Nein, ein Lehrgang ist kein Grund, schon gar nicht, wenn für Dich absehbar war, dass so etwas passieren könnte. Die Versicherung greift nur im Krankheitsfall (da aber auch oft nur mit Selbstbeteiligung) von Dir oder Mitreisenden, Todesfall (Du oder nahe Angehörige), häuslichen Katastrophen (Haus abgebrannt, Überschwemmung u.ä.) oder plötzlicher Arbeitslosigkeit bzw. unerwarteter Neueinstellung nach Arbeitslosigkeit. Das sind so in etwa die Fälle, wo Du mit Geld aus der Versicherung rechnen kannst.
Wenn Du arbeitsbedingt unsicher bist, solltest Du Dir ZUERST von Deinem Vorgesetzten einen Urlaubsantrag unterschreiben lassen und DANACH buchen. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Denn wenn Du dann wegen Lehrgang stornieren musst, muss Dein Arbeitgeber die Stornokosten übernehmen bzw. wird Dir wahrscheinlich entgegenkommen und Dich von dem Lehrgang freistellen.