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Autor Thema: ESTA / Einreise  (Gelesen 1428 mal)

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CarlosDunga

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ESTA / Einreise
« am: 28.02.2011, 01:00 Uhr »
Hallo zusammen,
 
ich hätte eine Frage bezüglich ESTA, die ich leider nirgendwo im Internet
wirklich zu 100 % beantwortet bekomme und ich hoffe deswegen, dass ihr mir
helfen könnt. Ich beabsichtige im Sommer erneut nach Florida zu reisen und
würde dies gerne mit einem Freund tun, der das erste mal nach Amerika reißt.
Leider hat er im Jahre 2009 eine Dummheit begangen und musste aufgrund von
Diebstahl (kleineres Erstvergehen) eine Geldstrafe in 50 Tagessätzen
bezahlen. Dies heißt, dass er in Deutschland als nicht vorbestraft gilt. Die
Eintragung taucht weder im polizeilichen noch behördlichen Führungszeugnis
auf, aber doch wird die Tat natürlich in das Bundeszentralregister
eingetragen, auf das die Behörden im Zweifel Zugriff haben.
 
Meine Frage lautet hierbei eigentlich nur, kann mein Freund im ESTA Formular
auf die Frage b)

B) Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat verhaftet oder verurteilt, bei dem/der ein Verstoß gegen die guten Sitten oder in Bezug auf Drogen vorgelegen hat, oder wurden Sie jemals verhaftet oder verurteilt auf Grund von zwei oder mehr Delikten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug, oder haben Sie jemals Drogen in Umlauf gebracht, oder reisen Sie zum Zwecke krimineller oder sittenwidriger Handlungen ein?

mit "Nein" antworten oder muss er dies
bejahen ? Ich rief bereits in der Botschaft an, las mir sämtliche ESTA
Informationsseiten durch und habe mir sogar den INA (Immigration and
Nationality Act) durchgelesen und konnte keine eindeutige Antwort darauf
finden. Ich weiß, dass laut INA die Tat unter den "Petty Offence" Artikel
fallen kann / könnte und auch auf der Seite der Botschaft ist nur nach
"Vorstrafen" gefragt. Wahrscheinlich habe ich mich zuviel mit dem
Amerikanischen und Deutschen Definitionen von Moral Turpitude und Straftaten
beschäftigt und hoffe, dass ihr eine Antwort auf die Frage wisst.
 
Vielen Dank im voraus und Grüße
 
Carlos

AdiW

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Re: ESTA / Einreise
« Antwort #1 am: 28.02.2011, 06:47 Uhr »
Ich hoffe, es wird von einem Juristen bestätigt, ich bin aber der Meinung, dass leichter Diebstal nicht unter "sittenwidrigen Geschäften" fällt, somit ist das kein Thema für ESTA...

nomad

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Re: ESTA / Einreise
« Antwort #2 am: 02.03.2011, 13:35 Uhr »
Ich hoffe, es wird von einem Juristen bestätigt, ich bin aber der Meinung, dass leichter Diebstal nicht unter "sittenwidrigen Geschäften" fällt, somit ist das kein Thema für ESTA...

Doch, auch ein Diebstahl kann sittenwidrig sein. Die deutsche Übersetzung "sittenwidrig" führt einen da ein wenig auf den Holzweg. Im Original ist von "moral turpitude" die Rede. Und das ist nicht so leicht zu definieren und gilt tatsächlich auch in den USA wohl nur noch für Einreisezwecke:

http://en.wikipedia.org/wiki/Moral_turpitude

Und Diebstahl steht auf der Liste:
Zitat
Theft (when it involves the intention of permanent taking)

Also ist in diesem speziellen Fall ESTA nicht ausreichend, hier muss wohl ein Visum beantragt werden.

nomad.

wolfi

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Re: ESTA / Einreise
« Antwort #3 am: 02.03.2011, 14:30 Uhr »
Danke, nomad, für diesen wirklich guten link - ich hätte nicht gedacht. dass esta auf solchen Kriterien basiert ...
 
Der Fragesteller bzw sein Freund hat ja noch eine Chance - "Juvenile delinquency" gilt nicht als moral turpitude, also wenn er 2009 noch unter 18 war ...

nomad

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Re: ESTA / Einreise
« Antwort #4 am: 02.03.2011, 17:42 Uhr »

Sein Kumpel hat ja immerhin 50 Tagessätze aufgebrummt bekommen, das hört sich eher nach Erwachsenenstrafrecht an. Im Jugendstrafrecht hätte es vermutlich eher Sozialstunden gegeben.... Also wird es vermutlich eng mit "Juvenile Delinquency"....

nomad.