usa-reise.de Forum
Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: stine1_usa am 20.11.2009, 10:01 Uhr
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Hallo,
mich hat ein Bekannter gestern total verwirrt und ich dachte, ich muss euch Experten fragen :-)
Angeblich kommen zum Zoll (auch wenn man Sachen anmeldet oder unter der Freigrenze bleibt) noch irgendwelche Gebühren/Abgaben dazu. Ich kann mir das nicht so ganz vorstellen.... Kann mich jemand aufklären? Ich find bei Google nix passendes.
Danke!
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430,- Euro pro Nase sind Frei! Alles was drüber ist, muss angemeldet werden!! Gekennzeichnet durch den Grünen oder Roten Gang am Zoll!
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Hi!
Siehe hier http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_eg/index.html#post8
Bei Verstößen gegen die Zollbestimmungen drohen Zuschläge sowie Bußgelder und Strafen.
Zuschlag
Bei Zuwiderhandlungen im Reiseverkehr kann - unter bestimmten Voraussetzungen - anstelle der Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens ein Zuschlag auf die zu zahlenden Einfuhrabgaben erhoben werden. Der Zuschlag ist zusätzlich zu den Einfuhrabgaben zu entrichten. Im Regelfall entspricht der Zuschlag der Höhe des hinterzogenen Abgabenbetrages.
Gruß Heiner
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Danke, aber genau DAS wusste ich ja alles schon.
Mir wurde gestern gesagt, dass man Zoll PLUS eine komische Gebühr bezahlen muss, auch wenn ich unterhalb der Freigrenze bleibe.
Edith meint: EUSt:
Zollwert + Zollbetrag = EUSt-Wert
EUSt-Wert x EUSt-Satz = zu zahlender EUSt-Betrag
Das muss es wohl sein, was da gemeint war.
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Mir wurde gestern gesagt, dass man Zoll PLUS eine komische Gebühr bezahlen muss, auch wenn ich unterhalb der Freigrenze bleibe.
nein. Wenn der Wert der eingeführten Waren unter der Freigrenze liegt, muss nichts bezahlt werden. Auch keine Gebühr.
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html (http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html)
Lurvig
P.S. Zölle sind eh allesamt "komische Gebühren" :?
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Ja ich glaub das war mehr Mist als hilfreich, was der mir da erzählen wollte *g*
Danke!
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Hi,
na ja, die Einfuhrumsatzsteuer (7% - 19%) kommt zum Zoll (0% - 17 %) noch dazu (siehe auch obiger Link).
Grüße
Axel
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Ja aber doch erst ab einem Wert von 700 Euro... mein Bekannter wollte mir ja einreden, dass das IMMER drauf kommt.
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Ja aber doch erst ab einem Wert von 700 Euro... mein Bekannter wollte mir ja einreden, dass das IMMER drauf kommt.
wieso 700,-€ ?
Der Zoll sagt zu den Freigrenzen bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land:
...Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro...
Lurvig
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Ja aber doch erst ab einem Wert von 700 Euro... mein Bekannter wollte mir ja einreden, dass das IMMER drauf kommt.
Wenn man Waren aus einem Land ausführt, in dem es möglich ist, die Mehrwertsteuer oder sales tax o.ä. erstattet zu bekommen, so muss man logischerweise diese Waren bei der Einfuhr nach D wieder versteuern.
Vielleicht hat Dein Bekannter so etwas gemeint. Aber in der USA geht das meines Wissens sowieso nicht und in Kanada mittlerweile nicht mehr.
Grüße, Petra
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Wenn man Waren aus einem Land ausführt, in dem es möglich ist, die Mehrwertsteuer oder sales tax o.ä. erstattet zu bekommen, so muss man logischerweise diese Waren bei der Einfuhr nach D wieder versteuern.
Nein, das ist so auch nicht richtig. Den deutschen Behörden ist es völlig egal, ob man bei einer ausländischen Behörde Steuern bezahlt hat. Da haben die ja eh nix von. Einfluss auf Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer hat das nicht.
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Auf der Informationsseite, die weiter oben genannt wurde, steht die info mit den 700 Euro. Dort steht, dass bis 4xx Euro frei ist, dann verschiedene Zollgebühren anfallen und ab 700 Euro kommt dann noch die EUSt dazu...
Da ich aber nicht so viel kaufen wollte, wird mich das nicht treffen.
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Hallo,
Auf der Informationsseite, die weiter oben genannt wurde, steht die info mit den 700 Euro. Dort steht, dass bis 4xx Euro frei ist, dann verschiedene Zollgebühren anfallen und ab 700 Euro kommt dann noch die EUSt dazu...
jein - streng genommen wird immer Zoll + EUSt verlangt, wenn man die Freigrenze überschritten hat. Bis 700 EUR kann aber ein Pauschalsatz angewendet wwerden, der beides umfaßt. Darüber wird dann einzeln berechnet.
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Wenn man Waren aus einem Land ausführt, in dem es möglich ist, die Mehrwertsteuer oder sales tax o.ä. erstattet zu bekommen, so muss man logischerweise diese Waren bei der Einfuhr nach D wieder versteuern.
Nein, das ist so auch nicht richtig. Den deutschen Behörden ist es völlig egal, ob man bei einer ausländischen Behörde Steuern bezahlt hat. Da haben die ja eh nix von. Einfluss auf Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer hat das nicht.
Ich glaube mich zu erinnern, dass das früher in Österreich so war. Wenn man dort Skisachen gekauft hat und sich die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen wollte, hat/hätte man das an der Grenze für Einfuhrsteuer deklarieren müssen. Mag aber Schnee von gestern sein und ist ,wie viele schon gesagt haben, für eine USA Reise von Belang. Ich dachte halt nur, dass vielleicht so was gemeint war.
Unter der Zollfreigrenze muss man wie schon erwähnt gar nichts beachten, außer natürlich dass man seine gekaufen Sachen grundsätzlich überhaupt einführen darf.
Also bitte keine Alligatorbabies mitbringen. :wink:
Grüße, Petra