usa-reise.de Forum
Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: Angi200 am 13.07.2012, 09:45 Uhr
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Hallo liebe Experten,
ich habe zu dem Thema schonmal ein bißchen recherchiert, aber nichts passendes gefunden, vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen:
Ich war vor 2 Jahren beruflich für 6 Wochen in den USA. Hatte hierfür ein B1/B2 Visum beantragt und bekommen.
Jetzt möchte ich dieses Jahr eine Rundreise durch die USA machen (3 Wochen). Kann ich jetzt erneut über das Visum einreisen (10 Jahre gütlig) oder muss ich einen ESTA-Antrag stellen? Bin unschlüssig, weil ich nicht weiß, ob dass Visum an die Firma gebunden ist oder auch privat gilt?!
Was passiert, wenn ich einen ESTA-Antrag stelle, obwohl das nicht erforderlich ist? Gibt´s dann evtl auch Probleme? Hatte nämlich sonst schon überlegt, quais "zur Sicherheit" trotzdem einen ESTA-Antrag zu stellen.
Vielleicht hat jm von euch Erfahrungen bzw kann mir da weiter helfen... Danke!
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Das "B2" ist für touristische Einreisen und somit musst Du dieses auch nutzen. ESTA brauchst Du somit nicht.
Es geht zwar in der Praxis auch oft eine Einreise mittels Visa Waiver bei vorhandenem B1/B2 durch, aber manchmal gerät man doch an einen genauen Immigration-Officer und dann gibts Mecker von dem (persönlich erlebt ;-)).
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Also gilt dieses B1/B2-Visum dann immer automatisch für geschäftlich und privat?! Dachte das wäre vielleicht so´n entweder/oder...
Oh man, ist das alles aufregend, hab wirklich Angst, dass ich nachher wg solcher Formfehler nicht einreisen darf... :(
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Wenn du dir so unsicher bist, dann verlass dich nicht darauf, was dir irgendwelche "Fremde" hier im Forum erzählen sondern frag bei deiner zuständigen Botschaft/Konsulat nach.
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Wenn du dir so unsicher bist, dann verlass dich nicht darauf, was dir irgendwelche "Fremde" hier im Forum erzählen sondern frag bei deiner zuständigen Botschaft/Konsulat nach.
Genau!
Sowas weiss man nicht, ausser wenn man es schon selbst brauchte und selbst dann kann sich in der Zwischenzeit was geaendert haben.
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Ich weiß nicht, wie es bei B1/B2 Visa funktioniert. Aber ein Freund von mir hat ein E2 (Investoren)-Visum. Als er mit seiner Familie für einen Urlaub einreisen wollte, wurde ihm gesagt, dass sein Visum dafür nicht gültig ist und er ESTA bräuchte. Konnte er aber vor Ort an einem Computer-Terminal nachholen.
Wenn Du sicher sein willst, wirst Du bei der Botschaft anrufen müssen.
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Danilo hat das eigentlich auf den Punkt gebracht: das B2 ist ein Touristenvisum. Das ist genau dafür da:
http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/b1b2/
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Danilo hat das eigentlich auf den Punkt gebracht: das B2 ist ein Touristenvisum. Das ist genau dafür da:
http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/b1b2/
So wie ich das lese
Ich war vor 2 Jahren beruflich für 6 Wochen in den USA. Hatte hierfür ein B1/B2 Visum beantragt und bekommen.
handelt es sich wohl eher um ein B1-Visum, also ein Geschäftsvisum, das für eine Rundreise keine Gültigkeit hat. Also wäre ESTA erforderlich. Aber es bleibt dabei: Klärung gibt nur ein Anruf bei der Botschaft.
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Dann stimmt die Info nicht, dass Angie ein "B1/B2" Visum beantragt und bekommen hat (das steht ja auch auf der Seite der diplomatischen Vertretung, dass das oft so gehandhabt wird). Dann hätte sie wohl nur ein B1 Visum und nicht ein B1/B2 Visum.
Das kann natürlich hier keiner einsehen, ich kann ja nur das glauben, was die Leute selbst schreiben. Die Botschaft wird da auch nicht mehr wissen, entweder hat sie B2 oder nicht.
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Sag ich ja, nur die Botschaft kann verlässliche Auskunft geben.
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Sag ich ja, nur die Botschaft kann verlässliche Auskunft geben.
Glaubst Du ernsthaft, die Botschaft weiß, ob sie ein B2 Visum besitzt?
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Nö, aber die Botschaft weiß, ob ein B1/B2 Visum, dass für eine beruflich bedingte Reise ausgegeben wurde, auch für private Riesen gilt.
Wenn es ein reines B1 Visum ist, ist die Sache m.E. eh klar.
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Nö, aber die Botschaft weiß, ob ein B1/B2 Visum, dass für eine beruflich bedingte Reise ausgegeben wurde, auch für private Riesen gilt.
Das weiß ich auch so, das steht nun so dermaßen eindeutig auf der o.g. Seite der diplomatischen Vertretung, wer ein B1/B2 Visum besitzt kann damit:
B1 Geschäftsvisum
Einreisen für geschäftliche Zwecke:
Geschäfts- und Kundenkontakte knüpfen;
Konferenzen, Forschung (nur unabhängig und ohne Bezahlung)
Geschäftsgründung (Ankauf/Pacht eines Objektes)
Verträge schließen
Innerbetriebliche Ausbildung
Montagearbeiten
B2 Besuchervisum
Touristische Zwecke oder Familienbesuch
Medizinische Behandlung (siehe unten für weitere Informationen)
Teilnahme an einer gesellschaftlichen Veranstaltung
Familienangehörige eines US-Militärdienstleistenden
Familienangehörige eines Besatzungsmitgliedes
Kurzer Aufenthalt für Teilzeit-Studenten
Amateure Unterhaltungskünstler und Athleten
B1/B2 Geschäfts- und Touristen Visa
Oftmals sind Geschäfts- und touristische Reisen in die USA miteinander verbunden und aus diesem Grunde erteilen wir ein kombiniertes B1/B2 Visum.
P.S.: Hier die gleiche Frage: http://www.usembassy.org.uk/visaservices/?p=555
I am a UK citizen with a 10 year B1/B2 visa, still valid until 2012, do I need to register under ESTA to travel to the US later this month for a 7 day holiday?
Thanks
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Andy – If you hold a valid U.S. visa you are not required to register under ESTA. ESTA applies only to those traveling visa-free under the Visa Waiver Program.
visaservices6
Feb 3 2011
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Wer ein Visa hat braucht kein ESTA. Wenn er im Sinne seines Visums einreist. Beispiel: habe ein touristen visa, kann ich ohne ESTA als tourist einreisen. Habe ein arbeits - bzw. studenten visa, brauch ich ESTA wenn ich touristisch einreisen will.
Ganz offiziell findet ihrs hier:
help.cbp.gov/app/answers/detail/a_id/1094/kw/i%20have%20a%20visa%20do%20i%20need%20esta/session/L3NpZC8zQTJ6X3Nraw%3D%3D
okay des wars. frage beantwortet.