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Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: Davidc am 05.07.2014, 11:48 Uhr

Titel: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
Beitrag von: Davidc am 05.07.2014, 11:48 Uhr
Hallo,

gibt es Fälle von Arbeitsvisa bzw. ein J1-Visum für die USA, bei denen man nicht zu einem persönlichen Gespräch in der Botschaft erscheinen muss?

Und kann es sein, dass man als Deutscher in den USA als Animateur / Tänzer in z. B. Hotels und Clubs arbeiten kann, ohne ein Visum zu haben? Gibt es da irgendwelche Ausnahmen? Ich persönlich kann mir das nämlich kaum vorstellen, wird mir gegenüber aber so dargestellt.
Titel: Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
Beitrag von: Floridiana am 05.07.2014, 14:46 Uhr
Disney hat ein Programm. Fuer die einzelnen "Laender" in EPCOT stellen sie Leute aus dem Ursprungsland ein. Kann Verkaeufer, Kellner oder sonstwas sein. Das laeuft ueber ein Visum fuer diesen Zweck. Sowas aehnliches gibt es auch fuer Sommercamps und andere  Vergnuegungsparks. Ob man fuer dieses Visum persoenlich im Konsulat vorsprechen muss, weiss ich nicht.

 

Titel: Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
Beitrag von: Davidc am 05.07.2014, 16:09 Uhr
Disney hat ein Programm. Fuer die einzelnen "Laender" in EPCOT stellen sie Leute aus dem Ursprungsland ein. Kann Verkaeufer, Kellner oder sonstwas sein. Das laeuft ueber ein Visum fuer diesen Zweck. Sowas aehnliches gibt es auch fuer Sommercamps und andere  Vergnuegungsparks. Ob man fuer dieses Visum persoenlich im Konsulat vorsprechen muss, weiss ich nicht.


Es geht nicht um Disney und es liegt definitiv kein Visum irgendeiner Art vor.

Gibt es für Künstler eventuell Ausnahmen, dass sie auch ohne Visum in den USA arbeiten dürfen? Und zwar nicht nur für einen Auftritt, sondern mehrere Wochen lang?
Titel: Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
Beitrag von: miwunk am 05.07.2014, 16:13 Uhr
Nein, gibt es nicht.

Titel: Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
Beitrag von: missy am 05.07.2014, 16:15 Uhr
Kuenstler brauchen nen P-Visa oder ein O-Visa, je nachdem was besser passt. Naturlich gibts immer ein Interview.
Titel: Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
Beitrag von: dschlei am 05.07.2014, 16:16 Uhr
Nein, gibt es nicht.


Habe ich auch noch nichts von gehoert.  Es gibt ja spezielle Kuenstler -Visen.  Ob die schwer zu erhalten sind weiss ich nicht.
Titel: Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
Beitrag von: missy am 05.07.2014, 16:19 Uhr
Disney hat ein Programm. Fuer die einzelnen "Laender" in EPCOT stellen sie Leute aus dem Ursprungsland ein. Kann Verkaeufer, Kellner oder sonstwas sein. Das laeuft ueber ein Visum fuer diesen Zweck. Sowas aehnliches gibt es auch fuer Sommercamps und andere  Vergnuegungsparks. Ob man fuer dieses Visum persoenlich im Konsulat vorsprechen muss, weiss ich nicht.


Es geht nicht um Disney und es liegt definitiv kein Visum irgendeiner Art vor.

Gibt es für Künstler eventuell Ausnahmen, dass sie auch ohne Visum in den USA arbeiten dürfen? Und zwar nicht nur für einen Auftritt, sondern mehrere Wochen lang?

Da war neulich der Fall vom Musiker der kein Visum hatte und zwar in kleinen Clubs spielen wollte, aber nicht fuer Geld, sondern fuer nen Abendessen. Der wurde von der Immi auseinandergenommen und wieder nach Hause geschickt. Ich such mal den Artikel.
Titel: Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
Beitrag von: miwunk am 05.07.2014, 16:28 Uhr
Ja, in den USA ist jegliches Arbeiten gegen Entlohnung, auch wenn diese Entlohnung nur "Kost und Logis" beihaltet, ohne entsprechendes Visum illegal.
Titel: Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
Beitrag von: missy am 05.07.2014, 16:32 Uhr
Hier ist der Blog.
Der Typ hat echte Probleme.
http://m.vice.com/de/read/america-knows-everything
Titel: Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
Beitrag von: Davidc am 05.07.2014, 16:41 Uhr
Disney hat ein Programm. Fuer die einzelnen "Laender" in EPCOT stellen sie Leute aus dem Ursprungsland ein. Kann Verkaeufer, Kellner oder sonstwas sein. Das laeuft ueber ein Visum fuer diesen Zweck. Sowas aehnliches gibt es auch fuer Sommercamps und andere  Vergnuegungsparks. Ob man fuer dieses Visum persoenlich im Konsulat vorsprechen muss, weiss ich nicht.


Es geht nicht um Disney und es liegt definitiv kein Visum irgendeiner Art vor.

Gibt es für Künstler eventuell Ausnahmen, dass sie auch ohne Visum in den USA arbeiten dürfen? Und zwar nicht nur für einen Auftritt, sondern mehrere Wochen lang?

Da war neulich der Fall vom Musiker der kein Visum hatte und zwar in kleinen Clubs spielen wollte, aber nicht fuer Geld, sondern fuer nen Abendessen. Der wurde von der Immi auseinandergenommen und wieder nach Hause geschickt. Ich such mal den Artikel.

Naja, wenn er es denen bei der Einreise natürlich breit erzählt mit Autogrammkarte in der Hand, dann darf er sich nicht wundern.

Ok, ich denke ich habe die Informationen die ich gesucht hatte. Danke für die Hinweise, meine Annahmen wurden im Grunde bestätigt.

Ich frage mich dann wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass man bei so etwas "erwischt" wird. Vermutlich eher gering.
Titel: Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
Beitrag von: Davidc am 05.07.2014, 16:42 Uhr
Ja, in den USA ist jegliches Arbeiten gegen Entlohnung, auch wenn diese Entlohnung nur "Kost und Logis" beihaltet, ohne entsprechendes Visum illegal.

Dessen war ich mir auch recht sicher.

Es handelt sich um eine mir bekannte Person welche derartiges vor hat und ich wollte mal wissen, ob es sein kann, dass diese Person ohne gültiges Visum legal dort arbeiten kann. Ich war mir auch bisher bereits ziemlich sicher, dass dies nicht möglich ist.

Titel: Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
Beitrag von: marhen am 05.07.2014, 16:50 Uhr
Die Frage ist nur: Wie soll es rauskommen.

Ich denke ähnlich wie in Deutschland: In den typischerweise betroffenen Branchen (z.B. Baugewerbe und Gastronomie) werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt (in Deutschland durch den Zoll).
Titel: Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
Beitrag von: freddykr am 05.07.2014, 16:50 Uhr
Ja, in den USA ist jegliches Arbeiten gegen Entlohnung, auch wenn diese Entlohnung nur "Kost und Logis" beihaltet, ohne entsprechendes Visum illegal.

Dessen war ich mir auch recht sicher.

Die Frage ist nur: Wie soll es rauskommen.
1.) Indem man es dem IO erzählt.
2.) Ich kann mir vorstellen, dass es auch in den USA solche Razzien wie in Deutschland bzgl. Schwarzarbeit gibt und da fällt sowas natürlich auf. Oder bei einer der Shows schaut mal der Dorfscheriff etwas genauer hin. ;-)
Titel: Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
Beitrag von: Kar98 am 05.07.2014, 20:07 Uhr
Selbst die Teilnahme an Videospielturnieren oder irgendwelche journalistischen Tätigkeiten (incl. Bilder schießen zum Verkauf) unterliegen der Visumspflicht.
Titel: Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
Beitrag von: Davidc am 05.07.2014, 21:41 Uhr
Selbst die Teilnahme an Videospielturnieren oder irgendwelche journalistischen Tätigkeiten (incl. Bilder schießen zum Verkauf) unterliegen der Visumspflicht.

War mir dessen ziemlich sicher, dann schauen wir mal ob das gut geht.

Titel: Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
Beitrag von: Tinerfeño am 06.07.2014, 08:54 Uhr
Ja, in den USA ist jegliches Arbeiten gegen Entlohnung, auch wenn diese Entlohnung nur "Kost und Logis" beihaltet, ohne entsprechendes Visum illegal.

Auch bei unbezahlter Beschäftigung, z. B. Praktikum, darf man in den USA nicht ohne Visum arbeiten.
Titel: Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
Beitrag von: TheHonk am 06.07.2014, 11:21 Uhr
Ja, in den USA ist jegliches Arbeiten gegen Entlohnung, auch wenn diese Entlohnung nur "Kost und Logis" beihaltet, ohne entsprechendes Visum illegal.

Und doch wird es ausreichend praktiziert und wenig kontrolliert.
Nehmen wir z.B. mal die großen Tattoo-Conventions wie die Ink ´n´Iron: http://ink-n-iron.com/ (http://ink-n-iron.com/)

Tätowierkünstler aus aller Welt arbeiten dort für teilweise viel Geld dafür aber ohne Visum.  :wink:

btw... Warum werden eigentlich die -meist- europäischen Musiker, die im Hofbräuhaus Las Vegas auftreten nach ziemlich genau drei Monaten "ausgetauscht"...?
Titel: Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
Beitrag von: Denver am 06.07.2014, 11:48 Uhr
Ja, in den USA ist jegliches Arbeiten gegen Entlohnung, auch wenn diese Entlohnung nur "Kost und Logis" beihaltet, ohne entsprechendes Visum illegal.

Das wird zwar immer behauptet. Tatsache ist, dass es jede Menge Ausnahmen dazu gibt. Unter B Visum oder Visa Waiver gibt es jegliche Möglichkeiten.

z. B. Service Engineer, Speaker, Selling, Business Venture, Conference, Researcher usw. und ebenso Professional Entertainers.



In general, a professional entertainer requires an O or P visa to perform in the United States regardless of the amount or source of compensation, or whether the services will involve a public appearance. However, a B-1 visa may be appropriate in the following circumstances:

• The entertainer is participating in a cultural program sponsored by the sending country; he or she will be performing before a nonpaying audience; and, all expenses, will be paid by the member’s government; or

• The entertainer is participating in a competition for which there is no remuneration, other than a prize (monetary or otherwise) and expenses.




Zu lesen bei US Embassy London unter B1 Visa. Diese Ausnahmen gelten auch für Visa Waiver Berechtigte, wo ein B Visum erst bei Aufenthalten über 90 Tage hinaus notwendig ist. 
Titel: Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
Beitrag von: dschlei am 06.07.2014, 15:24 Uhr
Ja, in den USA ist jegliches Arbeiten gegen Entlohnung, auch wenn diese Entlohnung nur "Kost und Logis" beihaltet, ohne entsprechendes Visum illegal.

Und doch wird es ausreichend praktiziert und wenig kontrolliert.
Nehmen wir z.B. mal die großen Tattoo-Conventions wie die Ink ´n´Iron: http://ink-n-iron.com/ (http://ink-n-iron.com/)

Tätowierkünstler aus aller Welt arbeiten dort für teilweise viel Geld dafür aber ohne Visum.  :wink:

btw... Warum werden eigentlich die -meist- europäischen Musiker, die im Hofbräuhaus Las Vegas auftreten nach ziemlich genau drei Monaten "ausgetauscht"...?
Und sollten der Immigration Service und oder die Steuerbehoerden mal da ne Razzia machen, sind diese Leute genauso in Abschiebungshaft wie die Mexikaner, die illegal arbeiten.  Dazu werden dann langjaehrige Einreiseverbote verhaengt.  Eventuell sehen sich diese Tattooer als ueber dem Gesetz stehend?  Und dann erwischt es sie mal, und es wird ueber das boese Amerika geschimpft!
Titel: Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
Beitrag von: Kar98 am 06.07.2014, 15:46 Uhr
Ja, in den USA ist jegliches Arbeiten gegen Entlohnung, auch wenn diese Entlohnung nur "Kost und Logis" beihaltet, ohne entsprechendes Visum illegal.

Das wird zwar immer behauptet. Tatsache ist, dass es jede Menge Ausnahmen dazu gibt. Unter B Visum oder Visa Waiver gibt es jegliche Möglichkeiten.

z. B. Service Engineer, Speaker, Selling, Business Venture, Conference, Researcher usw. und ebenso Professional Entertainers.



In general, a professional entertainer requires an O or P visa to perform in the United States regardless of the amount or source of compensation, or whether the services will involve a public appearance. However, a B-1 visa may be appropriate in the following circumstances:

• The entertainer is participating in a cultural program sponsored by the sending country; he or she will be performing before a nonpaying audience; and, all expenses, will be paid by the member’s government; or

• The entertainer is participating in a competition for which there is no remuneration, other than a prize (monetary or otherwise) and expenses.




Zu lesen bei US Embassy London unter B1 Visa. Diese Ausnahmen gelten auch für Visa Waiver Berechtigte, wo ein B Visum erst bei Aufenthalten über 90 Tage hinaus notwendig ist. 

Alter, wenn du nicht lesen kannst, oder kein Englisch kannst, dann musst du die Goschn halten. Visa Waiver ist für Touris, und nur für Touri-Zwecke, und kann nicht in was anderes umgewandelt werden, weder während, noch nach 90 Tagen, außer du heiratest einen US-Bürger.

Und in dem von dir zwar kopierten, aber nicht verstandenen Text steht selbst, daß man auf jeden Fall ein Visum braucht. Kommt eben nur drauf an, welches. O oder P, oder vielleicht B-1. Von irgendwelchen Ausnahmen steht da genau gar nix.
Titel: Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
Beitrag von: freddykr am 06.07.2014, 17:06 Uhr
Alter, wenn du nicht lesen kannst, oder kein Englisch kannst, dann musst du die Goschn halten. Visa Waiver ist für Touris, und nur für Touri-Zwecke, und kann nicht in was anderes umgewandelt werden, weder während, noch nach 90 Tagen, außer du heiratest einen US-Bürger.

Das ist nicht korrekt. VWP geht in gewissen Grenzen auch für Business.
http://travel.state.gov/content/visas/english/visit/visa-waiver-program.html
Titel: Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
Beitrag von: Tinerfeño am 06.07.2014, 18:44 Uhr
Alter, wenn du nicht lesen kannst, oder kein Englisch kannst, dann musst du die Goschn halten. Visa Waiver ist für Touris, und nur für Touri-Zwecke, und kann nicht in was anderes umgewandelt werden, weder während, noch nach 90 Tagen, außer du heiratest einen US-Bürger.

Das ist nicht korrekt. VWP geht in gewissen Grenzen auch für Business.
http://travel.state.gov/content/visas/english/visit/visa-waiver-program.html

Genau so ist es. Wenn man zum Beispiel dienstlich zu einer Konferenz o. ä. fährt/fliegt.

P.S.: Das Niveau und der Respekt hier im Forum nimmt mit der Zeit auch nach und nach ab.