usa-reise.de Forum

Autor Thema: Einreise, Verurteilung in Abwesenheit ?  (Gelesen 3809 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

goodtoknow

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Einreise, Verurteilung in Abwesenheit ?
« am: 22.05.2010, 00:47 Uhr »
Liebe Wissenden,
folgende Problematik: Ich wurde vor etwa 2 Jahren von der Police in Kalifornien wegen 1,52 Promille in "Übernachtungshaft" genommen. Ein Gerichtstermin war so vorgegeben, daß ich diesen wegen meines kurzen Besuchs nicht wahrnehmen konnte. Finger wurden damals gescannt. Mit welchen Unannehmlickeiten habe ich bei einer Einreise zu rechnen ? Bin gerne Bereit die Konsequenzen zu tragen, wäre aber auch gerne, wegen der Planung, vorbereitet. Gibt es eine Stelle (z.b. Konsulat), die mir da weiter helfen kann ?. Ich denke, dass bereits ein Urteil in Abwesenheit vorliegt, aber das ist nur eine Vermutug. Bitte um eure Erfahrungen, euer Wissen, eure ilfe......Danke.

EDVM96

  • Forever West!
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 9.584
Re: Einreise, Verurteilung in Abwesenheit ?
« Antwort #1 am: 22.05.2010, 01:44 Uhr »
folgende Problematik: Ich wurde vor etwa 2 Jahren von der Police in Kalifornien wegen 1,52 Promille in "Übernachtungshaft" genommen. Ein Gerichtstermin war so vorgegeben, daß ich diesen wegen meines kurzen Besuchs nicht wahrnehmen konnte. Finger wurden damals gescannt. Mit welchen Unannehmlickeiten habe ich bei einer Einreise zu rechnen ?
Also vom Gefühl her musst du bei der US-Einreise (sofern nicht über Kalifornien) mit keinerlei Konsequenzen rechnen. 100%ig sicher bin ich mir da aber nicht.

Zitat
Bin gerne Bereit die Konsequenzen zu tragen, wäre aber auch gerne, wegen der Planung, vorbereitet.
Willst du auch nach Kalifornien? Google besagt folgende Konsequenzen für Kalifornien:
- 48 Stunden Jail oder gemeinnützige Arbeit
- 12-45 Stunden DUI Schulung
- 6 Monate kein Führerschein in Kalifornien
- $1400 bis $1800 Geldstrafe
- 3 bis 5 Jahre Bewährung

California DUI Penalties & Punishments: -> http://www.kandblaw.com/penalty_chart.html

Zitat
Gibt es eine Stelle (z.b. Konsulat), die mir da weiter helfen kann ?. Ich denke, dass bereits ein Urteil in Abwesenheit vorliegt, aber das ist nur eine Vermutug. Bitte um eure Erfahrungen, euer Wissen, eure ilfe......Danke.
Ich würde es zunächstmal telefonisch hier versuchen:
Amerikanische Botschaft Berlin - Visaangelegenheiten
Tel.: 0900-1850055 (EUR 1,86/minute)
-> http://germany.usembassy.de/email/feedbackd.htm

Du hast den Gerichtstermin einfach sausen lassen und hast dich nicht weiter gekümmert? Das klingt nicht gut. Warum klärst du das nicht erst mit den kalifornischen Behörden?
-> http://www.dmv.ca.gov/fo/fotocinv.htm (dort stehen die Telefonnummern der entsprechenden field offices)


Inspired

  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 8.150
  • Life is unpredictable - eat dessert first!
Re: Einreise, Verurteilung in Abwesenheit ?
« Antwort #2 am: 22.05.2010, 08:53 Uhr »
Da habe ich auch durchaus noch andere Infos über das Strafmaß gefunden.

http://dui.drivinglaws.org/california.php :

Zitat
1st Drunk Driving Conviction
Jail From 96 Hours to 6 Months
Fine From $390 to $1000
License Suspension 6 Months
Must Complete a Driving Under the Influence Program
May Be Ordered to Install Ignition Interlock Device (IID)
California SR22 Insurance Required for Restricted License

EDVM96

  • Forever West!
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 9.584
Re: Einreise, Verurteilung in Abwesenheit ?
« Antwort #3 am: 22.05.2010, 10:48 Uhr »
Da habe ich auch durchaus noch andere Infos über das Strafmaß gefunden.
Ja, da kommt es wohl auch aufs County an. Meine Auflistung bezog sich auf San Mateo, Santa Clara, Contra Costa, Marin, Alameda, San Francisco, Santa Cruz, Napa, und Sonoma County. Auf jeden Fall ein hartes Strafmaß, verglichen mit Deutschland.

Inspired

  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 8.150
  • Life is unpredictable - eat dessert first!
Re: Einreise, Verurteilung in Abwesenheit ?
« Antwort #4 am: 22.05.2010, 10:59 Uhr »
Echt, da gibt es nochmals solche Unterschiede innerhalb der verschiedenen Staaten?

In Deutschland würde man etwa ein Monatseinkommen los und wäre ein Jahr Fußgänger. Ein Seminar müsste man in der Probezeit machen.


EDVM96

  • Forever West!
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 9.584
Re: Einreise, Verurteilung in Abwesenheit ?
« Antwort #5 am: 22.05.2010, 11:14 Uhr »
Echt, da gibt es nochmals solche Unterschiede innerhalb der verschiedenen Staaten?
So stand es im Link, ich bin doch auch kein DUI-Experte - zum Glück!  :wink:

Zitat
In Deutschland würde man etwa ein Monatseinkommen los und wäre ein Jahr Fußgänger. Ein Seminar müsste man in der Probezeit machen.
In CA kämen dann noch Knast, gemeinnützige Arbeit, Nachschulung, und wie du schreibst ggf. sogar die Installation einer automatischen Alkohol-aktivierten Zündunterbrechung dazu.

Palo

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 15.087
Re: Einreise, Verurteilung in Abwesenheit ?
« Antwort #6 am: 22.05.2010, 16:36 Uhr »
Echt, da gibt es nochmals solche Unterschiede innerhalb der verschiedenen Staaten?




Yep, in Kalifornien ist einer der Staaten in denen man am leichtesten davon kommt

Ich wuerde in dem Ort wo das Ticket ausgestellt wurde, bzw. der Gerichtstermin war einen DUI Lawyer anrufen, der soll feststellen ob ein Warrant fuer dich aussteht.

Wenn nicht, Glueck gehabt.

Gruß

Palo

dschlei

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 4.335
Re: Einreise, Verurteilung in Abwesenheit ?
« Antwort #7 am: 22.05.2010, 22:16 Uhr »
Da DWI eine kriminelle Straftat ist, wirst Du in Abwesenheit verurteilt worden sein (und zwar zur hoechstmoeglichen Strafe), und da Du Dich durch Flucht der Strafe entzogen hast, wirst du zur Fahndung gelistet sein.  Es liegt am jeweiligen Gericht udn District Attorney, ob du nur innerhalb von CA gesucht wirst, oder aber in den gesamten USA.  Falls es in den gesamten USA ist, kannst Du entweder bei der einreise verhaftet werden, oder bei jeder Polizeikontrolle.

Aus diesem Grunde wuerde ich auf jeden Fall beim zustaendigen Gericht anfragen, was Sache ist, udn wiee du die Strafe klaeren kannst.  Es koennte sein, dass mittlerweile eine zusaetzliche Strafe wegen Flucht auf Dich wartet.

Alles das sind "koennte" Antworten, nur das Gericht kann Dir sagen was in Wirklichkeit ist.
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

Jack Black

  • Gast
Re: Einreise, Verurteilung in Abwesenheit ?
« Antwort #8 am: 22.05.2010, 22:29 Uhr »
Da DWI eine kriminelle Straftat ist, wirst Du in Abwesenheit verurteilt worden sein (und zwar zur hoechstmoeglichen Strafe)

Wahrscheinlich liegt inzwischen wohl eine "einstweilige Erschießung" o.ä. vor.  :wink:

EDVM96

  • Forever West!
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 9.584
Re: Einreise, Verurteilung in Abwesenheit ?
« Antwort #9 am: 22.05.2010, 22:46 Uhr »
Da DWI eine kriminelle Straftat ist, wirst Du in Abwesenheit verurteilt worden sein
Also laut Link dieser kalifornischen DUI-Anwälte ist erst der 4. DUI ein felony charge.
http://www.kandblaw.com/penalty_chart.html

Zitat
Falls es in den gesamten USA ist, kannst Du entweder bei der einreise verhaftet werden, oder bei jeder Polizeikontrolle.
Ich denke von America's Most Wanted ist der Thread-Starter noch etwas entfernt.  :wink:

Palo

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 15.087
Re: Einreise, Verurteilung in Abwesenheit ?
« Antwort #10 am: 23.05.2010, 00:12 Uhr »



Für ein Misdemeanor kann man in Kalifornien nur in absentia verurteilt werden, wenn man eine dementsprechende declartion abgegeben hat, (due process) , Der erste Termin ist pre-trial.


Wie ich oben schon schrieb, erst mal rausfinden ob ein Warrant gegen dich vorliegt, es kommt auf den Richter an, ob das erfolgt ist. Wenn ja, kann das ein sehr teurer Spaß werden.


http://www.4mrticket.com/fta-warrants.html



@goodtoknow . melde dich mal, hast du irgendeine Benachrichtigung nach hause dafür bekommen?



Gruß

Palo

EDVM96

  • Forever West!
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 9.584
Re: Einreise, Verurteilung in Abwesenheit ?
« Antwort #11 am: 23.05.2010, 00:18 Uhr »
Für ein Misdemeanor kann man in Kalifornien nur in absentia verurteilt werden, wenn man eine dementsprechende declartion abgegeben hat, (due process) , Der erste Termin ist pre-trial.
:lol:
http://de.wikipedia.org/wiki/Denglisch






Palo

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 15.087
Re: Einreise, Verurteilung in Abwesenheit ?
« Antwort #12 am: 23.05.2010, 00:27 Uhr »
:lol:
http://de.wikipedia.org/wiki/Denglisch



gut, dann übersetz du mal diese Fachausdrücke, Wiki wird dir helfen ;-)






Gruß

Palo

goodtoknow

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Re: Einreise, Verurteilung in Abwesenheit ?
« Antwort #13 am: 29.05.2010, 16:56 Uhr »
Das ist ja schon einmal viel Info und dafür möchte ich Euch erstmal danken, auch wenn es hier wirklich ein "kann, muss aber nicht" Situation ist. Ich bin für jeden Beitrag dankbar und habe jetzt ersteinmal vor:

- Anwalt in CA kontaktieren, mal sehen, was es kostet, feststellen zu lassen, ob ich gesucht werde.
- Termin bei der Botschaft in Berlin in der Visaabteilung.

Ich habe meine ESTA mal probeweise auf "Ja" beim zweiten Punkt überschrieben und......................klar: Reise nicht genehmigt.

O.k., also, erstmal vielen Dank  :oops: und ich halte Euch auf dem Laufenden...

lagirl1983

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Re: Einreise, Verurteilung in Abwesenheit ?
« Antwort #14 am: 21.07.2010, 14:52 Uhr »
Hallo goodtoknow

ist bei dir schon was rausgekommen?