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Autor Thema: Welche Genehmigungen brauche ich,um Reisen in den USA anzubieten+durchzuführen?  (Gelesen 15638 mal)

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Las Vegas Fan

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Re:
« Antwort #15 am: 15.05.2016, 15:41 Uhr »
Also muss es ja möglich sein, so was zu machen.

s.o.:

Ohne Green Card oder zumindest ohne entsprechendes Visum (E-Visum?!) geht da gar nichts.

Last not least wird es sicher auch welche geben, die das einfach schwarz machen. Vielleicht sogar unwissentlich.

dschlei

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Mein Neffe in Deutschland ist bei einem Busreiseunternehmen beschaeftigt.  Ab und an machen sie auch USA touren, und bringen den Luxusreisebus in die USA.  Fuer die Fahrten hier wird immer ein ansaessiger Fahrer und ein Reiseleiter angeheuert.  Der deutsche Busfahrer faehrt als "Beifahrer" mit.
wie er mir sagte, werden auslaendische Reisebusse recht haeufig von der Polizei kontrolliert.

Bezueglich Fuehrerschein, man darf mit dem deutschen Fuehrerschein 7 Personen plus Fahrer transpotieren.  Wenn es aber gewerblich ist, muss eine CDL (Commercial Drivers License) mit Person Transport Endorsement gemacht werden.  Die kann man sich nicht vom deutschen Fuehrerschein umschreiben lassen, sondern sie muss hier gemacht werden, und das geht nur, wenn man einen Wohnsitz in den USA hat.  Deswegen heuert das Unternehmen meines Neffen auch einen lokalen Fahrer an.  Jeder Schulbussfahrer hat uebrigens so einen Fuehrerschein (und die stehen im Sommer oft zur Verfuegung).
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

Kanga

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Kennt übrigens jemand wirklich einen Reiseanbieter, der eine begleitete Tour durch einen bezahlten Tourguide aus Deutschland anbietet der dann auch noch selber den (Klein)Bus fährt?
Ich! Ich war sogar schon so unterwegs und habe dann in den USA erfahren, dass unser Guide mit demselben "Touristenvisum" unterwegs war, wie wir Gäste. 6 zahlende Gäste, 1 Guide, 1 großer SUV...
Wiederholen möchte ich das nicht unbedingt, da mir doch unwohl war... Sprich, das berühmte "Was-wäre-wenn..."

Flicka

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Mir wäre das schon aus haftungsrechtlichen Gründen zu heikel. Außerdem ist man schnell verloren, wenn etwas außerplanmäßiges passiert und man niemanden hat, auf den man Aufgaben deligieren kann. Was passiert, wenn man einen Unfall baut und jemand verletzt wird? Wer kommt für zusätzliche Kosten auf, wenn der Reiseablauf aus irgendeinem Grund geändert werden muss, zusätzliche Unterkünfte oder Flüge erforderlich sind. Was ist, wenn jemand krank wird und alleine nicht in der Lage ist, sich in ärztliche Behandlung zu begeben?

Ich kenne im übrigen bei Busrundreisen bei "normalen" Unternehmen übrigens auch nur die Variante, dass sowohl Reiseleiter als auch Busfahrer vor Ort leben und nicht mit der Gruppe aus Deutschland einreisen. Oder jemand aus einem Verein o.ä. organisiert eine Tour und reist als normaler Tourist mit der Gruppe ein, fungiert aber vor Ort nur als Koordinator und nicht als Reiseleiter oder Fahrer.

winki

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Ich kenne ein Unternehmen in Deutschland, (bekannt durch professionelle Verschiffung von Wohnmobilen), das geführte US Reisemobil - Reisen anbietet. Dabei wird natürlich darauf geachtet dass die Reisegruppe als private Reisegruppe oder als privater Reisemobilclub) auftritt. Meist sind die "Reiseleiter" freiberuflich oder Angestellte der Firma für diese Reise und werden in Deutschland entlöhnt d.h. der "Reiseleiter" tritt nicht als Firma in den USA auf. Damit werden die strengen Auflagen einer illegalen Arbeitstätigkeit in den USA nachzugehen umgangen. Bei einer von mir gebuchten Reise USA/Mexico 2005 wurde mehrmals darauf hingewiesen dass wir bei Nachfrage auf einer der NP Campgrounds grundsätzlich als Mitglied eines privatem Deutscher Reisemobilclub antworten sollten.
Wobei die Stellplätze natürlich lange vorher, von der Firma in Deutschland, da ja der Name der Teilnehmer bekannt waren, gebucht waren.

Allerdings steht ja jedem frei eine LLC in Wyoming (Kosten ca. $140 direkt in Wyoming, oder über einen Anwalt ca. $900) zu gründen und ganz legal, sogar über das 3 Monate Tourist Waiver Programm als Reiseleiter geführte Touren zu organisieren.  :wink: :wink:  



TGW712

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Und das schließt Du genau woraus? Natürlich kannst Du als Deutscher eine LLC gründen, das heißt aber nicht, dass Du als Ausländer für diese LLC dann auch Leistungen erbringen darfst. Der von Dir geschilderte Fall mit dem privaten Club, der vorgeschoben wird ist ein klassischer Fall einer Umgehung. Die LLC ändert daran nichts.
Es ist im Übrigen auch vollkommen irrelevant, von wo die Leistung bezogen wird. Wichtig ist allein, wo die entlohnte Leistung erbracht wird und das ist in den USA.

dschlei

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Und das schließt Du genau woraus? Natürlich kannst Du als Deutscher eine LLC gründen, das heißt aber nicht, dass Du als Ausländer für diese LLC dann auch Leistungen erbringen darfst. Der von Dir geschilderte Fall mit dem privaten Club, der vorgeschoben wird ist ein klassischer Fall einer Umgehung. Die LLC ändert daran nichts.
Es ist im Übrigen auch vollkommen irrelevant, von wo die Leistung bezogen wird. Wichtig ist allein, wo die entlohnte Leistung erbracht wird und das ist in den USA.
Ich stimme dir 100% zu!  Der beschriebene Fall ist ein Vergehen, und wenn es rauskommt, kann mit Haft wegen Steuerhinterziehung und illegaler Arbeit gerechnet werden.
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

TGW712

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So schlimm wird es dann wohl doch nicht sein. Ein Reiseleiter verdient ja keine Unsummen und damit ist die hinterzogene Steuer dann auch nicht so hoch, was bei der Strafe ne Rolle spielt.

Es wird aber eine sehr empfindliche Geldstrafe mit Ausweisung geben. Könnte mir auch gut vorstellen, dass das für mehrere Jahre ein Einreiseverbot bedeutet sowie danach ne sehr lange Zeit die Pflicht, über ein Visum einzureisen und nicht über das VWP. Also faktisch Schluss mit dem gelobten Land...

winki

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Und das schließt Du genau woraus? Natürlich kannst Du als Deutscher eine LLC gründen, das heißt aber nicht, dass Du als Ausländer für diese LLC dann auch Leistungen erbringen darfst. Der von Dir geschilderte Fall mit dem privaten Club, der vorgeschoben wird ist ein klassischer Fall einer Umgehung. Die LLC ändert daran nichts.
Es ist im Übrigen auch vollkommen irrelevant, von wo die Leistung bezogen wird. Wichtig ist allein, wo die entlohnte Leistung erbracht wird und das ist in den USA.

Ganz einfach die Bestimmungen einer LLC (Wyoming) lesen...   Es dürfte dabei auch bekannt sein, dass Gewinne einer LLC versteuert werden müssen.  Ganz legal...  Er darf Übrigens auch sein Wohnmobil in die "Firma" übertragen...   

TGW712

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Und das schließt Du genau woraus? Natürlich kannst Du als Deutscher eine LLC gründen, das heißt aber nicht, dass Du als Ausländer für diese LLC dann auch Leistungen erbringen darfst. Der von Dir geschilderte Fall mit dem privaten Club, der vorgeschoben wird ist ein klassischer Fall einer Umgehung. Die LLC ändert daran nichts.
Es ist im Übrigen auch vollkommen irrelevant, von wo die Leistung bezogen wird. Wichtig ist allein, wo die entlohnte Leistung erbracht wird und das ist in den USA.

Ganz einfach die Bestimmungen einer LLC (Wyoming) lesen...   Es dürfte dabei auch bekannt sein, dass Gewinne einer LLC versteuert werden müssen.  Ganz legal...  Er darf Übrigens auch sein Wohnmobil in die "Firma" übertragen...   

Dann kannst Du die Bestimmung, in der das von Dir Behauptete steht, ja sicher einfach verlinken?

MMn verwechselst Du schlicht zwei Dinge: darf man (Als Unternehmen) einen Service in den USA anbieten (Frage 1) oder darf man diesen Service durch ausländisches Personal anbieten (Frage 2).
Wenn ich in den USA eine Firma gründe bedeutet das noch lange nicht, dass die Firma mich anstellen und bezahlen darf für Leistungen, die ich auf US-Boden erbringe. Das sind zwei vollständig unterschiedliche Dinge und vor allem auch gerade in den USA vollständig anderen Jurisdiktionen zugewiesen: Gesellschaftsrecht ist Recht der Bundesstaaten, Rechtsfragen von Einreise, Einwanderung, Arbeitserlaubnissen für Ausländer etc. ist Bundesrecht.

dschlei

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Und das schließt Du genau woraus? Natürlich kannst Du als Deutscher eine LLC gründen, das heißt aber nicht, dass Du als Ausländer für diese LLC dann auch Leistungen erbringen darfst. Der von Dir geschilderte Fall mit dem privaten Club, der vorgeschoben wird ist ein klassischer Fall einer Umgehung. Die LLC ändert daran nichts.
Es ist im Übrigen auch vollkommen irrelevant, von wo die Leistung bezogen wird. Wichtig ist allein, wo die entlohnte Leistung erbracht wird und das ist in den USA.

Ganz einfach die Bestimmungen einer LLC (Wyoming) lesen...   Es dürfte dabei auch bekannt sein, dass Gewinne einer LLC versteuert werden müssen.  Ganz legal...  Er darf Übrigens auch sein Wohnmobil in die "Firma" übertragen...   

Dann kannst Du die Bestimmung, in der das von Dir Behauptete steht, ja sicher einfach verlinken?

MMn verwechselst Du schlicht zwei Dinge: darf man (Als Unternehmen) einen Service in den USA anbieten (Frage 1) oder darf man diesen Service durch ausländisches Personal anbieten (Frage 2).
Wenn ich in den USA eine Firma gründe bedeutet das noch lange nicht, dass die Firma mich anstellen und bezahlen darf für Leistungen, die ich auf US-Boden erbringe. Das sind zwei vollständig unterschiedliche Dinge und vor allem auch gerade in den USA vollständig anderen Jurisdiktionen zugewiesen: Gesellschaftsrecht ist Recht der Bundesstaaten, Rechtsfragen von Einreise, Einwanderung, Arbeitserlaubnissen für Ausländer etc. ist Bundesrecht.
und wieder hast du den Nagel auf den Kopf getroffen!
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River