mal ernsthaft: wenn du schon mal in den USA warst, dann wirst du doch sicher gemerkt haben, dass du dich dort frei bewegen darfst ;-)
Auf dem ESTA-Antrag kannst du die Adresse deiner ersten Nacht in den USA angeben (musst du aber nicht, das Ausfüllen der Adressfelder ist freiwillig).
Anders ist es bei den APIS-Angaben: hier musst du eine Zieladresse angeben. Falls man noch nicht weiß, wo man die erste Nacht verbringt (es könnte ja sein, dass man sich erst vor Ort ein Hotel sucht), dann sucht man sich einfach vorher eine beliebige Hoteladresse am Zielort heraus und trägt diese ein (ja, eigentlich sinnfrei, aber so ist es).


Danielboy1984

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Re: ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1369 am: 09.06.2013, 16:36 Uhr »
Ok, danke für die Antwort  :wink:

thorsti

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Re: ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1370 am: 09.06.2013, 17:41 Uhr »
Habe gerade einen neuen ESTA Antrag ausgefüllt.
Bin echt mal gespannt, wann diese Frage nacht der Rolle in der Zeit des Nationalsozialismus rausfliegt. Ich schätze das wird mindestens noch 20 Jahre dauern :-)

Tinerfeño

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Re: ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1371 am: 09.06.2013, 19:02 Uhr »
Bin echt mal gespannt, wann diese Frage nacht der Rolle in der Zeit des Nationalsozialismus rausfliegt. Ich schätze das wird mindestens noch 20 Jahre dauern :-)

Solange noch Menschen leben, die 1945 volljährig waren, gibt es zumindest keinen Grund, die Frage zu entfernen...
Mit den 20 Jahren dürftest du da Recht haben.
USA: '06, '08, '09, '10, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '20, '21, '22
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Davidc

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Re: ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1372 am: 10.06.2013, 20:47 Uhr »
Hallo

Esta fragt (neu?) auch nach dem Geburtsland.

Was mache ich, wenn es das Land heute nicht mehr gibt?

Zum Zeitpunkt der Geburt war der Geburtsort in einem Land, welches heute in Polen liegt. Es war damals aber auch nicht Deutschland.

Keie als Gast

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Re: ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1373 am: 10.06.2013, 20:56 Uhr »
Moin,

mal bloed gefragt (habe ihn leider nicht dabei und bin im Urlaub):

Steht nicht im Reisepass der Geburtsort mit dem Land (bei "Ausländern") dabei?

Wenn ja, das würde ich nehmen...

Keie

Davidc

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Re: ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1374 am: 10.06.2013, 21:00 Uhr »
Im Reisepass steht der Geburtsort, ja. Aber nicht das Land.

Die Person hat auch die deutsche Staatsbürgerschaft, weil der ehemalige Staat mit Kriegsbeginn durch das deutsche Reich annektiert wurde.

Keie als Gast

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Re: ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1375 am: 10.06.2013, 21:12 Uhr »
Mmmm,

es gibt jetzt 2 Möglichkeiten:

1. Der Ort "hört" sich deutsch an und es steht ja jetzt nichts anderes im deutschen Pass. Ich glaube, das ein durchschnittlicher Immigration Officer nicht die genaue Geschichte der Staaten und deren Anektierung durch das 3. Reich kennt. Es deutet vermutlich nichts auf einen Geburtsort ausserhalb Deutschlands hin. Risiko ist da sicherlich vorhanden.

2. Du fragst bei der Botschaft nach und "weckst" dadurch jemanden auf.

Ich habe mal gegoogelt, Hinweise auf das Geburtsland stehen nur dann im Reisepass, wenn es Verwechslungsgefahr gibt (z.B. Berlin/USA)

Sorry, da war ich wohl keine grosse Hilfe

Keie

Davidc

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Re: ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1376 am: 10.06.2013, 21:24 Uhr »
Habe nun Germany genommen.

nordlicht

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Re: ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1377 am: 10.06.2013, 21:25 Uhr »
Ich habe mal geguckt, welches Geburtsland bei Grass in der englischen Wikipedia steht. Das ist "Free City of Danzig", also der Name des Staates zur Zeit der Geburt.
Ob das bei ESTA nun genauso geregelt ist weiss ich natuerlich nicht, aber das waere ja zumindest mal ein Anhaltspunkt.

edit: Ups, da war ich zu spaet. Germany haut bestimmt auch hin.

Davidc

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Re: ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1378 am: 10.06.2013, 21:47 Uhr »
Ich habe mal geguckt, welches Geburtsland bei Grass in der englischen Wikipedia steht. Das ist "Free City of Danzig", also der Name des Staates zur Zeit der Geburt.

Free City of ... ist leider nicht gelistet, kann man nicht auswählen.

Germany passt sicher.

mrh400

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Re: ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1379 am: 10.06.2013, 23:17 Uhr »
Bin echt mal gespannt, wann diese Frage nacht der Rolle in der Zeit des Nationalsozialismus rausfliegt. Ich schätze das wird mindestens noch 20 Jahre dauern :-)

Solange noch Menschen leben, die 1945 volljährig waren, gibt es zumindest keinen Grund, die Frage zu entfernen...
Mit den 20 Jahren dürftest du da Recht haben.
wer 1945 volljährig war, wurde 1924 geboren (ja - die Volljährigkeit erforderte früher 21 Lebensjahre!). Ab heute 20 Jahre bedeutet dann ein Alter von 109 Jahren. Ich weiß nicht wie viele 108-jährige in 19 Jahren in die USA reisen werden. Wahrscheinlich signifikant weniger als heute 89-jährige in die USA reisen (denn da gibt es wohl schon noch einige rüstige Leute).

Allerdings ist das Abstellen auf die Volljährigkeit nicht maßgebend - man mußte nicht volljährig sein, um möglicherweise in der Wehrmacht oder einer der NS-Organisationen an Kriegsverbrechen oder noch schlimmeren Aktionen beteiligt gewesen zu sein; das relativiert das ganze aber nur um ein paar wenige Jahre.
Gruß
mrh400