usa-reise.de Forum
Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: ybl-jan am 30.07.2006, 17:44 Uhr
-
Hallo,
wir (Freundin und ich) sind derzeit bei meinen alten Gasteltern in den USA zu Gast und haben Gastgeschenke erhalten, die wir nun natuerlich gern mit unseren eigenen Einkaeufen mit nach D nehmen wuerden. Wir sieht das nun aus? Zaehlen erhaltene Geschenke auch zu der erlaubten Einfuhrsumme oder nicht?
-
Ich glaub klamottenmäßig führen manche heri noch ganz andere Summen nach Deutschland ein, darum solltest du dir darüber keine Sorgen machen
-
Nur weil es andere auch machen, heißt es noch lange nicht, es sei legal!
@ybl-jan
ja, auch diese zählen, soweit ich informiert bin, bei der Aufsummierung für die 175er-Grenze.
-
Ja, Scooby Doo hat Recht. Es spielt keine Rolle, ob Geschenk oder gekauft. Es geht um den Wert der EINGEFÜHRTEN WAREN. Die Herkunft spielt keine Rolle. Letztlich lässt es sich ja auch nicht überprüfen, was nun wirklich geschenkt und was gekauft ist.
-
Danke schonmal fuer die Antworten.
Andererseits: wie will bestimme ich den TATSAECHLICHEN Warenwert? Ich hab zb. ein Paar Pume-Schuhe im Outlet fuer 7,09 EUR oder 8,99 USD gekauft... Wuerde mir doch kein Zoellner glauben, da die Treter hier locker das 10-15 fache kosten...
Muss ich aus diesem Grund wirklich alle Rechnungen aufbewahren? Macht doch kein Mensch...
-
Muss ich aus diesem Grund wirklich alle Rechnungen aufbewahren? Macht doch kein Mensch...
Das mach eich alleine schon aus Gründen der Nachvollziehbarkeit, falls es mal zu Problemen bei der Kreditkartenabrechnung kommen sollte.
Markus
-
wie will bestimme ich den TATSAECHLICHEN Warenwert?
Rechnungen aufbewahren, sonst wird der Warenwert vom Zoll nach normalem deutschen Preisniveau geschätzt. Und gerade bei solch einem Outlet-Schnäppchen wie von Dir genannt ist die Schätzung dann wesentlich höher!