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Autor Thema: I94 nach Landeinreise noch im Pass - Rückgabe?!  (Gelesen 1833 mal)

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Gast

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I94 nach Landeinreise noch im Pass - Rückgabe?!
« am: 26.08.2011, 11:01 Uhr »
Hallo,

ich bin im Juni dieses Jahres normal per Flug in die USA eingereist, von Texas aus hab ich einen Tagesausflug nach Mexiko unternommen, bei der Rückreise in die USA musste das I94 ausgefüllt werden, ich musste also komplett neu immigrieren obwohl ich dieses ja eigentlich schon war. Das grüne I94 Formular verlieb im Pass und wurde auch von den Behörden am Flughafen bei der Ausreise nach D nicht eingesammelt, es gibt dort ja nur noch ESTA.
Muss das I94 an die US-Behörden zurückgeführt werden? Ich bin ja auf dem Weg der Landeinreise noch nicht wieder ausgereist?!  :?

azschalter

  • Gast
Re: I94 nach Landeinreise noch im Pass - Rückgabe?!
« Antwort #1 am: 05.09.2011, 12:41 Uhr »
Der Abschnitt muß zurück.
Wende dich mal an das für dich zuständige Konsulat.

Gruß,
Uwe

Flying-N

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  • Beiträge: 782
Re: I94 nach Landeinreise noch im Pass - Rückgabe?!
« Antwort #2 am: 05.09.2011, 12:55 Uhr »
"Wenn Sie mit einer kommerziellen Flug- oder Schifffahrtslinie ausreisen, kann Ihre Abreise aus den USA unabhängig festgestellt werden und es ist nicht nötig, etwas zu unternehmen. Es kann jedoch hilfreich sein, wenn Sie Ihre Bordkarte (von der Ausreise aus den USA) behalten; dies kann bei zukünftigen Reisen in die USA Ihre Einreise beschleunigen.

Sollten Sie versäumt haben, Ihren “I-94 Departure Record” abzugeben, senden Sie diesen bitte – zusammen mit Unterlagen, die Ihre Ausreise aus den U.S.A. bestätigen - an folgende Adresse: .

DHS - CBP SBU .
1084 South Laurel Road .
London, KY 40744 .

Senden Sie den “I-94 Departure Record” oder begleitende Unterlagen bitte nicht an die US-Konsularabteilung oder US- Botschaft, auch nicht an ein Büro der Einreisebehörde in den Vereinigten Staaten oder irgendeiner andere Adresse (außer der oben genannten). Nur unter dieser Adresse können wir die nötigen Änderungen Ihrer CBP-Daten durchführen, um mögliche Probleme in der Zukunft zu verhindern. Das Büro in London (Kentucky) beantwortet keine Briefe, erwarten Sie daher bitte nicht eine Rückbestätigung Ihrer Sendung. "

Quelle: US-Konsulat http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/faq/
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