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Autor Thema: Rückreise über AMS - Zollfragen  (Gelesen 1444 mal)

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Selch

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Rückreise über AMS - Zollfragen
« am: 21.03.2012, 13:51 Uhr »
Hallozusammen!

Wir fliegen demnächst in die USA und da wir recht grenznah wohnen, ist unser Start- und Zielflughafen AMS. Jetzt habe ich zwei Fragen, die hoffentlich nicht allzu blöd sind. :)
Einmal ob die Einfuhrgrenze von 430 € nur für Deutschland gilt oder gelten für die Niederlande andere Bestimmungen? Möchten uns halt bei einer evtl. Zollkontrolle Unannehmlichkeiten ersparen.
Die zweite Frage wäre, ob in unserem Fall das deutsche Zollformular für aus D in die USA mitgeführte Waren (in unserem Fall Navi und Spiegelreflexkamera) dann überhaupt etwas bringen würde, ob für den Fall dann der niederländische Zoll zuständig ist.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen,vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße,

Sven

Detritus

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Re: Rückreise über AMS - Zollfragen
« Antwort #1 am: 21.03.2012, 14:34 Uhr »
Grds. sind die Reisefreimengen innerhalb der EU gleich, es ist also egal ob man über AMS oder FFM zurück kommt.

Darüber hinaus gibt es keine "deutschen" Zollformulare - auch das sind EU einheitliche Dokumente, wenn Du also ein INF 2 (oder was man da eben jetzt auch gerade verwendet) hast das vom dt. Zoll abgestempelt worden ist meckert auch der holländische Zöllner da nicht groß rum.

Wir haben allerdings bei unseren letzten Reisen bei denen wir über AMS zurückgekommen sind eh keine Probleme gehabt, das Gepäck wird ja gleich durchgecheckt und ich kann mich nicht daran erinnern beim Wechsel des Gates durch irgendwelche Zollkontrollen gegangen zu sein, das gab es dann erst in DE. (Sieht sicherlich anders aus wenn man aus dem Transit Bereich raus will).

saftsack

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Re: Rückreise über AMS - Zollfragen
« Antwort #2 am: 22.03.2012, 16:02 Uhr »
Nach meiner Erfahrung im Januar gibt es gegenüber von Gepäckband 14 eine automatische Tür über der das "Nichts zu verzollen"-Schild hängt. Ich habe noch nie so einfach meine Zollangelegenheiten erledigt.

Wilder Löwe

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Re: Rückreise über AMS - Zollfragen
« Antwort #3 am: 22.03.2012, 16:32 Uhr »
Nach meiner Erfahrung im Januar gibt es gegenüber von Gepäckband 14 eine automatische Tür über der das "Nichts zu verzollen"-Schild hängt. Ich habe noch nie so einfach meine Zollangelegenheiten erledigt.

Diese Türen gibt es überall, wahlweise auch als roter oder grüner Ausgang gekennzeichnet. Dies entbindet Dich aber nicht von der Pflicht, wahrheitsgemäße Angaben zu machen bzw. die richtige Tür zu wählen, auch wenn an der "grünen" Tür gerade kein Zollbeamter steht.

Sven geht es aber weniger um das Prozedere bei der Ankunft, sondern darum, wo er aus der EU auszuführende Waren aus seinem persönlichen Besitz, die er wieder in die EU einführen will, anmelden muss, ob in D oder in NL.
Viele Grüße
Katrin

freddykr

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Re: Rückreise über AMS - Zollfragen
« Antwort #4 am: 22.03.2012, 17:08 Uhr »
Da die NL zur EU und Schengen gehört, ist dies relativ einfach. Betrittst Du in AMS mit Deinem Gepäck öffentlichen Boden musst Du dort Deine Ware verzollen, wenn nötig. In Deutschland ist dann nichts mehr notwendig.
Viele Grüße,
Danilo


Selch

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Re: Rückreise über AMS - Zollfragen
« Antwort #5 am: 23.03.2012, 10:16 Uhr »
Hallo zusammen!

Danke für Eure Antworten! Wenn die Zollformulare international sind, werde ich am besten mal das Zollamt bei mir kontaktieren und mir da ein entsprechendes Formular besorgen. Nochmal danke! :)

JürgenH

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Re: Rückreise über AMS - Zollfragen
« Antwort #6 am: 23.03.2012, 17:36 Uhr »
Nach meiner Erfahrung im Januar gibt es gegenüber von Gepäckband 14 eine automatische Tür über der das "Nichts zu verzollen"-Schild hängt. Ich habe noch nie so einfach meine Zollangelegenheiten erledigt.
Ich kann mich da "Wilder Löwe" nur anschließen.

Slebst wenn Du durch den grünen Ausgang gehst, bist Du nicht von der Abgabenpflich befreit, sofern Du Waren über 430 Euro p.P. dabei hast.

In Stuttgart war am grünen Ausgang niemand. Der Zoll hat aber- ich hab es mit eigenen Augen gesehen, da ich daneben stand und gewartet habe- an der Ausfahrtstraße Richtung Autobahn eine Kontrollstelle aufgebaut und Autos rausgezogen und nach "Grüner-Gang-Schmuggler" gefahndet. Also nur weil man durch den Grünen Ausgang durch ist und keiner da stand, heißt das nicht, dass man Glück hatte. Die können noch wo ganz anders warten und dann bis Du dran! Am Grünen Ausgnag bekommst Du bei der Kontrolle in der Regel nochmals eine letzte Chance wahre Angaben zu machen, wenn Du doch drüber sein solltest.
Die bekommst Du  in der Kontrolle nicht, dnen da hast Du schon beschissen. Und ehrlich: Bei 700 Euro sind es im schlimmsten Fall ca. 120 Euro, im Best Case ca. 45 Euro, die du Blechen musst (darüber wird es dann teuer). Da hat man noch genug gespart.

Jochen

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Re: Rückreise über AMS - Zollfragen
« Antwort #7 am: 25.03.2012, 09:08 Uhr »
Wer durch den grünen Ausgang geht, gibt in diesem Moment eine Zollerklärung ab. Nämlich die, dass er nichts zu verzollen hat. Wie schon erwähnt gibt es manchmal nach(!) dem Ausgang Kontrollen. Diese Kontrollen können einfach "nach Gefühl" des Beamten geschehen, oder auch gezielt: die ankommenden Koffer werden - nicht bei jedem Flug, nur Stichproben - nach dem Ausladen aus dem Flugzeug durchleuchtet bevor sie auf das Gepäckband kommen. Wenn einem Zollbeamten etwas verdächtiges oder konkretes auffällt, wird dieser Koffer markiert falls er nicht eh schon auffällig ist. Wenn einem dieser Koffer gehört, wird man so lange "verfolgt" bis man durch einen der Ausgänge (rot oder grün) geht, den Rest kann sich jeder selbst denken.

Die Kontrolle im Falle eines Fluges von USA über AMS nach Deutschland, kann nur in Deutschland stattfinden. Schliesslich holt man erst in Deutschland seinen Koffer ab ...

JürgenH

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Re: Rückreise über AMS - Zollfragen
« Antwort #8 am: 28.03.2012, 17:59 Uhr »
Na, dann haben mich meine Augen gestern wohl getäuscht.
Ich kam aus DXB. Bei der Einreise waren dann zwei Zollbeamte, die eigentlich durch den Personalein/ausgang in den öffentlichen Terminalbereich gehen wollten. Dieser war defekt. Also zeigten sie neben mir "meinem" BuPo die Ausweise und gingen weiter. Beide in Zivil und auf den Weg in den öffentlichen Bereich des Terminals.

Wenn Du Waren zu verzollen hast und gehst trotzdem durch den grünen Ausgang hast Du en Zollvergehen begangen. In Deinem Beispiel: Man hat vorsätzlich falsche Angaben gemacht. Das führt auch danach noch bei einer möglichen Kontrolle zu Strafen.
Der Durchgang durch den grünen Ausgang mit zollpflichtiger Ware befreit nicht von der zu erbringenden Zollschuld.

Übrigens können die Beamten am Baggaetag erkennen, ob ihr aus Schengen oder Non-Schengen kommt.